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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1255 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IMRRS 2011, 1501
SachverständigeSachverständige
Urheberrechtsschutz für Sachverständigengutachten

KG, Beschluss vom 11.05.2011 - 24 U 28/11

1. Gutachten (hier über Verkehrswerte für Grundstücke) sind - was die Frage ihrer Urheberrechtsschutzfähigkeit angeht - grundsätzlich nicht dem literarischen Bereich zuzuordnen, sondern dem wissenschaftlichen Bereich.*)

2. Bei derartigen Schriftwerken kann die persönliche geistige Schöpfung nicht mit dem wissenschaftlichen oder technischen Inhalt der Darstellung begründet werden.*)

3. Ob ein wissenschaftlicher oder technischer Text unter dem - zwar nicht in erster Linie aber gleichwohl auch in Betracht kommenden - Blickwinkel der Gedankenformung und -führung den nötigen geistig-schöpferischen Gehalt hat, beurteilt sich danach, ob der betreffende Text eine individuelle - originelle - eigenschöpferische Darstellung enthält.*)

4. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass gutachterliche Schriftwerke die für ein Sprachwerk im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG notwendige Schöpfungshöhe erreichen, trägt grundsätzlich der sich auf den Urheberrechtsschutz Berufende.*)

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IMRRS 2011, 1386
SachverständigeSachverständige
Zwangsversteigerung: Kostenerstattung für unnötigen Ortstermin

LG Tübingen, Beschluss vom 08.09.2010 - 5 T 285/10

Die Kosten für Sachverständigen sind bei vermeidbarem Ortstermin im Zwangsversteigerungsverfahren nicht zu erstatten.

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IMRRS 2011, 1336
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Weiteres Gutachten verweigert: Rechtsmittel?

BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - VII ZB 42/09

Gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren Gutachtens gemäß § 412 ZPO ist auch im selbständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 09.02.2010 - VI ZB 59/09, IBR 2010, 729 = BauR 2010, 932 = ZfBR 2010, 449).*)

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IMRRS 2011, 1013
SachverständigeSachverständige
Klärung von Rechtsfragen nicht Aufgabe des Sachverständigen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.11.2010 - 10 W 53/10

Es bleibt eine vom Gericht zu entscheidende Rechtsfrage, ob eine bestimmte Baugestaltung in der Vor-, Entwurfs- oder Ausführungsplanung hätte vorgesehen oder bei der Bauaufsicht hätte angefordert werden müssen.

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IMRRS 2011, 1011
SachverständigeSachverständige
Ortstermin ohne beide Parteien: Sachverständiger unbefangen!

KG, Beschluss vom 03.09.2010 - 15 W 34/10

Ein Ortstermin eines Sachverständigen zum Zwecke der Beweiserhebung im anhängigen Verfahren ohne Benachrichtigung der Parteien und ohne deren Teilnahme kann die Besorgnis der Befangenheit nicht begründen. Etwas anderes mag gelten, wenn eine Partei dem Sachverständigen nicht nur Zutritt gewährt, sondern am Ortstermin teilnimmt.

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IMRRS 2011, 0950
SachverständigeSachverständige
Entbindung durch sofortige Beschwerde?

LG München I, Beschluss vom 09.09.2010 - 13 T 8628/10

1. Eine sofortige Beschwerde mit dem Ziel, einen gerichtlich bestellten Sachverständigen vom Gutachtenauftrag zu entbinden, ist nicht statthaft.*)

2. Hat ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, dessen Aufgabe die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete in einem Mieterhöhungsverfahren ist, vor Erstattung des Gutachtens angekündigt, die Vergleichsobjekte nicht mit deren genauer Anschrift zu benennen und hat die ihn wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnende Partei in Kenntnis dieser Tatsache um die Erstattung des Gutachtens gebeten, so kann nach Erstattung des Gutachtens der Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nicht auf die unterbliebene Identifizierung der Vergleichsobjekte gestützt werden.*)

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IMRRS 2011, 0797
SachverständigeSachverständige
Öffentliche Bestellung: Altersgrenze mit EU-Recht vereinbar!

