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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1255 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 1516
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger abgelehnt: Wann erhält er trotzdem Vergütung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.2014 - 14 W 334/14

1. Hat ein Befangenheitsantrag wegen bloßer Ungeschicklichkeiten oder Nachlässigkeiten eines Sachverständigen Erfolg, ohne dass ihm eklatante, für ihn selbst ohne weiteres augenfällige Pflichtverletzungen zur Last fallen, führt das nicht zum Verlust des Vergütungsanspruchs.*)

2. Bleibt offen, ob der Sachverständige grob fahrlässig oder gar vorsätzlich Ablehnungsgründe geschaffen hat, ist er trotz der erfolgreichen Ablehnung zu entschädigen. Daher trifft im Erinnerungsverfahren gegen den gerichtlichen Kostenansatz den Kostenschuldner die Darlegungslast für den Ausnahmetatbestand des § 8 a Abs. 2 Nr. 3 JVEG.*)

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IMRRS 2014, 1525
SachverständigeSachverständige
Schadensermittlung nach Zerstörung von Bäumen = "Bewertung von Immobilien"

LG Bochum, Beschluss vom 20.08.2014 - 9 T 39/14

Befasst sich der gerichtliche Sachverständige mit der Klärung des Schadens infolge der Zerstörung und der Entfernung von in ein Grundstück eingebrachten Bäumen und Sträuchern sowie der Höhe des Wiederherstellungsaufwands, greift für seine Vergütung das Sachgebiet "Bewertung von Immobilien" = 90 Euro je Stunde.

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IMRRS 2014, 1446
SachverständigeSachverständige
Arbeit massiv kritisiert: Sachverständiger trotz flapsiger Reaktion unbefangen!

OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2014 - 17 W 193/14

Stellt der Sachverständige im Ausgangsgutachten umfangreiche Ausführungen und Berechnungen an und wird diese Arbeit trotzdem als "oberflächlich" kritisiert, so ist es zumindest verständlich, dass er sich in einem Ergänzungsgutachten bei der Wahl einiger Formulierungen vergreift. Die Besorgnis der Befangenheit ist damit nicht begründet.

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IMRRS 2014, 1410
SachverständigeSachverständige
Keine Befangenheit nach Entschuldigung!

LG Marburg, Beschluss vom 20.05.2014 - 5 O 66/11

Selbst wenn ein Verhalten oder eine Äußerung eines Sachverständigen zunächst die Besorgnis der Befangenheit begründet hat, kann dieser durch eine entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen ausräumen.*)

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IMRRS 2014, 1411
SachverständigeSachverständige
Wann ist ein Gerichtsgutachten grob fahrlässig unrichtig?

BGH, Beschluss vom 24.07.2014 - III ZR 412/13

Für die Annahme grober Fahrlässigkeit des Sachverständigen nach § 839a BGB kommt es nicht darauf an, dass die Unrichtigkeit des Gutachtens jedermann, auch den entscheidenden Richtern, aufgrund naheliegender Überlegungen hätte einleuchten müssen. Maßgebend ist insoweit vielmehr die Perspektive des Sachkundigen.

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IMRRS 2014, 1381
SachverständigeSachverständige
Aufwand für selbstentwickelte Simulationssoftware sind keine besonderen Kosten!

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 11.09.2014 - 7 OA 39/13

Der Aufwand für ein selbstentwickeltes Softwareprogramm stellt keine aufgewendeten besonderen Kosten dar, die nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JVEG gesondert ersatzfähig wären. Simulationssoftware, mit der Modellannahmen berechnet werden können, gehört zur angemessenen technischen Ausstattung eines hydrologischen Gutachters. Die Kosten für sie sind übliche Gemeinkosten, die mit der stundensatzmäßigen Vergütung nach §§ 8 Abs. 1 Nr. 1, 9 Abs. 1 JVEG abgegolten werden.*)

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IMRRS 2014, 1380
SachverständigeSachverständige
Auf Rechtsbehelf verzichtet: Kein Schadensersatz bei fehlerhafter Vermessung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2014 - 5 U 528/14

Die Grenzniederschrift, durch die aufgrund der örtlichen Feststellungen eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs der Grenzverlauf gestaltet wird, ist ein Verwaltungsakt. Der Vermessungsingenieur wird insoweit hoheitlich tätig. Verzichtet der Adressat des Verwaltungsakts auf einen Rechtsbehelf, steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Vermessung zu.

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IMRRS 2014, 1301
SachverständigeSachverständige
Erhöhte Stundensätze für gerichtliche Sachverständige bleiben die Ausnahme!

