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Sachgebiet: Prozessuales

15704 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 1548
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Berufung: "Manipulierter" Datumsstempel auf Empfangsbekenntnis

OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.08.2005 - 9 U 56/05

1. Zur Darlegungs- und Beweislast eines Berufungsklägers, der sich gegen die drohende Verwerfung seiner Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist wendet, indem er behauptet, der Datumsstempelabdruck neben der Unterschrift seines Prozessbevollmächtigten auf dem Empfangsbekenntnis, mit dem dieser den Erhalt des angefochtenen Urteils bestätigt, stamme nicht aus dessen Kanzlei; tatsächlich sei das Urteil erst später zugestellt worden*)

2. Zu den nach § 236 II ZPO erforderlichen Darlegungen in einem Wiedereinsetzungsantrag.*)

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IMRRS 2005, 1547
SchiedswesenSchiedswesen
Schiedsspruch: Inhaltliche Bestimmtheit für die Vollstreckung

OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 21/05

Die Frage, ob der Schiedsspruch, der für vollstreckbar erklärt werden soll, eine vollstreckbare Verurteilung, insbesondere eine hinreichend bestimmte Gegenleistung, zu der Zug um Zug verurteilt wurde, enthält, kann im Vollstreckbarerklärungsverfahren grundsätzlich offen bleiben. Sie ist erst im Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zu prüfen.*)

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IMRRS 2005, 1545
SchiedswesenSchiedswesen
Vollstreckbarkeit des Schiedsspruchs: Erledigung

OLG München, Beschluss vom 07.09.2005 - 34 Sch 23/05

1. Eine einseitig gebliebene Erledigungserklärung des Antragstellers kann unter bestimmten Voraussetzungen als Antragsrücknahme mit Antrag auf Kostenentscheidung nach billigem Ermessen ausgelegt werden.*)

2. Bei einer durch Schiedsspruch zuerkannten unbedingten Zahlungsverpflichtung gibt eine mehrwöchige Untätigkeit des Schuldners dem Gläubiger regelmäßig Anlass, einen Antrag auf Vollstreckbarerklärung zu stellen. Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Antrag verfrüht gestellt ist, sind auch die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2005, 1540
MietrechtMietrecht
Gewerberaummietvertrag: Schadenersatz bei Ausfall der Bürgschaft?

OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05

Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)

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IMRRS 2005, 1538
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Schlichtungsausschuss als Schiedsgericht?

OLG Braunschweig, Beschluss vom 12.05.2005 - 8 Sc 1/04

Der Schlichtungssausschuss des Landesverbandes B. der Kleingärtner e.V. ist ein Schiedsgericht im Sinne des § 1066 ZPO.*)

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IMRRS 2005, 1537
ProzessualesProzessuales
Schiedsverfahren - Heilung des Formmangels einer Schiedsvereinbarung

BGH, Beschluss vom 29.06.2005 - III ZB 65/04

Liegt ein Formmangel der Schiedsvereinbarung vor und hat der Schiedsbeklagte dennoch vor dem Schiedsgericht zur Hauptsache verhandelt ohne Einwendungen gegen den Formmangel zu erheben, so ist der Formmangel nicht zu berücksichtigen.

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IMRRS 2005, 1535
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Widerruf eines wirksamen Anerkenntnisses

OLG Stuttgart, Urteil vom 29.09.2005 - 13 U 99/05

Kündigt der Beklagte schriftsätzlich als seinen Antrag im Termin zur mündlichen Verhandlung den Klaganspruch unter Verwahrung gegen die Kosten anzuerkennen und auf die Ausführung der Rechte im Nachverfahren zu verzichten, so ist er an diese Entscheidung gebunden und kann sie im Termin nicht widerrufen und Klagabweisung beantragen, wenn er nicht schriftsätzlich deutlich gemacht hat, dass er sich die endgültige Entscheidung bis zum Verhandlungstermin vorbehalten wolle.*)

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IMRRS 2005, 1533
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 01.06.2005 - 1 W 692/05

Bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO fällt eine 1,2 Terminsgebühr an, wenn die Parteivertreter außergerichtliche Vergleichsgespräche führen (Abgrenzung zu OLG Nürnberg, 3 W 4006/04; 2 W 208/05).*)

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IMRRS 2005, 1531
AGBAGB
Zahlungspflicht auch bei Einwendungen: Unwirksam!