BVerwG, Urteil vom 26.01.2011 - 8 C 46.09

1. Der Begriff des Zugangs zu selbstständiger Erwerbstätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 1 AGG setzt nicht voraus, dass es sich bei der selbstständigen Tätigkeit uni einen eigenständigen Beruf im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt.*)

2. Die Gewährleistung eines geordneten Rechtsverkehrs ist ein legitimes Ziel, das für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige eine Ungleichbehandlung wegen des Alters durch Festsetzung eines Höchstalters von 68 Jahren mit einer Verlängerung bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres rechtfertigen kann.*)

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IMRRS 2011, 0766
SachverständigeSachverständige
Zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit

OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2010 - 19 W 33/10

1. Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die bei verständiger Würdigung geeignet sind, berechtigte Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen. Eine überzogene Kritik an einem im Prozess vorgelegten Parteigutachten kann Anlass zur Besorgnis der Befangenheit geben. Davon ist jedoch nicht auszugehen, wenn der Sachverständige auf heftige Angriffe mit noch angemessener Schärfe reagiert.

2. Hält ein Sachverständiger die Untersuchungsmethoden eines anderen Gutachters für unzureichend, ohne dass er sich einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Stellungnahme des anderen Gutachters verschließt, rechtfertigt dies nicht ohne weiteres die Besorgnis der Befangenheit.

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IMRRS 2011, 0714
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Festsetzung der Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - X ZR 7/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0709
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Zu den Nebenpflichten des Vermieters - Wirtschaftlichkeitsgebot

KG, Beschluss vom 07.02.2011 - 8 U 147/10

Der Vermieter hat die vertragliche Nebenpflicht, den Mieter nur mit Nebenkosten zu belasten, die erforderlich und angemessen sind. Er ist gehalten, möglichst günstige Versicherungsverträge abzuschließen und auf dem Markt Vergleichsangebote einzuholen.*)

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IMRRS 2011, 0708
SachverständigeSachverständige
Verfahrensmangel bei fehlendem Sachverständigengutachten

KG, Urteil vom 14.02.2011 - 12 U 67/10

1. Das Übergehen des Beweisangebotes "Sachverständigengutachten" stellt jedenfalls dann einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, wenn dem Beweisangebot ein konkreter Tatsachenvortrag zugrunde liegt, das Beweisangebot damit nicht der Ausforschung von Tatsachen dient und die Partei ihre Behauptungen nicht "aufs Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" aufgestellt hat.*)

2. Ein solches Übergehen des Beweisangebotes "Sachverständigengutachten" rechtfertigt eine Zurückverweisung des Rechtsstreits an die erste Instanz jedenfalls dann, wenn neben der Einholung des Sachverständigengutachtens ein Zeuge zu vernehmen ist und die Parteien anzuhören sind.*)

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IMRRS 2011, 0644
SachverständigeSachverständige
Familienrecht - Anforderungen an Sachverständigengutachten bei Betreuungssache

BGH, Beschluss vom 19.01.2011 - XII ZB 256/10

Zu den Anforderungen an den Inhalt eines Sachverständigengutachtens nach § 280 Abs. 3 FamFG.*)

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IMRRS 2011, 0630
SachverständigeSachverständige
Zur Mitteilungspflicht bei Kostensteigerung

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 W 98/10

1. Eine Kürzung des Sachverständigenhonorars wegen eines verspäteten Hinweises auf eine Kostensteigerung kommt nicht in Betracht, wenn es bei dessen Rechtzeitigkeit zu keiner Einschränkung oder keines Entzug des Sachverständigenauftrags gekommen wäre.

2. Hierfür reicht es nicht aus, wenn ausdrücklich erklärt wird, dass die Begutachtung ausgesetzt wird, um "eine bevorstehende weitere kostenintensive Beweisaufnahme" aus Kostengründen zu vermeiden.

3. Auch reicht es nicht aus, wenn die Parteien ausdrücklich erklären, das Sachverständigengutachten abwarten zu wollen und erst bei dessen Vorliegen eine vergleichsweise Einigung überhaupt infrage kommt.