LG Krefeld, Beschluss vom 27.08.2014 - 2 O 265/12

1. Rein wirtschaftliche Erwägungen des Sachverständigen rechtfertigen eine Erhöhung des Stundensatzes über § 13 Abs. 2 JVEG nicht, auch wenn in der Privatwirtschaft solch höhere Stundensätze zu erzielen sind. Darüber, welcher Stundensatz für einen durchschnittlichen Gutachterauftrag angemessen ist, enthält das JVEG und die dort gebildeten Honorargruppen eine für das Gericht bindende Regelung.*)

2. Es besteht bei Unverhältnismäßigkeit der zu erwartenden Sachverständigenkosten zu dem Gegenstandswert der Klage kein Anspruch des Sachverständigen auf Zustimmungsersetzung gem. § 13 Abs. 2 JVEG. Das Gericht muss in diesen Fällen auch die Interessen der Partei berücksichtigen, die einer Erhöhung des Stundensatzes nicht zugestimmt hat.*)

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IMRRS 2014, 1290
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger weicht von Leitlinien ab: Besondere Begründung erforderlich!

OLG Hamm, Beschluss vom 18.06.2014 - 3 U 66/14

1. Leitlinien medizinischer Fachgesellschaften stellen einen Wegweiser für den medizinischen Standard dar. Weicht die Beurteilung des Sachverständigen von einer solchen Leitlinie ab, so bedarf dies einer nachvollziehbaren Begründung. Hierfür genügt die Berufung auf die eigene Expertenmeinung alleine nicht.*)

2. Hat das Gericht gem. § 412 Abs. 1 ZPO einen neuen Sachverständigen beauftragt, weil es das Gutachten des ersten Sachverständigen für ungenügend erachtet hat, so ist es im Regelfall nicht verpflichtet, den früheren Sachverständigen zum Zwecke der Gegenüberstellung mit dem neuen Sachverständigen zu einem weiteren Termin zu laden, wenn der frühere Sachverständige bereits in einem ersten Termin mündlich angehört worden ist und dabei die berechtigten Zweifel an seinem Gutachten nicht hat ausräumen können.*)

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IMRRS 2014, 1265
SachverständigeSachverständige
Ehemalige Chemiefabrik auf dem Grundstück nicht aufgeführt: Gutachten fehlerhaft

OLG Celle, Urteil vom 31.07.2013 - 4 U 15/13

Ein Verkehrswertgutachten, das die Existenz einer Chemiefabrik auf dem Grundstück nicht aufführt und somit nicht in die Wertermittlung einbezieht, ist fehlerhaft. Kauft ein Interessent daraufhin das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung zum fälschlicherweise höher ermittelten Preis, kann der Erwerber vom Gutachter den Schaden ersetzt bekommen, der ihm durch die Überzahlung entstanden ist.

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IMRRS 2014, 1258
SachverständigeSachverständige
Mitgeteilter Sachverhalt „völlig unvorstellbar“: Sachverständiger befangen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.03.2014 - 10 W 1/14

Formuliert das Gericht im Beweisbeschluss eindeutig den Sachverhalt, den der Sachverständige seiner Begutachtung zugrunde legen soll (hier sogar noch unter Mitteilung des Beweiswürdigungsergebnisses), so begründet der Sachverständige die Besorgnis der Befangenheit, wenn er in seinem Gutachten die geschilderten Abläufe als „völlig unvorstellbar“ ansieht, ausführt, er habe „erhebliche Zweifel, dass es sich so zugetragen haben könnte“ und ein dann anzunehmender ärztlicher Behandlungsfehler „bestünde nur im Falle eines eindeutigen Beweises“.*)

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IMRRS 2014, 1253
SachverständigeSachverständige
Sorgfaltspflichten eines Auktionators bei Schätzung eines Perserteppichs

OLG München, Urteil vom 20.03.2014 - 14 U 764/12

1. Zu der von einem sogenannten Varia-Auktionator geschuldeten Sorgfalt bei der unentgeltlichen Schätzung und Begutachtung der zum Zwecke der Versteigerung eingelieferten Gegenstände, hier eines persischen Teppichs aus der Auflösung eines Nachlasses.*)

2. Der im geschäftlichen Verkehr anzuwendende Sorgfaltsmaßstab für die Erfüllung von bedingungsgemäß übernommenen Pflichten (hier: unentgeltliche Schätzung und Begutachtung von Steigerungsgut durch das Universalauktionshaus) ist Differenzierungen nach der Verkehrserwartung - im gegebenen Fall auch nach der Erwartung des das Auktionshaus in der Bandbreite seiner Tätigkeit in Anspruch nehmenden Einlieferers - zugänglich. Folge ist, dass der an ein Universalauktionshaus, zumal wenn es, wie vom Einlieferer geplant, aus einem Nachlass eine Reihe unterschiedlicher Gegenstände zur Versteigerung hereingenommen hat, zu stellende Maßstab weniger streng ist als derjenige, dem ein auf Teppiche spezialisiertes Auktionshaus genügen muss. Nur letzterem ist es möglich und zumutbar, besondere Marktkenntnisse unter Einschluss von Veröffentlichungen in der - auch nur in schwer zugänglicher, weil antiquarischer - Fachliteratur aufzubieten, was nicht zu verhindern braucht, dass selbst namhafte Experten die wertbildenden Faktoren eines in Rede stehenden Teppichs verkennen und der Haftungsmaßstab deshalb in milderem Licht erscheint.

