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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

2968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 0352
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Erwerb von Aktien: Haftung des Notars

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - IX ZR 463/00

Wer unter aufschiebender Bedingung einen GmbH-Anteil erworben hat, erleidet bei Pfändung des Rechts durch einen Gläubiger des Veräußerers keinen Schaden, wenn der Notar durch weisungswidrige Auszahlung der Kaufpreisvaluta an Zessionare des Veräußerers den Bedingungseintritt herbeiführt.*)

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IMRRS 2004, 0339
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Steuerberater - Beratungspflicht eines Steuerberaters

BGH, Urteil vom 12.02.2004 - IX ZR 246/02

Zur Beratungspflicht eines Steuerberaters, der die Lohnbuchführung seines Auftraggebers übernommen hat und Beschäftigte des Auftraggebers als "krankenversicherungsfrei" einschlüsselt.*)

Zum Beginn der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen gegen Steuerberater wegen Pflichtverletzungen bei der Prüfung der Beitragspflicht eines Beschäftigten zur gesetzlichen Krankenversicherung.*)

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IMRRS 2004, 0306
ImmobilienImmobilien
Notarecht - Belehrungspflichten des Zentralnotars

BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 72/03

Bei der sukzessiv erfolgenden Beurkundung von Vertragsangebot und -annahme kann dem sogenannten Zentralnotar, der nur die Vertragsannahme beurkundet, gegenüber dem Anbietenden eine betreuende Belehrungspflicht bezüglich zwischenzeitlich eingetragener Belastungen obliegen.*)

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IMRRS 2004, 0285
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verjährungsfrist für Anwaltshaftung

OLG Frankfurt, Urteil vom 28.01.2004 - 19 U 73/03

Zur Frage, ob und wann die Anwaltshaftung der vierjährigen Verjährungsfrist des § 197 BGB a.F. unterliegt.*)

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IMRRS 2004, 0281
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Belehrungspflicht bei ungesicherter Vorleistung

BGH, Urteil vom 12.02.2004 - III ZR 77/03

Enthält der beurkundete Vertrag eine ungesicherte Vorleistung, so hat der Notar nicht nur über die Folgen zu belehren, die im Falle einer Leistungsunfähigkeit des durch die Vorleistung Begünstigten eintreten, sondern auch Wege aufzuzeigen, wie diese Risiken vermieden werden können (im Anschluß an BGH, Urteil vom 15. April 1999 - IX ZR 93/98 - NJW 1999, 2188, st. Rspr.). Der Notar darf sich hierbei jedoch damit begnügen, die sich nach dem Inhalt des Geschäfts und dem erkennbaren Willen der Beteiligten unter Berücksichtigung auch ihrer Leistungsfähigkeit anbietenden, realistisch in Betracht kommenden Sicherungsmöglichkeiten zu nennen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 15. Januar 1998 - IX ZR 4/97 - WM 1998, 783).*)

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IMRRS 2004, 0268
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Belehrungspflichten eines Notars

OLG Köln, Urteil vom 28.03.2003 - 19 U 171/02

1. Zu der Frage, ob die Prüfung der Aussichten eines Rechtsmittels auch ohne einen entsprechenden Auftrag des Mandanten dem erstinstanzlich zugelassenen Rechtsanwalt obliegt.

2. Der Notar hat im Rahmen seiner Prüfungs- und Belehrungspflichten gemäß § 17 BeurkG grundsätzlich über die rechtliche Tragweite des Geschäfts zu belehren.

3 Die Pflicht zur Rechtsbelehrung geht nur so weit, wie eine Belehrung für das Zustandekommen einer formgültigen Urkunde erforderlich ist.

4. Darüber hinaus kann sich seine Belehrungspflicht auch auf Umstände erstrecken, die außerhalb des zu beurkundenden Vorgangs liegen, insbesondere darauf, dass Beteiligte, die über die rechtlichen Folgen ihrer Erklärung falsche Vorstellungen haben, durch Abgabe der Erklärung ihre Vermögensinteressen vermeidbar gefährden.

