Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
15731 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1039OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.04.2006 - 5 W 22/06
Der Rechtsgedanke des § 96 ZPO gebietet, im Falle der Rücknahme von Klage und Widerklage die Beweisaufnahmekosten, die allein durch die zurückgenommene Klage entstanden sind, ausschließlich dem Kläger aufzuerlegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1038
OLG Jena, Beschluss vom 15.05.2006 - 4 U 763/05
Die neben dem Leistungsantrag erstrebte Feststellung, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme von Gegenständen in Annahmeverzug befindet, bleibt bei der Streitwertfestsetzung außer Betracht, wenn beide Begehren wirtschaftlich übereinstimmen, mithin dem Feststellungsantrag keine eigene wirtschaftliche Bedetuung zukommt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1036
BGH, Beschluss vom 10.05.2006 - XII ZR 23/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1033
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2005 - 24 U 68/05
Will das Erstgericht seine Entscheidung auf eine von den Parteien nicht ausdrücklich vorgetragene Klausel des Mietvertrages (hier: Kleinreparaturklausel) stützen, hat es der davon rechtlich benachteiligten Partei einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1032
BGH, Beschluss vom 13.03.2006 - I ZR 105/05
Sind Gründe für die Zulassung einer Revision dargelegt, mit welcher ein 20.000 € übersteigender Wert der Beschwer geltend gemacht werden soll (§ 26 Nr. 8 EGZPO), ist ein Zulassungsgrund aber nur für einen Teil des Streitstoffs gegeben, ist die Revision hierauf beschränkt zuzulassen, auch wenn der verbleibende Wert der Beschwer unter 20.000 € liegt. Dies gilt auch, wenn der nach § 26 Nr. 8 EGZPO maßgebliche Wert der Beschwer sich erst aus einer Addition des Werts von rechtlich selbständigen Ansprüchen ergibt.*)
VolltextIMRRS 2006, 1030
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.12.2005 - 2 WF 212/05
Die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen die nicht erschienene Partei, deren persönliches Erscheinen angeordnet worden war, ist unzulässig, wenn gegen die Partei ein Versäumnisurteil ergeht.*)
VolltextIMRRS 2006, 1025
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.08.2005 - 19 U 95/05
Ist dem zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten das Datum der Zustellung des landgerichtlichen Urteils nur telefonisch von seinen Mandanten mitgeteilt worden, ist es seine Pflicht, im Rahmen einer beantragten Akteneinsicht auch die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist zu überprüfen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1024
OLG Dresden, Urteil vom 01.09.2005 - 13 U 764/05
1. Für die formgerechte Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes per Telefax genügt als Fernkopievorlage eine Ablichtung des vom Prozessbevollmächtigten unterzeichneten Originals, wenn sich der gesamte Beförderungsvorgang bis zur Versendung innerhalb der - auch überörtlichen - Kanzlei des Prozessbevollmächtigten vollzieht. Daher kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden, wenn ein bei dem Prozessgericht nicht zugelassenes Mitglied der Kanzlei es bei Unerreichbarkeit des postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten unterlässt, den von diesem mit der Versendung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax beauftragten Büroangestellten anzuweisen, die die Unterschrift des abwesenden Prozessbevollmächtigten tragende, beim Übermittlungsversuch zerrissene letzte Seite des Originals (etwa mit Hilfe eines durchsichtigen Klebebandes) zusammenzufügen, die auf solche Weise wiederhergestellte Urkunde zu fotokopieren und die Ablichtung als Fernkopievorlage für einen erneuten Übermittlungsversuch zu verwenden.*)
2. Ein Rechtsanwalt, der allein tätig ist oder in einer Sozietät als einziger über eine spezielle Zulassung verfügt, hat durch Absprache mit einem vertretungsbereiten Kollegen oder andere ihm zumutbare Maßnahmen generell sicher zu stellen, dass im Falle einer Erkrankung, eines Unfalls oder eines anderen plötzlichen und unerwarteten Hinderungsgrund während der üblichen Bürozeit unaufschiebbare Prozesshandlungen vorgenommen werden können (Anschluss BGH, VersR 1994, 1207).*)
VolltextIMRRS 2006, 1020
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 168/05
1. Der Zwangsverwalter eines vermieteten Grundstücks hat bei einem im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anordnung der Zwangsverwaltung noch laufenden Mietverhältnis über die vom Mieter geleisteten Betriebskostenvorauszahlungen auch für solche Zeiträume abzurechnen, die vor der Anordnung liegen.*)
2. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 ZPO ist - wie § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO a.F. - entsprechend anzuwenden, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. Mai 1995 - VIII ZR 146/94, NJW 1995, 2229 m.w.Nachw.).*)
VolltextIMRRS 2006, 1019
BGH, Beschluss vom 27.04.2006 - VII ZB 116/05
Die auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG nicht anrechenbare Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 dieser Anlage für ein Mahnschreiben zählt nicht zu den Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO und kann nicht im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103, 104 ZPO, § 11 Abs. 1 Satz 1 RVG festgesetzt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 1016
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - I ZB 94/05
Die Verurteilung eines Vermieters, eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen, ist als Verurteilung zu einer nicht vertretbaren Handlung zu vollstrecken.*)
VolltextIMRRS 2006, 1015
BGH, Beschluss vom 26.04.2006 - XII ZR 154/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 1012
OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 2/06
Für die Anfechtung eines Beschlusses, durch den der Antrag eines Wohnungseigentümers abgelehnt wird, fehlt es jedenfalls dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers, wenn der Beschluss nach seinem Inhalt einem späteren Verpflichtungsantrag entgegengehalten werden kann.*)
VolltextIMRRS 2006, 1010
OLG München, Beschluss vom 30.03.2006 - 32 Wx 40/06
Anspruchsgegner für die Rückforderung zuviel bezahlter Wohngelder und damit Verfahrensbeteiligte ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtsfähiger Verband, da diese Verbindlichkeiten das Verwaltungsvermögen betreffen.*)
VolltextIMRRS 2006, 1008
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2006 - 20 W 86/06
1. Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbstständig anfechtbar.*)
2. Dies gilt auch für die Ablehnung eines im WEG-Verfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.*)
VolltextIMRRS 2006, 1007
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2006 - 20 W 45/04
1. In Verfahren nach § 43 ff. WEG ist die Hauptsache dann erledigt, wenn ein Ereignis nach Verfahrenseinleitung die Sach- und Rechtslage derart verändert, dass der Verfahrensgegenstand entfallen und deshalb eine Sachentscheidung über den Antrag nicht mehr erforderlich ist.*)
2. Dies ist der Fall, wenn während eines Verfahrens mit dem Ziel der Beseitigung einer baulichen Anlage ein bestandskräftiger Beschluss über die Duldung der Anlage gefasst wird.*)
3. Es kommt für die Erledigung der Hauptsache nicht darauf an, ob der ursprüngliche Antrag zulässig und begründet war. Diese Frage spielt nur noch eine Rolle für die nach Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung.*)
VolltextIMRRS 2006, 1002
BGH, Urteil vom 09.03.2005 - VIII ZR 381/03
1. Nimmt das Berufungsgericht im Tatbestand auf die tatsächlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils Bezug und geht es in seinen weiteren Ausführungen von entscheidungserheblichen Tatsachen aus, die im Widerspruch zum Tatbestand des angefochtenen Urteils stehen, ohne diese Abweichung zu erläutern, ist das Revisionsgericht an solche Tatsachen nicht gebunden. Das angefochtene Urteil ist dann schon deshalb aufzuheben, weil sein Tatbestand keine verläßliche Beurteilungsgrundlage für das Revisionsgericht bildet.*)
2. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung hat dem Mieter eine von diesem an den Vermieter geleistete Kaution nur dann herauszugeben, wenn eine derartige Verpflichtung auch den Zwangsvollstreckungsschuldner selbst, der das vermietete Grundstück erworben hat, getroffen hätte.*)
3. Hat ein Käufer ein vermietetes Grundstück vor dem 1. September 2001 erworben, so ist er dem Mieter gegenüber zur Herausgabe einer von diesem an den Vermieter geleisteten Kaution nur verpflichtet, wenn dem Erwerber die Kaution ausgehändigt wird oder wenn er dem Vermieter gegenüber die Verpflichtung zur Rückgewähr übernimmt (§ 572 Satz 2 BGB a.F.). Die Vorschrift des § 566 a Satz 1 BGB findet auf Veräußerungsgeschäfte, die vor dem 1. September 2001 abgeschlossen worden sind, keine Anwendung.*)
VolltextIMRRS 2006, 0995
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Wx 156/05
Zur Frage der Aufschlüsselung von Kosten der Fernwärmeversorgung und von Prozesskosten gegenüber einer WEG-Gemeinschaft.