4. Das Risiko der Nichtaufklärung trägt der Sachverständige in vollem Umfang.

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IMRRS 2011, 0593
SachverständigeSachverständige
Kölner Stadtarchiv: Aussetzung bis Gutachtenfertigstellung

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 59/10

1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)

2.Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

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IMRRS 2011, 0592
SachverständigeSachverständige
Kölner Stadtarchiv: Aussetzung bis Gutachtenfertigstellung

OLG Köln, Beschluss vom 09.12.2010 - 18 U 60/10

1. Für die Feststellung einer schuldhaften Pflichtverletzung kommt zum einen darauf an, ob die bei dem Abgleich für die Zeit vom 26. Januar bis zum 5. Februar 2009 ermittelten, unterschiedlichen Gebäudebewegungen von 0,8 mm an der Vorderseite und 5,2 mm an der Rückseite auch wegen des zunächst nicht näher eingrenzbaren Bewegungszeitraums und der deshalb unklaren Geschwindigkeit der Gebäudebewegungen jedenfalls aus Sicht der mit dem Abgleich der Messergebnisse betrauten Mitarbeiter des Amtes 23 eine unverzügliche Weiterleitung der teilweise selbst erhobenen Daten sowie der Ergebnisse des Abgleichs insbesondere auch an die für die Verwaltung des Gebäudes des Stadtarchivs zuständige Stelle, also etwa an die Gebäudewirtschaft der Beklagten, nahelegten oder gar geboten.*)

2. Zum anderen kann von ausschlaggebender Bedeutung sein, ob die Gebäudewirtschaft der Beklagten in Kenntnis der aufgetretenen Gebäudeschäden und mit Rücksicht auf die hier vorhandene Sachkunde, Anlass hatte, Höhenmessungen zu veranlassen und deren Ergebnisse gemeinsam mit den im Gebäude aufgetretenen Schäden einem geeigneten Gutachter zugänglich zu machen oder aber mangels solcher Messergebnisse in Kenntnis der unvollständigen Beurteilungsgrundlage zu vorläufigen Sicherungsmaßnahmen zu greifen.*)

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IMRRS 2011, 0582
SachverständigeSachverständige
Abrechnung auf Stundenbasis: Hohe Darlegungslast!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.10.2010 - 11 W 24/10

1. Für die Frage der Erforderlichkeit eines durch den Sachverständigen abgerechneten Stundenaufwands kann auf das Verhältnis von "eigentlichen sachverständigen" zu "sonstigen" Ausführungen im schriftlichen Gutachten abgestellt werden.*)

2. Beträgt der Anteil der "eigentlichen sachverständigen" Ausführungen weniger als 64% des Gesamtgutachtens, hat der Sachverständige unter Bezugnahme auf seine gutachterlichen Erkenntnisse die Zusammenhänge seiner hierfür aufgewandten Stunden näher zu erläutern.*)

3. Eine nachvollziehbar fortlaufende Stundenaufstellung genügt. Diese muss erkennen lassen, dass sich mit den Besonderheiten des Sacherhalts auseinandergesetzt wurde und nicht mit allgemein zu erwartenden wissenschaftlichen Grundlagen. Hierfür ist erforderlich, dass anhand chronologischer Einzelaufstellungen mit detaillierter Zeitangabe und Tätigkeitsbeschreibung eine gerichtliche Plausibilitätsprüfung erfolgen kann. Allgemein technische Ausführungen, wie z. B. Sinn und Zweck aufgewandter Stunden, genügen nicht.*)

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IMRRS 2011, 0565
SachverständigeSachverständige
Erstattung von vergeblichen Reisekosten

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.10.2010 - 6 W 39/09

1. Sofern ein Termin abgesagt wird, nachdem die Partei die Reise zum Termin angetreten hat und der Reiseantritt nicht unsachgemäß erfolgt ist, können die dabei entstandenen Kosten, notwendige Kosten der Terminswahrnehmung darstellen.

2. Diese vergeblich verwendeten Reisekosten der Partei sind zu erstatten.

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IMRRS 2011, 0517
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zur Befragung des Sachverständigen vor Gericht

BGH, Beschluss vom 18.01.2011 - X ZR 165/07

1. Aus dem Umstand, dass bestimmte Sachverhaltsbereiche vom Gericht bei der Befragung des gerichtlichen Sachverständigen nicht aufgegriffen werden, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie für unerheblich hält, sondern nur, dass das Gericht insoweit keinen (weiteren) Aufklärungsbedarf sieht.*)

2. Die Anhörungsrüge kann nur dann darauf gestützt werden, dass das Gericht den Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren zu einer zum Stand der Technik gehörenden Entgegenhaltung nicht befragt hat, wenn sie in Bezug auf diese Veröffentlichung aufgestellte tatsächliche Behauptungen aufzeigen kann, von denen das Gericht abgewichen ist, ohne über die hierzu erforderliche eigene Sachkunde zu verfügen.*)

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IMRRS 2011, 0507
SachverständigeSachverständige
Keine Vergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch!

