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Sachgebiet: Mietrecht

2779 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 1688
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung kann nur der Vermieter aussprechen!

AG Pforzheim, Urteil vom 29.09.2016 - 3 C 129/16

1. Wird eine vermietete Wohnung verkauft, ist eine Eigenbedarfskündigung des Neueigentümers und Neuvermieters erst wirksam möglich, wenn dieser im Grundbuch eingetragen worden ist. Eigenbedarf muss in der Person des Vermieters vorliegen. Der Wohnungskäufer tritt erst mit Eintragung ins Grundbuch in die Stellung des Vermieters ein.

2. Ermächtigt der Vermieter vor Grundbuchänderung den Wohnungserwerber zur Kündigung, handelt der neue Eigentümer als Stellvertreter für den früheren Eigentümer. Kündigungsgründe, die in der Person des Vermieters begründet sind, müssen deshalb auch in dessen Person vorliegen.

3. Eine Räumungsklage ist vor Fristablauf (§ 474 b BGB) zulässig, sofern der Mieter den Kündigungsgrund ernsthaft bestreitet und der Kündigung widerspricht, sodass zu befürchten ist, dass die Wohnung nicht rechtzeitig geräumt wird.

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IMRRS 2016, 1648
Mit Beitrag
GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Unwahre und diffamierende Behauptungen: Vermieter darf außerordentlich kündigen!

LG Duisburg, Urteil vom 07.06.2016 - 6 O 219/13

Die Aufstellung unwahrer oder diffamierender Behauptungen des Mieters in Bezug auf den Vermieter stellen einen wichtigen Grund dar, der den Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen.

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IMRRS 2016, 1686
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mietzins trotz Mangel sechs Monate weitergezahlt: Mietminderungsrecht verloren!

AG Pforzheim, Urteil vom 04.07.2016 - 6 C 63/16

1. Feuchte Stellen an den Wänden im Bürobereich berechtigten zur Mietminderung. Der Mieter verliert jedoch sein Recht zur Mietminderung, wenn er in Kenntnis des Mangels den Mietzins vorbehaltlos und ungekürzt über einen Zeitraum von wenigstens sechs Monaten weiter bezahlt.

2. Wird das Mietverhältnis wirksam gekündigt, muss die Mietsache zum Ablauf der Mietzeit zurück gegeben werden. Werden die Schlüssel erst später abgegeben, ist die Miete bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen. Es obliegt dem rückgabepflichtigen Mieter, den Vermieter ggf. in Gläubigerverzug zu setzen.

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IMRRS 2016, 1694
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Ortsübliche Miete im Fall der verbilligten Überlassung von Wohnraum

BFH, Urteil vom 10.05.2016 - IX R 44/15

Unter ortsüblicher Miete für Wohnungen vergleichbarer Art, Lage und Ausstattung ist die ortsübliche Bruttomiete - d. h. die Kaltmiete zuzüglich der nach der Betriebskostenverordnung umlagefähigen Kosten - zu verstehen.*)

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IMRRS 2016, 1690
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Gewerbesteuerpflicht bei Vermietung eines Einkaufszentrums

BFH, Urteil vom 14.07.2016 - IV R 34/13

Die Vermietung eines Einkaufszentrums ist nicht deshalb als Gewerbebetrieb anzusehen, weil der Vermieter die für ein Einkaufszentrum üblichen Infrastruktureinrichtungen bereitstellt oder werbe- und verkaufsfördernde Maßnahmen für das Gesamtobjekt durchführt.*)

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IMRRS 2016, 1671
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kein Kautionsrückzahlungsanspruch bei fortbestehendem Sicherungsinteresse!

AG Calw, Urteil vom 01.07.2016 - 8 C 148/16

Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution wird nicht bereits im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses fällig, sondern dem Vermieter ist eine angemessene Frist einzuräumen, innerhalb derer er sich zu entscheiden hat, ob und in welcher Weise er die Kaution zur Abdeckung seiner Ansprüche verwenden will; erst danach wird der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution fällig.

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IMRRS 2016, 1682
MietrechtMietrecht
Vermieter muss Antenne auf Balkon dulden!

AG München, Urteil vom 22.10.2015 - 412 C 11331/15

1. Ein ausländischer Mieter hat das Recht, sich nicht nur in Deutsch, sondern auch in seiner Muttersprache zu informieren. Dieses Informationsinteresse ist mit den Eigentumsinteressen des Vermieters abzuwägen.

2. Die Gebäudesubstanz wird durch eine Antenne nicht beeinträchtigt, wenn die Verkabelung durch ein sog. "Flachkabel" erfolgt.

3. Ist eine Antenne so auf dem Balkon im 5. Stock angebracht, dass sie nicht über die Brüstung hinaus hängt, besteht keine Gefahr für Leib und Leben anderer Personen. Selbst wenn sie herunterfallen sollte, ist davon auszugehen, dass die auf den Fußboden des Balkons fällt. Es liegt auch keine optische Beeinträchtigung vor, weil die Antenne für Fußbänger kaum wahrnehmbar ist.

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IMRRS 2016, 1642
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Betriebskostenabrechnung muss übersichtlich und nachvollziehbar sein!

AG Stuttgart, Urteil vom 07.04.2016 - 37 C 4905/15

1. Ein Nachzahlungsanspruch des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung setzt voraus, dass dem Mieter innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung zugegangen ist.

2. Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung, wenn sie eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, also aller Einnahmen und Ausgaben umfasst. Darüber hinaus muss der zugrunde gelegte Umlageschlüssel angegeben und der auf den Mieter entfallende Kostenanteil nachvollziehbar aufgeschlüsselt werden.

3. Ein verständiger Mieter ohne betriebswirtschaftliche Sonderkenntnisse muss in die Lage versetzt werden, den Anspruch des Vermieters anhand der Betriebskostenabrechnung gedanklich und rechnerisch nachzuvollziehen.

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IMRRS 2016, 1625
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Austausch von Heizrohren muss der Mieter dulden!

AG Köln, Urteil vom 20.05.2016 - 208 C 148/16

1. Werden unisolierte Heizrohre durch isolierte ausgetauscht und anschließend nicht mehr über dem Boden, sondern im Boden verlegt, stellt dies Modernisierungsmaßnahmen dar, die der Mieter zu dulden hat.

2. Wird eine ursprünglich 3 m hohe Decke etwa 10-20 cm niedriger abgehängt, führt dies nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung, die keine einstweilige Verfügung rechtfertigt.

3. Wenn der Mieter während der Sanierung (hier: Verlegung neuer Rohre) in einer Ersatzwohnung wohnt, ist es rechtsmissbräuchlich, in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Modernisierungsmaßnahmen zu untersagen, die ansonsten zu dulden wären.

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IMRRS 2016, 1632
MietrechtMietrecht
Mieter ist nicht zu umfassender Instandhaltung verpflichtet!

LG Köln, Urteil vom 06.10.2015 - 19 O 36/14

1. Eine vorformulierte Klausel im Mietvertrag zu Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen ist eine AGB und unterliegt der Kontrolle nach § 307 BGB.

2. Verpflichtet die Klausel den Mieter, sämtliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (mit Ausnahme von Arbeiten an Dach und Fach, Heizung und Warmwasser, sowie Grundversorgungsanschlüssen) durchzuführen, stellt dies eine unangemessene Benachteiligung dar und ist deshalb unwirksam.

3. Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten obliegen grundsätzlich dem Vermieter. Diese Verpflichtung kann nur bei der Gewerberaummiete formularmäßig auf den Mieter übertragen werden, soweit sich die Reparaturverpflichtung auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzurechnen sind.

4. Eine unangemessene Benachteiligung liegt vor, wenn dem Mieter Kosten für die Behebung anfänglicher Mängel oder bereits vorhandener Abnutzung (z.B. verschlissener Teppich des Vormieters) auferlegt werden, oder gar für Schäden, die von Dritten verursacht worden sind, für die er keine Verantwortung trägt.

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IMRRS 2016, 1627
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Schimmel und Feuchtigkeitsschäden: Ursachenaufklärung ist Sache des Vermieters!

AG Köln, Urteil vom 07.10.2014 - 211 C 446/13

1. Schimmel und Feuchtigkeitsschäden sind Mängel an der Mietsache. Die Mieter haben ein Recht zur Mietminderung, wenn sie den Schimmel nicht verursacht haben.

2. Zur Aufklärung der Ursachen von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel gelten folgende Grundsätze: Zunächst muss der Vermieter darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt. Erst wenn der Vermieter bewiesen hat, dass die Schadensursache im Bereich des Mieters gesetzt worden ist, muss sich der Mieter umfassend entlasten. Ist die Verursachung für den Feuchtigkeitsschaden bzw. Schimmelbefall nicht aufzuklären, so geht dies zulasten des Vermieters.

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IMRRS 2016, 1639
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Balkon ist kein Garten!

LG München I, Beschluss vom 08.11.2016 - 31 S 12371/16

Das Pflanzen von Bäumen auf einem Balkon bzw. einer Loggia ist grundsätzlich nicht mehr vom üblichen Mietgebrauch gedeckt (§ 535 Abs. 1 S. 1 BGB). Dem Anspruch des Vermieters auf deren Beseitigung (§§ 541, 1004 BGB) steht insbesondere auch Art. 20a GG nicht entgegen.*)

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IMRRS 2016, 1626
MietrechtMietrecht
Nebenkostennachzahlungsanspruch verjährt: Verrechnung mit Kaution möglich?

AG Hannover, Urteil vom 10.05.2016 - 501 C 12374/15

1. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution, wenn diese nach Verrechnung mit Nebenkostenabrechnungen aufgebraucht ist.

2. Die Mietkaution dient zur Sicherheit aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis. Es macht keinen Unterschied, ob die Mietkaution in bar geleistet oder ein Sparbuch verpfändet wird, sodass der Vermieter auch einen bereits verjährten Nebenkostennachzahlungsanspruch mit der Kaution verrechnen darf (§ 216 BGB analog).

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IMRRS 2016, 1636
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis?

KG, Beschluss vom 25.10.2016 - 8 W 48/16

Der Streitwert für die Klage auf Erteilung einer Untermieterlaubnis ist auf den dreieinhalbfachen Jahresbetrag der zu erwartenden Untermiete festzusetzen (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO).*)

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IMRRS 2016, 1628
MietrechtMietrecht
Ständiger Lärm durch Kurzurlauber: Mietmangel!

LG Berlin, Urteil vom 06.10.2016 - 67 S 203/16

1. Werden in einem Mehrparteienhaus eine Vielzahl von Wohnungen ständig für Kurzaufenthalte an Touristen vermietet und kommt es dadurch zu Lärmimmissionen für die benachbarten Wohnraummieter, die das übliche Maß der herkömmlichen Wohnnutzung übersteigen, stellt dies einen Mangel der Mietsache dar.

