Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1253 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 1328OLG Naumburg, Beschluss vom 25.06.2009 - 12 W 50/09 (JVEG)
Eine grob fahrlässig herbeigeführte erfolgreiche Befangenheitsablehnung führt zu einem Verlust der Honorarvergütung des Sachverständigen.
VolltextIMRRS 2009, 1289
VG Stade, Urteil vom 27.03.2008 - 6 A 2018/06
1. Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
2. Der Nachweis besonderer Sachkunde im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO ist erbracht, wenn der Antragsteller über dem Durchschnitt liegende Kenntnisse und Fähigkeiten nachweist.
3. Die Bewertung der Leistungen des Bewerbers durch den Fachausschuss und die darauf beruhende negative Entscheidung unterliegen nicht einer nur eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, vielmehr obliegt dem erkennenden Gericht obliegt eine umfassende Würdigung der Entscheidung des Fachausschusses.
VolltextIMRRS 2009, 1255
OLG Köln, Beschluss vom 30.04.2009 - 15 W 22/09
Auch gegen die Höhe eines für die mündliche Erläuterung des Gutachtens gerichtlich eingeforderten Vorschusses ist ein Rechtsmittel nicht eröffnet.
VolltextIMRRS 2009, 1222
BGH, Beschluss vom 27.05.2009 - Xa ZR 114/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2009, 0987
OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2009 - 9 W 44/09
Es begründet keine Besorgnis der Befangenheit, wenn das Gericht sich weigert, kritische Anmerkungen einer Partei zur Qualität eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens dem Sachverständigen dadurch vorzuenthalten, dass es diesem die kritischen Anmerkungen nicht zur Verfügung stellt.
VolltextIMRRS 2009, 0912
OLG Köln, Urteil vom 09.05.2008 - 22 U 87/07
1. Nach § 252 Satz 2 BGB gilt derjenige Gewinn als entgangen, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Streitfalls mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann.
2. Kommt es zu einem Produktionsausfall, so kann dies unter Heranziehung der Betriebsergebnisse aus den Vorjahren dargelegt werden.
3. Vorzutragen sind Anknüpfungstatsachen, bei deren Vorliegen die in § 252 Satz 2 BGB enthaltene Vermutung eingreift.
4. Dies kann geschehen, indem dargelegt wird, bis zum Schadenstag und danach habe die Klägerin an Waren nicht mehr produziert und produzieren können, als sie am Markt habe absetzen können.
5. Ebenso kann dargelegt werden, welche Kunden konkret wegen Produktionsausfall nicht beliefert werden konnten und welche Gewinne deshalb ausgeblieben sind.
6. Ein Sachverständiger kann im Einverständnis mit den Parteien und dem Gericht eigene Ermittlungen anstellen, um den Sachverhalt zu klären, den er letztlich zu begutachten hat. Dazu darf er auch Personen befragen.
7. Die Übernahme der von einer Partei genannten Einheitspreise ist dem Sachverständigen jedoch nur dann gestattet, wenn die Gegenpartei nicht widerspricht.
8. Ansonsten muss eine Überprüfung von Einheitspreisen bzw. Reparaturkosten anhand von Originalunterlagen durch den Sachverständigen erfolgen.
VolltextIMRRS 2009, 0911
OLG Schleswig, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 Ws 8/09
1. Der Sachverständige erhält für eine Stellungnahme im Rahmen eines Ablehnungsverfahrens keine Vergütung als Sachverständiger gemäß § 8 ff JVEG.
2. Soll der Sachverständige auf Aufforderung des Gerichts eine dienstliche Äußerung zu einem Ablehnungsgesuch abgeben, so erhält er eine Entschädigung, die in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Entschädigung von Zeugen gemäß § 19 JVEG seinem Zeitaufwand entspricht.
VolltextIMRRS 2009, 0897
BGH, Beschluss vom 01.04.2008 - X ZR 84/05
Zwischen Fachkunde und zeitlichem Aufwand für ein schriftliches Gutachten muss eine plausible Proportionalität gewahrt sein.