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IMRRS 2004, 0260
VergabeVergabe
Ist das Erstellen von Ablichtungen Sache des Anwalts?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2003 - Verg 51/03

Es ist grundsätzlich Sache des Mandanten, dem Anwalt Ablichtungen zur Verfügung zu stellen. Falls der Rechtsanwalt im Einverständnis mit dem Mandanten die Herstellung der Ablichtungen übernimmt, handelt es sich um eine zusätzliche Leistung.

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IMRRS 2004, 0244
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kurzbezeichnung für Rechtsanwaltsgesellschaft

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - I ZR 64/01

Die Vorschrift des § 59k BRAO hat eine auf die Lauterkeit des Wettbewerbs bezogene Schutzfunktion.*)

Eine Steuerberatungsgesellschaft, die eine Kurzbezeichnung (hier: KPMG) zulässigerweise in ihrer Firma führt, kann in analoger Anwendung des § 59k Abs. 1 Satz 2 BRAO nach Ausweitung ihrer Tätigkeit auf das Gebiet einer Rechtsanwaltsgesellschaft die Kurzbezeichnung grundsätzlich beibehalten.*)

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IMRRS 2004, 0228
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Reisekosten eines Anwaltes

BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 18/03

Ein Verband zur Verfolgung gewerblicher Interessen i.S. von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG ist in der Regel ebenso wie ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung in der Lage, einen Prozeßbevollmächtigten am Sitz des Prozeßgerichts schriftlich zu instruieren. Beauftragt der Verband dennoch einen auswärtigen Rechtsanwalt mit der Prozeßführung, sind dessen im Zusammenhang mit der Reise zum Prozeßgericht entstandene Auslagen im allgemeinen keine notwendigen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung.*)

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IMRRS 2004, 0222
ProzessualesProzessuales
Notarrecht - Zessionar: Anspruch auf Erteilung einer Abschrift?

KG, Beschluss vom 27.05.2003 - 1 W 352/02

1. Ein Anspruch auf Erteilung einer Abschrift einer vom Notar in seinen Nebenakten verwahrten Abtretungsurkunde steht dem Zessionar einer späteren Abtretungserklärung aus eigenem Recht auch dann nicht zu, wenn sämtliche Beteiligten zustimmen.*)

2. Rechte des Zedenten kann der Zessionar auch unter dem Gesichtspunkt der gewillkürten Verfahrensstandschaft nicht geltend machen, wenn ihm ein schutzwürdiges Eigeninteresse fehlt.*)

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IMRRS 2004, 0221
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Berichtigungspflicht bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urkunde

KG, Beschluss vom 01.04.2003 - 1 W 260/02

1. Lehnt der Notar die Berichtigung einer Urkunde allein aus verfahrensrechtlichen Gründen ab, ist die Beschwerde nach § 15 Abs. 1 S. 2 BNotO gegeben.*)

2. Der Notar muss unverzüglich nach § 44a Abs. 2 S. 1 BeurkG verfahren, wenn er eine offensichtliche Unrichtigkeit der Urkunde bejaht. Ist die Beurkundung durch die Unterschrift des Notars abgeschlossen, kann der Notar einen Randvermerk nach § 44a Abs.1 S. 1 BeurkG nicht nachträglich unterzeichnen; es kommt nur noch ein Nachtragsvermerk nach § 44a Abs.2 S. 1 und 2 BeurkG in Betracht.*)

3. Liegen die Voraussetzungen für einen Nachtragsvermerk nicht vor, kann der Notar die fehlerhaften Erklärungen nicht ohne Mitwirkung der Beteiligten selbständig richtig stellen. Auch wenn die Beteiligten einer Angestellten des Notars Vollmacht erteilt haben, muss er insoweit nicht ohne ein Ansuchen der Notariatsangestellten von sich aus tätig werden.*)

