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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Versicherungen

1187 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2011

IMRRS 2011, 1589
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch auf Zusatzversorgung aus öffentlichem Dienst

BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 109/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1588
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch auf Zusatzversorgung aus öffentlichem Dienst

BGH, Urteil vom 11.05.2011 - IV ZR 104/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1586
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Übergang des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten

BGH, Urteil vom 03.05.2011 - VI ZR 61/10

Der Schadensersatzanspruch des Geschädigten geht gemäß § 116 Abs. 1 Satz 1 SGB X auch in Höhe der Aufwendungen für den Investitionszuschlag nach Art. 14 des Gesundheitsstrukturgesetzes auf die gesetzliche Krankenkasse über.*)

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IMRRS 2011, 1571
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erschleichen von Leistungen aus Lebensversicherung

BGH, Beschluss vom 05.05.2011 - VII ZB 39/10

Ein Gläubiger, der mit Hilfe einer Urkundenfälschung eine auf den Namen des Schuldners abgeschlossene Lebensversicherung kündigt und sich den Rückkaufswert auszahlen lässt, in einem anschließenden Rechtsstreit nachweist, dass ihm der Anspruch aus der Lebensversicherung zusteht und ein vorläufig vollstreckbares Urteil erstreitet, das den Schuldner zur Zahlung des Rückkaufswertes an ihn verpflichtet, kann die Kosten der Zwangsvollstreckung aus diesem Urteil nicht gegen den Schuldner festsetzen lassen, wenn das Berufungsgericht die Verurteilung zur Zahlung aufhebt und den Schuldner lediglich verurteilt, ein Angebot des Gläubigers mit dem Inhalt anzunehmen, dass dieser als Rechtsnachfolger des Schuldners in den Versicherungsvertrag eintritt.*)

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IMRRS 2011, 1534
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungsfehler

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.03.2011 - 3 U 192/10

Haftung des Versicherungsmaklers für Aufklärungs- und Beratungsfehler, die zu einer Unterversicherung führen.*)

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IMRRS 2011, 1502
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme von Verhandlungen

OLG Hamm, Urteil vom 23.03.2011 - 20 U 152/10

1. Gemäß Art. 3 Abs. 1, 2 EGVVG ist auf Ansprüche, die am 1. Januar 2008 noch nicht verjährt waren, die Verjährungsfrist anzuwenden, die früher abläuft. Ist die Frist nach neuem Recht (§§ 195, 199 BGB) länger als die nach altem Recht (§ 12 VVG a.F.), greift die kürzere zweijährige Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 S.1 VVG a.F. ein.*)

2. Die Aufnahme von Verhandlungen nach einer ablehnenden Entscheidung des Versicherers hemmt den Ablauf der Verjährungsfrist nur dann, wenn der Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gibt, dass er die vorausgegangene Entscheidung nicht aufrechterhalten will oder wenigstens die Berechtigung der angemeldeten Ansprüche wieder als offen ansieht. Allein aus der Beantwortung von Gegenvorstellungen des Versicherungsnehmers durch den Versicherer unter Beibehaltung des zuvor eingenommenen Standpunktes kann dabei nicht auf ein Abgehen von der früheren Entscheidung geschlossen werden, selbst wenn sich der Versicherer darin erneut mit der Frage seiner Leistungspflicht auseinandersetzt und vor der Beantwortung noch einige Nachforschungen hat anstellen müssen.*)

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IMRRS 2011, 1496
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausratversicherung: Umfang der Reparaturkostenklausel

OLG Köln, Beschluss vom 29.03.2011 - 9 U 241/10

Nach dem eindeutigen Wortlaut der Reparaturkostenklausel des § 2 Nr. 1 h VHB 2000 werden nur tatsächlich entstandene Reparaturaufwendungen ersetzt. Das schließt eine fiktive Abrechnung und auch einen Anspruch auf Vorschuss aus.

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IMRRS 2011, 1451
BauvertragBauvertrag
Begrenzungen oder Ausschlüsse des Versicherungsschutzes

LG München I, Urteil vom 28.01.2010 - 12 O 23208/08

Im Versicherungsschein enthaltene Vereinbarungen, Begrenzungen oder Ausschlüsse des Versicherungsschutzes ("Ohne Objektschaden") gehen anderslautenden Klausel der allgemeinen oder besonderen Bedingungen vor, sofern diese allgemein auf den Versicherungsschein als Grundzulage Bezug nehmen.