VolltextIMRRS 2009, 0873
OLG Oldenburg, Beschluss vom 23.12.2008 - 8 W 152/08
Stellt ein Sachverständiger ohne entsprechende gerichtliche Aufforderung ein Exemplar seines eigenen schriftlichen Gutachtens für seine Handakten her, so bilden die daraus resultierenden Kosten grundsätzlich keine ersatzfähigen Aufwendungen im Sinne der §§ 7 Abs. 2 oder 12 Abs. 1 Satz 2 JVEG.*)
VolltextIMRRS 2009, 0842
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2008 - 1 Ws 167/07
1. Bei einer Handwerkerrechnung setzt der Vorwurf des (versuchten) Betruges zum Nachteil des Kunden objektiv (äußere Tatseite) voraus, dass die Rechnung nicht erbrachte Leistungen enthält oder, sei es insgesamt oder in einzelnen Positionen, "krass überhöht" ist.*)
2. Nicht jeder "Ausreißer nach oben" in einer Handwerkerrechnung ist ein (versuchter) Betrug zum Nachteil des Kunden. Die Schwelle zur Strafbarkeit kann erst bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung überschritten sein. Das Missverhältnis ist auffällig, wenn die "Grenze des Doppelten" der üblichen Vergütung, die nach § 632 Abs. 2 Fall 2 BGB als vereinbart anzusehen ist, erreicht oder überschritten wird.*)
3. Zum Vorwurf der Beihilfe zum (versuchten) Prozessbetrug sowie der falschen uneidlichen Aussage und anderer Aussagedelikte durch Erstattung eines falschen Gutachtens.*)
VolltextIMRRS 2009, 0781
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.04.2009 - 10 W 32/09
Aufwendungen eines Sachverständigen für eine Bahncard 100 sind - jedenfalls während deren Gültigkeitsdauer - auch nicht anteilig als Reisekosten erstattungsfähig.*)
VolltextIMRRS 2009, 0775
BGH, Beschluss vom 24.03.2009 - VII ZR 200/08
Sofern das Gericht einen Sachverständigen mündlich anhört, ist ein selbständiges Beweisverfahren grundsätzlich nach dieser mündlichen Anhörung und Verlesen des Sitzungsprotokolls beendet.
VolltextIMRRS 2009, 0765
OLG Köln, Beschluss vom 11.01.2008 - 4 WF 228/07
Eine Entscheidung des Gerichts, mit welchem die Anregung bzw. der "Antrag" einer Partei auf "Entpflichtung" eines Sachverständigen beschieden wird, kann nicht nach allgemeinen zivilprozessualen Grundsätzen mit der (sofortigen) Beschwerde angegriffen werden.
VolltextIMRRS 2009, 0763
KG, Beschluss vom 06.09.2007 - 12 W 52/07
Ein Sachverständiger, der auf den Vorhalt eines Rechtsanwalts unsachlich reagiert, kann als befangen abgelehnt werden.
VolltextIMRRS 2009, 0736
LG Kiel, Beschluss vom 30.01.2009 - 9 OH 49/07
Sachverständige sind nicht verpflichtet, auf Weisung des Gerichts Bauteilöffnungen vorzunehmen.
VolltextIMRRS 2009, 0735
LG Kiel, Beschluss vom 14.11.2008 - 9 OH 7/08
1. Auch wenn ein Sachverständiger sich im Rahmen eines Ortstermins nicht genau an den Beweisbeschluss hält, rechtfertigt dies keine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit.
2. Ein Sachverständiger darf frei entscheiden, welche Bauteile der zu begutachtenden Anlage er dokumentiert.
3. Ein Sachverständiger ist nicht verpflichtet, Ablehnungsanträge und deren Begründungen zu protokollieren.
VolltextIMRRS 2009, 0705
LG Wuppertal, Beschluss vom 11.02.2009 - 1 OH 32/07
Zu der Frage, in welcher Art und Weise ein Sachverständiger auf Angriffe gegen sein Gutachten reagieren darf, ohne die Besorgnis der Befangenheit zu begründen.