2. Der Beweis des ersten Anscheins spricht dafür, dass (Dauer-) Mietwohnungen durch die touristische Nutzung besonderem (Party-)Lärm ausgesetzt sind, der den Geräuschpegel einer herkömmlichen Wohnnutzung übersteigt.

3. Der Vermieter ist seinen Dauermietern gegenüber zur Mängelbeseitigung verpflichtet, und zwar auch dann, wenn die Vermietung an Touristen durch einen gewerblichen Zwischenmieter erfolgt. Anders wäre dies nur, wenn der Vermieter deshalb keinen Einfluss auf diese Wohnungen hätte (hier verneint).

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IMRRS 2016, 1624
MietrechtMietrecht
Ordentliche Kündigung ist trotz Schonfristzahlung wirksam!

LG Berlin, Urteil vom 16.06.2016 - 67 S 125/16

1. Hält der Vermieter an einer zum Zeitpunkt ihres Zugangs wirksamen ordentlichen Zahlungsverzugskündigung und einem darauf gestützten Räumungsanspruch fest, verstößt er in keinem Fall gegen die Grundsätze von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Das gilt auch bei einer nachträglichen Schonfristzahlung des Mieters, die gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zur Unwirksamkeit einer zeitgleich mit der ordentlichen Kündigung ausgesprochenen außerordentlichen Zahlungsverzugskündigung führt.*)

2. Eine nach Kündigungszugang erfolgte Schonfristzahlung ist auch auf der Tatbestandsebene des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausnahmslos unbeachtlich.*)

3. Ein Zahlungsverzug des Mieters, der sogar den Ausspruch einer außerordentlichen fristlosen Kündigung erlaubt, zieht nicht zwingend die Wirksamkeit einer darauf gestützten ordentlichen Kündigung nach sich. Auch im Falle der Überschreitung der Grenzen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB sind bei der im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorzunehmenden Erheblichkeitsprüfung sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.*)

4. Bei der Beurteilung der Erheblichkeit der Pflichtverletzung stehen im Rahmen der ordentlichen Zahlungsverzugskündigung nicht die relative Betrachtung von Rückstandsbetrag und monatlich zu leistender Miete, sondern die absolute Höhe des Rückstands und seine wirtschaftliche Bedeutung für den Vermieter im Vordergrund.*)

5. Die Beweislast für das Vorliegen belastender und das Fehlen entlastender Umstände trägt im Rahmen des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB jeweils der Vermieter; den Mieter trifft lediglich eine sekundäre Darlegungslast für ihn entlastende Umstände.*)

6. Zur Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des für die Anwendung des § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB konstitutiven Verschuldens des Mieters.*)

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IMRRS 2016, 1620
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Mietpreisbremse: § 556d BGB verfassungskonform und MietenbegrenzungsVO Berlin rechtmäßig

AG Neukölln, Urteil vom 08.09.2016 - 11 C 414/15

Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des § 556d Abs. 2 BGB ist verfassungskonform, die auf ihrer Grundlage erlassene Mietenbegrenzungsverordnung Berlin rechtmäßig. Die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen des § 556d Abs. 1 BGB anhand des Berliner Mietspiegels 2015 ist zulässig.

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IMRRS 2016, 1566
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Krankheitsbedingte Unfähigkeit zur Wohnungssuche begründet besondere Härte!

AG Berlin-Mitte, Urteil vom 07.06.2016 - 116 C 190/15

Ein krebskranker Mieter, der aufgrund eines operativen Eingriffs (vorübergehend) nicht sprechen kann, ist aufgrund seines körperlichen Zustands nicht in der Lage, eine Ersatzwohnung zu finden und dorthin umzuziehen. Wegen der erschwerten Wohnungssuche stellt die fristgerechte Beendigung des Mietverhältnisses eine besondere Härte im Sinne der §§ 574 ff. BGB dar.

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IMRRS 2016, 1585
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kündigung des Mieters ist keine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung!

LG Berlin, Urteil vom 11.10.2016 - 67 S 190/16

1. Die (Zahlungsverzugs-)Kündigung eines grundsätzlich zahlungsfähigen Mieters ist keine ordnungsgemäße Nachlassverwaltung. Bei ungewisser Anschlussvermietung ist sie nicht geeignet, den Nachlass nachhaltig zu sichern oder gar zu vermehren.

2. Vielmehr ist bei einer durchschnittlich attraktiven Wohnung eine Weitervermietung zu ungünstigeren wirtschaftlichen Bedingungen oder gar der vollständige Ausfall von Mietzahlungen wegen unterbleibender Anschlussvermietung zu befürchten.

3. Anderes gilt nur, wenn ein Mietrückstand zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs aus vernünftiger und objektiver Sicht offensichtlich uneinbringlich und auch mit einem fortdauernden Zahlungsausfall zu rechnen ist.

4. Übersteigen Mietrückstände eine Monatsmiete, sind nicht ausdrücklich zugeordnete Mietzahlungen jedenfalls dann in der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge zu verrechnen, wenn Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen des Mieters bereits in der Vergangenheit schwankten und teilweise konkrete Überweisungsvermerke hatten.

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IMRRS 2016, 1592
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Ausschluss der Mietminderung wegen Baulärm nur bei konkreten Anhaltspunkten für bauliche Veränderungen!