VolltextIMRRS 2006, 0994
BGH, Urteil vom 03.05.2006 - VIII ZR 210/05
§ 152 Abs. 2 ZVG bezieht sich nur auf zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beschlagnahme bestehende Mietverhältnisse. Der Zwangsverwalter einer Mietwohnung ist deshalb nicht zur Auszahlung einer vom Mieter an den Vermieter geleisteten und von diesem nicht an den Zwangsverwalter weitergegebenen Kaution verpflichtet, wenn das Mietverhältnis bereits beendet und die Wohnung geräumt ist, bevor die Anordnung der Beschlagnahme wirksam wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 0973
OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05
1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers den Betrag von 750,00 Euro übersteigt.*)
2. Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht etwa deshalb als zulässig zu behandeln, weil das Landgericht für seine Instanz das Überschreiten der Mindestbeschwer zumindest stillschweigend bejaht und sachlich über das Rechtsmittel entschieden hat. Die Grundsätze für die Verwerfung der sofortigen Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer (BGHZ 116, 216) können in diesem Fall nicht entsprechend herangezogen werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 0971
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Für einen Antrag, mit dem die Feststellung des Ranges einer Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG begehrt wird, fehlt im Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht regelmäßig das besondere Feststellungsinteresse.*)
VolltextIMRRS 2006, 0970
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 283/05
Das Abbrechen eines Zahns beim Verzehr eines aus verschiedenen Fleischstücken und Hackfleischröllchen bestehenden Gerichts ist nicht nach der Lebenserfahrung typischerweise auf das Vorhandensein eines in der Hackfleischmasse verborgenen festen (Fremd-)Körpers zurückzuführen. Dem Geschädigten kommt dafür folglich nicht der Beweis des ersten Anscheins zugute.*)
VolltextIMRRS 2006, 0969
BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 65/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0967
BGH, Beschluss vom 24.04.2006 - II ZR 19/05
Das Gericht verkennt den Vortrag des Beklagten und verstößt zudem gegen seine Hinweispflicht, wenn es angenommen hat, schon aus dem eigenen Vortrag des Beklagten ergebe sich, dass die Honorierung in einem "krassen Missverhältnis" zu der Gegenleistung gestanden habe, obwohl es nur darauf ankam, ob ein mündlicher Vertrag über die Zahlung von 350.000,00 US-$ geschlossen worden war.
VolltextIMRRS 2006, 0965
BGH, Urteil vom 05.04.2006 - IV ZR 139/05
Ein einzelner Miterbe ist gemäß § 2039 Satz 1 BGB prozessführungsbefugt für eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 767 ZPO gegen die Zwangsvollstreckung in ein Nachlassgrundstück, wenn damit ein zum Nachlass gehörender Anspruch durchgesetzt werden soll (im Anschluss an BGHZ 14, 251).*)
VolltextIMRRS 2006, 0964
BGH, Beschluss vom 11.05.2006 - IX ZR 21/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0962
OLG Koblenz, Beschluss vom 28.07.2005 - 2 Sch 4/05
Die Aufrechnung ist auch im Verfahren der Vollstreckbarkeitserklärung grundsätzlich zuzulassen; dies gilt allerdings nicht, wenn sich das Schiedsgericht bereits mit der zur Aufrechnung gestellten Forderung im Schiedsverfahren befasst hat.
VolltextIMRRS 2006, 0959
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2006 - 22 W 36/05
1. Wird der Hauptsacheanspruch durch Nachbesserung des Antragsgegners gegenstandslos, unterbleibt eine Anordnung gemäß § 494a ZPO im selbständigen Beweisverfahren.
2. Über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist insgesamt im Hauptsachestreit zu entscheiden. Deshalb kommt eine Teilkostenentscheidung gemäß § 494a ZPO nicht in Betracht, auch wenn nur hinsichtlich eines Teils der in einem selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel ein Hauptsacheverfahren eingeleitet wurde.
VolltextIMRRS 2006, 0955
BGH, Beschluss vom 25.10.2005 - V ZB 111/05
1. Eine Sache, die auf Grund einer Vorfristenanordnung vorgelegt wird, muss nicht sofort bearbeitet und auch die vom Büropersonal notierte Frist nicht sofort überprüft werden.