VolltextIMRRS 2009, 0704
OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.11.2008 - 2 W 2246/08
1. Wird ein Sachverständiger erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt und sein Gutachten nicht verwertet, verliert er nicht allein deswegen seinen Vergütungsanspruch, sondern nur dann, wenn die Unverwertbarkeit seines Gutachtens auf grober Fahrlässigkeit beruht. Grobe Fahrlässigkeit erfordert, dass das Verhalten des Sachverständigen als eine ungewöhnlich große Sorgfaltspflichtverletzung zu werten ist, bei der dasjenige unbeachtet geblieben ist, was gegebenenfalls jedem hätte einleuchten müssen.
2. Es kann die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen, wenn der Sachverständige die Beweiskraft der von den Parteien vorgelegten Unterlagen anzweifelt. Vielmehr hätte der Sachverständige in sachlicher Form auf seine Bedenken hinweisen und eine ausdrückliche Weisung des Gerichts gemäß § 404a ZPO einholen müssen. Dieses Verhalten kann jedoch nicht als ungewöhnlich große Sorgfaltspflichtverletzung gewertet werden, die eine Rückforderung seiner Vergütung rechtfertigen würde.
VolltextIMRRS 2009, 0694
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2009 - 10 W 145/08
Es gibt im Regelfall keinen Grund dafür, der Hilfskraft eine doppelt so hohe Kilometerpauschale zuzubilligen als der Sachverständige selbst nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG erhält.*)
VolltextIMRRS 2009, 0659
LG Kiel, Beschluss vom 24.02.2009 - 11 O 43/06
Ein Link auf der Homepage des Sachverständigen zur Homepage eines verfahrensbeteiligten Rechtsanwalts begründet die Besorgnis der Befangenheit.
VolltextIMRRS 2009, 0640
OLG Schleswig, Beschluss vom 25.08.2008 - 9 W 52/08
1. Die Kosten eines Privatgutachters sind prozessual erstattungsfähig, wenn dessen Tätigkeit in unmittelbarer Beziehung zur gerichtlichen Auseinandersetzung steht und bei objektiver Betrachtung aus der Situation der Partei heraus zur Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung erforderlich ist.
2. Für die Angemessenheit der Privatgutachterkosten bei Gericht kann das JVEG nicht herangezogen werden. Maßgeblich sind Kosten, wie sie in der freien Wirtschaft aufgewandt werden müssen.
VolltextIMRRS 2009, 0607
OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.01.2009 - 19 W 66/08
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist begründet, wenn dieser es unterlässt, die Prozessbevollmächtigten der Parteien von einem beabsichtigten Ortstermin zu benachrichtigen, gleichwohl aber einer Partei die Teilnahme am Ortstermin gestattet.*)
VolltextIMRRS 2009, 0581
OLG Stuttgart, Beschluss vom 27.01.2009 - 8 W 19/09
1. Richter- und Sachverständigenablehnungsverfahren verlieren in der Beschwerdeinstanz nicht ihren Charakter als Nebenverfahren.*)
2. Bei einem erfolglosen Rechtsmittel ergeht eine Kostengrundentscheidung durch das Beschwerdegericht gem. § 97 Abs. 1 ZPO zu Lasten des Rechtsmittelführers.*)
3. Bei einer erfolgreichen Beschwerde sind die für das zweitinstanzliche Verfahren aufzuwendenden außergerichtlichen Kosten der Parteien Teil der Kosten des Hauptverfahrens und werden von der dort getroffenen Kostengrundentscheidung umfasst.*)
VolltextIMRRS 2009, 0570
OLG Brandenburg, Beschluss vom 05.11.2008 - 12 W 41/08
Ein Sachverständiger, der in seiner Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch dessen im Kern zutreffende Begründung, er habe bereits zuvor im Auftrag der Antragsgegnerin mehrere Gutachten erstellt, als „abstrakte Lüge” und „Verleumdung” bezeichnet, kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.*)