LG München I, Urteil vom 27.10.2016 - 31 S 58/16

1. Soweit der Vermieter sich wegen fehlender eigener Abwehrmöglichkeiten im Falle nachträglich erhöhter Geräuschimmissionen, die von einem Nachbargrundstück ausgehen, auf einen Ausschluss des Minderungsrechts des Mieters beruft, ist er hierfür entsprechend der Beweislastverteilung bei § 906 BGB darlegungs- und beweispflichtig (Bestätigung Urteil LG München I vom 14.01.2016 - 31 S 20691/14, IMR 2016, 102, und Ergänzung der sog. Bolzplatzentscheidung des BGH v. 29.04.2015 - VIII ZR 197/14, IMR 2015, 310).*)

2. Nicht zu beanstanden ist, wenn das Bauvorhaben nach Bauphasen unterteilt und innerhalb dieser Bauphasen jeweils pauschalierte Minderungsquoten angesetzt werden.*)

3. Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt grundsätzlich eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten. Der Vorlage eines Protokolls bedarf es nicht. Dies gilt erst recht, wenn die Umstände das Auftreten derartiger Beeinträchtigungen ohnehin nahelegen.*)

4. Nur konkrete Anhaltspunkte können dazu führen, dass mit baulichen Veränderungen in der Nachbarschaft gerechnet werden muss. Allein die abstrakte Möglichkeit von Baumaßnahmen, die nahezu immer und überall besteht, reicht für den Ausschluss der Mietminderung nach § 536b BGB nicht aus.*)

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IMRRS 2016, 1333
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Minderung bei Heizungsausfall ist (zumindest) auf die Heizmonate abzustimmen

AG Nienburg, Beschluss vom 23.08.2016 - 6 C 159/16

Die Minderungsbeträge berechnen sich in Abhängigkeit von den Außentemperaturen und sind somit für jeden Monat gesondert festzustellen. Die Minderungsquote verringert sich daher sukzessive bei zunehmend wärmeren Kalendermonaten.

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IMRRS 2016, 1565
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mietzuschlag "restaurierter Altbau" setzt 50% Originalparkett voraus!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 14.06.2015 - 2-11 S 233/15

1. Das Wohnwertmerkmal "Ausstattung" umfasst alles, was der Vermieter dem Mieter zur ständigen Benutzung zur Verfügung gestellt hat und wofür der Mieter keine besondere Vergütung zahlen muss (z.B. Bodenbeläge).

2. Ein Mietzuschlag "restaurierter Altbau" setzt voraus, dass sich in über 50 % der Wohn- und Schlafräume originales Echtholzparkett oder originale Massivholzdielen in gutem Zustand befinden.

3. Ein Zuschlag "Bodenbeläge" setzt dagegen keinen Originalbodenbelag voraus.

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IMRRS 2016, 1564
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Einfacher Mietspiegel ist aussagekräftiger als Sachverständigengutachten!

LG Berlin, Urteil vom 28.04.2016 - 18 S 295/15

1. Ein einfacher Mietspiegel ist ein Indiz dafür, dass die darin angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben.

2. Die Frage, ob der Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden und damit ein qualifizierter Mietspiegel ist, ist unabhängig von der Frage, ob der Mietspiegel hinreichende Grundlage einer gerichtlichen Schätzung sein kann.

3. Die Verwendung einfacher Mietspiegel garantiert eine rasche Entscheidung und erleichtert dem Vermieter in erheblichem Maße die prozessuale Darlegungslast.

4. Sachverständige können die ortsübliche Vergleichsmiete auch nicht mit vertretbaren Aufwand genauer feststellen. Ein Sachverständigengutachten erfordert deshalb einen Kosten- und Zeitaufwand der zum Streitwert nicht in angemessenem Verhältnis stünde.

5. Der Vorteil eines einfachen Mietspiegels besteht deshalb vor allem darin, dass dieser auf erheblich breiterer Tatsachenbasis beruht und weitere Rechtsverfolgungskosten vermeidet.

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IMRRS 2016, 1561
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter muss Austausch der Fenster im Treppenhaus dulden!

LG Berlin, Urteil vom 15.06.2016 - 65 S 383/14

1. Der Vermieter hat dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Modernisierungsmaßnahme deren Art und voraussichtlichen Umfang, Beginn und Dauer sowie die zu erwartende Mieterhöhung mitzuteilen.

2. Die Ankündigung dient dazu, den Mieter frühzeitig über die auf ihn zukommenden Belastungen zu informieren, damit er auf Grundlage dieser Informationen vorab prüfen kann, ob und von welchen der ihm zustehenden Rechte er Gebrauch machen möchte.

3. Die Wahl, ob vorhandene Fenster oder andere wesentliche Bestandteile der im Eigentum des Vermieters stehenden Mietsache instand gesetzt werden, liegt im Ermessen des Vermieters, nicht des Mieters.

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IMRRS 2016, 1559
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Beweiswürdigung bei Angehörigen-Mietvertrag

BGH, Beschluss vom 21.09.2016 - VIII ZR 277/15

1. Zum Nachweis eines vor der Beschlagnahme eines Mietgrundstücks mit einem Verwandten des damaligen Eigentümers abgeschlossenen Mietvertrags und der Erbringung einer behaupteten Einmalzahlung auf die Miete (im Anschluss an Senatsurteil vom 18.09.2013 - VIII ZR 297/12, IMR 2013, 516).*)

2. Der Beschwerdewert bei einem Streit über das Bestehen eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Mietverhältnisses, wozu auch ein Mietverhältnis auf die Lebensdauer des Mieters gehört, ist nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der vereinbarten Nettomiete, also 42 Monatsmieten, zu bemessen.