2. Die Wiedereinsetzungsfrist beginnt an dem Tage, an dem das Hindernis behoben ist. Das ist bereits dann der Fall, wenn die Versäumung der Frist hätte erkannt werden müssen, also der Irrtum darüber nicht mehr unverschuldet war.
VolltextIMRRS 2006, 0954
BGH, Beschluss vom 26.04.2006 - XII ZR 60/05
1. Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen.
2. Von einer Verletzung des rechtlichen Gehörs ist bereits dann auszugehen, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte.
VolltextIMRRS 2006, 0953
BGH, Beschluss vom 15.02.2006 - VIII ZB 93/04
Das Interesse an der Freigabe der Bürgschaft ist in jedem Fall mit der Bürgschaftssumme zu bewerten. Hier verhält es sich wie bei der Bemessung des Wertes des Anspruchs auf Herausgabe der Bürgschaftsurkunde; dieser ist mit dem Wert der Bürgschaftsforderung gleichzusetzen, wenn der Schuldner mit der Herausgabeklage eine Inanspruchnahme des Bürgen verhindern will.
VolltextIMRRS 2006, 0948
KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 11 W 8/04
Wird eine erstinstanzliche Kostentscheidung angegriffen, für die das Gesetz den Gerichten Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0946
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2006 - 15 W 109/05
1. Die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist als Vertragspartner des Verwalters anzusehen.
2. Werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf einen einheitlichen Antrag der Streitgenossen hin, die durch denselben Anwalt vertreten waren, die Kosten ohne Aufteilung einheitlich für alle Streitgenossen festgesetzt, so ist der Titel dahingehend auszulegen, dass sie hinsichtlich der Kostenerstattungsforderung Gesamtgläubiger sind.
3. Eine Rechtskrafterstreckung des gegenüber einem Gesamtgläubiger ergangenen Urteils gegenüber einem anderen Gesamtgläubiger findet nicht statt.
VolltextIMRRS 2006, 0943
BGH, Beschluss vom 30.03.2006 - VII ZR 139/05
1. Die bloße Nichteinhaltung der Wochenfrist für Schriftsätze (§ 132 Abs. 2 ZPO) genügt nicht, um Angriffsmittel nach §§ 296 Abs. 2, 282 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
2. Grobe Nachlässigkeit hinsichtlich der Prozessförderungspflicht liegt vor, wenn die Partei dasjenige unterlässt, was jeder Partei nach dem Stand des Verfahrens als notwendig hätte einleuchten müssen.
VolltextIMRRS 2006, 0942
BGH, Beschluss vom 20.10.2004 - XII ZB 35/04
Zur Anfechtung der Ablehnung, eine Scheidungsfolgesache abzutrennen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0935
OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.11.2005 - 1 U 156/05
Zu einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Jagdpachtvertrages ist grundsätzlich nur die Jagdpachtgesellschaft (GdbR), nicht aber ein einzelner Jagdpächter (gegen den Willen der Mitpächter) befugt.*)
VolltextIMRRS 2006, 0934
KG, Beschluss vom 29.11.2005 - 21 W 77/05
Eine Berichtigung des Urteils wegen offenkundiger Unrichtigkeit im Entscheidungssatz ist auch bei einem sog. Stuhlurteil bis zur Verkehrung in sein Gegenteil (hier Klageabweisung - Klagestattgabe) möglich, wenn die nachträglich abgesetzten Entscheidungsgründe die Unrichtigkeit ergeben.*)
VolltextIMRRS 2006, 0933
OLG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2005 - 8 W 208/05
Nur ausnahmsweise kann die Einholung eines Privatgutachtens als eine zur zweckentsprechenden Prozessführung notwendige Maßnahme bewertet werden. Das ist namentlich dann der Fall, wenn die Partei zum Beispiel wegen der Kompliziertheit des ihr fremden Prozessstoffes ohne die Einschaltung eines Sachverständigen außer Stande sein würde, überhaupt sachgemäß vorzutragen bzw. zu dem Vortrag der Gegenseite Stellung zu nehmen.
VolltextIMRRS 2006, 0923
BGH, Beschluss vom 28.03.2006 - X ZR 164/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0915
KG, Beschluss vom 29.12.2005 - 8 W 81/05
Im schriftlichen Vorverfahren ist nach der Verteidigungsanzeige in der Regel kein sofortiges Anerkenntnis mehr anzunehmen. Es muss bei der ersten Gelegenheit erklärt werden, bei der ein Anerkenntnisurteil ergehen kann.
