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Sachgebiet: Steuerrecht

1678 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IMRRS 2015, 0717
SteuerrechtSteuerrecht
Eigentumswohnungen vor Teilung der Immobilie verkauft: Steuerliche Konsequenz?

BFH, Beschluss vom 23.02.2015 - X B 71/14

Veräußert der Steuerpflichtige nach Einholung der Abgeschlossenheitsbescheinigung fünf - wenn auch sachenrechtlich noch nicht getrennte - Eigentumswohnungen an fünf unterschiedliche Erwerber, sind fünf Veräußerungsvorgänge gegeben, die sich zwangsläufig auf fünf unterschiedliche Objekte beziehen müssen.

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IMRRS 2015, 0686
SteuerrechtSteuerrecht
Wer muss die Grunderwerbsteuer beim sog. "Oder-Geschäft" tragen?

OLG Bremen, Urteil vom 24.04.2015 - 2 U 124/14

1. Schließen die Parteien beim Grundstückskauf ein sog. Oder-Geschäft, wonach Vertragspartei des Verkäufers entweder der ursprüngliche Käufer oder ein von ihm zu benennender Dritter wird, und fällt nach Einstieg des dritten Käufers eine zweite Grunderwerbssteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG an, so hat bei Fehlen einer anderweitigen ausdrücklichen Vertragsregelung der eintretende Dritte die Grunderwerbssteuer nur für den letzten steuerlichen Erwerbsvorgang zu tragen.*)

2. Die für den Ursprungskaufvertrag angefallene Steuerverpflichtung trifft den Erstkäufer grundsätzlich auch dann, wenn nach diesem Vertrag "die mit diesem Vertrage und seiner Durchführung verbundenen Kosten und die Grunderwerbssteuer der Käufer" zu tragen hat*.)

3. Hat aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung der am Erwerbsvorgang beteiligten Steuerschuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG) der Verkäufer die insoweit angefallene Grunderwerbssteuer gezahlt, kann er hierfür nach § 426 Abs. 1 und 2 BGB von dem ursprünglichen Käufer, nicht aber von dem eintretenden Dritten, in voller Höhe Regress nehmen.*)

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IMRRS 2015, 0689
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer B: Erhöhung des Hebesatzes von 421% auf 800% ist zulässig!

VG Arnsberg, Urteil vom 17.02.2014 - 5 K 1205/13

Eine Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 421 % auf 800 % ist nicht zu beanstanden.

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IMRRS 2015, 0657
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Darf ein Hausverwalter in Steuerangelegenheiten Hilfestellung leisten?

BFH, Urteil vom 10.03.2015 - VII R 12/14

§ 4 Nr. 4 StBerG erlaubt nur eine Hilfeleistung in Steuersachen "hinsichtlich des Vermögens" und der daraus erzielten Einkünfte. Bei einem Hausverwalter umfasst dies nicht die Erstellung oder Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie der Umsatzsteuererklärung. Insofern sind nur Vorarbeiten zulässig, die sich auf die Einkünfte bzw. Umsätze aus dem die Hausverwaltung betreffenden Mietwohngrundstück beschränken.*)

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IMRRS 2015, 0557
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Leerstand wegen Sanierung hat der Steuerpflichtige zu vertreten!

BFH, Urteil vom 17.12.2014 - II R 41/12

1. Beruht der (teilweise) Leerstand eines Gebäudes auf der Entscheidung des Steuerpflichtigen, die darin befindlichen Wohnungen zunächst nicht zur Vermietung anzubieten und vor einer Neuvermietung grundlegend zu renovieren oder zu sanieren, hat der Steuerpflichtige grundsätzlich den Leerstand zu vertreten.*)

2. Etwas anderes gilt, wenn der sanierungsbedingte Leerstand ein Gebäude betrifft, das in einem städtebaulichen Sanierungsgebiet belegen ist. Der Steuerpflichtige kann sich dann der zweckmäßigen und zügigen Durchführung der zur Erfüllung des Sanierungszwecks erforderlichen Baumaßnahmen nicht entziehen und hat den durch die Sanierung entstehenden Leerstand auch dann nicht zu vertreten, wenn er die Entscheidung über den Zeitpunkt der Sanierung getroffen hat.*)

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IMRRS 2015, 0556
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Kernsanierung über Jahre nicht weitergeführt: Einkünfteerzielungsabsicht aufgegeben!

BFH, Urteil vom 13.01.2015 - IX R 46/13

Hat der Eigentümer die ursprünglich verfolgte Sanierungstätigkeit mit Abschluss der Entkernung im Jahr 1999 aufgegeben und danach 9 Jahre lang keinerlei Bemühungen um eine Sanierung des Hauses entfaltet, ist von einer Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen.