VolltextIMRRS 2009, 0537
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009 - 22 W 1/09
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise die Kosten von privat prozessbegleitend eingeholten Sachverständigengutachten erstattungsfähig sein können.*)
VolltextIMRRS 2009, 0521
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.12.2008 - 10 W 142/08
1. Die Festsetzung einer über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Vergütung setzt auch im Falle der Zustimmungsersetzung voraus, dass ein ausreichender Betrag für die gesamte Vergütung an die Staatskasse gezahlt ist.*)
2. Der Anspruchsberechtigte kann nicht darauf vertrauen, ihm werde die Vergütung, mit der sich eine Partei einverstanden erklärt hat und der das Gericht zugestimmt hat, auch dann gewährt werden, wenn ein ausreichender Betrag an die Staatskasse nicht geleistet worden ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0513
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2008 - 10 W 60/08
Die Entschädigung des Sachverständigen ist nach der "erforderlichen" Zeit zu bemessen. Welche Zeit erforderlich ist, hängt nicht von der individuellen Arbeitsweise des jeweiligen Sachverständigen ab. Sie ist nach einem objektiven Maßstab zu bestimmen, für den weder die Angaben des Sachverständigen noch die tatsächlich aufgewendete Zeit schlechthin maßgebend sind. Grundsätzlich wird aber davon auszugehen sein, dass die Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich benötigte Zeit richtig sind. Ein Anlass zur Nachprüfung, ob die von dem Sachverständigen angegebene Zeit auch erforderlich war, wird nur dann bestehen, wenn der angesetzte Zeitaufwand im Verhältnis zur erbrachten Leistung ungewöhnlich hoch erscheint (vgl. Meyer/Höver/Bach, JVEG, 24. Auflage, § 8 Rn. 8.49).*)
VolltextIMRRS 2009, 0512
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2008 - 10 W 196/07
1. Unterbleibt die Fertigstellung des Gutachtens, so hat der Sachverständige einen Anspruch auf Entschädigung für Vorbereitungsarbeiten und die bereits erbrachten Teilarbeiten nur dann, wenn die Fertigstellung ohne sein Verschulden unterbleibt oder wenn und soweit die erbrachten Teilleistungen für das Gericht verwertbar sind.*)
2. Etwaige Befürchtungen, eine Partei werde das noch zu erstellende Gutachten später angreifen, vermögen eine vorzeitige Beendigung des Gutachtenauftrages durch den Sachverständigen nicht zu rechtfertigen.*)
VolltextIMRRS 2009, 0503
BGH, Urteil vom 13.01.2009 - VI ZR 205/08
Der vom Geschädigten mit der Schadensschätzung beauftragte Sachverständige hat bei der Ermittlung des Fahrzeugrestwerts grundsätzlich nur solche Angebote einzubeziehen, die auch sein Auftraggeber berücksichtigen müsste.*)
VolltextIMRRS 2009, 0498
LG Kiel, Urteil vom 28.11.2008 - 14 O 59/08
1. Auch wenn ein IHK-Lehrgang für Immobilienbewerter mit einer Prüfung endet, darf sich der teilnehmende Sachverständige nicht als "geprüfter Sachverständiger" bezeichnen.
2. Dagegen darf der Sachverständige in der Werbung die Bezeichnungen "Gutachter mit Zertifizierung durch die IHK N.N." oder "durch die IHK zertifizierter Sachverständiger" verwenden, wenn ihm die IHK ein Abschlusszertifikat erteilt hat.
VolltextIMRRS 2009, 0497
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.2008 - 8 W 49/08
Eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens ist unzulässig.
