Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Sachverständige

1253 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2016

IMRRS 2016, 1838
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger lässt sich alle Schadenspositionen abtreten: Klausel unwirksam!

BGH, Urteil vom 21.06.2016 - VI ZR 475/15

Eine formularmäßig in einem Vertrag über die Erstellung eines Schadensgutachtens nach einem Verkehrsunfall vereinbarte Abtretungsklausel, wonach der Geschädigte zur Sicherung des Sachverständigenhonorars von seinen Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall gegen den Fahrer, den Halter und den Haftpflichtversicherer die Ansprüche auf Ersatz der Positionen Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Nebenkosten und Reparaturkosten in dieser Reihenfolge und in Höhe des Honoraranspruchs an den Sachverständigen abtritt, wobei der Anspruch auf Ersatz einer nachfolgenden Position nur abgetreten wird, wenn der Anspruch auf Ersatz der zuvor genannten Position nicht ausreicht, um den gesamten Honoraranspruch des Sachverständigen zu decken, ist im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB überraschend.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1853
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger befangen? Erläuterung kann berechtigtes Misstrauen ausräumen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.11.2016 - 8 W 68/16

Selbst wenn ein Verhalten oder eine Äußerung einer Sachverständigen zunächst die Besorgnis der Befangenheit begründet hat, kann diese durch eine entsprechende Erläuterung, Klarstellung oder Entschuldigung ein ursprünglich berechtigtes Misstrauen ausräumen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1613
SachverständigeSachverständige
Auftrag überschritten: Sachverständiger befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 18.10.2016 - 24 W 44/16

1. Ein gerichtlicher Sachverständiger ist befangen, wenn er die Grenzen seines Gutachterauftrags überschreitet und sich daraus eine parteiliche Tendenz zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei ergibt.

2. Eine solche Belastungstendenz liegt jedenfalls vor, wenn der Sachverständige nach der Feststellung von Mängeln in seinem Gutachten erklärt, er könne es nicht mit seiner "Handwerksehre" vereinbaren, solche Mängel dem ausführenden Unternehmen anzulasten, wenn jedenfalls eine mangelhafte Wartung mitursächlich sei.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1816
SachverständigeSachverständige
Beweisfrage muss in das Sachgebiet des Gutachters fallen!

OLG Celle, Urteil vom 30.11.2016 - 14 U 136/16

1. Die Beweisaufnahme ist zu wiederholen, wenn der im Verfahren eingesetzte Gutachter (hier: öffentlich bestellt und vereidigt für das Fachgebiet "Honorare für Architektenleistungen"), zusätzlich beauftragt wird, zu beantworten, ob die Tragwerksplanung eines in Niedersachsen ansässigen Statikers in Luxemburg verwertbar ist, und er dazu offensichtlich nicht sachkundig ist.

2. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger muss grundsätzlich über die erforderliche Fachkunde auf dem Gebiet der geradezu beantwortenden Beweisfrage verfügen.

3. Stammt ein Gutachten nicht von einem Sachverständigen, der zu einer entsprechend fachkundigen Beurteilung in der Lage ist, mangelt es dem darauf gestützten Urteil an einer ausreichenden Entscheidungsgrundlage, so dass es der Aufhebung und Zurückverweisung unterliegt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1747
ProzessualesProzessuales
Beantragte Sachverständigenanhörung ist durchzuführen!

OLG Köln, Beschluss vom 12.09.2016 - 17 W 261/15

1. Dem Antrag einer Partei auf Anhörung des Sachverständigen ist nachzukommen, sofern er nicht verspätet oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist. Dem Antrag auf Anhörung ist auch unabhängig von einer schriftlichen Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen stattzugeben.

2. Die Parteien haben zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs einen Anspruch darauf, dem Sachverständigen Fragen in einer mündlichen Anhörung zu stellen, die sie zur Aufklärung der Sache für wesentlich erachtet.

3. Es ist nicht entscheidend, ob das Gericht noch Erläuterungsbedarf sieht oder zu erwarten ist, dass der Gutachter seine Auffassung ändert. Entscheidend ist allein, ob bzw. dass die Partei dem Sachverständigen Bedenken vortragen und ihn um eine nähere Erläuterung von Zweifelspunkten bitten will.

4. Die Partei muss ihre Fragen an den Sachverständigen nicht im Voraus formulieren, es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welche Richtung sie durch Fragen eine Aufklärung herbeiführen möchte.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1716
SachverständigeSachverständige
DIN-Normen sind berufliche Grundausstattung!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.08.2016 - 10 W 235/16

1. Die DIN-Normen haben die Vermutung für sich, die allgemeinen Regeln der Technik wiederzugeben. Entspricht eine Leistung nicht den Vorgaben der DIN-Norm, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhaft mangelhafte Leistung des Werkunternehmers.