3. Zur Frage, auf welche Weise und über welche Medien ein Auktionshaus mit den bildlichen und beschreibenden Darstellungen von Steigerungsgut - namentlich im Auktionskatalog - für dessen bestmöglichen Absatz Sorge zu tragen hat.

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IMRRS 2014, 1233
SachverständigeSachverständige
Ausschlussfrist für Vergütungsantrag beginnt erst nach Abschluss der Tätigkeit!

FG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014 - 3 KO 35/14

1. Bei der Festsetzung der Sachverständigen-Vergütung durch Beschluss des (Beweisaufnahme-)Gerichts handelt sich nicht um ein Erinnerungs- oder kontradiktorisches Verfahren; das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit es dies für angemessen hält, unabhängig davon, ob bereits eine Entscheidung des Urkundsbeamten vorliegt.*)

2. Der Beginn der dreimonatigen Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag des Sachverständigen setzt zumindest voraus, dass die Heranziehung des Sachverständigen abgeschlossen ist (hier einschließlich Durchsicht des Protokolls und Genehmigung seiner Erklärungen).*)

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IMRRS 2014, 1208
SachverständigeSachverständige
Kostenvorschuss erheblich überschritten: Wann wird die Vergütung gekürzt?

OLG Jena, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12

1. Eine Überschreitung des mitgeteilten Kostenvorschuss von 20 bis 25% ist als erheblich anzunehmen.*)

2. Die Vergütung des Sachverständigen kann wegen einer Überschreitung des mitgeteilten Kostenvorschusses nur gekürzt werden, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag eingeschränkt oder beendet worden wäre.

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IMRRS 2014, 1198
SachverständigeSachverständige
Nicht gestellte Fragen beantwortet: Gutachter befangen!

OLG Bremen, Beschluss vom 11.08.2014 - 5 W 26/14

1. Überschreitet ein Sachverständiger seinen Gutachtenauftrag und beantwortet Fragen, die das Gericht nicht gestellt hat, so kann dies ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit seitens einer Partei rechtfertigen.*)

2. Ob das der Fall ist und ob der Sachverständige überhaupt seinen Gutachtenauftrag überschritten hat, hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab (im Anschluss an BGH, IBR 2013, 381). Das Ablehnungsgesuch ist nicht begründet, wenn die Antworten des Sachverständigen im Gutachten mit einer zwar weiten, aber noch zulässigen Interpretation der Fragestellungen des Beweisbeschlusses vereinbar sind.*)

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IMRRS 2014, 1199
SachverständigeSachverständige
Pflicht des Sachverständigen zur Prüfung eingezahlter Vorschüsse

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2014 - 7 W 44/14

Pflicht des Sachverständigen zur Prüfung eingezahlter Vorschüsse im Rahmen von § 13 JVEG.*)

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IMRRS 2014, 1196
SachverständigeSachverständige
Vergütung des Sachverständigen: 1 x Vogel-Zeigen und es gibt kein Geld mehr!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.07.2014 - 8 W 388/13

Tippt sich der gerichtliche Sachverständige im Verlaufe seiner mündlichen Befragung durch den Anwalt mit dem Zeigefinger an die Schläfe, beinhaltet dies die seine Ablehnung als befangen begründende Kränkung dieses Anwalts mit der Folge des Verlustes der Vergütung wegen grob fahrlässigen Fehlverhaltens.

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IMRRS 2014, 1739
SachverständigeSachverständige
Keine Nachsichtgewährung im JVEG!

LSG Bayern, Beschluss vom 16.05.2014 - L 15 SF 372/13

1. Eine Wiedereinsetzung scheidet aus, wenn der Antragsteller überhaupt keinen Wiedereinsetzungsgrund vorträgt.*)

2. Eine Nachsichtgewährung kommt im Anwendungsbereich des JVEG nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2014, 1712
ProzessualesProzessuales
Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten

BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13

1. Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen und gemäß § 249 Abs. 1 BGB auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist.*)

2. Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach§ 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen. Sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen.*)

3. Die losgelöst von den Umständen des Einzelfalls erfolgte Beurteilung des Tatrichters, die von einem Sachverständigen zusätzlich zu einem Grundhonorar berechneten Nebenkosten seien in Routinefällen grundsätzlich in Höhe von 100 Euro erforderlich, während sie, soweit sie diesen Betrag überstiegen, erkennbar überhöht und deshalb nicht ersatzfähig seien, entbehrt einer hinreichend tragfähigen Grundlage.*)

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IMRRS 2014, 1105
SachverständigeSachverständige
Kein Hinweis auf unverhältnismäßige Kosten: Vergütungsverlust?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.03.2013 - 13 WF 121/12

Ein Verlust des Vergütungsanspruches kommt nicht in Betracht, wenn der Sachverständige zwar nicht auf die Unverhältnismäßigkeit der Kosten hingewiesen hat, aber sich nachträglich ergibt, dass das Gericht nach einem Hinweis das Verfahren dennoch weitergeführt hätte.