VolltextIMRRS 2006, 0910
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.01.2006 - 4 W 33/05
Der Streitwert eines Beschwerdeverfahrens über die Begründetheit der Ablehnung eines Richters entspricht dem vollen Wert des Streitgegenstandes in der Hauptsache.*)
VolltextIMRRS 2006, 0907
OLG Jena, Beschluss vom 27.01.2006 - 9 W 45/06
Die Tätigkeit des gerichtlich bestellten Sachverständigen bietet für die Höhe der Erstattungsfähigkeit eines zu seiner Widerlegung eingeholten Privatgutachtens einen geeigneten Vergleichsmaßstab sowohl hinsichtlich des Umfangs als auch der monetären Bewertung.
VolltextIMRRS 2006, 0901
BGH, Beschluss vom 23.02.2006 - V ZR 201/05
1. Ein übereinstimmendes Verständnis einer Vereinbarung durch die Parteien geht deren Wortlaut und jeder anderweitigen Auslegung vor; das gilt auch dann, wenn dieses Verständnis in der Vereinbarung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat.
2. Wird ein Zeuge zum Beweis einer nicht für seine Person maßgebliche innere Tatsache benannt, ist ein derartiger Beweisantrag nur dann erheblich, wenn die Umstände schlüssig dargelegt sind, aufgrund deren er Kenntnis von der inneren Tatsache, also von der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, erlangt hat.
VolltextIMRRS 2006, 0899
BGH, Beschluss vom 06.04.2006 - V ZB 167/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0898
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZR 94/05
Die Gerichte brauchen insbesondere nicht jedes Vorbringen in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann deshalb nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, dass das Gericht einer hieraus resultierenden Pflicht nicht nachgekommen ist.
VolltextIMRRS 2006, 0897
BGH, Beschluss vom 16.03.2006 - I ZR 80/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 0894
BGH, Beschluss vom 08.11.2005 - VI ZR 121/05
1. Die Partei hat zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs nach §§ 397, 402 ZPO einen Anspruch darauf, dass sie dem Sachverständigen die Fragen, die sie zur Aufklärung der Sache für erforderlich hält, zur mündlichen Beantwortung vorlegen kann.
2. Es kann von der Partei, die einen Antrag auf Ladung des Sachverständigen stellt, nicht verlangt werden, dass sie die Fragen, die sie an den Sachverständigen zu richten beabsichtigt, im Voraus konkret formuliert. Es genügt, wenn sie allgemein angibt, in welcher Richtung sie durch ihre Fragen eine weitere Aufklärung herbeizuführen wünscht (BGHZ 24, 9, 14 f.).
VolltextIMRRS 2006, 0893
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 205/05
1. Für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer BGB-Gesellschaft nach § 736 ZPO genügt ein Titel gegen alle Gesellschafter als Gesamtschuldner; ein Titel gegen die Gesellschaft ist nicht erforderlich. Unerheblich ist, ob der Gesamtschuldtitel auf einer gesellschaftsbezogenen oder einer gesellschaftsfremden Verbindlichkeit beruht.*)
2. Die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Falle eines dinglichen Arrests nach § 111d StPO.*)
VolltextIMRRS 2006, 0892
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2005 - 14 Wx 53/05
1. Mit der Zahlung des angeforderten Vorschusses hat sich ein Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zustellung des ein WEG-Verfahren einleitenden Antrags von der vorherigen Einzahlung des Vorschusses abhängig zu machen ist, in der Hauptsache erledigt.*)
2. Mit der Erledigung der Hauptsache ist das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Fortführung dieses Verfahrens entfallen. Es besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, daß die Zustellung des Antrags nicht von der Einzahlung eines Vorschusses hätte abhängig gemacht werden dürfen.*)
VolltextIMRRS 2006, 0890
BVerwG, Beschluss vom 12.04.2006 - 8 B 91.05
1. Die Vorschrift des § 97 Satz 1 VwGO ist auf eine Sachverhaltsermittlung im Wege einer Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen zur Vorbereitung seines Gutachtens entsprechend anwendbar.*)
2. Ein Sachverständigengutachten, das auf einer Ortsbesichtigung beruht, die unter Verstoß gegen die Vorschriften der Parteiöffentlichkeit durchgeführt wurde, ist regelmäßig nicht verwertbar.*)
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