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IMRRS 2015, 0453
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstück gehört erst mit Bedinungseintritt zum Vermögen der Gesellschaft!

BFH, Urteil vom 11.12.2014 - II R 26/12

Hat eine Gesellschaft ein Grundstück unter einer aufschiebenden Bedingung gekauft, so gehört es im Sinne des § 1 Abs. 3 GrEStG erst ab Eintritt der Bedingung zu ihrem Vermögen, und zwar auch dann, wenn bereits zuvor die Auflassung erklärt wird.*)

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IMRRS 2015, 0452
SteuerrechtSteuerrecht
Doppelte Haushaltsführung bei gemeinsamer Wohnung am Beschäftigungsort?

BFH, Urteil vom 08.10.2014 - VI R 16/14

1. Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen.*)

2. Das gilt auch dann, wenn beiderseits berufstätige Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten während der Woche (und damit den weitaus überwiegenden Teil des Jahres) am Beschäftigungsort zusammenleben. Denn dieser Umstand allein rechtfertigt es nicht, dort den Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen und seiner (Haupt) Bezugsperson zu verorten.*)

3. In der Regel verlagert sich indes der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitnehmers an den Beschäftigungsort, wenn er dort mit seinem Ehegatten/Lebenspartner/Lebensgefährten in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Wohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird.*)

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IMRRS 2015, 0378
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde: Kein Einkommensteuerbescheid?

BFH, Urteil vom 14.05.2014 - X R 7/12

1. Die Finanzbehörde muss eine Ermessensentscheidung treffen, ob sie auch ohne den Grundlagenbescheid der Denkmalschutzbehörde gemäß § 7i Abs. 2 EStG einen Einkommensteuerbescheid gemäß § 155 Abs. 2 AO erlässt sowie ob und in welcher Höhe der gemäß § 10f Abs. 1 EStG geltend gemachte Abzugsbetrag gemäß § 162 Abs. 5 AO zu berücksichtigen ist.*)

2. Weicht sie von der Steuererklärung des Steuerpflichtigen ab, muss sie überprüfbar darlegen, aus welchen Gründen sie die geltend gemachten Sanierungsaufwendungen nicht (vorläufig) ansetzt.*)

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IMRRS 2015, 0377
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundstück unwirtschaftlich und unkündbar vermietet: Kein Grundsteuererlass

BVerwG, Urteil vom 14.05.2014 - 9 C 1.13

1. Ein Steuerpflichtiger hat eine Ertragsminderung nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG a.F. dann nicht zu vertreten, wenn sie auf Umständen beruht, die außerhalb seines Einflussbereiches liegen, d.h. wenn er die Ertragsminderung weder durch ein ihm zurechenbares Verhalten herbeigeführt hat noch ihren Eintritt durch geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen hat verhindern können (im Anschluss BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 150.81 - BVerwGE 67, 123 <126> und BVerwG, 25.06.2008 - 9 C 8.07 - Buchholz 401.4 § 33 GrStG Nr. 28 Rn. 18).*)

2. Hat der Steuerschuldner das Grundstück, für das er einen Grundsteuererlass begehrt, an einen gewerblichen Zwischenmieter mit einer festen Vertragslaufzeit zu einem nicht marktgerechten Mietzins, ohne Kündigungsmöglichkeit und ohne etwaige Beteiligung an höheren Einnahmen des Zwischenvermieters aus der Weitervermietung vermietet, hat er die Ertragsminderung zu vertreten.*)

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IMRRS 2015, 0356
SteuerrechtSteuerrecht
Immobilien-GmbH: Keine Gewinnkürzungen bei Vermietung in demselben Organkreis

BFH, Urteil vom 30.10.2014 - IV R 9/11

Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei dem Grundstücksunternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die alle ihre Grundstücke an eine andere Organgesellschaft desselben Organkreises vermietet.

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IMRRS 2015, 0335
SteuerrechtSteuerrecht
Bau bereits vor Kauf angeboten: Grundstück "bebaut"!

BFH, Urteil vom 01.10.2014 - II R 20/13

1. Wurde dem späteren Grundstückserwerber bereits vor Abschluss des Kaufvertrags über die Miteigentumsanteile an einem Grundstück der Bau eines bestimmten Gebäudes auf dem Grundstück zu einem feststehenden Preis angeboten, das er angenommen hat, sind die Voraussetzungen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands "bebautes Grundstück" erfüllt.