BGH, Urteil vom 05.07.2005 - X ZR 60/04

1. Seit der Eröffnung der Revision auch gegen Urteile des Landgerichts durch die Zivilprozeßnovelle 2002 kann das Revisionsgericht Allgemeine Geschäftsbedingungen selbst auslegen, wenn eine unterschiedliche Auslegung durch verschiedene Berufungsgerichte - verschiedene Landgerichte, verschiedene Oberlandesgerichte oder ein Landgericht und ein Oberlandesgericht - denkbar ist. Daß die Klausel nur im Bezirk eines Oberlandesgerichts angewendet wird, steht der Auslegung durch das Revisionsgericht nicht entgegen.*)

2. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versorgungsunternehmens ist folgende Klausel gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam:

"Trotz rechtzeitiger Mitteilung [der Einwendungen gegen die Rechnung der Klägerin] bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte jedoch unberührt. Die Einwendungen sind im Rahmen eines Rückforderungsprozesses geltend zu machen. Ist eine Einwendung begründet, so wird der zuviel gezahlte Betrag verrechnet oder auf ausdrücklichen Wunsch des Entgeltpflichtigen erstattet."*)

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IMRRS 2005, 1526
AmtshaftungAmtshaftung
Amtshaftung wegen zu hohen gerichtlichen Streitwerts?

BGH, Urteil vom 21.07.2005 - III ZR 21/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1525
ImmobilienImmobilien
Reduzierung der Grundstücksfläche durch Umlegungsverfahren

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 225/04

Wenn die Parteien eines Grundstückskaufes, von dem Notar entsprechend unterrichtet, wissen, dass ein anstehendes Umlegungsverfahren zu einer Flächenreduzierung des Kaufgrundstücks führt, dann liegt es nicht fern, dass sie diesem Umstand den Kaufvertrag anpassen und die Übereignungsverpflichtung auf die Fläche beschränken, die das Grundstück nach Abschluss des Umlegungsverfahrens haben wird. Berücksichtigt dies das Berufungsgericht nicht, so verkennt es den gesamten Umfang des Auslegungsstoffes und verstößt somit gegen die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB.

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IMRRS 2005, 1524
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kostenverteilung bei gemeinsam vertretenen Streitgenossen

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VIII ZB 114/04

Bei unterschiedlichem Prozessausgang für gemeinsam von demselben Rechtsanwalt vertretene Streitgenossen, kann derjenige mit der günstigeren Erstattungsquote gegenüber dem Prozessgegner grundsätzlich den vollen Haftungsanteil ansetzen, den der Streitgenosse dem gemeinsamen Anwalt schuldet.

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IMRRS 2005, 1523
MietrechtMietrecht
Ende des Mietverhältnisses während Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 21.12.2004 - IXa ZB 281/03

Endet das Mietverhältnis zwischen Mieter und Vermieter während eines noch andauernden Zwangsvollstreckungsverfahrens, in dem der Mieter einen Titel zur Ersatzvornahme hinsichtlich der Beseitigung von Mängeln an der Mietsache erwirkt hat, so erledigt sich damit gleichsam das Zwangsvollstreckungsverfahren, da der Mieter insoweit kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Beseitigung der Mängel haben kann.

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IMRRS 2005, 1522
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schuldnerantrag auf Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung

BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 53/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1521
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 251/04

1. Nach § 545 Abs. 1 ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Daran ändert sich nicht dadurch etwas, dass das Berufungsgericht die Revision wegen einer für die Auslegung des Landesnachbarrechts maßgeblichen Frage zugelassen hat.

2. Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.

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IMRRS 2005, 1519
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Abweisung des Einstellungsantrages bei fehlendem Schutzantrag

BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 126/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1518
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rückzahlungsverpflichtung des Nachlasspflegers

BGH, Beschluss vom 16.12.2004 - IX ZR 25/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1517
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Verfahrensrecht - Berechnung des Beschwerdewertes bei Räumungsklage

BGH, Beschluss vom 27.07.2005 - XII ZR 70/04

1. Für die Räumungsklage berechnet sich der Wert der Beschwer nach § 8 ZPO. Danach ist, wenn das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig ist, der auf die gesamte streitige Zeit entfallende Pacht- oder Mietzins anzusetzen, wenn nicht der 25-fache Betrag des einjährigen Mietzinses geringer ist.