3. Bei Vereinbarung einer Einmalmiete für eine lebenslange Wohndauer ist zur Ermittlung der Beschwer der Einmalbetrag auf die Dauer der voraussichtlichen weiteren Lebenserwartung des Mieters zu verteilen.

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IMRRS 2016, 1539
PachtPacht
Angrenzende Wohngebäude: Kleingartenpächter muss Wegmitbenutzung dulden!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 10.10.2016 - 1 LA 142/15

1. Der Pächter eines Kleingartengeländes kann sich nicht dagegen wehren, dass der Verpächter und Eigentümer für angrenzende Wohngebäude - die von der Kleingartenanlage umschlossen werden - einen zur Kleingartenpachtanlage gehörenden Weg als Zufahrt und Zugang ins Grundbuch eintragen lässt.

2. Das öffentliche Baurecht ist grundstücksbezogen und regelt nur Rechte und Pflichten, die die Grundstücke untereinander betreffen. Allein der Eigentümer – nicht Mieter oder Pächter - vertritt das Grundstück nach außen. Das Sonderrecht der Grundstückseigentümer richtet sich ausschließlich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Pächter dagegen kann seine Belange nur im Rahmen des durch das Bundeskleingartengesetz modifizierten Pachtrechts wahren.

3. Sinn und Zweck des Bundeskleingartengesetzes ist es, die grundgesetzlich verbürgten Eigentümerbefugnisse - also die freie Entscheidung über den Eigentumsgegenstand und die Nutzungsmöglichkeiten - in Einklang zu bringen mit den typischen Interessen des Kleingartennutzers.

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IMRRS 2016, 1537
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter haftet nicht für Schlierenbildung im Parkettfußboden!

AG Pfaffenhofen/Ilm, Urteil vom 04.03.2016 - 1 C 829/15

1. Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses haftet nicht für einen Schaden, den seine Gäste an der Wohnungstür eines anderen Mieters verursachen. Sofern der gastgebende Mieter die Gäste nicht dazu animiert hat, handelt es sich bei der Schadensverursachung des Gastes um einen Exzess.

2. Eine Klausel im Mietvertrag, die die Haftung für Verschulden Dritter auf die Mieter abwälzt, ist wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam.

3. Für die Frage, ob der Mieter für Schlierenbildung im Parkett aufkommen muss, ist der Zeitwert des Parkettfußbodens entscheidend. Um diesen festzustellen, sind Angaben des Vermieters zu Alter und Zustand des Parkettbodens bei Übergabe der Wohnung an den Mieter notwendig.

4. Instandsetzungen und Instandhaltungen sind Teil der Vermieterpflichten und können nur in geringem Umfang auf den Mieter übertragen werden.

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IMRRS 2016, 1529
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieterwechselkosten sind nicht umlagefähig!

AG Saarbrücken, Urteil vom 07.10.2016 - 36 C 348/16

1. Umlagefähige Betriebskosten sind nur solche Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Grundstücks, der Gebäude sowie der Anlagen und Einrichtungen entstehen.

2. Kosten, die durch Mieterwechsel entstehen sind einmalige Aufwendungen, die nicht mit der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter abgewälzt werden können.

3. Sollen Gesamtkosten auf Mieter umgelegt werden, muss ein ordnungsgemäßer Verteilerschlüssel angewandt werden.

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IMRRS 2016, 1505
MietrechtMietrecht
Ratenzahlungsvereinbarung lebt bei Zahlung nicht wieder auf!

AG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.04.2016 - 33 C 3920/15

1. Wird entsprechend einer Ratenzahlungsvereinbarung bei einer verspätet gezahlten Rate der gesamte Rückstand fällig, lebt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht durch Annahme weiterer Raten wieder auf.

2. Wurde ein Mietverhältnis durch fristlose Kündigung wirksam beendet, ist eine Räumungs- und Herausgabeklage begründet. Die Schonfristregelung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB) tritt erst mit Zahlungseingang der gesamten fälligen Miete ein.

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IMRRS 2016, 1526
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wirksamkeit eines formularmäßigen Kündigungsausschlusses

BGH, Beschluss vom 23.08.2016 - VIII ZR 23/16

1. Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss in einem Wohnraummietvertrag, der sich an der gesetzlichen Regelung des bei einer Staffelmietvereinbarung zulässigen Kündigungsausschlusses in § 557a Abs. 3 BGB orientiert, ist nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

2. Dass die Dauer des Kündigungsverzichts durch handschriftliche Ergänzung von zwei Leerstellen des im Übrigen vorgedruckten Texts auf vier Jahre festgelegt worden ist, nimmt der Klausel nicht ihren Charakter als Allgemeine Geschäftsbedingung; die gewählte Schriftart ist nach § 305 Abs. 1 Satz 2 BGB ohne Bedeutung. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung wäre nur dann nicht gegeben, wenn die Ergänzung von den Parteien individuell ausgehandelt oder gar von dem Vertragspartner des Verwenders nach seiner freien Entscheidung vorgenommen worden wäre.

3. Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss ist dann gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren - gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Mieter den Vertrag erstmals beenden kann - überschreitet.