2. Die für den jeweiligen Fachbereich gültigen DIN-Normen sind deshalb Regelwerke, deren Kenntnis für jeden Sachverständiges des Faches unabdingbar sind und ohne deren Berücksichtigung eine sachgerechte Gutachtenerstattung nicht möglich ist. Berufliche Grundausstattung ist nicht erstattungsfähig im Rahmen des JVEG.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1710
SachverständigeSachverständige
Keine "Anrechnung" von Schwarzweiß- auf Farbkopien!

OLG Hamburg, Beschluss vom 07.06.2016 - 8 W 85/15

Die Kosten für Schwarzweißkopien in einem gerichtlichen Sachverständigengutachten sind gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und 2 JVEG zu erstatten, und zwar unabhängig davon, ob auch Farbkopien gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3 JVEG zu erstatten sind. Eine "Anrechnung" der Schwarzweißkopien auf die Farbkopien ist nicht zulässig, vielmehr finden beide Erstattungstatbestände unabhängig voneinander Anwendung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1673
ProzessualesProzessuales
Betrugsverdacht: Versicherung bekommt Privatgutachterkosten erstattet!

OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2016 - 17 W 26/15

1. Kosten, die für ein vorprozessuales Privatgutachten entstehen, können im Rechtsstreit nur dann dem unterlegenen Gegner auferlegt werden, wenn sich das Gutachten auf den Rechtsstreit bezieht und gerade wegen des konkreten Prozesses in Auftrag gegeben wurde.

2. Es soll verhindert werden, dass eine Partei ihre allgemeinen Unkosten auf den Gegner abwälzt und so den Prozess verteuert. Grundsätzlich ist es Sache der Partei, in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu prüfen, ob sie ersatzpflichtig ist.

3. Soll ein Versicherer einen Schadensfall regulieren und gibt ein Privatgutachten in Auftrag, weil sich der Verdacht eines Versicherungsbetrugs aufdrängt, sind diese Privatgutachterkosten im Prozess erstattungsfähig.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1677
ProzessualesProzessuales
Kein Beklagter mit allgemeinem Gerichtsstand: Zuständigkeitsbestimmung möglich?

OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2016 - 32 SA 62/16

1. Ein Gericht, bei dem keiner der Beklagten seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, kann nicht allein deswegen gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO als zuständiges Gericht bestimmt werden, weil bei ihm für einen der Beklagten ein besonderer Gerichtsstand (vorliegend der des Erfüllungsorts, § 29 ZPO) eröffnet ist.*)

2. Die Pflicht des Sachverständigen zur richtigen Begutachtung ist an dessen (Wohn-)Sitz zu erfüllen; eine besondere Ortsbezogenheit, wie sie für den Bauvertrag angenommen wird, besteht für den Vertrag über die Erstellung eines Gutachtens nicht.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1500
SachverständigeSachverständige
Höherer Stundensatz für Ausgangsgutachten gilt nicht für Ergänzungsgutachten!

OLG Jena, Beschluss vom 26.05.2016 - 1 W 238/16

1. Die Zustimmung der Parteien bzw. die gerichtliche Entscheidung nach § 13 Abs. 2 JVEG zu einem Stundensatz für das Ausgangsgutachten erstreckt sich nicht ohne Weiteres auf sämtliche sich an das Ausgangsgutachten anschließenden gutachterlichen Tätigkeiten.*)

2. Es ist grundsätzlich erforderlich, dass eine Zustimmung der Parteien bzw. eine gerichtliche Entscheidung nach § 13 Abs. 2 JVEG immer vor der jeweiligen Sachverständigentätigkeit erfolgt.*)

3. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Angaben des Sachverständigen über die benötigte Zeit für die Gutachtenerstellung richtig sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1494
SachverständigeSachverständige
Vorschuss um 20% überschritten: Vergütung ist zu kappen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.06.2016 - 10 W 87/16

1. Überschreitet die vom Sachverständigen begehrte Vergütung den Auslagenvorschuss um mehr als 20% und hat der Sachverständige auf die Überschreitung nicht rechtzeitig hingewiesen, so ist die Vergütung mit dem Betrag des Vorschusses zu kappen.*)

2. Die frühere Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterblieb, wenn davon auszugehen war, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, ist durch die gesetzliche Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1491
SachverständigeSachverständige
Allgemeiner fachlicher Austausch mit Privatgutachter macht nicht befangen!