2. Zu den Verfahren, in denen im Sinne dieser Vorschrift der Bestand oder die Dauer eines Miet- oder Pachtverhältnisses streitig ist, zählen auch Räumungsklagen nach vorangegangener Kündigung.

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IMRRS 2005, 1516
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gem § 544 ZPO

BGH, Beschluss vom 22.12.2004 - III ZR 235/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1515
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung wegen Versämung der Begründungsfrist

BGH, Beschluss vom 20.07.2005 - XII ZB 68/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1514
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Voraussetzungen der erfolgreichen Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 24.08.2005 - VI ZR 227/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1512
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Richterablehnung wegen verweigerter Terminsverlegung?

KG, Beschluss vom 02.03.2004 - 15 W 15/04

Mit der Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung liegt dann ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich sind und in der Verweigerung eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt.

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IMRRS 2005, 1511
Selbständiges BeweisverfahrenSelbständiges Beweisverfahren
Bis wann sind Anträge nach § 494a ZPO zulässig?

BGH, Beschluss vom 25.08.2005 - VII ZB 35/04

Anträge nach § 494 a ZPO sind unzulässig, wenn und solange im Werklohnprozess des Antragsgegners ein Gewährleistungsanspruch des Antragstellers zur Aufrechnung gestellt ist, der sich auf Mängel bezieht, die Gegenstand des Beweisverfahrens waren.*)

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IMRRS 2005, 1508
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sicherheitsvollstreckung ohne Vollstreckungsklausel-Zustellung

BGH, Beschluss vom 05.07.2005 - VII ZB 14/05

Für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a, 750 Abs. 3 ZPO bedarf es der Zustellung der Vollstreckungsklausel nur in den Fällen des § 750 Abs. 2 ZPO.*)

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IMRRS 2005, 1507
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Bauherr muss sich Fehlverhalten zurechnen lassen

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 172/04

1. Der Auftraggeber, der von dem Unternehmer einen Kostenvorschuß für die Mängelbeseitigung verlangt, muß sich nach dem allgemeinen Rechtsgedanken des § 254 BGB, der nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch auf die werkvertragliche Nachbesserung anzuwenden ist, ein Fehlverhalten seines Architekten bei der Planung oder Koordinierung zurechnen lassen.

2. Der Grundsatz der Vorteilsausgleichung kommt auch außerhalb des Schadensersatzrechts in zahlreichen Vorschriften zum Ausdruck und ist deshalb auf Nachbesserungs- und Kostenerstattungsansprüche gemäß § 633 Abs. 3 BGB a.F. (jetzt § 637 BGB n.F.) und § 13 Nr. 5 VOB/B entsprechend anzuwenden.

3. Setzt sich das Gericht nicht hinreichend mit einem Sachverständigengutachten auseinander und folgt stellenweise dem Gutachten, an anderer Stelle jedoch nicht, so ist ein neues Gutachten zu den strittigen Beweisthemen einzuholen.

4. Der Auftraggeber hat nur einmal die Möglichkeit, durch eine schriftliche Aufforderung die zweijährige Verjährungsfrist des § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 2 VOB/B in Gang zu setzen.

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IMRRS 2005, 1506
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unzulässige materiellrechtliche Einwendungen

BGH, Beschluss vom 07.04.2005 - I ZB 2/05

Der zur Vornahme einer vertretbaren Handlung verurteilte Schuldner kann im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht geltend machen, die Vornahme der Handlung sei für ihn unzumutbar (geworden) oder führe nicht zum Erfolg.*)

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IMRRS 2005, 1505
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verweisung nach § 17 Abs. 2 GVG zu den Verwaltungsgerichten?

OLG Rostock, Beschluss vom 15.06.2005 - 1 W 64/03

Nach dem Wortlaut und Sinn des § 17 Abs. 2 GVG ist eine Verweisung an die Verwaltungsgerichtsbarkeit nur dann geboten und zulässig, wenn der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten schlechthin, das heißt für den Klageanspruch mit allen in Betracht kommenden Klagegründen, nicht gegeben ist.