2. Für das notwendige Zusammenwirken auf der Veräußererseite reicht es aus, dass der Grundstücksveräußerer das Grundstück der den Bau ausführenden Gesellschaft zur Vermarktung "an die Hand" gegeben hatte.

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IMRRS 2015, 0334
SteuerrechtSteuerrecht
Bauvertrag, dann Kaufvertrag, dann Bauvertrag: Einheitlicher Erwerbsgegenstand!

BFH, Urteil vom 01.10.2014 - II R 32/13

Schließt der spätere Grundstückserwerber zunächst einen Bauvertrag mit einer GmbH über die Bebauung eines Grundstücks ab, kündigt diesen kurz darauf, um dann einen Kaufvertrag über dasselbe Grundstück mit dem Geschäftsführer der GmbH sowie mit dieser erneut einen inhaltlich unveränderten Bauvertrag über das Grundstück abzuschließen, sind die Voraussetzungen des einheitlichen Erwerbsgegenstand iS des GrEStG erfüllt.

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IMRRS 2015, 0327
SteuerrechtSteuerrecht
Einheitswertbescheid angefochten: Keine Aussetzung der Vollziehung!

BFH, Beschluss vom 15.04.2014 - II B 71/13

1. Bei einer sich auf Grundlage des angefochtenen Einheitswertbescheids ergebenen jährlichen Grundsteuer iHv 155,75 Euro tritt das Aussetzungsinteresse des Steuerschuldners hinter das Interesse an einer geordneten öffentlichen (gemeindlichen) Haushaltswirtschaft zurück; eine beantragte Aussetzung der Vollziehung ist abzulehnen.

2. Diese finanzielle Belastung ist dem Steuerschuldner auch deshalb zuzumuten, weil die Grundsteuer aufgrund ihres Charakters als Realsteuer (§ 3 II AO) grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse und die persönliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers erhoben wird.

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IMRRS 2015, 0331
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerabsetzung nach Umbau: Ob Neubau oder Sanierung entscheidet die Baubehörde!

BFH, Urteil vom 22.10.2014 - X R 15/13

1. Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Daher prüft allein die Gemeinde, ob Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden (Änderung der Senatsrechtsprechung).*)

2. Keine Bindungswirkung besteht demgegenüber in Bezug auf die Höhe der begünstigten Herstellungskosten, da bei Maßnahmen i.S. des § 7h EStG nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dass sich aus der Bescheinigung auch die Höhe der begünstigten Aufwendungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ergeben muss.*)

3. Veräußert eine Gemeinde ein Sanierungsobjekt, das noch von ihr instandgesetzt oder modernisiert werden soll, ist der Erwerber nicht von der Förderung gemäß § 7h Abs. 1 Satz 3 EStG ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2015, 0322
SteuerrechtSteuerrecht
Geerbtes Grundstück nicht vermietet: Keine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG

BFH, Urteil vom 11.12.2014 - II R 24/14

1. Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn das von Todes wegen erworbene Grundstück zum Zeitpunkt der Entstehung der Erbschaftsteuer weder zu Wohnzwecken vermietet noch zu einer solchen Vermietung bestimmt ist.*)

2. Ein bebautes Grundstück ist im Steuerentstehungszeitpunkt zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden hat und mit deren Umsetzung begonnen worden ist. Erforderlich ist, dass die Vermietungsabsicht des Erblassers und der Beginn deren Umsetzung anhand objektiv nachprüfbarer Tatsachen erkennbar geworden sind.*)

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IMRRS 2015, 0313
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Verwalter haftet nicht für Steuererklärung der WEG

LG Hagen, Beschluss vom 08.04.2014 - 3 T 39/10

1. Ein Verwalter kann grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt oder Mietern abgeben. Daher haftet er auch nicht, wenn die WEG Umsatzsteuer zahlen muss, weil der Verwalter dem gewerblichen Mieter gegenüber die Mietbeträge fälschlicherweise als Bruttobeträge angegeben hatte.

2. Die WEG kann vom Verwalter die Kosten für die Prüfung der Angelegenheit durch einen Steuerberater nicht als Schaden zurück verlangen.

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IMRRS 2015, 0288
SteuerrechtSteuerrecht
Anteilsvereinigung durch Schenkung: Wie wird die Steuerbegünstigung ermittelt?