LG Stuttgart, Beschluss vom 16.06.2016 - 27 O 73/13

Die Sorge der Befangenheit ist nicht begründet, wenn ein gerichtlicher Sachverständiger im Rahmen eines Kompetenzzirkels einen allgemeinen fachlichen Austausch mit einem Privatsachverständigen pflegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1439
SachverständigeSachverständige
Rechtsbehelfsbelehrung fehlt: Vergütungsfestsetzungsbeschluss unwirksam?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.06.2016 - 10 W 89/16

Vergütungsfestsetzungsbeschlüsse sind auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung wirksam.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1434
SachverständigeSachverständige
Vorschuss um 20% überschritten: Vergütung wird gekappt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.06.2016 - 10 W 77/16

1. Gemäß § 4 JVEG hat das Gericht die zu gewährende Vergütung auf einen entsprechenden Antrag des Berechtigten hin betragsmäßig beziffert festzusetzen.*)

2. Eine erhebliche Überschreitung des angeforderten Auslagenvorschusses i.S.v. § 8a Abs. 4 JVEG liegt vor, wenn die vom Sachverständigen geltend gemachte Vergütung den Vorschuss um mehr als 20 Prozent überschreitet.*)

3. Die Vergütung des Sachverständigen ist dann nach dem eindeutigen Wortlaut von § 8a Abs. 4 JVEG auf den Betrag des Vorschusses zu kappen.*)

4. Abzustellen ist auf den vom Gericht angeforderten und eingezahlten Auslagenvorschuss nicht jedoch auf einen angeforderten, aber nicht gezahlten weiteren Vorschuss.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1356
SachverständigeSachverständige
Höchstaltersgrenze für Vermessungsingenieure verstößt nicht gegen das AGG!

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.08.2016 - 5 S 852/16

1. Bei summarischer Prüfung im Eilverfahren ist nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die Höchstaltersgrenze von 70 Jahren für Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 VermG mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz unvereinbar ist.*)

2. Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen das Erlöschen des Amtes eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs wegen Vollendung des 70. Lebensjahres.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1438
SachverständigeSachverständige
Kann ein Verkehtsunfall die Höhe der Sachverständigenkosten ändern?

LG Mannheim, Urteil vom 05.02.2016 - 1 S 119/15

1. Auch wenn der - von der Geschädigten nicht beglichenen - Rechnung eine Indizwirkung für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht zukommt, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Schadensgutachten zu, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist. Gibt es selbst für den Fachmann keine verlässlichen Größenordnungen, ist für einen Geschädigten regelmäßig nicht zu erkennen, wann die Honorarsätze "die in der Branche üblichen Preise deutlich übersteigen". Deshalb wird die vom Geschädigten vorgelegte Rechnung des Sachverständigen in der Regel zu erstatten sein.*)

2. Etwas anderes ist hingegen dann anzunehmen, wenn es zwischen dem Sachverständigen und dem Geschädigten weder eine konkrete Honorarvereinbarung gegeben hat, noch der Geschädigte die Sachverständigenkosten beglichen hat. Wird keine Vereinbarung über die Höhe der Vergütung getroffen, gilt § 632 Abs. 2 BGB mit der Folge, dass die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen ist, die in jedem Fall zu erstatten ist.*)

3. Eine Erstattung der Sachverständigenkosten kommt nur insoweit in Betracht, als die Geschädigte auch zur Zahlung des Sachverständigenhonorars verpflichtet ist. Ein Anspruch des Sachverständigen auf Begleichung unnötiger Kosten besteht daher nicht. Bei der Frage, wie viele Lichtbilder für die Begutachtung des Schadens erforderlich sind, steht dem Sachverständigen grundsätzlich ein Ermessen zu.*)

4. Zinsen auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten können nicht bereits nach Ablauf einer einseitig gesetzten Frist geltend gemacht werden. Eine bloße Zahlungsaufforderung mit einseitiger Fristbestimmung reicht nicht aus, um den Verzug des Gegners zu begründen, sofern dem Gläubiger nicht gemäß § 315 BGB ein Leistungsbestimmungsrecht zusteht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1126
ProzessualesProzessuales
Isolierungs- und Wärmedämmungsarbeiten sind intensiv zu überwachen!

OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2016 - 1 U 204/14

1. Der mit der Vollarchitektur beauftragte Architekt hat für die mangelfreie Erstellung des Bauwerks zu sorgen.

2. Die Planung eines Architekten ist mangelhaft, wenn sie nicht die vertraglich vereinbarte oder stillschweigend vorausgesetzte Beschaffenheit aufweist. Eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit liegt auch dann vor, wenn der mit dem Vertrag verfolgte Zweck des Werks nicht erreicht wird und das Werk seine vereinbarte oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Funktion nicht erfüllt (sog. funktionaler Mangelbegriff).

3. Als grundsätzlich einzuhaltender Mindeststandard gelten dabei die allgemein anerkannten Regeln der Technik; maßgebend ist dann, ob die Bauausführung zum Zeitpunkt der Abnahme (Bauerrichtung) den anerkannten Regeln der Technik entspricht.

4. Hat der Architekt auch die Bauaufsicht übernommen, ist das Bauwerk in angemessener und zumutbarer Weise zu überwachen und auf dessen plangerechte und mängelfreie Ausführung Bedacht zu nehmen.