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IMRRS 2004, 0203
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Steuerberater - Einziehung von Honorarforderungen bei Sozietät mit Rechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 05.01.2004 - II ZB 22/02

Bei Aktivprozessen einer Sozietät von Steuerberatern und Rechtsanwälten hat insbesondere bei der Einziehung von Honorarforderungen die Sozietät Vorsorge dafür zu treffen, daß diese Aufgabe durch ein anwaltliches Sozietätsmitglied allein erledigt wird; eine Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO fällt daher nicht an.*)

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IMRRS 2004, 0200
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung von Reiskosten

BGH, Beschluss vom 18.12.2003 - I ZB 21/03

Die Reisekosten eines an einem dritten Ort (weder Gerichtsort noch Wohn- oder Geschäftsort der Partei) ansässigen Prozeßbevollmächtigten sind bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalts erstattungsfähig, wenn dessen Beauftragung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung erforderlich gewesen wäre.*)

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IMRRS 2004, 0197
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebühren für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 30.01.2004 - IXa ZB 153/03

Für Rechtsbeschwerden in Zwangsvollstreckungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof sind die Gebühren eines Rechtsanwalts nach § 11 Abs. 1 Satz 4 BRAGO (13/10) zu bestimmen.*)

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IMRRS 2004, 0195
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zusammenschluss zu Sozietät: Haftung für Altfälle?

BGH, Urteil vom 22.01.2004 - IX ZR 65/01

Schließt sich ein Rechtsanwalt mit einem bisher als Einzelanwalt tätigen anderen Rechtsanwalt zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Sozietät in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, so haftet er nicht entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 128 Satz 1 HGB für die im Betrieb des bisherigen Einzelanwalts begründeten Verbindlichkeiten.*)

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IMRRS 2004, 0194
RechtsanwälteRechtsanwälte
Beratungspflicht im Mahnbescheidsverfahren

BGH, Urteil vom 08.01.2004 - IX ZR 30/03

Zur Beratungspflicht des Rechtsanwalts, der für seinen Mandanten einen Mahnbescheid beantragt, wenn gegen den Schuldner bereits ein Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens gestellt ist.*)

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IMRRS 2004, 0193
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen den Notar

BGH, Urteil vom 22.01.2004 - III ZR 99/03

Zum Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Notar wegen einer von ihm verschuldeten unklaren Vertragsgestaltung (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. Februar 2000 - IX ZR 436/98 - NJW 2000, 1498).*)

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IMRRS 2004, 0171
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Maklervertrag mit einem Rechtsanwalt ist unwirksam

OLG Dresden, Urteil vom 08.12.1999 - 8 U 2284/99

Ein Maklervertrag mit einem Rechtsanwalt ist wegen Verstoßes gegen das in § 49b Abs. 1 BRAO normierte Verbot eines anwaltlichen Erfolgshonorars auch dann gemäß § 134 BGB unwirksam, wenn der Anwalt erst später, aber noch vor Abschluss des Hauptvertrages eine aus der Sicht des Auftraggebers auch anwaltliche Tätigkeit entfaltet. Einen tatsächlichen Einfluss auf die Willensbildung seines Auftraggebers muss der Anwalt dabei nicht ausgeübt haben.*)

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IMRRS 2004, 0165
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Verbot der Einzelfallmandatswerbung

OLG Naumburg, Urteil vom 10.10.2003 - 1 U 17/03

1. Bei einer verfassungskonformen, insbesondere auch mit dem Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit nach Art. 12 GG zu vereinbarenden Auslegung des § 43b BRAO ist das Verbot der Einzelfallmandatswerbung restriktiv auszulegen. Es ist nicht gleichzusetzen mit der - zulässigen - Werbung um einzelne Mandanten und nicht schon immer dann verletzt, wenn der Anwalt sein Ziel, in einer konkreten Angelegenheit mandatiert zu werden, zu erkennen gibt. Abzustellen ist auf Bewertung der Relation zwischen der Intensität des konkreten Beratungsbedarfs (Notsituation) und der Intensität der anwaltlichen mandatsbezogenen Werbung (Bedrängung, Nötigung, Überrumplung).*)