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IMRRS 2005, 1503
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenlast bei Anerkenntnis im Prozess

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2005 - 4 U 161/04

1. Eine Kostentragung des Klägers kommt nur bei einem sofortigen Anerkenntnis nach § 93 ZPO in Betracht, nicht bei einem späteren (§ 91 Abs. 1 ZPO).

2. Die Kostenlast hinsichtlich einer Hauptsacheerledigung hat der Beklagte zu tragen. Das Gericht entscheidet gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Kosten unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen.

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IMRRS 2005, 1501
ImmobilienImmobilien
Unmöglichkeit bei zeitweiligem Erfüllungshindernis

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 43/03

1. Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden dann gleich zu achten ist, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die teilweise Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.

2. Ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Leistungshindernisses zu beurteilen.

3. Beim Unvermögen der Eigentumsverschaffung an einem Grundstück infolge einer nicht mehr bestehenden Eigentümerstellung, welche aus einer Enteignung durch die DDR zum Zeitpunkt der Teilung Deutschlands resultiert, liegt mangels der Absehbarkeit einer Änderung des Zustands, der Teilung Deutschlands, von Unmöglichkeit auszugehen.

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IMRRS 2005, 1498
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Beschwerdeeinlegung bei Urkundsbeamten statt Rechtspfleger

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.07.2005 - 2 Wx 61/05

Wird die Protokollierung der sofortigen weiteren Beschwerde entgegen § 29 FGG i.V.m. §§ 24a 1 Nr. 1a, 26 RPflG nicht von einem Rechtspfleger sondern vom Urkundsbeamten vorgenommen, ist das Rechtsmittel wegen Forumunwirksamkeit unzulässig.

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IMRRS 2005, 1496
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Veranlasserprinzip bei Kostentragungsfrage

OLG Bamberg, Beschluss vom 12.07.2005 - 4 W 93/05

1. Hat der Kläger den Rechtsstreit nicht veranlasst, sind die Kosten des Rechtsstreits vom Veranlasser zu tragen.

2. Veranlasser können insbesondere die Beschwerdeführer sein, welche durch die von Ihnen gefertigte Klageschrift und ohne Vollmacht der als Kläger bezeichneten Partei das Verfahren eingeleitet und damit den Rechtsstreit "veranlasst" haben.

3. Die Kostenregelungen der ZPO, die von einer Kostentragungspflicht des unterliegenden Klägers ausgehen, setzen voraus, dass die jeweiligen Parteien richtig bezeichnet und auch tatsächlich wirksam vertreten sind.

4. Im Falle einer vollmachtslosen Vertretung sind die Kosten des Rechtsstreits abweichend vom Wortlaut der §§ 91 ff, 269 Abs. 3 ZPO demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen, der das Auftreten des Vertreters veranlasst hat, gegebenenfalls auch dem vollmachtslosen Vertreter selbst.

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IMRRS 2005, 1493
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung im Zuständigkeitsbestimmungsverfahren

KG, Urteil vom 13.05.2004 - 28 AR 73/02

Zur Anwendbarkeit von § 91a ZPO bei der Kostenentscheidung in einem Zuständigkeitsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO.*)

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IMRRS 2005, 1491
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Vollstreckungsgericht bei gesondertem Überweisungsantrag

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.09.2004 - 15 AR 24/04

Wird der Antrag auf Überweisung einer gepfändeten Forderung (§ 835 Abs. 1 ZPO) nicht mit dem Pfändungsantrag verbunden, sondern erst später - nach der Forderungspfändung - gesondert gestellt, kommt es für die örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gemäß § 828 Abs. 2 ZPO auf den allgemeinen Gerichtsstand der Schuldnerin zum Zeitpunkt des Überweisungsantrags an. Dass der vorausgegangene Pfändungsbeschluss von einem anderen Gericht erlassen wurde, spielt hierbei keine Rolle.*)

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IMRRS 2005, 1490
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für Werklohnanspruch am Ort des Bauwerks?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2004 - 15 AR 43/04

1. Ein Verweisungsbeschluss in einem Bauprozess, bei dem das Gericht für den Vergütungsanspruch des Unternehmers - entgegen der herrschenden Meinung - keinen Erfüllungsort am Ort des Bauwerks annimmt, ist nicht willkürlich und daher bindend (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den Beschluss vom 16.2.2004 - 15 AR 1/04 -).*)