5. Bei wichtigen oder kritischen Baumaßnahmen, die erfahrungsgemäß ein besonders hohes Mängelrisiko aufweisen, ist der Architekt zu erhöhter Aufmerksamkeit und zu einer intensiv(er)en Wahrnehmung der Bauaufsicht verpflichtet; dies betrifft auch sämtliche Bereiche der Bauphysik, namentlich die Anforderungen an die Isolierung und Wärmedämmung.

6. An fehlerhafte rechtliche Annahmen des Sachverständigen ist das Gericht nicht gebunden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1256
SachverständigeSachverständige
Gewährleistung der Bausicherheit rechtfertigt Höchstaltersgrenze von 68 Jahren!

BVerwG, Urteil vom 11.05.2016 - 10 C 2.15

Die Gewährleistung der Bausicherheit ist ein legitimes Ziel im Sinne von Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie 2000/78/EG, das für Prüfsachverständige für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen die Festsetzung einer generellen Höchstaltersgrenze von 68 Jahren rechtfertigen kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1175
SachverständigeSachverständige
Rügelos zur Sache eingelassen: Keine Ablehnung wegen Befangenheit möglich!

OLG Bamberg, Beschluss vom 02.05.2016 - 4 W 38/16

Im Ablehnungsverfahren gegen einen Sachverständigen findet § 43 ZPO entsprechende Anwendung. Lässt sich eine Partei nach Anhörung des Sachverständigen rügelos zur Sache ein, verliert sie daher ihr Ablehnungsrecht, soweit sie nicht Gründe geltend macht, die eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Gutachten erfordern.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1067
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf auch mal deutlich werden!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.06.2016 - 8 W 33/16

Die Wortwahl des Sachverständigen darf - gerade in Arzthaftungsfällen - deutlich sein, damit die Sachaussagen verstanden werden. Hinsichtlich der Art und Weise der Formulierung muss einem Sachverständigen daher ein gewisser Spielraum zugebilligt werden. Gleichwohl darf die Wortwahl des Sachverständigen nicht in eine beleidigende Herabsetzung einer Partei abgleiten.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1052
SachverständigeSachverständige
Hinweis auf "gefährlichen" Mangel macht Sachverständigen nicht befangen!

OLG Stuttgart, Beschluss vom 14.06.2016 - 10 W 23/16

1. Wird ein Ablehnungsgesuch auf Äußerungen dritter Personen gestützt, ist im Rahmen der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch die gemäß § 44 Abs. 3 i.V.m. § 406 ZPO gebotene Anhörung des Sachverständigen zu berücksichtigen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15.06.1976 - 4 W 282/76; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.08.1983 - 7 W 10/83, NJW 1984, 1413).*)

2. Es stellt keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Gerichtssachverständige vor längerer Zeit (hier: bis vor ungefähr 10 Jahren) am (wissenschaftlichen) Institut einer Professorin beschäftigt war, die für eine Partei oder ein mit dieser verbundenes Unternehmen in derselben Angelegenheit nun ein Privatgutachten erstattet hat. Auch der Umstand, dass diese Professorin damals seine "Doktormutter" war, rechtfertigt nicht die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.*)

3. Stellt ein Bausachverständiger im Rahmen seiner Begutachtungstätigkeit einen - möglicherweise nicht vom Beweisthema umfassten - Fehler fest und ist dieser Fehler mit einer aktuellen Gefahr für Leib oder Leben von Personen verbunden oder kann der Fehler zu einem nicht unerheblichen Vermögensschaden führen, ist er nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zur Gefahrenabwehr berechtigt, die betroffene Partei des Rechtsstreits hiervon in Kenntnis zu setzen. Mit einem solchen Hinweis zur Gefahrenabwehr setzt sich der Sachverständige nicht dem Vorwurf der Befangenheit aus.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0966
SachverständigeSachverständige
Geschädigter darf neben dem Schädiger einen eigenen Sachverständigen heranziehen

AG Hamburg, Urteil vom 30.03.2016 - 33a C 336/15

1. Bei Kfz-Unfällen hat ein Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.*)

2. Dies gilt auch, wenn bereits der Schädiger einen Sachverständigen beauftragt hat.*)

3. Bei einem Auffahrunfall könnte es zu nicht sichtbaren Schäden unterhalb der weichen Stoßfängerteile kommen; um solche Schäden zu ermitteln oder auch auszuschließen, darf sich ein Geschädigter sachverständiger Hilfe bedienen.*)

4. Die Bagatellschadensgrenze liegt bei 750,00 Euro.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0965
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger darf in Strafakten des Insolvenzschuldners einsehen!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 10.03.2016 - 1 Ws 56/16

1. Der im Insolenzverfahren bestellte Sachverständige ist zu einer umfassenden Einsicht in die über den Insolvenzschuldner geführten Strafakten berechtigt, wenn sich daraus Hinweise dazu ergeben können, ob mit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Insolvenzschuldner zu rechnen und mit welcher Wahrscheinlichkeit von einer Durchsetzung behaupteter Ansprüche Dritter auszugehen ist.*)

2. Weil der gerichtlich bestellte Sachverständige im Insolvenzverfahren gem. § 203 Abs. 2 Nr. 5 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, gilt dies auch für aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes ansonsten Dritten nicht zugänglichen Aktenbestandteilen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0942
SachverständigeSachverständige
Einschlägige Berufserfahrung macht nicht befangen!