2. Eine anwaltliche Werbung ist wettbewerbswidrig i. S. v. § 1 UWG, wenn sie mit dem grundrechtlich geschützten Recht der Empfänger der Werbung auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar ist. Die ist der Fall, wenn sich der Rechtsanwalt eines in nach § 28 und 35 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 BDSG unzulässiger Weise beschafften Anschriftenverzeichnisses bedient.*)

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IMRRS 2004, 0144
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebühr für Aufenthaltsermittlung

BGH, Beschluss vom 25.11.2003 - VIII ZB 69/03

Wird ein Rechtsanwalt bei der Fertigung von Schreiben zur Aufenthaltsermittlung im Rahmen eines Prozeßauftrages tätig, ist dies mit der Prozeßgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO abgegolten.*)

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IMRRS 2004, 0132
RechtsanwälteRechtsanwälte
Simultanzulassung eines Rechtsanwalts zum Oberlandesgericht

BGH, Beschluss vom 12.01.2004 - AnwZ (B) 77/03

Für die nach dem 1. Juli 2002 beantragte Simultanzulassung eines Rechtsanwalts zum Oberlandesgericht wird eine mindestens fünfjährige Zulassung bei einem Gericht des ersten Rechtszuges vorausgesetzt; ein Ermessensspielraum steht der Zulassungsbehörde nicht zu.*)

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IMRRS 2004, 0131
RechtsanwälteRechtsanwälte
Zulassung beim Oberlandesgericht

BGH, Beschluss vom 12.01.2004 - AnwZ (B) 24/03

Auch nach dem 1. Juli 2002 darf die Zulassung eines Rechtsanwalts beim Oberlandesgericht von einer mindestens fünfjährigen Zulassung bei einem Gericht des ersten Rechtszuges abhängig gemacht werden.*)

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IMRRS 2004, 0130
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebühren bei mehreren, obj. zusammengehörigen Angelegenheiten

BGH, Urteil vom 11.12.2003 - IX ZR 109/00

a) Einem Rechtsanwalt ist es jedenfalls nicht erlaubt, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, statt sie nach ihrer objektiven Zusammengehörigkeit als eine Angelegenheit zu behandeln, bei der die Gegenstandswerte zusammenzurechnen sind.*)

b) Ist sowohl eine getrennte als auch eine gehäufte Verfahrensführung ernsthaft in Betracht zu ziehen, muß der Rechtsanwalt das Für und Wider des Vorgehens unter Einbeziehung der Kostenfolge dem Auftraggeber darlegen und seine Entscheidung herbeiführen.*)

Ein Vorschuß für Rahmengebühren darf nicht im Umfang der Höchstgebühr angefordert werden, wenn sich noch nicht übersehen läßt, ob der tatsächliche Aufwand der Mandatserfüllung diese Gebührenhöhe rechtfertigt. Wenn nötig, kann nach Klärung der Umstände ein weiterer Vorschuß angefordert werden.*)

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IMRRS 2004, 0114
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarhaftung - Unterlassen des Gebrauchs eines "Rechtmittels"

BGH, Urteil vom 08.01.2004 - III ZR 39/03

Das Unterlassen des Gebrauchs eines "Rechtmittels" liegt nicht schon dann vor, wenn ein am Beurkundungsverfahren Beteiligter es (hier: vertreten durch einen Rechtsanwalt) sorgfaltswidrig unterlassen hat, Unzulänglichkeiten in dem ihm zugänglich gemachten Urkundenentwurf des Notars aufzudecken, durch deren Prüfung und Berichtigung weitere Mängel in der daraufhin beurkundeten vertraglichen Regelung, die dem Notar als Amtspflichtverletzung angelastet werden, hätten vermieden werden können.*)