BFH, Urteil vom 15.10.2014 - II R 14/14

1. Ein Feststellungsbescheid i.S. von § 17 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GrEStG, der bei einer Anteilsvereinigung die Steuerpflicht dem Grunde nach sowie alle von dem steuerbaren Rechtsvorgang betroffenen Grundstücke und die darauf entfallenden Anteile an den einschlägigen Steuerbegünstigungen feststellt, kann vom FG nicht dahin geändert werden, dass mehrere dieser Grundstücke als zu einer wirtschaftlichen Einheit i.S. von § 2 Abs. 3 Satz 1 GrEStG gehörend zusammengefasst werden.*)

2. Führen mehrere zeitlich gestreckte, teilweise unentgeltliche und teilweise entgeltliche Übertragungen von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft zu einer Anteilsvereinigung i.S. von § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, sind bei der Ermittlung der Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 2 Satz 1 GrEStG sowohl die Änderungen des Grundstücksbestands als auch die Werterhöhung der Grundstücke zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2015, 0280
SteuerrechtSteuerrecht
Nicht bezugsfertiges Gebäude geerbt: Keine Steuerbegünstigung!

BFH, Urteil vom 11.12.2014 - II R 30/14

1. Eine Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG scheidet aus, wenn von Todes wegen ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird.*)

2. Für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung nach § 13c ErbStG erfüllt sind, ist entscheidend auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen.*)

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IMRRS 2015, 0209
SteuerrechtSteuerrecht
Erhöhte Absetzungen nur bei bescheinigter Objektbezogenheit!

BFH, Urteil vom 06.05.2014 - IX R 15/13

Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen i. S. des § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt.*)

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IMRRS 2015, 0208
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Gewerbesteuererlass bei gewerblicher Zwischenverpachtung!

BFH, Urteil vom 04.06.2014 - I R 21/13

Die Besteuerungsfolgen, die aus der Hinzurechnung der Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 resultieren, entsprechen im Regelfall den gesetzgeberischen Wertungen und rechtfertigen daher grundsätzlich keinen Erlass der Gewerbesteuer wegen sachlicher Unbilligkeit.*)

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IMRRS 2015, 0202
SteuerrechtSteuerrecht
Grunderwerbsteuervergünstigung: Frist ist nicht grundstücks- sondern beteiligungsbezogen!

FG München, Urteil vom 22.10.2014 - 4 K 37/12

1. Da die Fünfjahresfristen in § 6a S. 4 GrEStG nicht grundstücksbezogen, sondern ausschließlich beteiligungsbezogen auszulegen sind, kann der Zweck der Vor- und Nachbehaltensfrist des § 6a S. 4 GrEStG nur darin bestehen, die Vergünstigung des § 6a GrEStG auf Rechtsvorgänge innerhalb eines zeitlich gefestigten, durch ein Beherrschungsverhältnis gekennzeichneten Konzernverbund zu beschränken und Rechtsvorgänge von der Begünstigung auszuschließen, die im Zusammenhang mit erst bzw. nur kurzfristig im Konzern gehaltenen Beteiligungen verwirklicht werden.

2. Sind am Umwandlungsvorgang nicht, wie von § 6a S. 3 2. Alt. GrEStG gefordert, mehrere, sondern nur eine von einem herrschenden Unternehmen abhängige Gesellschaften beteiligt, da das herrschende Unternehmen nur an der übertragenden grundstücksbesitzenden Gesellschaft nicht jedoch an der aufnehmenden Gesellschaft innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vor Eintragung der Umwandlung ununterbrochen zu mindestens 95 % beteiligt war, scheidet eine Steuervergünstigung nach § 6a GrEStG aus.

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IMRRS 2015, 0128
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerpflichtige haben keinen Anspruch auf Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes!

VGH Hessen, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 A 884/14

1. Den Gemeinden steht - als Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts - bei der Ausübung des Hebesatzbestimmungsrechts ein weiter (kommunalpolitischer) Entscheidungsspielraum zu.*)

2. Bei der kommunalen Einnahmebeschaffung bindet § 93 Abs. 2 HGO die Gemeinden zwar haushaltsrechtlich, auf Steuerquellen nur zurückzugreifen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen (Subsidiaritätsgrundsatz).

3. § 93 Abs. 2 HGO vermittelt den kommunalen Steuerpflichtigen jedoch keinen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes.*)

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IMRRS 2015, 0130
SteuerrechtSteuerrecht
Immobiliendarlehen unter Angehörigen: Abgeltungssteuer fällig?