LG Freiburg, Beschluss vom 25.04.2016 - 12 O 115/13

Dass ein Sachverständiger in dem Gebiet, um dessen gutachtliche Bewertung es geht, selbst geschäftlich tätig ist, begründet für sich gesehen nicht die Besorgnis der Befangenheit.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0825
SachverständigeSachverständige
Sachverständiger überzahlt: Wie erfolgt die Rückforderung?

VG Berlin, Urteil vom 17.02.2015 - 1 K 319/14

Rückzahlungen können durch die Justizkasse im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs und nicht per Mahnbescheid vom Sachverständigen zurückgefordert werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0654
SachverständigeSachverständige
Bestellung erlischt mit 70. Lebensjahr: Zulässige Altersdiskriminierung!

VG Stuttgart, Beschluss vom 31.03.2016 - 12 K 1708/16

Das Erlöschen des Amtes eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs mit Vollendung des 70. Lebensjahres ist eine zulässige Diskriminierung wegen des Alters.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0653
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Prüfingenieur für Baustatik übt kein öffentliches Amt aus!

BGH, Urteil vom 31.03.2016 - III ZR 70/15

1. Der vom Bauherrn mit der Prüfung der Standsicherheit nach § 59 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 der Hessischen Bauordnung 2002 und der Bauüberwachung gemäß § 73 Abs. 2 Satz 1 der Hessischen Bauordnung 2002 beauftragte Sachverständige nimmt kein öffentliches Amt im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 34 Satz 1 GG wahr. Zwischen beiden Personen wird ein privatrechtlicher Werkvertrag geschlossen.*)

2. Dieser Werkvertrag bezweckt auch den Schutz des Bauherrn (Auftraggebers) vor Schäden aufgrund einer mangelhaften Baustatik. Er dient nicht allein dem Interesse der Allgemeinheit an der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Bauordnungsrechts und ist nicht lediglich darauf gerichtet, eine Prüfbescheinigung zu erstellen, die gegenüber der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0571
SachverständigeSachverständige
Wissenschaftlich-kollegiale Zusammenarbeit nicht angezeigt: Sachverständiger befangen!

OLG Celle, Beschluss vom 10.02.2016 - 1 W 2/16

Zur Befangenheit eines (hier: medizinischen) Sachverständigen, der die jahrelange wissenschaftlich-kollegiale Zusammenarbeit mit einem der Beklagten nicht ungefragt anzeigt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0517
WerkvertragWerkvertrag
Gutachten über Gebäudeschäden mangelhaft: Verjährungsbeginn etwaiger Schadensersatzansprüche?

OLG Dresden, Urteil vom 16.12.2014 - 4 U 2024/13

1. Wird ein Sachverständiger nach der Überflutung eines Gebäudes mit der gutachterlichen Ermittlung der Schäden an dem Bauwerk und der erforderlichen Sanierungskosten beauftragt, ist der Gutachtenauftrag als Werkvertrag einzuordnen (im Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2014, 114).

2. Ist die Erstellung eines Gutachtens als Werkvertrag anzusehen, beginnt die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängeln (hier: unzutreffende Ermittlung der Instandsetzungskosten) mit der Abnahme der Leistung.

3. Einer Streitverkündung kommt keine (verjährungsunterbrechende) Interventionswirkung zu, wenn der Streitverkündete bereits zum Zeitpunkt der Streitverkündung erkennbar potenziell gesamtschuldnerisch oder ausschließlich haftet (im Anschluss an BGH, IBR 2008, 88).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0484
SachverständigeSachverständige
Zertifikat trotz fehlender Akkreditierung der Zertifizierungsstelle wirksam!

OLG Köln, Urteil vom 30.09.2015 - 26 U 9/15

Die Zertifizierung eines Bausachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024 für den Bereich Schäden an Gebäuden setzt nach geltendem Recht nicht voraus, dass die Zertifizierungsstelle eine Akkreditierung besitzt. Für den Bereich Schäden an Gebäuden findet sich weder im Unionsrecht noch im nationalen Recht oder der DIN selbst eine Regelung, welche die Befugnis zur Ausstellung von Zertifikaten nach der DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstellen vorbehält. Die rechtliche Wirksamkeit eines Zertifikats nach der DIN EN ISO/IEC 17024 als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden hängt nach geltendem Recht nicht davon ab, ob die Zertifizierung durch eine Stelle mit oder ohne Akkreditierung erfolgt ist. Der nationale Gesetzgeber hat in Form von spezialgesetzlichen Regelungen entschieden, in welchen Bereichen eine Akkreditierung für das Tätigwerden einer Zertifizierungs- bzw. Konformitätsbewertungsstelle erforderlich ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0486
SachverständigeSachverständige
Gutachter darf sich als „zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ bezeichnen!