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IMRRS 2014, 1039
SachverständigeSachverständige
Zulässige Vorabentscheidung über die Einordnung in eine Honorargruppe

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.02.2014 - 9 W 4/14

Hat der Sachverständige beantragt, den Stundensatz in Anlehnung an bestimmte Honorargruppen festzusetzen, so zielt dieses Begehren auch darauf ab, eine Einordnung der Tätigkeit in eine Honorargruppe herbeizuführen. Die hierauf ergangene Entscheidung kann unabhängig davon mit der Beschwerde angefochten werden, ob der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.*)

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IMRRS 2014, 0992
ProzessualesProzessuales
Selbstständiges Beweisverfahren: Auch Dritte müssen relevante Urkunden vorlegen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2014 - 5 W 84/13

Eine Anordnung nach § 142 ZPO ist einem Dritten gegenüber auch im selbstständigen Beweisverfahren möglich. In diesem Fall kann die Anordnung durch Zwischenurteil überprüft und gegebenenfalls auch erzwungen werden.*)

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IMRRS 2014, 0996
SachverständigeSachverständige
Nicht auf unzureichenden Vorschuss hingewiesen: Vergütung wird gekürzt!

OLG Hamm, Beschluss vom 06.06.2014 - 11 U 153/12

1. Die Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen ist gem. § 8a Abs. 4 JVEG nur dann zu kürzen, wenn er schuldhaft entgegen § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht darauf hinweist, dass der eingezahlte Kostenvorschuss nicht ausreicht.*)

2. Ein unterlassener Hinweis gem. § 407a Abs. 3 Satz 2 ZPO ist unverschuldet, wenn dem zur mündlichen Verhandlung geladenen Sachverständigen die Höhe des dafür zur Verfügung stehenden Vorschusses nicht mitgeteilt worden ist. Dem Sachverständigen ist nicht anzulasten, dass er in einem solchen Fall die ihm zur Vorbereitung des Termins übersandten Akten nicht darauf überprüft hat, ob sie Hinweise auf die Höhe des eingezahlten Kostenvorschusses enthielt.*)

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IMRRS 2014, 0971
SachverständigeSachverständige
Gerichtsgutachter muss Bauteilöffnungen nicht in eigener Verantwortung organisieren!

OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.11.2013 - 3 W 30/13

1. Der gerichtliche bestellte Sachverständige kann sich gegen eine Weisung des Gerichts gemäß § 404a ZPO mit der sofortigen Beschwerde wehren.

2. Das Gericht muss, bevor es den Sachverständigen zur eigenständigen Durchführung von Bauteilöffnungen anweist, sein Ermessen ausüben, ob eine solche Weisung erforderlich ist.

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IMRRS 2014, 0959
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger muss vor Kosten warnen!

OLG Köln, Beschluss vom 13.01.2014 - 17 W 143/13

Die Obliegenheit des gerichtlichen Sachverständigen zur Kostenwarnung erfasst auch die nachfolgenden, den Begutachtungsgegenstand betreffenden und bei Dritten entstehenden Kostenumstände, wenn der Sachverständige diese initiiert hat.

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IMRRS 2014, 0938
SachverständigeSachverständige
Voraussetzungen des Nachweises „besonderer Sachkunde“

BVerwG, Beschluss vom 28.05.2014 - 8 B 61.13

1. Bei der Überprüfung der besonderen Sachkunde eines Sachverständigen handelt es sich weder um eine Prüfung im Rechtssinne, noch eine berufsbezogene Prüfung.

2. Der für die öffentliche Bestellung und Vereidigung eines Sachverständigen erforderliche Nachweis besonderer Sachkunde setzt nicht das Bestehen eines Examens voraus, sondern kann vom Antragsteller auf jede geeignete Weise erbracht werden. Reichen von ihm vorgelegte sonstige Sachkundenachweise dazu nicht aus, darf die Bestellungskörperschaft ihn auf ein prüfungsähnliches Verfahren vor einem Fachgremium verweisen.

3. Erlangte Zertifizierungen und die in Zertifizierungsverfahren eingereichten Unterlagen können als Nachweis besonderer Sachkunde anerkannt werden. Jedoch folgt aus einer Zertifizierung noch kein Bestellungsanspruch und auch kein Anspruch auf ein Bejahen besonderer Sachkunde.

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IMRRS 2014, 0927
SachverständigeSachverständige
Ein berücksichtigtes Gutachten ist auch immer ein brauchbares Gutachten!