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IMRRS 2004, 0105
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsberatung durch Automobilclub

BGH, Urteil vom 20.11.2003 - I ZR 104/01

a) Ein Automobilclub stellt regelmäßig weder eine auf berufsständischer Grundlage errichtete Vereinigung noch eine berufsstandsähnliche Vereinigung i.S. des Art. 1 § 7 RBerG dar.*)

b) Zu den Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG, wenn ein Verstoß gegen § 1 UWG i.V. mit Art. 1 § 1 RBerG geltend gemacht wird.*)

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IMRRS 2004, 0093
RechtsanwälteRechtsanwälte
Haftung bei Änderung eines langfristigen Mietvertrages

BGH, Urteil vom 27.11.2003 - IX ZR 76/00

Zur haftungsausfüllenden Kausalität, wenn ein Rechtsanwalt bei Verhandlungen zur Änderung eines langfristigen Mietvertrages über Apothekenbetriebsräume die rechtlichen Grenzen mißachtet, die sich aus dem apothekenrechtlichen Verbot der Umsatzmiete und dem unabdingbaren Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien bei einseitiger Verlängerung der Mietdauer durch Ausübung entsprechender Optionen über die Zeitgrenze von 30 Jahren hinaus ergeben.*)

Verhandeln Mietvertragsparteien über einen Baukostenzuschuß des Mieters, so entsteht bei anwaltlich verschuldetem Einigungsmangel der Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen seinen Rechtsanwalt erst, wenn sich das Risiko des vertragslosen Zustandes verwirklicht.*)

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IMRRS 2004, 0065
ImmobilienImmobilien
Nachträgliche Bewilligung einer Auflassungsvormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.02.2003 - 20 W 45/03

Die Auflassungserklärung enthält nicht schon die Bewilligung einer entsprechenden Auflassungsvormerkung. Als Ermächtigung zur nachträglichen Bewilligung einer Auflassungsvormerkung kann aber eine Vollmacht in der Kaufvertragsurkunde ausgelegt werden, die den Notar zu Bewilligungen und Stellung von Anträgen jeder Art ermächtigt. Dem steht nicht entgegen, dass die Urkundsbeteiligten trotz Belehrung bei Vertragsabschluss keine Anträge hinsichtlich einer Auflassungsvormerkung gestellt haben.*)

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IMRRS 2004, 0064
ImmobilienImmobilien
Eigentumsumschreibung erst nach Zahlung der Verzugszinsen?

OLG Hamm, Beschluss vom 27.02.2003 - 15 W 398/02

1. Es ist rechtlich unbedenklich, wenn der Tatrichter die in einer notariellen Urkunde von den Beteiligten dem Notar erteilten Weisung, die Eigentumsumschreibung erst nach "Zahlung des gesamten Kaufpreises" zu veranlassen, dahin auslegt, daß die Eigentumsumschreibung über den Nachweis der - verspätet erfolgten - Zahlung des Kaufpreises hinaus nicht zusätzlich vom Ausgleich entstandener Verzugszinsen abhängig sein soll.*)

2. Der Verkäufer ist in einem solchen Fall grundsätzlich nicht zum einseitigen Widerruf der Weisung berechtigt:*)

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IMRRS 2004, 0016
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Rechtsanwalt muss komplizierte Fristen selbst berechnen

BGH, Beschluss vom 05.11.2003 - XII ZB 140/02

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß ein Rechtsanwalt nur die Berechnung und Notierung einfacher und geläufiger Fristen seinem Büropersonal überlassen darf, nicht dagegen komplizierte Fristberechnungen, wie sie etwa in der Übergangszeit geänderter Vorschriften zum Fristenlauf anfallen. Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 1 und 2 ZPO liegen bei dieser Fallgestaltung nicht vor.*)

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Online seit 2003

IMRRS 2003, 1435
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Anwaltsrecht - Kann Rechtsanwalt gleichzeitig Grundstücksmakler sein?