OLG Köln, Urteil vom 15.01.2016 - 6 U 103/15

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt. Aus diesem Grund liegt keine Irreführung vor, wenn sich ein Sachverständiger auf seinem Briefbogen als "zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)" bezeichnet.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 1943
SachverständigeSachverständige
Darf sich der Sachverständige der Hilfe von Mitarbeitern bedienen?

OLG Köln, Urteil vom 24.02.2016 - 5 U 77/15

Der Sachverständige darf sich bei der Gutachtenerstattung der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, soweit damit die Eigenverantwortlichkeit des Sachverständigen für das Gutachten nicht in Frage gestellt wird.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0355
SachverständigeSachverständige
Welche Anforderungen gelten bei erneuter öffentlicher Bestellung?

VG Berlin, Urteil vom 30.09.2015 - 4 K 35/15

1. Die in § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe der Sachkunde und der Eignung dürfen durch Satzung näher umschrieben werden.

2. Für die erneute öffentliche Bestellung gelten keine geringeren Anforderungen als für die erstmalige Bestellung.

3. Zertifizierungen anerkannter Konformitätsbewertungsstellen sind im Bestellungsverfahren grundsätzlich zu berücksichtigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Zertifizierung inhaltlich den Anforderungen entspricht, die sich für die im konkreten Fall zu prüfende besondere Sachkunde aus § 36 GewO ergeben. Dies ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0314
SachverständigeSachverständige
Verkehrswert höher als Ersteigerungsbetrag: Ohne Schaden kein Schadensersatz!

OLG Celle, Beschluss vom 07.07.2015 - 4 U 71/15

1. Ein Verkehrswertgutachten ist nur dann "unrichtig", wenn der festgestellte Verkehrswert nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht.

2. Auch wenn der Sachverständige in seinem Gutachten nicht den richtigen Verkehrswert ermittelt hat, entsteht dem Ersteigerer kein Schaden, wenn der tatsächliche Verkehrswert des Grundstücks immer noch höher ist als der hierfür entrichtete Ersteigerungsbetrag.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0325
SachverständigeSachverständige
Befangenheitsantrag ist unverzüglich zu stellen!

OLG Jena, Beschluss vom 30.10.2015 - 1 WF 536/15

1. Meint eine Partei aus Äußerungen des Sachverständigen während seiner Untersuchung auf dessen Befangenheit schließen zu können, so hat sie dies unverzüglich geltend zu machen.*)

2. In einem einfach gelagerten Fall können bereits wenige Tage ausreichend sein, um die das Ablehnungsgesuch stützenden Tatsachen zu erkennen und vorzutragen. Obergrenze ist in der Regel eine Frist von 2 Wochen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0249
ProzessualesProzessuales
Sebständiges Beweisverfahren: Wer Einwände hat, muss auch Kostenvorschuss zahlen!

OLG Bamberg, Beschluss vom 14.04.2015 - 4 W 32/15

1. Die Beendigung eines selbstständigen Beweisverfahrens ist auch dann anzunehmen, wenn eine Partei zwar innerhalb der hierfür gesetzten Äußerungsfrist Einwände gegen ein Gutachten erhebt, aber gleichzeitig unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass keine Bereitschaft zur Leistung eines weiteren Gerichtskostenvorschusses besteht.

2. Gegen die Ablehnung des Gerichts zur Einholung eines weiteren Gutachtens ist auch im selbstständigen Beweisverfahren kein Rechtsmittel gegeben. Entsprechendes gilt erst recht, wenn Ziel des Rechtsmittels die Erwirkung einer verfahrensleitenden Anordnung des Gerichts gegenüber dem Sachverständigen ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0405
SachverständigeSachverständige
Trotz Erkrankung: Gutachten ist fristgerecht vorzulegen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2015 - 9 W 41/15

Der Sachverständige hat Ordnungsgeld auch dann zu errichten, wenn er die Bearbeitung eines Gutachtensauftrags innerhalb der gesetzlichen Frist aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0190
SachverständigeSachverständige
Trotz Erkrankung: Gutachten ist fristgerecht vorzulegen!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.09.2015 - 9 W 42/15

Der Sachverständige hat Ordnungsgeld auch dann zu errichten, wenn er die Bearbeitung eines Gutachtensauftrags innerhalb der gesetzlichen Frist aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0150
SachverständigeSachverständige
Müssen 0,80 Euro Kilometerpauschale erstattet werden?