LG Halle, Beschluss vom 04.05.2014 - 4 T 26/14

1. Ein Gutachten wird immer für den erkennenden Tatsachenrichter erstattet. Deshalb ist es vorstellbar, dass ein Gutachten für den konkreten Tatrichter brauchbar ist, während es die Parteien oder andere Richter für unbrauchbar halten und umgekehrt.

2. Aus dem Umstand, dass das Gutachten immer konkret auf den jeweiligen Tatrichter zielt und die Verwertbarkeit aus dessen Perspektive zu bewerten ist und aus dem damit im Zusammenhang stehenden Ziel, eine Wiederholung eines Streites über die Verwertbarkeit von Gutachten in den Kosteninstanzen zu vermeiden ergibt sich, dass ein Gutachten immer als brauchbar gilt, wenn es von dem Tatrichter berücksichtigt wurde.

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IMRRS 2014, 0870
SachverständigeSachverständige
Formulierung "nicht so extrem" ist kein Ablehungsgrund!

OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2014 - 19 W 6/14

1. Formulierungen im Gutachten eines Sachverständigen wie "nicht so extrem" und die Verwendung von "(!!!)", können nicht ohne Weiteres Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen rechtfertigen.

2. Der Vorwurf einer "statistisch verzerrten Darstellung" reicht für einen objektiv begründbaren Eindruck der Unparteilichkeit nicht ohne Weiteres aus, wenn er sachbezogen ist.

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IMRRS 2014, 0857
SachverständigeSachverständige
Wiedereinarbeitung nach Verfahrensverzögerung: Drei Stunden für Aktenstudium angemessen!

OLG Jena, Beschluss vom 30.04.2014 - 1 W 147/14

Liegt zwischen dem Ortstermin und der Klärung der Frage des weiteren Vorgehens ein Zeitraum von mehreren Monaten, in welchem sich der Sachverständige nicht mit der Sache befasst hat, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Sachverständige nach Einigung über das weiteren Vorgehen vor Erstellung des Gutachtens nochmals die (nicht allzu umfangreiche) Akte studiert und dafür drei Stunden in Ansatz bringt.

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IMRRS 2014, 0834
SachverständigeSachverständige
Kostenansatz durch Gericht reduziert: Sachverständiger kann anfechten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 10.04.2014 - 14 W 207/14

Beanstanden die Parteien den gerichtlichen Kostenansatz für ein Sachverständigengutachten, worauf das Gericht im Verfahren nach § 66 GKG die Sachverständigenvergütung erstmals fest- und herabsetzt und zugleich eine Rückerstattung der Überzahlung anordnet, kann der am Erinnerungsverfahren gegen den Kostenansatz originär nicht beteiligte Gutachter diese Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 4 Abs. 3 JVEG mit der Beschwerde anfechten.

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IMRRS 2014, 0837
SachverständigeSachverständige
Vorschuss nicht angefordert: Keine Kürzung der Vergütung!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.08.2013 - 14 W 458/13

1. Die Nichtbeachtung der Pflicht, den gerichtlichen Sachverständigen nur nach Zahlung eines Vorschusses in Höhe der besonderen Vergütung zu beauftragen (§ 13 JVEG), erlaubt keine Kürzung der Vergütung eines Sachverständigen, der seinerseits seinen Mitteilungs- und Kontrollpflichten genügt hat und dem sich der Verstoß gegen § 13 JVEG auch nicht erschlossen hat oder erschließen musste.

2. Zahlt die Partei, die eine mündliche Anhörung des Sachverständigen beantragt hat (§ 411 Abs. 3 ZPO), keinen ausreichenden Betrag für dessen von der gesetzlichen Regelung abweichende Vergütung und beauftragt und entschädigt das Gericht gleichwohl den Gutachter unter Nichtbeachtung von § 13 Abs. 1 Satz 1 JVEG, ist eine von der Staatskasse dagegen eingelegte Beschwerde auch dann zulässig, wenn beide Parteien sich ursprünglich mit einer höheren als der gesetzlichen Vergütung für das schriftliche Gutachten einverstanden erklärt hatten.

3. Wegen der fehlenden Bindungswirkung der Festsetzungsentscheidung (§ 4 Abs. 9 JVEG) für den gerichtlichen Kostenansatz ist es dem Kostenzweitschuldner auch dann nicht verwehrt, den gerichtlichen Ansatz der erhöhten Sachverständigenkosten für die mündliche Anhörung trotz fehlenden Vorschusses mit der Rüge unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) zu Fall zu bringen, wenn er ursprünglich damit einverstanden war, dass das schriftliche Gutachten höher als gesetzlich vorgesehen honoriert wurde.

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IMRRS 2014, 0678
ProzessualesProzessuales
Beweisverfahren: Sachverständiger muss auch planen!