2. Das gilt auch dann, wenn das verweisende Gericht zunächst von seiner eigenen Zuständigkeit ausgeht, diese Rechtsauffassung jedoch nach 2 1/2-jähriger Verfahrensdauer und nach einer umfangreichen Beweisaufnahme im Zusammenhang mit einem Richterwechsel ändert.*)

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IMRRS 2005, 1489
BankrechtBankrecht
Kein neuer Darlehensvertrag bei Beratungsverschulden

KG, Beschluss vom 07.10.2004 - 12 W 25/04

Aus einem etwaigen Beratungsverschulden der Bank kann sich grundsätzlich kein Anspruch des Kunden auf Abschluss eines anderen, ihm günstigeren Vertrages ergeben; vielmehr ist der Anspruch grundsätzlich auf Ersatz des Vertrauensschaden gerichtet. Zum Beratungsverschulden der Bank im Zusammenhang mit der Finanzierung einer Windmühle.*)

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IMRRS 2005, 1486
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 AR 41/04

Maßgeblich für die Voraussetzungen einer Gerichtsstandsbestimmung bei Streitgenossenschaft (§ 36 Abs. 1 Ziff. 3 ZPO) ist grundsätzlich der Sachvortrag des Antragstellers. Ergibt dieser - evtl. streitige - Sachvortrag einen gemeinsamen besonderen Gerichtsstand (hier: wirksame Gerichtsstandsvereinbarung mit allen Antragsgegnern), kommt eine Gerichtsstandsbestimmung nicht in Betracht, und zwar auch nicht etwa "vorsorglich" für den Fall, dass sich später im Hauptverfahren die Unwirksamkeit der Gerichtsstandsvereinbarung herausstellt.*)

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IMRRS 2005, 1485
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Kosten nach Klageabweisung sind Neumasseschuld

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.12.2004 - 15 W 25/04

1. Erhebt der Insolvenzverwalter nach einer Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 InsO) eine Klage, so sind die Kosten, die der Insolvenzverwalter nach Klageabweisung dem Gegener erstatten muss, eine Neumasseschuld im Sinne von § 209 Abs. 1 Ziff. 2 InsO.*)

2. Stellt sich bei einer Neumasseschuld heraus, dass die Masse zur vollen Befriedigung der Kosten des Insolvenzverfahrens und aller Neumasseschulden (§ 209 Abs. 1 Ziff. 1 und Ziff. 2 InsO) nicht ausreicht, kommt ein Leistungstitel gegen den Insolvenzverwalter nicht in Betracht; auch im Kostenfestsetzungsverfahren kann gegen den Insolvenzverwalter in diesem Fall nur ein Feststellungstitel ergehen.*)

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IMRRS 2005, 1484
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.12.2004 - 15 W 23/04

Die Kosten eines vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens gehören immer dann zu den Kosten des Hauptprozesses, wenn die Parteien und der Streitgegenstand identisch sind. Es kommt nicht darauf an, ob die Kosten des Beweisverfahrens "notwendig" waren; ebenso spielt es keine Rolle, ob und inwieweit die Ergebnisse aus dem selbständigen Beweisverfahren im späteren Hauptprozess "verwertet" wurden.*)

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IMRRS 2005, 1483
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Bestimmung des Mahngerichts bei mehreren Antragsgegnern

KG, Beschluss vom 05.01.2005 - 28 AR 103/04

Zur Anwendbarkeit von § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bei der Bestimmung des Mahngerichts.*)

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IMRRS 2005, 1481
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör durch Gericht

BGH, Beschluss vom 31.08.2005 - XII ZR 63/03

Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wenn trotz ausreichend vorgetragener Anknüpfungstatsachen zur Höhe eines entgangenen Gewinns eine Beweiserhebung unterbleibt.*)

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IMRRS 2005, 1480
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sofortige weitere Beschwerde bei WEG-Sachen

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2005 - 20 W 533/04

Die sofortige weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch welches dieses in einem Beschwerdeverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit einen Antrag auf Ablehnung eines Richters der Beschwerdekammer wegen Besorgnis der Befangenheit zurückgewiesen hat, ist nur gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist. Dies gilt auch im Wohnungseigentumsverfahren.*)

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IMRRS 2005, 1479
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.02.2005 - 15 W 44/04