OLG Dresden, Beschluss vom 29.03.2010 - 3 W 319/10

Erhält der Sachverständige vom Gericht "Gelegenheit zur Äußerung" zum Befangenheitsgesuch einer Partei, die ihn wegen fachlicher Gutachtenmängel und "wissentlich falscher Darstellung selbst einfachster Sachverhalte" abgelehnt hat, verdient er für eine daraufhin eingereichte gutachterliche Stellungnahme keine Vergütung.*)

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IMRRS 2011, 0506
SachverständigeSachverständige
Volle Vergütung für Stellungnahme zum Ablehnungsgesuch!

OLG Köln, Beschluss vom 05.02.2009 - 17 W 260/08

1. Wird in einem Befangenheitsantrag fachliche Kritik am Sachverständigen geübt, so ist es für ihn zwingend notwendig, sich fachlich mit den Einwänden auseinanderzusetzen.

2. Für diese Leistung, die einem Ergänzungsgutachten entspricht und die in der späteren Beweiswürdigung gemäß § 286 ZPO verwertet werden muss, enthält der Sachverständige die volle Vergütung.

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IMRRS 2011, 0414
SachverständigeSachverständige
Sachmangel an durch Sachverständigen verkauftem Fahrzeug

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 346/09

Zur Frage, ob ein Kraftfahrzeugsachverständiger, der ein Fahrzeug im Auftrag des Eigentümers begutachtet und zum Verkauf in eine Internet-Restwertbörse eingestellt hat, gegenüber dem Käufer, der das Fahrzeug aufgrund eines im Internet abgegebenen Gebots erwirbt, zum Schadensersatz verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel aufweist.*)

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IMRRS 2011, 0395
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Widersprechende Sachverständigengutachten, Berufsunfähigkeit

BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - IV ZR 190/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0378
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gutachten widersprechen sich: Was muss das Gericht tun?

BGH, Beschluss vom 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

Hat das Berufungsgericht einen anderen Sachverständigen als das erstinstanzliche Gericht eingeschaltet und beurteilt dieser die Beweisfrage anders als der frühere Gutachter, hat es zumindest dem Antrag einer Partei auf Ladung dieses (neuen) Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu entsprechen. Dies gilt auch dann, wenn es das zuletzt eingeholte Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt den Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör und führt im Rahmen des § 544 Abs. 7 ZPO zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Berufungsgericht (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 22. Mai 2007 - VI ZR 233/06, IBR 2007, 533 = NJW-RR 2007, 1294, und vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 295/08, IBR 2009, 619 = NJW-RR 2009, 1361).*)

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IMRRS 2011, 0354
SachverständigeSachverständige
Wiederholte Ablehnung wg. Befangenheit: Verschleppungsabsicht?

OLG München, Beschluss vom 07.12.2010 - 1 W 2410/10

Die Auseinandersetzung mit dem Ergebnis eines Gutachtens und die Frage, ob weitere Gutachten einzuholen sind, ist eine Frage, die in dem weiteren Verlauf des Prozesses und ggfs. in den Rechtsmittelinstanzen zu klären ist. Eine Partei, die wiederholt die Auseinandersetzungen über Inhalt und Umfang der Beweisaufnahme auf die Ebene von Ablehnungsgesuchen verlagert, handelt rechtsmissbräuchlich und in der Absicht, das Verfahren zu verzögern.