BGH, Beschluss vom 13.10.2003 - AnwZ (B) 79/02

Die Tätigkeit als Grundstücksmakler oder Vermittler von Finanzdienstleistungen ist mit dem Anwaltsberuf grundsätzlich unvereinbar (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 21. September 1987 - AnwZ (B) 25/87 und v. 18. Oktober 1999 - AnwZ (B) 97/98).*)

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IMRRS 2003, 1414
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Amtsenthebungsgrund

BGH, Beschluss vom 03.11.2003 - NotZ 15/03

a) Maßgeblich für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes im gerichtlichen Vorabverfahren ist der Schluß der mündlichen Verhandlung oder der an seine Stelle tretende Zeitpunkt (im Anschluß an Senat, BGHZ 149, 230).*)

b) Der Amtsenthebungsgrund des Vermögensverfalls erfordert über den Eintritt ungeordneter schlechter finanzieller Verhältnisse, die sich in absehbarer Zeit nicht beheben lassen (wirtschaftliche Verhältnisse im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 8 BNotO), hinaus, daß der Notar außerstande ist, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen.*)

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IMRRS 2003, 1407
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Baubetreuer darf nicht Prozessbevollmächtigter sein!

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.11.2003 - 8 E 11797/03

1. Gegen die Zurückweisung eines Prozessbevollmächtigten ist die Beschwerde sowohl des vertretenen Beteiligten als auch des Bevollmächtigten statthaft; sie unterliegt dem Vertretungszwang gemäß § 67 Abs. 1 Satz 2 VwGO.*)

2. Ein Baubetreuer, der seine jeweiligen Auftraggeber in baurechtlichen Streitverfahren vor dem Verwaltungsgericht vertritt, verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist als Prozessbevollmächtigter zurückzuweisen.*)

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IMRRS 2003, 1405
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerberater - Schadensersatz wegen falscher Beratung

BGH, Urteil vom 23.10.2003 - IX ZR 249/02

Rät der steuerliche Berater dem Mandanten pflichtwidrig zur Aufgabe des Gewerbebetriebs und führt diese zur Aufdeckung stiller Reserven, stellt die hierauf entfallende Einkommensteuer grundsätzlich einen Schaden dar.*)

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IMRRS 2003, 1404
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Pflichten bei Faxsendung am letzten Tag der Frist

BGH, Beschluss vom 18.09.2003 - IX ZB 604/02

Ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Fax einreichen will, muß sicherstellen, daß auf die Faxnummer des Empfängers ohne Schwierigkeiten zugegriffen werden kann.*)

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IMRRS 2003, 1399
ProzessualesProzessuales
Anwaltsrecht - Sicherstellung der Fristeintragung

BGH, Beschluss vom 04.11.2003 - VI ZB 50/03

a) In einer Anwaltskanzlei müssen organisatorische Vorkehrungen dagegen getroffen sein, daß eine mündliche Einzelanweisung über die Eintragung einer an eine Fachangestellte nur mündlich mitgeteilten Berufungsfrist in Vergessenheit gerät und die Fristeintragung deshalb unterbleibt.*)

b) Werden die (gegen das Vergessen einer lediglich mündlichen Anweisung) getroffenen organisatorischen Vorkehrungen nicht mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist vorgetragen und glaubhaft gemacht, ist ein Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten (§ 85 Abs. 2 ZPO) zu vermuten und der Antrag zurückzuweisen.*)

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IMRRS 2003, 1392
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Wirkungsvoller Rechtsschutz, sonst Rechtsmittel zulässig!