1. Holt ein Haftpflichtversicherer nach einem Verkehrsunfall ein Privatgutachten ein, weil er Zweifel an der Unfallschilderung und an der Schadenshöhe hat, sind die Kosten des Sachverständigen in einem späteren Zivilprozess nur dann erstattungsfähig, wenn das vorprozessuale Gutachten prozessbezogen eingeholt wurde.*)

2. Die Kosten des Gutachtens sind in der Regel nicht prozessbezogen entstanden, wenn der Haftpflichtversicherer den Sachverständigen zwar nach einem Anspruchsschreiben des Geschädigten, aber vor einer Klageandrohung beauftragt hat. Ein Betrugsverdacht des Haftpflichtversicherers ändert hieran nichts.*)

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IMRRS 2005, 1477
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.02.2005 - 20 W 360/04

1. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist als solche nicht rechtsfähig bzw. beteiligtenfähig. Für eine wirksame Verfahrenseinleitung ist grundsätzlich die vereinfachte und unmissverständliche Kurzbezeichnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft ausreichend, ohne dass alle Wohnungseigentümer einzeln und namentlich aufgeführt zu werden brauchen. Notwendig und ausreichend ist, die Partei (die Beteiligten) so klar zu bezeichnen, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung für jeden Dritten die betreffende Partei ermittelbar ist.*)

2. Zur Berichtigung des Aktivrubrums.*)

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IMRRS 2005, 1475
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

OLG Schleswig, Beschluss vom 26.05.2005 - 11 U 69/04

Für die Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist der erwartete Verfahrensausgang nur ein Kriterium. Daneben ist der die Hauptsache erledigende Vergleich zu berücksichtigen. Dieser gewinnt besondere Bedeutung im Rahmen eines Immissionsstreites (§ 906 BGB), weil dort die wesentliche Auseinandersetzung der Parteien in das Vollstreckungsverfahren verlagert ist.*)

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IMRRS 2005, 1474
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Verfahrensrecht - Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

OLG Schleswig, Beschluss vom 03.06.2005 - 2 W 86/05

1. Ein Verweisungsbeschluss ist objektiv willkürlich, wenn er zu einem vorangegangenen Hinweis des Gerichts im Widerspruch steht und ohne weitere Anhörung und Begründung ergeht.*)

2. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers.*)

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IMRRS 2005, 1470
ImmobilienImmobilien
Ablösung Grundschuld: Wem gebührt Übererlös?

BGH, Urteil vom 11.05.2005 - IV ZR 279/04

Macht der nachrangige Grundschuldgläubiger von seinem gesetzlichen Ablösungsrecht Gebrauch, muß er den vorrangigen Grundschuldgläubiger selbst dann in voller Höhe des dinglichen Rechts befriedigen, wenn eine entsprechende persönliche Forderung, deren Sicherung das vorrangige Grundpfandrecht dient, nicht besteht. Erzielt der vorrangige Grundschuldgläubiger aufgrund der Ablösung des dinglichen Rechts einen Übererlös, findet zwischen den beiden Grundschuldgläubigern kein bereicherungsrechtlicher Ausgleich statt.*)

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IMRRS 2005, 1469
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Beschlagnahme erfasst auch Forderungen aus Untermietvertrag

BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 294/03

Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung erfaßt auch Forderungen aus einem Untermiet- oder Unterpachtverhältnis, wenn der Hauptmiet- oder Hauptpachtvertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.*)

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IMRRS 2005, 1464
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Antrag auf Änderung des Tatbestandes im gerichtlichen Urteil

LG Berlin, Beschluss vom 17.12.2004 - 22 O 355/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1457
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Befangenheitsantrages durch Streithelfer

LG Hannover, Beschluss vom 01.08.2005 - 24 OH 63/01

Der Befangenheitsantrag eines Streithelfers ist unzulässig, wenn dieser im Widerspruch zu den Handlungen des Streitverkündenden (Hauptpartei) steht. Einer ausdrücklichen Widerspruchserklärung der Hauptpartei bedarf es dabei nicht.

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IMRRS 2005, 1456
MietrechtMietrecht
Klage auf rückständige Miete im Urkundenprozess zulässig!

BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

Ansprüche auf Miete aus Wohnraummietverträgen können im Urkundenprozeß geltend gemacht werden.*)

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