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IMRRS 2011, 1299
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung (Aufklärung von Invaliditätsgrad)

BGH, Beschluss vom 13.04.2011 - IV ZR 36/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1283
BauvertragBauvertrag
Haftung beim Abtransport von Abrissmaterial

KG, Urteil vom 11.01.2011 - 6 U 177/09

1. Auf einen Vertrag über den Abtransport von Abrissmaterial (nicht mehr benötigte Teile des Baugrubenverbaus) von der Baustelle und dessen Entsorgung durch den Auftragnehmer finden die Vorschriften des Frachtrechts keine Anwendung. Denn ein Beförderungsvertrag gemäß § 407 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass das zu transportierende Gut bei einem Dritten abgeliefert wird. Die Übernahme des Gutes und die Entsorgung durch den Beförderer in eigener Verantwortung fällt nicht darunter.*)

2. Die Haftungsbeschränkungen des Frachtrechtes gemäß §§ 426 ff. HGB kommen nicht zur Anwendung, wenn der Auftragnehmer bei dem Abtransport des Abrissgutes von der Baustelle bereits erbrachte Teilbauleistungen oder sonstige Rechtsgüter Dritter durch einen umstürzenden Kran und herabfallendes Transportgut beschädigt; denn die Haftungsbefreiungen und -erleichterungen betreffen Ansprüche wegen Verlustes oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist (§ 434 Abs. 1 HGB) und nicht Schäden, die bei dem Transport an Rechtsgütern Dritter verursacht werden.*)

3. Zum Umfang der Eintrittspflicht des Versicherers aus einer kombinierten Bauleistungs-/haftpflichtversicherung gegenüber dem mit dem Rückbau zweier Schlitzwände beauftragten mitversicherten Subunternehmer wegen der durch die Kranhavarie verursachten unterschiedlichen Sach- und Vermögensschäden.*)

4. Der Versicherer kann sich bei der Mitversicherung aller gegenseitiger Ansprüche der vom Bauherrn beauftragten General-, Haupt- und Subunternehmer nicht auf den Ausschluss von Bauleistungsschäden in der Haftpflichtversicherung berufen, wenn er von einem nachgeordneten Unternehmer aus der Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen wird, und dessen Haftung ein mitversicherter, nicht regulierter Bauleistungsschaden eines übergeordneten Unternehmers zugrunde liegt.*)

5. Das Herausheben nicht mehr benötigter Teile des Baugrubenverbaus aus der Baugrube mittels eines Krans stellt eine in der Bauhaftpflichtversicherung versicherte "Leistung von Arbeit" dar.*)

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IMRRS 2011, 1272
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Forderungsübergang auf Pflegeversicherung nach Kunstfehler

BGH, Urteil vom 12.04.2011 - VI ZR 158/10

1. Der Übergang von Schadensersatzansprüchen nach § 1542 RVO, § 116 Abs. 1 SGB X vollzieht sich grundsätzlich schon im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses, soweit der Sozialversicherungsträger dem Geschädigten möglicherweise in Zukunft Leistungen zu erbringen hat, die sachlich und zeitlich mit den Erstattungsansprüchen des Geschädigten kongruent sind.*)

2. Dieser Grundsatz erfährt eine Ausnahme in den Fällen, in denen neue Leistungsberechtigungen erst nach dem Schadensereignis aufgrund sogenannter "Systemänderungen" geschaffen werden.*)

3. Die Neuregelung des Anspruchs auf häusliche Pflegehilfe in §§ 36 ff. SGB XI bedeutet keine Systemänderung, sondern lediglich eine Modifizierung der bereits seit 1989 in §§ 53 ff. SGB V a.F. vorgesehenen Pflegeleistungen (Fortentwicklung der Senatsurteile vom 18. Februar 1997 - VI ZR 70/96, BGHZ 134, 381, 386 und vom 3. Dezember 2002 - VI ZR 142/02, VersR 2003, 267).*)

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IMRRS 2011, 1222
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch nach Brandschaden

BGH, Urteil vom 01.04.2011 - V ZR 193/10

Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defekts an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt.