BGH, Beschluss vom 23.10.2003 - V ZB 28/03

Verletzt die Entscheidung des Berufungsgerichts den Anspruch der beschwerten Partei auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes, so ist die nach § 574 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde unter dem Gesichtspunkt der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO) unabhängig davon zulässig, ob sich der Rechtsverstoß auf das Endergebnis auswirkt.*)

Eine konkrete Anweisung des Anwalts im Einzelfall macht nur dann allgemeine organisatorische Regelungen obsolet, wenn diese durch die Einzelanweisung ihre Bedeutung für die Einhaltung der Frist verlieren; das ist nicht der Fall, wenn die Weisung nur dahin geht, einen Schriftsatz per Telefax zu übermitteln, die Fristüberschreitung aber darauf beruht, daß es an ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen dazu fehlt, unter welchen Voraussetzungen eine Frist nach Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax als erledigt vermerkt werden darf.*)

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IMRRS 2003, 1377
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Nachvertragliches Wettbewerbsverbot über 2 Jahre hinaus

BGH, Urteil vom 29.09.2003 - II ZR 59/02

Ein über zwei Jahre hinausgehendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot für einen aus einer Freiberuflersozietät ausgeschiedenen Gesellschafter verstößt in zeitlicher Hinsicht gegen § 138 BGB, weil sich nach einem Zeitraum von zwei Jahren die während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft geknüpften Mandantenverbindungen typischerweise so gelöst haben, daß der ausgeschiedene Partner wie jeder andere Wettbewerber behandelt werden kann (vgl. Sen.Urt. v. 8. Mai 2000 - II ZR 308/98, WM 2000, 1496, 1498).*)

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IMRRS 2003, 1357
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Notarrecht - Stellenbesetzung: Konkurrentenklage

BGH, Beschluss vom 03.11.2003 - NotZ 7/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 1350
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Stichproben ohne besonderen Anlass zulässig?

BGH, Beschluss vom 03.11.2003 - NotZ 13/03

a) Der Umstand, daß zusätzliche Zwischenprüfungen und Stichproben ohne besonderen Anlaß zulässig sind, steht der Kontrolle des hierbei von den Aufsichtsbehörden ausgeübten Ermessens nicht entgegen.

b) Der Prüfung der Aufsichtsbehörde unterliegt neben dem gesetzlichen Ansatz der Notarkosten auch deren Einziehung bei dem Kostenschuldner.*)

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IMRRS 2003, 1341
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Konkurrentenrechtstreit

BGH, Beschluss vom 03.11.2003 - NotZ 12/03

Zur Auswirkung des einem abgelehnten Konkurrenten um eine Anwaltsnotarstelle im Wege der einstweiligen Anordnung gewährten einstweiligen Rechtsschutzes auf die dem (zunächst) erfolgreichen Bewerber erteilte Zusage, ihm nach endgültigem Abschluß des Besetzungsverfahrens die ausgeschriebene Notarstelle zu übertragen.*)

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IMRRS 2003, 1340
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Sonderqualifizierung durch Ausbildung als Steuerberater?

BGH, Beschluss vom 03.11.2003 - NotZ 8/03

Die Ausbildung als Steuerberater qualifiziert den Bewerber um eine Anwaltsnotarstelle nicht in einer für die Vergabe von Sonderpunkten erforderlichen "ganz besonderen Weise" für den Notarberuf, weil ihr die gebotene notarspezifische Ausrichtung fehlt (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 16. März 1998 - NotZ 25/97, BGHR § 6 Abs. 3 Satz 2 Auswahlverfahren 4 - betr. Fachanwalt für Steuerrecht).*)

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IMRRS 2003, 1332
NotareNotare
Hinweispflicht auf Rechtsfolgen aus der Höfeordnung

OLG Celle, Urteil vom 26.09.2003 - 3 U 158/03

Zur Verpflichtung eines Notars, bei Veräußerung einer Hofstelle auf die Nachabfindungsansprüche weichender Erben aus § 13 HöfeO hinzuweisen.*)

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IMRRS 2003, 1315
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Ausschreibung einer freigewordenen Notarstelle

BGH, Beschluss vom 03.11.2003 - NotZ 10/03

Einem Bewerber steht nicht die Befugnis zu, Antrag auf Verpflichtung der Justizverwaltung zu stellen, eine freigewordene Notarstelle unter Bezeichnung des bisherigen Amtsinhabers auszuschreiben.*)