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IMRRS 2011, 0353
SachverständigeSachverständige
Erstattungsfähige Kosten des Privatsachverständigen

OLG Celle, Beschluss vom 10.01.2011 - 2 W 8/11

Die Kosten eines von dem Haftpflichtversicherer wegen des Verdachts eines lediglich vorgetäuschten Unfalls eingeholten Privatgutachtens sind nur dann erstattungsfähig im Sinne von § 91 ZPO, wenn im Zeitpunkt der Beauftragung des Sachverständigen ausreichende Anhaltspunkte für den Verdacht des Versicherungsbetrugs vorlagen und wenn das Gutachten bzw. die Erkenntnisse des Sachverständigen in den Prozess eingeführt werden.*)

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IMRRS 2011, 0308
SachverständigeSachverständige
Schlüssiger Verzicht auf Anhörungsrecht in mündl. Verhandlung

KG, Beschluss vom 02.11.2010 - 12 U 48/10

1. Das Gericht ist nicht gehalten, den auf Antrag einer Partei zur Erläuterung seines Gutachtens geladenen Sachverständigen, der am Erscheinen verhindert war, erneut zu laden, wenn es das Gutachten (zur Behauptung des Beklagten, sein Fahrzeug habe im Unfallzeitpunkt gestanden), nicht mehr für entscheidungserheblich hält (weil nur die Dauer der Standzeit erheblich sei, die durch ein Gutachten nicht zu klären ist).

2. Hat das Gericht dies der beweisbelasteten Partei rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt und verhandelt die Partei, ohne zuvor einen erneuten Antrag auf Ladung des Sachverständigen zu stellen, so liegt darin ein schlüssiger Verzicht auf dessen Anhörung und die Partei kann im Berufungsverfahren keinen Verfahrensfehler des Erstgerichts geltend machen.*)

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IMRRS 2011, 0298
SachverständigeSachverständige
Befangenheit des Sachverständigen durch Telefonat mit Partei?

OLG Köln, Beschluss vom 13.12.2010 - 11 W 83/10

Führt ein Sachverständiger Telefongespräche mit einer Partei, so kann dies die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, sofern die Gespräche nicht offengelegt werden oder in ihnen der Inhalt des Gutachtens erörtert wird.

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IMRRS 2011, 0220
SachverständigeSachverständige
Privatgutachten: Erstattung nur bei erkennbarer Verwertung?

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

Lehnt das Landgericht in der Beschwerdeentscheidung die prozessuale Erstattungsfähigkeit der Privatgutachterkosten grundsätzlich ab, muss es die Rechtsbeschwerde zulassen.

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IMRRS 2011, 0204
SachverständigeSachverständige
Schadensrecht - Ersatz von Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert

BGH, Urteil vom 14.12.2010 - VI ZR 231/09

Der Geschädigte kann Ersatz der angefallenen Reparaturkosten verlangen, wenn es ihm entgegen der Einschätzung des vorgerichtlichen Sachverständigen gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Sachverständigen entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt.*)

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IMRRS 2011, 0174
SachverständigeSachverständige
Keine Steuerbefreiung für Entschädigungen des Sachverständigen

FG Münster, Urteil vom 24.06.2010 - 3 K 3556/06

Entschädigungen eines gerichtlichen Sachverständigen nach §§ 3, 4 ZSEG sind weder nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG noch nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerbefreit.

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IMRRS 2011, 0172
SachverständigeSachverständige
Überprüfung der Erforderlichkeit der berechneten Zeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 6 W 168/09

1. Der Sachverständige hat dann keinen Anspruch auf Vergütung, wenn das Gutachten unverwertbar ist und der Sachverständige die Unverwertbarkeit verschuldet hat. Der Entschädigungsanspruch kann auch versagt werden, wenn das Gutachten zeigt, dass der Sachverständige nicht über die zur Beurteilung der Beweisfrage erforderlichen Sachkenntnisse verfügt. Unvollständigkeit bzw. die Notwendigkeit der Korrektur und Ergänzung eines Gutachtens reichen noch nicht aus, um den Vergütungsanspruch zu verwirken.

2. Für den Nachweis der Erforderlichkeit des abgerechneten Zeitaufwands reicht nicht immer aus, dass der Sachverständige Angaben dazu macht, welche Zeit er für welche Tätigkeiten aufgewandt hat.