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IMRRS 2011, 1201
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweis auf anderen Beruf

BGH, Urteil vom 30.03.2011 - IV ZR 269/08

Zur Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf nach einem zeitlich unbegrenzten Leistungsanerkenntnis des Versicherers bei Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden.*)

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IMRRS 2011, 1188
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Inhalt und Umfang des Regressanspruchs eines Versicherers

OLG Jena, Urteil vom 19.04.2011 - 4 U 515/10

1. Voraussetzung eines Regressanspruchs des Sachversicherers gegen einen Dritten (= potentiellen Drittschädiger) ist, dass dem Versicherungsnehmer (des Sachversicherers) seinerseits ein ersatzfähiger Schadensersatzanspruch gegen den Dritten zusteht (als bürgerlich-rechtlicher Ersatzanspruch), d.h. erforderlich ist zunächst Kongruenz zwischen diesem Anspruch des Versicherungsnehmers und der (von dem Sachversicherer an ihren Versicherungsnehmer) gezahlten Versicherungsleistung (auf Grund dessen versicherungsrechtlichen Deckungsanspruchs). Diese Kongruenz fehlt in dem Umfang, in dem der Sachversicherer eine weitergehende Schadenskompensation verspricht, als sie seinem Versicherungsnehmer aus dem bürgerlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch zustünde.

Das ist in Fällen einer Neuwertversicherung regelmäßig der Fall. In diesen Fällen ist der Drittschädiger gegenüber dem Eigentümer der geschädigten Sache nur zum Ersatz des Zeitwertes verpflichtet. Kongruent ist in diesem Fall daher nur der (sog.) Sachsubstanzschaden auf der Basis des Zeitwerts, so dass ein Übergang nach § 67 VVG (a.F.) nur in diesem Umfang in Betracht kommt.

Der Zeitwert (des Sachsubstanzschadens) berechnet sich dann nach dem Neuwert der Sache abzüglich des Abnutzungswerts (entsprechend dem Alter und der Abnutzung des versicherten Gegenstandes).*)

2.Ist der Drittschädiger Auftragnehmer eines Werkvertrages (hier Austausch einer Wellasbestdacheindeckung gegen Trapezbleche), so treffen ihn - wie jeden Werkunternehmer - vertragliche Nebenpflichten (Fürsorge- und Obhutspflichten, Beratungs-, Hinweis- und Aufklärungspflichten) in Bezug auf den Erfolg der übernommenen Arbeit, d.h. der Vermeidung der Verletzung der Rechtsgüter des Auftraggebers. Diese Nebenpflichten sind im Regelungsgehalt des Grundsatzes von Treu und Glauben enthalten, müssen also stets beachtet werden; sie bestehen insbesondere hinsichtlich erkennbarer Sicherheitsmängel.

Eine solche Pflichtenlage folgt auch aus dem allgemeinen Grundsatz, bei mangelbehafteten Vorarbeiten (eines anderen Unternehmers) die Geeignetheit solcher Vorarbeiten für den übernommenen Auftrag (dessen Erfolg) zu prüfen und gegebenenfalls auf (vorhandene) Sicherheitsmängel hinzuweisen.

Zwar richtet sich grundsätzlich der Umfang einer solchen Prüfpflicht (Nebenpflicht) zunächst nach dem vom Auftragnehmer übernommenen vertraglichen Leistungsumfang, also nach den Umständen des Einzelfalls, der Prüfungsumfang wird also durch den vertraglichen Leistungsumfang begrenzt. Eine Prüfpflicht besteht aber auch bei eingeschränktem Leistungsumfang hinsichtlich gravierender Sicherheitsmängel (hier fehlende Windsog-Sicherung eines Hallendaches.)*)

3.Bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls ist bei der weiteren Frage nach einer entsprechenden aus der Prüfpflicht folgenden Hinweispflicht (auf sicherheits-relevante Mängel) auch zu bedenken, ob - bei entsprechender Kenntnis des Auftraggebers - eine stillschweigende Risikoübernahme (des Auftraggebers) in Betracht zu ziehen ist.*)

4. Haftungsrelevant wird die Verletzung einer solchen Prüf- und Hinweispflicht aber erst, wenn darauf der vom Versicherer ersetzte Schaden kausal beruht.*)

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IMRRS 2011, 1136
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rücktritt vom KV-Vertrag wegen Beratungsfehler?