OLG Koblenz, Beschluss vom 02.09.2013 - 5 W 481/13

1. Sind im Rahmen der Feststellung des Kostenaufwands auch planerische Überlegungen zur Art der Mängelbeseitigung zu treffen, ist der Gerichtssachverständige hierzu verpflichtet.

2. Schätzt der Sachverständige den Kostenaufwand für die Mängelbeseitigung nur grob und ohne jegliche Berechnung auf "eher einen sechs- als fünfstelligen Betrag", stellt dies keine Kostenermittlung nach § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 ZPO dar.

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IMRRS 2014, 0599
Mit Beitrag
ImmobilienwertermittlungImmobilienwertermittlung
Von gerichtlichen Vorgaben abgewichen: Sachverständiger befangen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 12.12.2013 - 10 W 43/13

Ist ein Sachverständiger der Auffassung, dass eine gerichtliche Vorgabe aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalls nicht zu einem tragfähigen Ergebnis führen würde, so ist es nicht zu beanstanden, wenn er eine alternative Methode wählt und dies offenlegt sowie hilfsweise die vom Gericht vorgegebene Verfahrensweise anwendet (hier: Wahl eines Wertermittlungsverfahrens). Einen Ablehnungsgrund stellt dies nicht dar.*)




IMRRS 2014, 0589
Mit Beitrag
SachverständigeSachverständige
Falsches Verkehrswertgutachten: Keine Haftung gegenüber Kaufinteressenten!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.03.2014 - 1 U 114/12

1. Der die Ermittlung des Verkehrswerts eines Hausgrundstücks betreffende Begutachtungsvertrag mit dem Eigentümer entfaltet eher keine Schutzwirkung zu Gunsten eines dritten Kaufinteressenten, wenn das Gutachten vertragsgemäß zur Information und Entscheidungsfindung des Eigentümers dient.*)

2. Ein Dritter kann aus einem Begutachtungsvertrag Schutz nur im Umfang des dem Sachverständigen erteilten Auftrags genießen (Anschluss an OLG Karlsruhe, OLGR 2005, 229; OLG Bremen, OLGR 1999, 122, 123 f). Der einem Bewertungssachverständigen erteilte Auftrag erstreckt sich regelmäßig nicht auf die Suche nach verborgenen Baumängeln (vgl. BGH, ZfBR 2014, 133 ff., Tz. 19; OLG Bamberg, OLGR 2003, 27; OLG Naumburg, Urteil vom 03.08.2005 - 11 U 100/04).*)

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IMRRS 2014, 0587
SachverständigeSachverständige
Unverwertbares Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten!

OLG Hamm, Beschluss vom 14.01.2014 - 9 U 231/13

1. Das unverwertbare Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten i.S.d § 839a BGB.*)

2. Eine Analogie kommt bei Unverwertbarkeit eines gerichtlichen Gutachtens wegen Befangenheit des gerichtlichen Sachverständigen nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2014, 0586
SachverständigeSachverständige
Überschreitung des Gutachterauftrags spricht für fehlende Neutralität!

OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.06.2013 - 11 W 9/13

Überschreitet der Sachverständige seinen Gutachterauftrag signifikant, so ist dies als gewichtiger Hinweis auf den berechtigten Verdacht fehlender Neutralität anzusehen.

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IMRRS 2013, 2453
SachverständigeSachverständige
Auftrag aufgrund von Missverständnis überschritten: Keine Befangenheit!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.09.2013 - 9 W 28/13

1. Befangenheit eines Sachverständigen bei Überschreitung des Gutachtenauftrags.*)

2. Die Überschreitung des gerichtlichen Auftrags in einem schriftlichen Gutachten kann unter Umständen eine Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen aus der Sicht einer Partei rechtfertigen.*)

3. Eine Besorgnis der Befangenheit ist allerdings nicht anzunehmen, wenn die Überschreitung des Auftrags darauf beruht, dass der Sachverständige den gerichtlichen Beweisbeschluss missverstanden hat, und wenn dieses Missverständnis aus der Sicht der Partei bei vernünftiger Betrachtung unter den gegebenen Umständen unschwierig erkennbar ist.*)

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IMRRS 2014, 0570
SachverständigeSachverständige
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB

BGH, Urteil vom 06.03.2014 - III ZR 320/12

1. § 839a BGB findet im Wege der Analogie im Allgemeinen auch auf die Haftung eines Sachverständigen Anwendung, der sein Gutachten in einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft erstattet.*)

2. § 839 BGB ist gegenüber § 839a BGB die vorrangige Regelung.*)

3. Die von der Staatsanwaltschaft veranlasste Begutachtung durch den Leiter eines rechtsmedizinischen Instituts im Zusammenhang mit Todesfallermittlungen gemäß §§ 87 ff StPO erfolgt in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 34 Satz 1 GG.*)

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IMRRS 2013, 2450
SachverständigeSachverständige
Leistungszeiten eines Sachverständigen sind zeitgenau zu erfassen!