VolltextIMRRS 2009, 0449
OLG Celle, Beschluss vom 09.02.2009 - 16 W 5/09
Zur Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen bei Durchführung eines Ortstermins ohne Anwesenheit des Antragsgegners bzw. seines Verfahrensbevollmächtigten.*)
VolltextIMRRS 2009, 0205
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.01.2009 - 3 Wx 217/08
Seit Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes aus dem Jahre 2001 ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegen eine Entscheidung des Landgerichts, durch die ein im Beschwerdeverfahren gegen einen Sachverständigen angebrachtes Ablehnungsgesuch zurückgewiesen wird, nur noch die sofortige weitere Beschwerde und diese nur dann gegeben, wenn sie durch das Landgericht zugelassen worden ist.*)
VolltextIMRRS 2009, 0117
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2008 - 5 W 45/08
1. Ordnet das Gericht im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu den von den Parteien gegen das schriftlich gefertigte Gutachten erhobenen Einwänden an, ist eine Beschwerde gegen diese Entscheidung mit Begründung, das Gericht habe fehlerhaft den Antrag auf Einholung eines Obergutachtens übergangen, jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Anhörung des Sachverständigen auch der Vorbereitung der Entscheidung über die Einholung eines Obergutachtens dient.*)
2. Ob die ablehnende Entscheidung über die beantragte Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens überhaupt beschwerdefähig ist (so die herrschende Meinung), kann offenbleiben.*)
VolltextIMRRS 2009, 0115
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.10.2008 - 5 W 41/08
1. Hat sich der zunächst gerichtliche beauftragte Sachverständige in rechtlich zulässiger Weise bei der Erstellung des Gutachtens einer Hilfskraft bedient und bestellt das Gericht nach Entpflichtung des ursprünglichen Sachverständigen diese Hilfskraft zum neuen Sachverständigen, so kann ein Befangenheitsgesuch gegen den neuen Sachverständigen nicht erfolgreich auf den Vorwurf gestützt werden, der neue Sachverständige habe sich zuvor die Sachverständigenstellung angemaßt.*)
2. Der Streitwert für die Beschwerde gegen die Ablehnung eines gegen den Sachverständigen gerichteten Ablehnungsgesuch beträgt 1/3 des Hauptsachestreitwerts.*)
VolltextIMRRS 2009, 0100
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.07.2008 - 21 W 11/08
Zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten vorprozessual eingeholter Sachverständigengutachten.
VolltextIMRRS 2009, 0099
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2008 - 8 W 57/08
1. Führt der Sachverständige einen Ortstermin durch, zu dem er beide Parteien nicht lädt, begründet dies nicht den Vorwurf der Parteilich-keit.
2. Eine Ortsbesichtigung des Sachverständigen mit dem Verfasser einer wissenschaftlichen Veröffentlichung, auf die eine Partei im Rahmen eines Ergänzungsantrages Angriffe gegen das Gutachten des Sachverständigen stützt, ist dem Bereich der zulässigen wissenschaftlichen Recherche zuzuordnen. Einer Einladung der Parteien bedarf es nicht.
VolltextIMRRS 2009, 0085
OLG Celle, Urteil vom 26.11.2008 - 14 U 45/08
1. Gegen ein unzulässiges Teilurteil ist die Berufung gegenüber einem nicht verurteilten Gesamtschuldner nicht zulässig, um dadurch die faktisch getrennten Verfahren wieder zusammenzuführen. Hierfür ist der prozessuale Weg des § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 ZPO eröffnet.*)
2. Auch nach der ZPO-Novelle ist das Berufungsgericht berechtigt, nach Erlass eines unzulässigen Teilurteils den im ersten Rechtszug anhängigen Teil des Rechtsstreits an sich zu ziehen und darüber mitzuentscheiden.*)
3. Zur Erstattungsfähigkeit fiktiver Gutachterkosten.*)
VolltextOnline seit 2008
IMRRS 2008, 2184BGH, Beschluss vom 18.11.2008 - VI ZB 24/08
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 16/08).*)
VolltextIMRRS 2008, 2107
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.2008 - 4 W 63/08
Die Kosten eines im Rechtstreit von einer Partei hinzugezogenen Privatgutachters sind nicht erstattungsfähig, wenn dazu kein Anlass bestand.*)
VolltextIMRRS 2008, 1876
BGH, Beschluss vom 14.10.2008 - VI ZB 16/08
Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten Privatsachverständigen kann auch dann bestehen, wenn bei Erteilung des Gutachtensauftrags ausreichende Anhaltspunkte für einen versuchten Versicherungsbetrug gegeben waren und das im Einzelnen nicht angegriffene Gutachten aufzeigt, dass Ersatz von Schäden begehrt wurde, die durch den Unfall nicht entstanden sein können.*)
VolltextIMRRS 2008, 1836
BGH, Beschluss vom 23.09.2008 - X ZR 135/04
Ist der ein Ablehnungsgesuch anbringenden Partei bekannt, dass die Gewinnung des Sachverständigen wegen der Besonderheiten des Falls außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet, so kann es die Prozessförderungspflicht ausnahmsweise gebieten, frühzeitig zumutbare Nachforschungen darüber anzustellen, ob ein Ablehnungsgrund in Betracht kommt.*)
VolltextIMRRS 2008, 1767
OLG Koblenz, Urteil vom 25.04.2008 - 10 U 1330/07
Zum Begehren von Schadensersatz für Feuchtigkeitsschäden an einem gekauften Haus kann der Kläger sich zu bezifferten Mangelbeseitigungskosten auf eingeholte Angebote von Fachfirmen beziehen und hierzu Sachverstsändigenbeweis für deren Richtigkeit antreten. Hält das Gericht eine weitere Konkretisierung für erforderlich, muss es darauf hinweisen.*)
VolltextIMRRS 2008, 1729
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08
Zum Zugang eines Telefax-Schreibens bei „OK“-Vermerk im Sendebericht.*)
VolltextIMRRS 2008, 1724
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.08.2008 - 4 W 467/08
1. § 406 Abs. 1 ZPO findet auch im selbständigen Beweisverfahren Anwendung. Ob und inwieweit etwas anderes gilt, wenn das Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich zur Verfahrensverzögerung und darüber letztlich zur Beweisvereitelung eingesetzt wird, bleibt offen.*)
2. Werden mehrere Befangenheitsgründe geltend gemacht sind diese grundsätzlich einzeln und in einer Gesamtschau zu prüfen.*)
3. Bezeichnet ein Sachverständiger den Antragsgegner in einem selbständigen Beweisverfahren in dem die Verursachung eines Schadens durch den Antragsgegner geklärt werden soll als "Verursacher", den Bewollmächtigten als "PV Gegenseite" und führt aus, dass nach dem "vehementen Bestreiten" der Verursachung "leider" weitere Maßnahmen erforderlich, sind, ist die Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit begründet.*)
VolltextIMRRS 2008, 1698
OLG Bremen, Beschluss vom 19.05.2008 - 3 W 36/07
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger verliert seinen Vergütungsanspruch, wenn ein Gutachten deswegen unverwertbar ist, weil er das Gutachten nicht selbst und eigenverantwortlich erstattet hat, sondern die Ermittlung und wissenschaftliche Auswertung der Arbeitsergebnisse ausschließlich durch einen Gehilfen erfolgt ist (hier: Erstellung eines medizinischen Gutachtens durch einen Oberarzt statt durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen selbst).*)
VolltextIMRRS 2008, 1643
VGH Bayern, Beschluss vom 19.03.2008 - 8 M 07.1134
Gutachterkosten eines Planungsträgers, der seine Planung im gerichtlichen Klage- oder Normenkontrollverfahren verteidigt oder plausibilisiert, gehören grundsätzlich nicht zu den zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen im Sinn von § 162 Abs. 1 VwGO.*)
VolltextIMRRS 2008, 1566
OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.07.2008 - 11 W 24/08
1. Die Verwertung von Fotos einer Partei im Sachverständigengutachten begründet keine Befangenheit, wenn die Aufnahmen lediglich zu Illustrationszwecken eingefügt worden sind.
2. Dies gilt auch dann, wenn der Sachverständige die Fotos ohne Beteiligung der anderen Partei eigenmächtig erfordert hat.
3. Der Streitwert für das Ablehnungsverfahren ist gemäß § 3 ZPO auf 1/3 des erstinstanzlichen Hauptsachestreitwerts festzusetzen.
VolltextIMRRS 2008, 1561
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.08.2008 - 9 W 39/08
Zur Frage, welche Formulierungen in einem Gutachten die Sorge der Befangenheit des Gerichtsgutachters begründen können.
VolltextIMRRS 2008, 1555
OLG Rostock, Beschluss vom 16.07.2008 - 2 W 31/08
Befangenheitsablehnung führt nicht automatisch zum Verlust der Vergütung
1. Vor und nach der Übernahme des Gutachtenauftrags ist der vom Gericht beauftragte Sachverständige verpflichtet, Gründe mitzuteilen, die möglicherweise auf eine Befangenheit hinweisen könnten.
2. Verstößt er gegen diese Offenbarungspflicht, kann er nur bei Nachweis von Verschulden seinen Vergütungsanspruch verlieren.
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