4. Eine Klausel

"Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 4 (in Worten: vier) Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig."

ist dahin auszulegen, dass die Parteien für die Dauer von vier Jahren an den Mietvertrag gebunden sind (Satz 1), jedoch noch vor Verstreichen dieser Zeitspanne eine Kündigung "zum Ablauf dieses Zeitraums" unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zulässig ist. Sie ist damit zulässig (vgl. Leitsatz 3).

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IMRRS 2016, 1497
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Keine Eigenbedarfskündigung bei beabsichtigtem Wohnungsverkauf!

LG Berlin, Urteil vom 22.06.2016 - 65 S 386/15

1. Für eine Eigenbedarfskündigung muss der Vermieter ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe darlegen, warum er die Wohnung benötigt. Allein Wunsch und Wille, die Wohnung selbst oder für Angehörige zu nutzen, reicht ebenso wenig, wie der Wunsch, die Wohnung zu verkaufen.

2. Zum Schutz des Mieters darf überprüft werden, ob der Erlangungswunsch ernsthaft besteht, nicht missbräuchlich geltend gemacht wird und auch keine andere Wohnung des Vermieters zur Verfügung steht. Konkrete Einwände des Mieters, die erhebliche Zweifel an der Richtigkeit des Eigennutzungswunsches des Vermieters begründen, müssen gerichtlich überprüft und die Umstände lebensnah gewürdigt werden.

3. Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches ergeben sich aus einem vom Vermieter verfolgten Verkauf der Wohnung im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung des Mieters.

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IMRRS 2016, 1496
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Einfacher Mietspiegel ist Indiz für ortsübliche Vergleichsmiete!

LG Berlin, Beschluss vom 15.07.2016 - 65 S 177/16

1. Die materielle Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann auf Grundlage eines einfachen Mietspiegels (i.S.d. § 558c Abs. 1 BGB) überprüft werden.

2. Während dem qualifizierten Mietspiegel eine Vermutungswirkung zukommt (§ 558d Abs. 3 BGB), stellt ein einfacher Mietspiegel nur ein Indiz dafür dar, dass die angegebenen Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend widergeben. Diese Indizwirkung kann durch Einwendungen gegen den Erkenntniswert der Angaben des Mietspiegels erschüttert werden.

3. Maßgeblich für die Bewertung der Ausstattung der Wohnung im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete ist nicht der Zeitpunkt der Errichtung, sondern der zum aktuellen Zeitpunkt übliche Mindestausstattungsstandard (z.B. Elektrizitätsversorgung).

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IMRRS 2016, 1513
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Einbehalt der Mietkaution: Nur bei Schäden, die dem Mieter anzulasten sind!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 07.06.2016 - 2-11 S 61/15

1. Ein Vermieter kann das Kautionsguthaben nur berechtigt in Anspruch nehmen, wenn er beweist, dass ein Schaden vorliegt, dessen Ursache aus dem Obhutsbereich des ehemaligen Mieters stammt.

2. Erst wenn der Vermieter eine Schadensursache aus seinem eigenen Pflichtenkreis und durch Dritte ausschließt, muss sich der Mieter entlasten.

3. Schäden an Türen und Fußboden (hier: Schleifspuren durch verzogene Türzargen wegen Haussetzungen und durch Zeitablauf und Abnutzung alte defekte Fenstergriffe) hat der Mieter nicht zu vertreten. Diese stellen keinen über eine vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schaden dar.

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IMRRS 2016, 1503
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Wasserschaden durch defekten Boiler: Regressverzicht bei leichter Fahrlässigkeit?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.05.2016 - 24 U 164/15

1. Aus einer ergänzenden Auslegung des vom Vermieter abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrags ergibt sich ein konkludenter Regressverzicht des klagenden Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Leitungswasserschaden durch nur einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (versicherungsrechtliche Lösung).*)

2. Den Mieter trifft nur der Vorwurf einfacher Fahrlässigkeit, wenn nicht auszuschließen ist, dass ein Wasserschaden eingetreten ist, weil er das infolge von Verkalkung schwergängige Zulaufventil eines Kochendwassergeräts nicht vollständig zugedreht hat.*)

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IMRRS 2016, 1495
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MietrechtMietrecht
Kellerraum feucht: 3% Mietminderung!

AG Spandau, Urteil vom 31.03.2015 - 5 C 4/15

1. Kann ein 2,61 qm großer Kellerraum wegen Feuchtigkeit nicht vertragsgemäß genutzt werden, ist eine Mietminderung von 3% angemessen aber auch ausreichend. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete in Höhe von 25 % ist nicht berechtigt.

2. Erklärt der Mieter ausdrücklich, zukünftig geschuldete Miete nicht mehr begleichen zu wollen, ist eine Klage des Vermieters auf künftige Leistung der Miete zulässig und begründet.

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IMRRS 2016, 1483
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WohnraummieteWohnraummiete
Zahlung innerhalb der Schonfrist: Kündigung(en) unwirksam!

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 01.07.2015 - 10 C 326/14

1. Eine fristlose Kündigung wegen Mietrückstands wird unwirksam, wenn der Mieter die fällige Miete vor Rechtshängigkeit begleicht.

2. Durch die Zahlung wird auch eine mit der fristlosen Kündigung gleichzeitig erklärte ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs unwirksam.