LG Neuruppin, Beschluss vom 09.10.2013 - 4 T 69/11

1. Alle Leistungszeiten eines Sachverständigen sind gemäß § 8 Abs. 2 JVEG zeitgenau zu erfassen und erst die dann durch Addition gebildete Summe ist zu runden.

2. Eine Beschwerde kann gemäß § 4 Abs. 3 JVEG nur in dem Beschluss zugelassen werden, mit dem die Vergütung des Sachverständigen nach § 4 Abs. 1 JVEG festgesetzt worden ist. Die Zulassung der Beschwerde kann später nicht nachgeholt werden.

3. Die Vergütung von Sachverständigen für großformatige Zeichnungen hat keine grundsätzliche Bedeutung, sondern betrifft lediglich einen bloßen Einzelfall. Sie ist über den mit der Erstattung des Gutachtens üblicherweise verbundenen Aufwand gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 JVEG abgegolten.

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IMRRS 2012, 3409
SachverständigeSachverständige
Leistungszeiten eines Sachverständigen sind zeitgenau zu erfassen!

LG Neuruppin, Beschluss vom 31.12.2012 - 4 T 69/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0529
SachverständigeSachverständige
Aktenempfang nicht belegbar: Kein Zwangsmittel gegen Gutachter!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.03.2014 - 5 W 167/14

1. Maßnahmen nach § 409 Abs. 1 ZPO gegen einen Gerichtssachverständigen erfordern den sicheren Nachweis, dass er den Auftrag und die für seine Erfüllung benötigten Akten erhalten hat.*)

2. Dem Beleg eines Paketdienstes über die Auslieferung der Sendung kann nicht in entsprechender Anwendung von §§ 415 ff ZPO erhöhte Beweiskraft beigemessen werden. Der Beweiswert derartiger Auslieferungsbelege ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des jeweiligen Einzelfalls nach § 286 ZPO frei zu würdigen (hier verneint).*)

3. Die Anwaltskosten eines gerichtlichen Sachverständigen im erfolgreichen Beschwerdeverfahren nach § 409 Abs. 2 ZPO hat nicht die Staatskasse zu tragen.*)

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IMRRS 2014, 0525
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Vorbereitende Hilfsarbeiten sind zu ersetzen!

LG München II, Beschluss vom 20.06.2013 - 5 OH 3257/11

1. Vorbereitende Hilfsarbeiten seitens einer Partei für den gerichtlichen Sachverständigen sind grundsätzlich als notwendige Kosten zu erstatten, wenn dem Sachverständigen dadurch der Einsatz von Hilfskräften erspart bleibt.

2. Soll der Sachverständige die Standfestigkeit einer Natursteinmauer untersuchen, so darf der Antragsteller einen Statiker hinzuziehen, um vorbereitende Arbeiten (Öffnungen im Sockelbereich) planen und überwachen zu lassen.

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IMRRS 2014, 0506
SachverständigeSachverständige
Neue Beweiserhebung angeregt: Sachverständiger befangen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 28.11.2013 - 10 W 66/13

Es begründet die Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Sachverständiger anregt, Beweis über eine - bis dahin vom Kläger nicht behauptete - mögliche Pflichtverletzung des Beklagten zu erheben. Er darf ebenso wenig wie ein Richter darauf hinwirken, dass eine Partei ihr Prozessziel auf einen anderen Tatsachenvortrag stützt.*)

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IMRRS 2014, 0453
SachverständigeSachverständige
Keine Haftung des Gutachters bei vertretbarer Auffassung!

LG Münster, Urteil vom 12.02.2013 - 2 O 284/08

1. Gemäß § 839a BGB ist ein vom Gericht ernannter Sachverständiger, der vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten erstattet, zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht.

2. Das von einem Sachverständigen erstattete Gutachten ist unrichtig, wenn es nicht der objektiven Sachlage entspricht, also beispielsweise die festgestellten Tatsachen nicht existieren.

3. Grobe Fahrlässigkeit erfordert eine Pflichtverletzung, die sowohl in objektiver als auch in subjektiver Sicht besonders schwer wiegt. Erforderlich ist, dass der Sachverständige bei der Erstellung seines Gutachtens einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen.

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IMRRS 2014, 0401
SachverständigeSachverständige
Unterlagen der Gegenpartei verwendet: Befangenheit?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.01.2014 - 10 W 43/13

Ein Sachverständiger setzt sich der Besorgnis der Befangenheit aus, wenn er einer Partei nicht offenbart, dass er bestimmte Unterlagen für die Erfüllung seines Gutachterauftrags von der anderen Partei herangezogen und, wenn auch nur zur Überprüfung der Prämissen seines Hauptgutachtens, verwertet hat.*)

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IMRRS 2014, 0543
SachverständigeSachverständige
Verkehrsrecht - Sachverständiger nach Unfall immer erforderlich?