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IMRRS 2003, 1313
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütung des Kanzleiabwicklers nach Versterben des Anwalts

BGH, Beschluss vom 24.10.2003 - AnwZ (B) 62/02

a) Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer ist nicht befugt, bei der Festsetzung der Vergütung des Abwicklers Regelungen darüber zu treffen, ob Aufwendungen des Abwicklers, die dieser aus den ihm anvertrauten Fremdgeldern bestritten hat, auf den Vergütungsanspruch des Abwicklers anzurechnen sind.*)

b) Der Abwickler einer Kanzlei darf aus dem ihm anvertrauten Treugut Geld entnehmen, um notwendige Aufwendungen zu bestreiten.*)

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IMRRS 2003, 1303
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Rechte von Drittbewerbern bei einstw. Anordnung des BVerfG

BGH, Beschluss vom 03.11.2003 - NotZ 18/03

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 1285
ImmobilienImmobilien
Anerkenntnis bleibt auch bei Verstoß gegen § 12 BORA bestehen

BGH, Urteil vom 17.10.2003 - V ZR 429/02

Ein Verstoß gegen das in § 12 Abs. 1 BORA bestimmte Verbot führt weder zur Nichtigkeit eines verbotswidrig zustande gekommenen Vertrages nach § 134 BGB noch ohne weitere Umstände zu seiner Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB.*)

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IMRRS 2003, 1254
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Notarkostenbeschwerde: Stellungnahme der Notarkasse?

BayObLG, Beschluss vom 23.07.2003 - 3 Z BR 42/03

Im Verfahren der Notarkostenbeschwerde muss das Landgericht der Notarkasse Gelegenheit zur Stellungnahme geben, sofern sich diese noch nicht zu der zur Überprüfung stehenden Angelegenheit hat äußern können.*)

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IMRRS 2003, 1249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Verspäteter Zugang eines Schriftsatzes: Anwalt verantwortlich?

BGH, Beschluss vom 30.09.2003 - VI ZB 60/02

Den Prozeßbevollmächtigten einer Partei trifft im Regelfall kein Verschulden an dem verspäteten Zugang eines Schriftsatzes, wenn er veranlaßt, daß der Schriftsatz so rechtzeitig in den Briefkasten eingeworfen wird, daß er nach den normalen Postlaufzeiten fristgerecht bei dem Gericht hätte eingehen müssen. Wenn dem Prozeßbevollmächtigten keine besonderen Umstände bekannt sind, die zu einer Verlängerung der normalen Postlaufzeiten führen können, darf er darauf vertrauen, daß diese eingehalten werden.*)

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IMRRS 2003, 1234
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsrecht - Amerikanische Rechtsanwaltsausbildung: Zulassung als Anwalt?

BGH, Beschluss vom 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

Ein im Vereinigten Königreich ansässiger deutscher Staatsangehöriger, der die zweite juristische Staatsprüfung nicht abgelegt hat, aber aufgrund einer amerikanischen Rechtsanwaltsausbildung im Staate New York als Attorney-at-Law zugelassen ist, kann im Inland weder als deutscher Rechtsanwalt zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, noch hat er die Rechte eines niedergelassenen europäischen Rechtsanwalts. Unberührt bleibt die Befugnis, sich unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates zur Rechtsbesorgung auf den Gebieten des Rechts des Herkunftsstaates und des Völkerrechts in Deutschland niederzulassen.*)

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IMRRS 2003, 1231
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Ablehnung des Urkundsvollzug bei Anfechtung oder Unwirksamkeit

BayObLG, Beschluss vom 01.09.2003 - 1 Z BR 68/03

Von einer Vertragspartei nachträglich einseitig geltend gemachte Anfechtungs- oder Unwirksamkeitsgründe berechtigen den Notar nur in besonderen Ausnahmefällen, den Vollzug der Urkunde abzulehnen.*)

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