BFH, Urteil vom 29.04.2014 - VIII R 9/13

1. Die Privilegierung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % besteuert werden, gegenüber anderen progressiv besteuerten Einkunftsarten ist verfassungsgemäß.*)

2. Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG ist nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15 AO sind. Diese einschränkende Auslegung des Ausschlusstatbestands entspricht dem Willen des Gesetzgebers und ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.*)

3. Gewährt der Steuerpflichtige seinen Abkömmlingen ein Darlehen zur Anschaffung einer fremdvermieteten Immobilie und ist der Darlehensvertrag nach dem Maßstab des Fremdvergleichs der Besteuerung zugrunde zu legen, kann nicht bereits aufgrund des Fehlens einer Besicherung oder der Regelung über eine Vorfälligkeitsentschädigung auf eine missbräuchliche Gestaltung zur Ausnutzung des Abgeltungsteuersatzes geschlossen werden. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund des Steuersatzgefälles bei dem Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge ein sog. Gesamtbelastungsvorteil entsteht.*)

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IMRRS 2015, 0133
SteuerrechtSteuerrecht
Verkäufer muss Erwerberplanung freigeben: Einheitlicher Erwerbsgegenstand?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.01.2015 - 4 K 1323/12

1. Gegenstand des Erwerbsvorgangs, nach dem sich die als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer anzusetzende Gegenleistung richtet, wird zunächst durch das den Steuertatbestand erfüllende zivilrechtliche Verpflichtungsgeschäft bestimmt. Ergibt sich jedoch aus weiteren Vereinbarungen, die mit diesem Rechtsgeschäft in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, dass der Erwerber das beim Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, bezieht sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf diesen einheitlichen Erwerbsgegenstand.

2. Ob ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und weiteren Vereinbarungen besteht, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu ermitteln. Ein solcher Zusammenhang ist unter anderem gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Entscheidung über das "Ob" und "Wie" der Baumaßnahme nicht mehr frei ist deshalb feststeht, dass er das Grundstück nur in einem bestimmten (bebauten) Zustand erhalten wird.

3. Wird die Entscheidungsfreiheit des Erwerbers hinsichtlich der Fortführung eines bereits projektierten Bauvorhabens aufgrund rechtlicher und faktischer Zwänge stark eingeschränkt, ist Erwerbsgegenstand das Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude. Dem steht weder entgegen, dass der Erwerber die bis zum Abschluss des notariellen Vertrags gediehene Vorplanung veranlasst hat, noch dass der Bauunternehmer durch die Erwerberseite ausgewählt wurde.

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IMRRS 2015, 0136
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Dichtheitsprüfung: Steuerbegünstigte Handwerkerleistung?

BFH, Urteil vom 06.11.2014 - VI R 1/13

Die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes, beispielsweise die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker, kann ebenso Handwerkerleistung i.S. des § 35a Abs. 3 EStG sein wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.*)

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IMRRS 2015, 0132
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer-B-Erhöhung um 64% auch ohne Straßenbeitragssatzung zulässig

VGH Hessen, Beschluss vom 05.08.2014 - 5 B 1100/14

1. Den Gemeinden steht als Bestandteil des verfassungsrechtlich geschützten Selbstverwaltungsrechts bei der Ausübung des Hebesatzbestimmungsrechts ein weiter (kommunalpolitischer) Entscheidungsspielraum zu.*)

2. Bei der kommunalen Einnahmebeschaffung bindet § 93 Abs. 2 HGO die Gemeinden zwar haushaltsrechtlich, auf Steuerquellen nur zurückzugreifen, soweit die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalt ausreichen (Subsidiaritätsgrundsatz).*)

3. § 93 Abs. 2 HGO vermittelt den kommunalen Steuerpflichtigen jedoch keinen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung des Subsidiaritätsgrundsatzes.*)

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IMRRS 2015, 0097
SteuerrechtSteuerrecht
Erwerber gibt Grundstück wegen Vorkaufsrechts ab: Keine Grunderwerbsteuer fällig

BFH, Urteil vom 09.07.2014 - II R 50/12

1. Ein Grundstückserwerb, der auf der Übertragung von Anteilen an einer Erbengemeinschaft beruht, kann auch dadurch rückgängig gemacht werden, dass ein Miterbe sein gesetzliches Vorkaufsrecht ausübt und der Erwerber in Erfüllung seiner Verpflichtung aus § 2035 Abs. 1 Satz 1 BGB die Erbteile unmittelbar auf den vorkaufsberechtigten Miterben überträgt.*)

2. Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an dem veräußerten Grundstück zurück, wird auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuerfestsetzung aufgehoben.

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IMRRS 2015, 0057
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Grundsteuererlass ohne vergebliche Vermietungsbemühungen!

BVerwG, Beschluss vom 03.12.2014 - 9 B 73.14

Der Erlass der Grundsteuer nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG setzt auch in Fällen strukturell bedingter Ertragsminderungen grundsätzlich voraus, dass sich der Steuerschuldner nachhaltig, aber vergeblich um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat.*)

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IMRRS 2015, 0041
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer bei nachgewiesenem Leerstand?