3. Die Heilungswirkung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB erfasst aufgrund des Wortlauts "die Kündigung" auch solche ordentlichen Kündigungen, die sich auf denselben Sachverhalt stützen, der die fristlose Kündigung begründete.

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IMRRS 2016, 1484
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Mieter muss Vermieter Zutritt zur Wohnung gewähren!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 29.03.2016 - 33 C 4224/15

1. Ein Mieter ist verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen zu dulden und dem Vermieter in diesem Zusammenhang zu angemessener Tageszeit Zutritt zur Mietwohnung zu gewähren.

2. Die Zutrittsgewährung ist keine rechtsgeschäftliche Erklärung, sondern eine Kundgebung des tatsächlichen Willens.

3. Gibt der Mieter durch sein Verhalten Anlass zur Klageerhebung, hat er die entstehenden Kosten zu tragen.

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IMRRS 2016, 1506
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MietrechtMietrecht
Rauchen ist kein Kündigungsgrund!

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2016 - 23 S 18/15

1. Eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass eine Partei den Hausfrieden stört, diese Störung nachhaltig ist, sie aufgrund ihrer Nachhaltigkeit zu einer Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung führt, der Störende vor der Kündigung abgemahnt wurde und dass zwischen Störung und Ausspruch der Kündigung ein zeitlicher Zusammenhang besteht.

2. Durch Rauchen in einer Mietwohnung allein wird die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch noch nicht überschritten. Ein Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch wird vielmehr erst dann überschritten, wenn der Mieter bei Ausübung des grundsätzlich vertragsgemäßen Rauchens in der Wohnung das Gebot der Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB nicht genügend beachtet, etwa indem er einfache und zumutbare Maßnahmen, wie z. B. ausreichendes Lüften oder Entsorgen der Asche, nicht ergreift, um die übrigen Parteien des Hauses nicht mehr als vermeidbar zu beeinträchtigen.

3. Wegen des Kerngehalts der Gebrauchsnutzung einer Wohnung sind an die Prüfung des nicht mehr vertragsgemäßen Gebrauchs im Einzelfall strenge Anforderungen zu stellen.

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IMRRS 2016, 1482
MietrechtMietrecht
Belegeinsicht verweigert: Betriebskostennachzahlung nicht fällig!

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.12.2015 - 33 C 2580/15

1. Ein Mieter darf sich bei der Einsicht der Belege zur Betriebskostenabrechnung von Dritten begleiten lassen.

2. Wird dem Mieter die Belegeinsicht zu Unrecht verweigert, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht an dem Nachzahlungsbetrag zu mit der Folge, dass die Nachzahlung nicht fällig wird.

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IMRRS 2016, 1492
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GewerberaummietrechtGewerberaummietrecht
Zufahrt mehrere Wochen blockiert: Fristlose Kündigung nach Abmahnung zulässig!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2016 - 24 U 59/15

Der Mieter kann ein befristetes Mietverhältnis über Gewerberäume nach vorheriger Abmahnung aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn der Vermieter veranlasst, dass die einzige Zufahrt zum Mietobjekt durch einen LKW mehrere Wochen lang blockiert wird.*)

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IMRRS 2016, 1477
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Wohnungen mit unterschiedlicher Ausstattung sind nicht vergleichbar!

AG Lünen, Urteil vom 07.04.2016 - 7 C 507/15

Eine Wohnung, bei der das Badezimmer und sämtliche Böden umfangreich saniert wurden, ist nicht vergleichbar mit einer Wohnung, bei der sich das Bad noch im Ursprungszustand (Baujahr 1962) befindet und auch keine neuen Bodenbeläge bei Anmietung durch den Vermieter eingebaut wurden.

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IMRRS 2016, 1481
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ProzessualesProzessuales
Streit über Beseitigung baulicher Veränderungen: Alle Eigentümer sind beizuladen!

LG Dortmund, Urteil vom 09.08.2016 - 1 S 176/16

Streiten einzelne Wohnungseigentümer über die Pflicht zur Beseitigung baulicher Veränderungen auf der im Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenfläche, sind alle übrigen Wohnungseigentümer dem Rechtsstreit beizuladen, um widersprüchliche Entscheidungen zu vermeiden.

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IMRRS 2016, 1474
MietrechtMietrecht
Angaben zu Vergleichswohnungen müssen zutreffend und eindeutig sein!

AG München, Urteil vom 11.11.2015 - 416 C 27402/14

1. Wird ein Mieterhöhungsverlangen mit Entgelten von Vergleichswohnungen begründet, müssen die Angaben der Vergleichswohnungen zutreffend (hier: Baujahr; Vergleichsmiete) und die Lage im Haus eindeutig identifizierbar sein.

2. Der Mieter muss überprüfen können, ob die Wohnungen mit der Mietwohnung tatsächlich vergleichbar sind.

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IMRRS 2016, 1473
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MietrechtMietrecht
Fassade und Dach saniert: 20%ige Mietpreiserhöhung!

AG Köpenick, Urteil vom 25.05.2016 - 6 C 14/16

1. Eine erneuerte Fassade und ein erneuertes Dach sind wohnwerterhöhende Merkmale in den Merkmalgruppen "Gebäude" und "Wohnumfeld", die einen Mietpreiszuschlag von 20% des Spannoberwertes zum Mittelwert des Mietspiegels rechtfertigen.