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IMRRS 2011, 0126
SachverständigeSachverständige
Neue Beurteilungen eines med. Sachverständigen im Termin

BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - VI ZR 25/09

Gibt der medizinische Sachverständige in seinen mündlichen Ausführungen neue und ausführlichere Beurteilungen gegenüber dem bisherigen Gutachten ab, so ist den Parteien unter dem Blickpunkt des rechtlichen Gehörs Gelegenheit zu geben, hierzu Stellung zu nehmen. Dabei sind auch Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen und die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, sofern die Ausführungen Anlass zu weiterer tatsächlicher Aufklärung geben.*)

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IMRRS 2011, 0105
SachverständigeSachverständige
Zur Besorgnis der Befangenheit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.12.2010 - 12 W 54/10

1. Nach § 406 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu rechtfertigen. Nicht erforderlich ist, dass der Sachverständige tatsächlich parteiisch ist oder das Gericht Zweifel an seiner Unparteilichkeit hat. Entscheidend ist, ob vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus objektive Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen. So kann die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen durch beleidigende, herabsetzende oder unsachliche Äußerungen gegenüber einer Partei oder ihren Prozessbevollmächtigten begründet sein, ebenso wenn der Sachverständige auf Einwendungen gegen sein Gutachten unsachlich oder mit unangemessener Schärfe reagiert oder er bei einer durch Privatgutachten unterlegten Kritik gegen sein Gutachten abqualifizierende Äußerungen über den Privatgutachter tätigt.

2. In Arzthaftungssachen, in denen der Richter im besonderen Maße der Hilfe von Sachverständigen bedarf, ist jedoch zu berücksichtigen, dass es angesichts der Komplexität der Materie erforderlich ist, das Ausmaß des ärztlichen Fehlers so klar zu beschreiben, dass dieses auch für den medizinischen Laien deutlich wird. Maßgeblich ist, ob sich die getätigten Äußerungen des Sachverständigen noch im Bereich der sachlichen Auseinandersetzung halten oder bereits die Grenze zu einer persönlichen Herabsetzung überschritten wird.

3. Die Äußerungen eines Sachverständigen, er halte eine Handlung "sogar für kriminell", überschreiten noch nicht die Grenze zu einer beleidigenden Herabsetzung. Bei verständiger Würdigung der hier vorliegenden Umstände kann die Verwendung des Begriffes "kriminell" durch den Sachverständigen noch nicht als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung

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IMRRS 2011, 0103
SachverständigeSachverständige
Zur Vergütung der Hilfskräfte des Sachverständigen

OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.12.2010 - 13 W 41/09

1. Kosten für Hilfskräfte sind gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erstattungsfähig. Die Aufwendungen für die Hilfsperson müssen notwendig gewesen sein, wobei der Sachverständige insoweit ein nur auf einen etwaigen Missbrauch nachprüfbares pflichtgemäßes Ermessen ausüben darf.

2. Im Rahmen dieser Fragestellung ist das Gericht befugt, den berechneten Zeitaufwand des Sachverständigen unter Anlegung objektiver Maßstäbe nachzuprüfen. Dabei sind der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen. Hierbei hat das Gericht grundsätzlich von der Richtigkeit der Angaben des Sachverständigen auszugehen.

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IMRRS 2011, 0084
SachverständigeSachverständige
Erstattungsfähigkeit von Lichtbildern

LG Konstanz, Beschluss vom 29.12.2010 - 62 T 125/10

1. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 JVEG sind gesondert zu ersetzen die zur Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderlichen Lichtbilder oder an deren Stelle tretende Ausdrucke.*)

2. Für die Erstattungsfähigkeit von Lichtbildern reicht es nach dieser Vorschrift aus, wenn die Lichtbilder angefertigt und auf dem PC gespeichert wurden, ein Ausdruck der Lichtbilder ist nicht erforderlich.*)

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IMRRS 2011, 0071
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Festsetzung der Vergütung eines gerichtlichen Sachverständigen

BGH, Beschluss vom 16.12.2010 - Xa ZR 14/10-1

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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Online seit 2010

IMRRS 2010, 3528
SachverständigeSachverständige
Überschreiten des Gutachtenauftrags: Befangen!

OLG Rostock, Beschluss vom 05.10.2010 - 3 W 153/10

Die Annahme einer Befangenheit des Sachverständigen kann es aus Sicht einer Partei rechtfertigen, wenn dieser eigenmächtig die Grenzen seines Gutachterauftrages überschreitet.*)

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IMRRS 2010, 3524
SachverständigeSachverständige
Zur Erstattungsfähigkeit der Steuerberaterkosten

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.07.2010 - 24 W 47/10

Steuerberatungskosten kann eine Partei nur dann als notwendige Prozesskosten erstattet verlangen, wenn sie zur sachgerechten Darlegung ihres Anspruchs, zur Erfüllung ihrer Substantiierungspflicht oder zur Stellungnahme zu einem vom Gericht eingeholten Gutachten der Hilfe eines Steuerberaters bedarf.*)