BVerwG, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 5.13

Die Gemeinde darf grundsätzlich an das Vorhalten einer Zweitwohnung, auch wenn diese nicht tatsächlich genutzt wird, zunächst die Vermutung knüpfen, dass die Wohnung für die persönliche Lebensführung vorgehalten wird. Diese Vermutung wird aber erschüttert, wenn der Inhaber seinen subjektiven Entschluss, die Wohnung ausschließlich zur Kapitalanlage zu nutzen, durch objektive Umstände erhärten kann. Als einer dieser Umstände kann auch ein nachgewiesener Leerstand in Betracht kommen, insbesondere, wenn er schon über Jahre hinweg andauert.*)

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Online seit 2014

IMRRS 2015, 0005
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Steuer-Privilegien für Firmenerben!

BVerfG, Urteil vom 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

1. Art. 3 Abs. 1 GG verleiht Steuerpflichtigen keinen Anspruch auf verfassungsrechtliche Kontrolle steuerrechtlicher Regelungen, die Dritte gleichheitswidrig begünstigen, das eigene Steuerrechtsverhältnis aber nicht betreffen. Anderes gilt jedoch, wenn Steuervergünstigungen die gleichheitsgerechte Belastung durch die Steuer insgesamt in Frage stellen.*)

2. Im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG ist eine bundesgesetzliche Regelung nicht erst dann, wenn sie unerlässlich für die Rechts- oder Wirtschaftseinheit ist. Es genügt vielmehr, dass der Bundesgesetzgeber problematische Entwicklungen für die Rechts- und Wirtschaftseinheit erwarten darf. Ob die Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG gegeben sind, prüft das Bundesverfassungsgericht, wobei dem Gesetzgeber im Hinblick auf die zulässigen Zwecke einer bundesgesetzlichen Regelung und deren Erforderlichkeit im gesamtstaatlichen Interesse eine Einschätzungsprärogative zusteht.*)

3. Der Gleichheitssatz belässt dem Gesetzgeber im Steuerrecht einen weit reichenden Entscheidungsspielraum sowohl bei der Auswahl des Steuergegenstands als auch bei der Bestimmung des Steuersatzes. Abweichungen von der einmal getroffenen Belastungsentscheidung müssen sich ihrerseits am Gleichheitssatz messen lassen (Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands). Sie bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes. Dabei steigen die Anforderungen an die Rechtfertigung mit Umfang und Ausmaß der Abweichung.*)

4. Die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in §§ 13a und 13b ErbStG ist angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.*)

a. Es liegt allerdings im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, kleine und mittelständische Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und damit auch zur Erhaltung der Arbeitsplätze von der Erbschaftsteuer weitgehend oder vollständig freizustellen. Für jedes Maß der Steuerverschonung benötigt der Gesetzgeber allerdings tragfähige Rechtfertigungsgründe.*)

b. Die Privilegierung des unentgeltlichen Erwerbs betrieblichen Vermögens ist jedoch unverhältnismäßig, soweit die Verschonung über den Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen hinausgreift, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen.*)

c. Die Lohnsummenregelung ist im Grundsatz verfassungsgemäß; die Freistellung von der Mindestlohnsumme privilegiert aber den Erwerb von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten unverhältnismäßig.*)

d. Die Regelung über das Verwaltungsvermögen ist nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, weil sie den Erwerb von begünstigtem Vermögen selbst dann uneingeschränkt verschont, wenn es bis zu 50 % aus Verwaltungsvermögen besteht, ohne dass hierfür ein tragfähiger Rechtfertigungsgrund vorliegt.*)

5. Ein Steuergesetz ist verfassungswidrig, wenn es Gestaltungen zulässt, mit denen Steuerentlastungen erzielt werden können, die es nicht bezweckt und die gleichheitsrechtlich nicht zu rechtfertigen sind.*)

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IMRRS 2014, 1633
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Vorsteuerabzug bei Angabe von Firma und vorherigem Inhaber!

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.10.2014 - 5 K 140/14

1. Ein Unternehmer kann aus Eingangsrechnungen die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, wenn als Leistungsempfänger zwar die Firma des Unternehmers angegeben wird, zusätzlich aber auch der vormalige Inhaber des Unternehmens namentlich genannt wird.*)

2. Eine rückwirkende Rechnungskorrektur ist jedenfalls dann nicht möglich, wenn in der erstmals ausgestellten Rechnung der Leistende, der Leistungsempfänger, die Leistungsbeschreibung und das Entgelt mit ausgewiesener Umsatzsteuer nicht oder unzutreffend angegeben ist.*)

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IMRRS 2014, 1598
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsgemäß!