OLG Celle, Beschluss vom 11.01.2016 - 2 W 3/16

1. § 5 Abs. 3 JVEG ermöglicht keine Erstattung der Fahrtkosten des Sachverständigen für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs über die Kilometerpauschale von 0,30 Euro hinaus bis zu der Höhe, in der sie bei einer Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln anfallen.*)

2. Billigt das Gericht ohne das erforderliche Einverständnis der Parteien dem Sachverständigen eine Kilometerpauschale von 0,80 Euro zu, kann das Vertrauen des Sachverständigen auf diese Zusage schutzwürdig sein und die Erstattung zumindest dann rechtfertigen, wenn die Gesamtvergütung des Sachverständigen durch den geleisteten Kostenvorschuss gedeckt ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2016, 0057
SachverständigeSachverständige
Auch für "fremde" Fotos gibt es 2,00 Euro!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.10.2015 - 18 W 180/15

Der eindeutige Wortlaut der Regelung § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG macht den Ersatz der 2,00 Euro pro Foto lediglich davon abhängig, ob das jeweilige Foto für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens erforderlich war. Eine Beschränkung auf vom Sachverständigen selbst gefertigte Bilder findet sich im Gesetz nicht. Der Umstand, dass den Gesetzesmaterialien zufolge, "auch die Fertigung der Aufnahme und die Kosten der dafür verwendeten Kamera mit abgegolten werden" soll (BT-Drucksache 17/11471) führt nicht zu dem Schluss, § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 JVEG gelte nur für vom Sachverständigen durch Fotografieren hergestellte Fotos. Denn ein Sachverständiger, der für sein Gutachten Fotos verwendet, wird diese regelmäßig einscannen oder auf elektronischem Wege empfangen, wofür er zwar keine Kamera, aber einen Scanner oder einen Computer mit Internetanschluss benötigt, die ebenfalls Kosten verursachen.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 2015

IMRRS 2015, 1458
SachverständigeSachverständige
Es muss nicht der günstigste Sachverständige gesucht werden!

LG Stuttgart, Urteil vom 29.07.2015 - 13 S 58/14

1. Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls kann vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in der Regel die vom Sachverständigen in Rechnung gestellten Kosten ersetzt verlangen, es sei denn, dass diese deutlich über den marktüblichen Preisen liegen und diese Abweichung für den Geschädigten ohne Weiteres erkennbar war; eine Marktforschung muss er nicht betreiben.*)

2. Er genügt seiner ihn im Rahmen des § 249 BGB treffenden Darlegungslast nicht schon allein durch die Vorlage der Rechnung des in Anspruch genommenen Sachverständigen; für die Begründung der Indizwirkung ist vielmehr auch die Begleichung der Rechnung durch den Geschädigten erforderlich. Sollte diese Indizwirkung nicht gegeben sein, ist Beweis zu erheben.*)

3. Aus Rechtsgründen nicht in Ansatz gebracht werden können die Kosten für das Einstellen des Fahrzeugs in die Restwertbörse und Fahrtkostenersatz, soweit der Sachverständige von mehr als 25 km Entfernung anreist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1441
SachverständigeSachverständige
Mietwagenkosten anhand des Fraunhofer-Marktspiegels zu ermitteln!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015 - 1 U 42/14

Die Schätzung der ersatzfähigen Kosten für die Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges erfolgt weder nach der "Schwacke-Liste" noch anhand des arithmetischen Mittels beider Markterhebungen, sondern richtet sich nach dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel. Die vom Fraunhofer-Institut durch anonyme Marktabfragen ermittelten Preise entsprechen dem wirklichen Angebotsspektrum am ehesten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1360
SachverständigeSachverständige
Gutachtenauftrag untervergeben: Erhält der Sachverständige trotzdem Vergütung?

OLG Celle, Urteil vom 11.11.2015 - 2 W 229/15

Der Sachverständige erhält eine Vergütung auch dann, wenn die wegen der teilweisen Übertragung des Auftrags auf einen Dritten fehlende Verwertbarkeit seines Gutachtens auf einer unzulänglichen Anleitung durch das Gericht beruht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1550
SachverständigeSachverständige
Persönliche Differenzen machen einen "Profi" nicht befangen!

OLG Köln, Beschluss vom 13.04.2015 - 5 U 129/14

Es ist für Personen, die in Ausübung ihres Berufs an Gerichtsverfahren teilnehmen, allgemein zu dem Verhältnis zwischen Spannungen im persönlichen Bereich einerseits und professioneller Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren andererseits anerkannt, dass regelmäßig Belastungen auf persönlicher Ebene jedenfalls dann, wenn sie nicht den betroffenen Prozessbeteiligten selbst betreffen, nicht allgemein Rückschlüsse auf eine Voreingenommenheit in der Sache zulassen, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1303
SachverständigeSachverständige
Prüfung der eigenen Fachkunde des Sachverständigen vergütungspflichtig?