BGH, Urteil vom 11.02.2014 - VI ZR 225/13

Zur Frage der Erforderlichkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall.*)

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IMRRS 2014, 0342
SachverständigeSachverständige
Welchen Zeitaufwand kann der Sachverständige abrechnen?

OLG München, Beschluss vom 22.01.2014 - 11 W 40/14

1. Ein Anlass zur Nachprüfung der von einem Sachverständigen angegebenen Stundensätze besteht nur dann, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint. Auch wenn einzelne Stundenansätze nicht völlig plausibel erscheinen, bleibt die Arbeitsweise des gerichtlichen Sachverständigen grundsätzlich diesem selbst überlassen.

2. Die fachliche Kompetenz eines Sachverständigen darf auf einem schwierigen Sachgebiet vorausgesetzt werden. Zwischen Fachkunde und zeitlichem Aufwand muss eine plausible Proportionalität gewahrt sein. Diese Grundsätze sind nicht nur auf das Patentnichtigkeitsverfahren, sondern auch auf Recherchen im Bereich der Film- und Medienwirtschaft übertragbar.

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IMRRS 2014, 0280
SachverständigeSachverständige
Zur Wiedereinsetzung bei verspäteter Rechnungsstellung

LSG Bayern, Beschluss vom 12.09.2013 - L 15 SF 190/13

1. Der Sachverständige trägt die objektive Beweislast dafür, dass die Rechnung für das von ihm erstellte Gutachten innerhalb der 3-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG bei Gericht eingegangen ist. Der Rechnungseingang muss im Vollbeweis nachgewiesen sein.*)

2. § 2 Abs. 2 JVEG sieht nur eine Wiedereinsetzung auf Antrag vor.*)

3. Der Wiedereinsetzungsantrag ist innerhalb von zwei Wochen ab Wegfall des Hindernisses, das einer fristgerechten Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs entgegen gestanden hat, zu stellen.*)

4. Die verspätete Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs stellt keinen Wiedereinsetzungsantrag dar.*)

5. Eine verfassungskonforme Auslegung des § 2 Abs. 2 Satz 1 JVEG gebietet es, von einer Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrunds im Rahmen der Darlegungslast eines Antragstellers schon dann auszugehen, wenn ein Antragsteller im Rahmen seines Wiedereinsetzungsantrags plausibel einen nach der Lebenserfahrung naheliegenden Sachverhalt darstellt, der eine Wiedereinsetzung begründet, und keine durchgreifenden Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers bestehen.*)

6. Die verfassungsrechtlich gebotene weite Auslegung des Begriffs der Glaubhaftmachung im Rahmen der Darlegungslast verlangt ein Korrektiv, um Missbrauch zu vermeiden. Das Gericht hat daher in einem zweiten Schritt die Frage zu prüfen, ob es möglicherweise erst nach weiterer Sachprüfung einen Wiedereinsetzungsgrund tatsächlich mit überwiegender Wahrscheinlichkeit für gegeben hält. Eine schlichte Erklärung des Antragstellers wird dabei nur im seltenen Einzelfall genügen.*)

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IMRRS 2014, 0263
SachverständigeSachverständige
Verweis auf eigenes Gutachten: Keine Befangenheit!

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.11.2013 - 16 W 116/13

Die Äußerung des Sachverständigen "Man sollte mein Gutachten durchlesen!" ist nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen zu begründen.

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IMRRS 2014, 0230
SachverständigeSachverständige
Kein Ordnungsgeld trotz verspäteter Gutachtenerstellung?

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 3 W 695/13

1. Gemäß § 411 Abs. 2 ZPO kann das Gericht gegen den Sachverständigen ein Ordnungsgeld festsetzen, wenn der Sachverständige die gemäß § 411 Abs. 1 ZPO gesetzte Frist zur Vorlage des Gutachtens versäumt hat. § 411 Abs. 2 Satz 3 ZPO verlangt, dass das Ordnungsgeld vorher unter Setzung einer Nachfrist angedroht wurde. Dies soll erst nach Rückfrage beim Sachverständigen erfolgen, verbunden mit dem Hinweis auf die Haftung für Schäden bei Verfahrensverzögerung. Für Schäden durch eine leichtfertige, Nachteile für die Prozessbeteiligten billigend in Kauf nehmende Gutachtensverzögerung haftet der Sachverständige unter Umständen neben dem das Beschleunigungsgebot verletzende Gericht (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 4. November 2010, III ZR 32/10, NJW 2011, 1072 Rn. 22).*)

2. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt nicht in Betracht, wenn der Sachverständige trotz mehrfach gewährter Nachfristsetzung sich für seine verspätete Vorlage des Gutachtens im Hinblick auf die Aufarbeitung von Rückständen ausreichend entschuldigt hat.*)

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