BFH, Urteil vom 04.06.2014 - I R 70/12

1. Auch die Mieten und Pachten für weitervermietete oder -verpachtete Immobilien sind dem Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG 2002 hinzuzurechnen.*)

2. Die Hinzurechnung von dreizehn Zwanzigstel der Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Eigentum eines anderen stehen, ist verfassungsgemäß.*)

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IMRRS 2014, 1620
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vorlage der Vorschriften über die Einheitsbewertung an das BVerfG

BFH, Urteil vom 22.10.2014 - II R 16/13

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IMRRS 2014, 1594
SteuerrechtSteuerrecht
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Sind Strafverteidigungskosten Werbung?

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.05.2014 - 9 K 99/13

1. Strafverteidigungskosten können bei entsprechendem Veranlassungszusammenhang mit der Erwerbssphäre Werbungskosten sein.*)

2. Ein solcher Erwerbsbezug ist gegeben, wenn die dem Steuerpflichtigen vorgeworfene Tat - im Streitfall: Steuerhinterziehung durch Vorspiegeln eines Mietverhältnisses mit dem Ziel, an sich privat veranlasste Erhaltungsaufwendungen steuerlich zur Abzugsfähigkeit zu bringen - ausschließlich und unmittelbar nur aus der Erwerbstätigkeit heraus erklärbar ist.*)

3. Ein Erwerbsbezug fehlt, wenn die Erwerbstätigkeit nur die Gelegenheit zur Straftat schafft.*)

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IMRRS 2014, 1590
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Wann muss der Zwangsverwalter Rückstände öffentlicher Lasten nicht begleichen?

BVerwG, Urteil vom 14.05.2014 - 9 C 7.12

Nach § 156 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 13 Abs. 1 ZVG kommt es für die Abgrenzung der laufenden Beträge der öffentlichen Lasten von den Rückständen auf die Umstände im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlagnahme des Grundstücks an. Eine öffentliche Last, die in diesem Zeitpunkt Rückstand ist, bleibt dies auch dann, wenn sie nach den abgaberechtlichen Vorschriften gegenüber einem neuen Eigentümer des Grundstücks später wiederum fällig gestellt wird.*)

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IMRRS 2014, 1589
SteuerrechtSteuerrecht
Mittelbare Änderungen im Gesellschafterbestand: Grunderwerbsteuer fällig

BFH, Urteil vom 09.07.2014 - II R 49/12

1. Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes kann sich aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, so dass dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist.*)

2. Für diese Zurechnungsentscheidung kann unter Beachtung grunderwerbsteuerrechtlicher Besonderheiten auf die Grundsätze des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO zurückgegriffen werden.*)

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IMRRS 2014, 1569
SteuerrechtSteuerrecht
Kaufvertrag rückabgewickelt: Förderung muss nicht zurück erstattet werden

BFH, Urteil vom 06.05.2014 - IX R 34/13

Der Anspruch auf Förderung gemäß dem Fördergebietsgesetz für einen vollzogenen Anschaffungsvorgang im Privatvermögen entfällt nicht mit steuerlicher Rückwirkung, wenn der zugrunde liegende Erwerb wegen einer Leistungsstörung rückgängig gemacht wird.

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IMRRS 2014, 1527
SteuerrechtSteuerrecht
Folgelastenbeitrag ist keine Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 18.06.2014 - II R 12/13

Eine vom Grundstückserwerber übernommene und noch nicht entstandene Zahlungsverpflichtung des Grundstücksverkäufers, die dieser in einem städtebaulichen Vertrag gegenüber einer Gemeinde eingegangen ist, ist keine Gegenleistung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG und damit nicht Bemessungsgrundlage (§ 8 Abs. 1 GrEStG) der Grunderwerbsteuer.*)

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IMRRS 2014, 1518
SteuerrechtSteuerrecht
Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke im Sinne des Umsatzsteuerrechts!

BFH, Urteil vom 28.08.2014 - V R 7/14

Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke i.S. von § 13b Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 UStG a.F.*)

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IMRRS 2014, 1512
SteuerrechtSteuerrecht
Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen

BFH, Urteil vom 17.07.2014 - VI R 42/13

1. Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen.*)

2. Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Steuerpflichtigen.*)

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IMRRS 2014, 1511
SteuerrechtSteuerrecht
Wie wird der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn beim Immobilienverkauf ermittelt?