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IMRRS 2010, 3407
SachverständigeSachverständige
Haftung wegen falscher Wertermittlung

LG Wiesbaden, Urteil vom 15.04.2010 - 8 S 1/10

1. Maßgebend für die Pflichten des Sachverständigen bei Erstellung des Sachverständigen ist der Inhalt des Vertrags zwischen dem Geschädigten und dem Sachverständigen. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ist in den Schutzbereich des Vertrages zwischen dem Sachverständigen und der Geschädigten einbezogen.*)

2. Der Sachverständige darf bei der Schätzung des Restwerts auf denjenigen Kaufpreis abstellen, der auf dem allgemeinen regionalen Markt für das unfallbeschädigte Kraftfahrzeug zu erzielen war. Hierbei genügt die Einholung von drei Angeboten als Schätzungsgrundlage.*)

3. Dem Sachverständigen obliegt ein gewisser Beurteilungsspielraum, der es ihm auch ermöglichen muss, aus eigener Sach- und Fachkunde zu beurteilen, ob er Angebote für seriös oder für völlig überzogen hält.*)

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IMRRS 2010, 3391
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fehlerhaftes Baugrundgutachten

OLG Dresden, Urteil vom 08.08.2007 - 13 U 417/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 3340
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beauftragung eines anderen Sachverständigen in Berufung

BGH, Urteil vom 04.11.2010 - III ZR 45/10

1. Zur Bemessung des Wildschadens an Baumpflanzungen einer Forstwirtschaft.*)

2. Die Frage, ob das Berufungsgericht die sachlichen Voraussetzungen für die Beauftragung eines anderen Sachverständigen nach § 412 Abs. 1 ZPO zu Recht als gegeben angesehen hat, unterliegt nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht.*)

3. Das Recht der Prozessparteien, die Ladung des gerichtlichen Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu verlangen, bezieht sich nicht auf einen früheren - gleichsam "abgelösten" - Sachverständigen, dessen Gutachten der Tatrichter für ungenügend erachtet und deshalb zum Anlass genommen hat, gemäß § 412 Abs. 1 ZPO einen anderen Sachverständigen zu beauftragen.*)

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IMRRS 2010, 3296
SachverständigeSachverständige
Ablehnung eines eigenen Befangenheitsantrags: Rechtsmittel?

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.11.2010 - 4 W 641/10

Einem gerichtlich bestellten Sachverständigen steht gegen einen sein Gesuch auf Ablehnung des Einzelrichters wegen Besorgnis der Befangenheit zurückweisenden Beschluss ein Rechtsmittel nicht zu.

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IMRRS 2010, 3286
SachverständigeSachverständige
Keine Befangenheit bei beruflichen Kontakten!

OLG München, Beschluss vom 08.11.2010 - 1 W 2337/10

Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen kann sich noch nicht daraus ergeben, dass zwischen ihm und einer Partei beruflichen Kontakte bestehen und sowohl Sachverständiger als auch die Partei als Experten in ihrem Fachgebiet an dem wissenschaftlichen Austausch auf Tagungen und in Veröffentlichungen teilnehmen. Es müssen vielmehr darüber hinaus gehende persönliche oder enge fachliche Bindungen vorhanden sein. Die Grenze zu nicht zu beanstandenden beruflich bedingten Kontakten ist jedenfalls dann überschritten, wenn der Sachverständige bei einer Partei seine Facharztausbildung absolviert hat und der Sachverständige und die Partei gemeinsam veröffentlichen.*)

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IMRRS 2010, 3218
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einholung einer neuen Begutachtung

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.11.2009 - 1 W 646/09

Die Einholung einer neuen Begutachtung hängt davon ab, dass das Gericht das bisherige Gutachten für "ungenügend" erachtet. Dies bedarf einer Beurteilung nach strengen Maßstäben.

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IMRRS 2010, 3174
ProzessualesProzessuales

OLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2010 - 9 U 2258/05

1. Führt der Sachverständige seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit bewusst oder grob fahrlässig herbei, ist damit die völlige Unverwertbarkeit seines Gutachtens die Folge und er verliert seinen Vergütungsanspruch.