2. Wohnwertmindernde Merkmale in der Merkmalgruppe "Bad" stehen der Mieterhöhung nicht entgegen.

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IMRRS 2016, 1471
ProzessualesProzessuales
Räumungstitel ist auch bei gestatteter Untervermietung durchsetzbar!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.03.2016 - 2-11 S 51/16

1. Maßgeblich für die Räumung von Wohnraum durch einstweilige Verfügung ist allein die Kenntnis des Vollstreckungsgläubigers.

2. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, sich hinsichtlich einer im Hauptmietvertrag erlaubten Untervermietung zu erkundigen, nur fahrlässige oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Besitzerwerb schadet.

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IMRRS 2016, 1467
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MietrechtMietrecht
Mängelbeseitigung ist Vermietersache!

AG Saarbrücken, Urteil vom 24.08.2016 - 3 C 490/15

1. Mängelbeseitigung ist vorrangig Sache des Vermieters.

2. Ein Selbstbeseitigungsrecht des Mieters setzt voraus, dass dem Vermieter Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben wurde und dieser sich in Verzug befindet.

3. Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für eine eigenmächtige Reparatur kann nicht auf § 539 BGB gestützt werden.

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IMRRS 2016, 1440
MietrechtMietrecht
Auszugsübergabeprotokoll ohne Beanstandung = Einverständnis mit Mietereinbauten!

LG Essen, Beschluss vom 30.06.2016 - 15 S 99/16

1. Es besteht kein Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Entfernung von eingebrachter Ausstattung (hier: Regalbretter im Keller), wenn der Zustand der Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses nicht schlüssig dargelegt werden kann.

2. Ein Auszugsübergabeprotokoll ohne Angaben zum Umgang mit vorhandenen Einbauten ist so auszulegen, dass der Vermieter mit dem Verbleib einverstanden war.

3. Es gibt keine prozessuale Regel, dass derjenige, der vermeintlich leichter einen Beweis führen kann, auch dazu verpflichtet ist.

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IMRRS 2016, 1462
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MietrechtMietrecht
Mietpreisbremse: Vermieter muss zu hohe Miete zurückzahlen!

AG Lichtenberg, Urteil vom 28.09.2016 - 2 C 202/16

1. Zahlt der Mieter für eine Wohnung, die in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, zu Beginn des Mietverhältnisses eine Miete, die die ortsübliche Vergleichsmiete um 10% übersteigt, kann er die zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückverlangen.

2. Für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann das Gericht ohne die Einholung eines Sachverständigengutachtens einen sog. einfachen Mietspiegel (hier: den Berliner Mietspiegel 2015) heranziehen. Auch ein solcher Mietspiegel darf in die Überzeugungsbildung des Gerichts mit einfließen.

3. Ob die Indizwirkung eines einfachen Mietspiegels zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete ausreicht, hängt davon ab, welche Einwendungen gegen den Erkenntniswert der Angaben des Mietspiegels erhoben werden. Trägt der Vermieter substantiiert vor, den Verfassern des Mietspiegels habe es an der erforderlichen Sachkunde gefehlt oder sie hätten sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen oder der Mietspiegel beruhe auf unrichtigem oder nicht repräsentativem Datenmaterial, kann dies Anlass für eine weitere gerichtliche Beweiserhebung sein.

4. Zur Berechnung der zulässigen Höchstmiete anhand des Berliner Mietspiegels 2015.

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IMRRS 2016, 1454
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Auch ohne konkrete Belastung: Asbestsanierung ist zu dulden!

AG Schöneberg, Urteil vom 18.02.2016 - 106 C 282/15

Selbst wenn eine Asbestbelastung im Liegestaub noch nicht vorliegt, hat der Mieter eine Asbestsanierung der Wohnung zu dulden,

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IMRRS 2016, 1447
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WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Kündigung wegen Zahlungsverzugs nur ausgeschlossen bei Aufrechnung über gesamten Rückstand

BGH, Urteil vom 24.08.2016 - VIII ZR 261/15

1. Ist durch Auflauf eines Rückstands in der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a oder Nr. 3 b BGB genannten Höhe ein Recht des Vermieters zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses entstanden, wird dieses nach § 543 Abs. 2 Satz 2 BGB nur durch eine vollständige Zahlung des Rückstands vor Zugang der Kündigung ausgeschlossen (Bestätigung des Senatsurteils vom 14. 07.1970 - VIII ZR 12/69, ZMR 1971, 27, unter II 4).*)

2. Nach § 543 Abs. 2 Satz 3 BGB wird die Kündigung des Vermieters nur unwirksam, wenn durch unverzügliche Aufrechnung die gesamten Rückstände getilgt werden.*)

3. Die Schonfristzahlung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB setzt eine vollständige Tilgung der fälligen Miete und der fälligen Entschädigung nach § 546a BGB innerhalb der dort genannten Frist voraus.*)

4. Für die formelle Ordnungsgemäßheit einer Heizkostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die der Abrechnung zu Grunde gelegten Verbrauchswerte auf abgelesenen Messwerten oder auf einer Schätzung beruhen und ob eine vom Vermieter vorgenommene Schätzung den Anforderungen des § 9a HeizkostenV entspricht. Es bedarf deshalb weder einer Erläuterung, auf welche Weise eine Schätzung vorgenommen wurde, noch der Beifügung von Unterlagen, aus denen der Mieter die Schätzung nachvollziehen kann (Bestätigung des Senatsurteils vom 12.11.2014 - VIII ZR 112/14, IMR 2015, 7 = NJW 2015, 406 Rz. 18).*)