LG Chemnitz, Beschluss vom 05.10.2015 - 4 OH 36/14

Für die Prüfung, ob der Sachverständige für die Erstellung des Gutachtens fachkundig ist, kann der Sachverständige dann keine Vergütung verlangen, wenn er selbst seine fehlende Eignung ohne Schwierigkeit erkennen kann. Dies ist dann gegeben, wenn das Gutachten Fragen betrifft, die außerhalb der öffentlichen Bestellung liegen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1302
SachverständigeSachverständige
Machen Veröffentlichungen im Internet einen Sachverständigen befangen?

OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2015 - 1 W 86/14

Die Veröffentlichung von Kommentaren und Stellungnahmen eines Sachverständigen auf einer Internet-Plattform für Verbraucherschutz begründen jedenfalls dann keine Besorgnis der Befangenheit, wenn kein Zusammenhang zwischen den dort gemachten Ausführungen und den im Verfahren erörterten Beweisfragen besteht.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1279
SachverständigeSachverständige
Literaturrecherche wird nicht vergütet!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.07.2015 - 6 W 11/15

1. Bei eklatanten Fehlern in der Kostenaufstellung des Sachverständigen kann auf dessen Rechnung nicht zurückgegriffen werden.*)

2. Wendet der Sachverständige bei der Gutachtenerstellung ein Mehrfaches über der üblichen Stundenzahl auf, ist der Kostenaufwand auf den von Gutachten mit vergleichbarem Sachverhalt herabzusetzen.*)

3. Zeiten für Literaturrecherche sind nur in Ausnahmefällen anzuerkennen.*)

4. Ein Missverhältnis im Sinne von § 407a Abs. 3 Satz 2, 1. Alt. ZPO ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Vergütung des Sachverständigen mehr als die Hälfte des Streitwerts erreicht.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1284
SachverständigeSachverständige
Beweisantrag als "Prozesshanselei" bezeichnet: Sachverständiger befangen!

OLG Hamm, Beschluss vom 28.07.2015 - 9 U 160/13

1. Die Äußerung des Sachverständigen im Rahmen der mündlichen Erstattung und Erläuterung seines Gutachtens, die Stellung eines Beweisantrags durch eine Partei stelle sich als Prozesshanselei dar, begründet Zweifel an der Unbefangenheit des Sachverständigen.*)

2. Wird die Frage der Befangenheit des Sachverständigen bereits in der mündlichen Verhandlung erörtert und beantragt die Partei diesbezüglich die Gewährung einer Stellungnahmefrist, liegt keine rügelose Verhandlung zum Ergebnis der Beweisaufnahme und zur Sache vor mit der Folge, dass der Rechtsgedanke des § 43 ZPO nicht entsprechend herangezogen werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1535
SachverständigeSachverständige
Vorschuss um 20% überschritten: Vergütung wird auf Vorschusshöhe gekürzt!

LSG Bayern, Beschluss vom 08.06.2015 - L 15 SF 255/14 E

1. Eine Überschreitung des für ein Gutachten vom Kläger eingezahlten Vorschusses ist dann erheblich, wenn die Überschreitung mindestens 20 % des Vorschusses beträgt.*)

2. Bei der Beurteilung der Frage der Erheblichkeit der Überschreitung kommt es darauf an, was dem Sachverständigen als Vergütung objektiv zustehen würde, nicht darauf, was er als Vergütung gefordert hat.*)

3. Von einer Widerlegung des vom Gesetzgeber vermuteten Verschuldens des Sachverständigen kann grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Sachverständige keine Kenntnis von der Höhe des Vorschusses gehabt hat.*)

4. Rechtsfolge der erheblichen Überschreitung des Vorschusses ist die Kürzung der Vergütung auf die Höhe des Vorschusses. Ein Aufschlag auf die Höhe dessen, was die maximal mögliche Vergütung unterhalb der Erheblichkeitsgrenze darstellen würde, ist nicht vorzunehmen.*)

5. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass bei unerheblicher Überschreitung des Vorschusses eine höhere Vergütung zu gewähren ist als bei einer erheblichen Überschreitung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2015, 1155
SachverständigeSachverständige
Falschgutachten "nötigt" zum Vergleich: Haftet der Gutachter auf Schadensersatz?

OLG Koblenz, Beschluss vom 03.03.2015 - 5 U 2/15

Der gerichtliche Sachverständige haftet nur dann für eine falsche Begutachtung, wenn die von ihm mitgeteilten Erkenntnisse Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung geworden sind. Mangels Regelungslücke scheidet eine analoge Anwendung von § 839a BGB auch dann aus, wenn unter dem Druck eines ungünstigen Falschgutachtens ein später als unangemessen empfundener Vergleich geschlossen wird. In derartigen Fällen ist eine Schadensersatzpflicht des Gerichtsgutachters allenfalls unter den engen Voraussetzungen des § 826 BGB denkbar.

Dokument öffnen Volltext