BFH, Urteil vom 06.05.2014 - IX R 39/13

1. Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert, sind die Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zum 31. März 1999 in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen.*)

2. Die in Ziff. II.1. des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 2010 (BStBl I 2011, 14) vorgesehene Vereinfachungsregel, wonach bei der Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG der Umfang des steuerbaren Wertzuwachses entsprechend dem Verhältnis der Besitzzeit nach dem 31. März 1999 im Vergleich zur Gesamtbesitzzeit linear (monatsweise) zu ermitteln ist, entspricht insoweit nicht der Rechtsprechung des BVerfG, als dadurch Wertsteigerungen, die im Fall einer Veräußerung vor dem 1. April 1999 nicht steuerverhaftet waren, nachträglich in die Besteuerung einbezogen werden (BVerfG-Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, BStBl II 2011, 76).*)

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IMRRS 2014, 1453
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für Altenheim sind außergewöhnliche Belastungen

BFH, Urteil vom 14.11.2013 - VI R 20/12

Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenwohnstift sind zwangsläufig i.S. des § 33 EStG. Sie sind nach Maßgabe der für Krankheitskosten geltenden Grundsätze als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, soweit sie nicht außerhalb des Rahmens des Üblichen liegen.*)

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IMRRS 2014, 1452
SteuerrechtSteuerrecht
Treppenlift ist kein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens!

BFH, Urteil vom 06.02.2014 - VI R 61/12

1. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens i.S. von § 33 Abs. 1 SGB V sind nur solche technischen Hilfen, die getragen oder mit sich geführt werden können, um sich im jeweiligen Umfeld zu bewegen, zurechtzufinden und die elementaren Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen.*)

2. Ein Treppenlift ist kein Hilfsmittel im Sinne dieser Legaldefinition.*)

3. Angesichts des insoweit eindeutigen Wortlauts des § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 e EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 und des abschließenden Charakters der Katalogtatbestände in § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 a bis f EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 ist die Zwangsläufigkeit und damit die medizinische Notwendigkeit von Aufwendungen für den Einbau eines solchen Hilfsmittels nicht formalisiert nachzuweisen.*)

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IMRRS 2014, 1451
SteuerrechtSteuerrecht
Verzicht auf Steuerfreiheit ist auch für Teilflächen zulässig!

BFH, Urteil vom 24.04.2014 - V R 27/13

Der Verzicht gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 UStG kann auch teilweise für einzelne Flächen eines Mietobjekts wirksam sein, wenn diese Teilflächen eindeutig bestimmbar sind.*)

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IMRRS 2014, 1419
SteuerrechtSteuerrecht
Anteilsvereinigung bei Beteiligung einer Zwischengesellschaft

BFH, Urteil vom 18.09.2013 - II R 21/12

Bei der im Rahmen des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorzunehmenden Prüfung, ob bei einer zwischengeschalteten Gesellschaft die erforderliche Beteiligungsquote von 95% erreicht ist, bleiben Anteile, die eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft an dieser hält, ebenso unberücksichtigt wie Anteile, die die Gesellschaft selbst hält.*)

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IMRRS 2014, 1418
SteuerrechtSteuerrecht
Umsatzsteuerrecht: „Sell and leaseback“ ist keine Geschäftsveräußerung!

BFH, Urteil vom 03.07.2014 - V R 12/13

1. Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer.

2. Der Erwerber muss die Unternehmensfortführung beabsichtigen, so dass das übertragene Vermögen die Fortsetzung einer bisher durch den Veräußerer ausgeübten Tätigkeit ermöglicht. Das ist nicht der Fall, wenn ein Unternehmen nach der Veräußerung nicht mehr als Eigentümer, sondern als zur Untervermietung berechtigter Hauptmieter dieselben Gewerbe- und Wohneinheiten weitervermietet.

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IMRRS 2014, 1412
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt eine Anteilsvereinigung vor?

BFH, Urteil vom 12.03.2014 - II R 51/12

Verkauft ein Kommanditist einer grundbesitzenden GmbH & Co. KG seine Gesellschaftsbeteiligung an den einzigen anderen Kommanditisten und ist die KG die einzige Gesellschafterin ihrer Komplementär-GmbH, ist - vorbehaltlich einer Besteuerung nach § 1 Abs. 2a GrEStG - der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG erfüllt.*)

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IMRRS 2014, 1363
SteuerrechtSteuerrecht
Optionsausübung zur Umsatzsteuerpflicht trotz formeller Bestandskraft möglich?

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2013 - 16 K 286/12

Zur Frage der Wirksamkeit der Option bei Grundstücksumsätzen nach Eintritt der sogenannten formellen Bestandskraft.*)

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IMRRS 2014, 1362
SteuerrechtSteuerrecht
Gewährleistungseinbehalt berechtigt zur Steuerberichtigung!

BFH, Urteil vom 24.10.2013 - V R 31/12

Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt.*)

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