2. Verbale Angriffe eines Sachverständigen, deren Ausmaß und Häufigkeit auf persönliche Verärgerung und die Gefahr von Unsachlichkeit schließen lassen, bedingen grundsätzlich zumindest die Annahme der grob fahrlässig herbeigeführten Unverwertbarkeit des Gutachtens.

3. Gegen den Beschluss nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 JVEG ist keine Beschwerde möglich, lediglich das Mittel der Gegenvorstellung.

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IMRRS 2010, 3173
SachverständigeSachverständige
Herabsetzende Äußerungen: Keine Vergütung!

OLG Dresden, Beschluss vom 23.08.2010 - 9 U 2258/05

1. Führt der Sachverständige seine Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit bewusst oder grob fahrlässig herbei, ist damit die völlige Unverwertbarkeit seines Gutachtens die Folge und er verliert seinen Vergütungsanspruch.

2. Verbale Angriffe eines Sachverständigen, deren Ausmaß und Häufigkeit auf persönliche Verärgerung und die Gefahr von Unsachlichkeit schließen lassen, bedingen grundsätzlich zumindest die Annahme der grob fahrlässig herbeigeführten Unverwertbarkeit des Gutachtens.

3. Gegen den Beschluss nach § 4 Abs. 4 Satz 2 und 3 JVEG ist keine Beschwerde möglich, lediglich das Mittel der Gegenvorstellung.

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IMRRS 2010, 3172
SachverständigeSachverständige
Unsachliche Herabsetzung von Einwänden: Befangen!

OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2010 - 9 U 2258/05

Ablehnung des Sachverständigen wegen unsachlicher Herabsetzung der Einwände des klägerischen Prozessbevollmächtigten!

1. Mehrfache sprachliche Entgleisungen eines Sachverständigen, die eine unsachliche Herabsetzung der Einwände des Klägers gegen das vom Sachverständigen erstellte Gutachten darstellen, sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.

2. Solche sprachlichen Entgleisungen des Sachverständigen stellen auch keine adäquate Reaktion auf von ihm als provokant empfundene Fragestellungen des Klägers dar.

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IMRRS 2010, 3065
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Befangenheit wegen Nichtbescheidung einer Gegenvorstellung?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.05.2010 - 11 W 16/10

1. Die Anregung an den Sachverständigen in einem Beweisbeschluss, eine vergleichsweise Erledigung des Rechtsstreits anzustreben, ist ungewöhnlich.

2. Auch unzulängliche oder unsachliche Stellungnahmen des Richters zu den zum Ablehnungsantrag führenden Vorgängen in der dienstlichen Äußerung können die Besorgnis der Befangenheit begründen.

3. Die Besorgnis der Befangenheit kann sich aus der Tatsache ergeben, dass der abgelehnte Richter auf eine Gegenvorstellung der Kläger gegen einen Beweisbeschluss über vier Monate lang nicht reagiert und den Eindruck erweckt, die Beweisaufnahme werde wie vorgesehen begonnen, ohne den Vortrag der Kläger auch nur zur Kenntnis zu nehmen.

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IMRRS 2010, 3008
SachverständigeSachverständige
Anspruch des Gutachters auf Unterlassung der Namensangabe

LG Hamburg, Urteil vom 05.08.2009 - 325 O 9/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 2927
SachverständigeSachverständige
Unzulässige Rechtsdienstleistung eines Sachverständigenbüros?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.06.2010 - 20 U 175/09

1. Die Beurteilung eines Sturzes auf frisch gewaschenen Fliesen in einem Abwehrschreiben, in dem die Haftung aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verneint wird, ist eine rechtliche Prüfung eines Einzelfalls und somit eine Rechtsdienstleistung.

2. Wird eine solche Rechtsdienstleistung von einem Sachverständigenbüro als Hauptleistung erbracht, ist eine Untersagung nach dem UWG begründet, auch wenn das Schreiben von einem dort angestellten Volljuristen verfasst und unterschrieben wird.

3. Es liegt auch keine erlaubte Annextätigkeit im Sinne von § 5 RDG vor, wenn der Schwerpunkt eines Schreibens keine technische Untersuchung der Rutschfestigkeit der Fliesen beinhaltet, sondern die Auseinandersetzung mit der Verkehrssicherungspflicht ist.

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