BGH, Beschluss vom 09.03.2011 - IV ZR 130/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 1105
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kenntnis des Sachbearbeiters für Verjährung maßgeblich?

BGH, Urteil vom 15.03.2011 - VI ZR 162/10

Kommt es für den Beginn der Verjährung auf die Kenntnis des zuständigen Sachbearbeiters der Pflegekasse an, ist die Kenntniserlangung durch den Beschäftigten für die Verjährung der Forderungen der Pflegekasse nur relevant, wenn und soweit der Bedienstete bei der Abwicklung des Schadensfalles für diese handelt.*)

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IMRRS 2011, 1082
VersicherungenVersicherungen
Gegenstand der Anwaltstätigkeit bei Aufhebungsvertrag

OLG Frankfurt, Urteil vom 07.05.2009 - 3 U 200/08

1. Bei der Tätigkeit des Anwalts im Zusammenhang mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages und der anschließenden Kündigung handelt es sich nicht um denselben Gegenstand im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 4 RVG-VV.*)

2. Das Angebot eines Arbeitsgebers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags stellt keinen Verstoß gegen Rechtspflichten i. S. des § 4 I lit. c ARB 2000 dar.

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IMRRS 2011, 1048
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch auf Krankentagegeld: Kein Arbeitsplatzwechsel!

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - IV ZR 52/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0866
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing

BGH, Urteil vom 09.03.2011 - IV ZR 137/10

Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.*)

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IMRRS 2011, 0862
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Beweismissachtung

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - IV ZR 171/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0860
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Provisionsvereinbarung zwischen Versicherungsmaklern

BGH, Urteil vom 03.03.2011 - III ZR 330/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0782
VersicherungenVersicherungen
Montage- u. Betriebshaftpflichtversicherung: Doppelversicherung

BGH, Urteil vom 18.11.2009 - IV ZR 58/06

Zwischen einer Montageversicherung, in der das Sacherhaltungsinteresse eines Nachunternehmers mitversichert ist, und dessen Betriebshaftpflichtversicherung kann eine Doppelversicherung entstehen, wenn - wie hier nicht - das Sachersatzinteresse des Nachunternehmers in die Montageversicherung einbezogen ist.

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IMRRS 2011, 0754
Mit Beitrag
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Haftung für gebäudeinterne Trinkwasserinstallation

LG Dortmund, Urteil vom 01.09.2010 - 4 O 167/09

Zur Frage der Haftung des Betreibers einer gebäudeinternen Trinkwasserinstallation, wenn durch das Auftreten trinkwasserhygienischer Probleme Menschen zu Schaden kommen.

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IMRRS 2011, 0629
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schimmel wegen Baumangel vor Mietzeit: Vorvertraglichkeit?

LG Dortmund, Beschluss vom 24.01.2011 - 2 S 1/11

Die auch zeitliche Festlegung eines Rechtschutzfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 1 d) ARB 2008 richtet sich allein nach der vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzung. Deshalb ist keine Vorvertraglichkeit des Rechtsschutzfalles anzunehmen, wenn der Versicherungsnehmer Feuchtigkeitsschäden mit Schimmelbildung während der Mietzeit behauptet, der Rechtsschutzversicherer den Grund für diesen Mietmangel in einem schon bei Begründung des Mietverhältnisses vorliegenden Baumangel sieht.*)

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IMRRS 2011, 0411
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zusatzversorgungssystem für den öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 12.01.2011 - IV ZR 118/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0363
BauvertragBauvertrag
Rechtsschutz für Betrieb einer Photovoltaikanlage

OLG Celle, Urteil vom 02.12.2010 - 8 U 131/10

1. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage ist mit der Kapitalanlage auf einem Festgeldkonto vergleichbar und stellt Vermögensverwaltung dar.

2. Rechtsschutzversicherungen, die Vertragsrechtsschutz für den privaten Bereich gewähren, haben daher für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen Deckung zu gewähren.

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IMRRS 2011, 0309
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebrochene Grundleitung: Ersatz für Wasserverlustschaden?

KG, Beschluss vom 29.10.2010 - 6 U 204/09

Bei dem durch die WEG gegen den WEG-Verwalter geltend gemachten Schadenersatzanspruch wegen einer erhöhten Entgeltforderung der Wasserbetriebe für ungenutzt im Erdreich versickertes Trinkwasser aus einer gebrochenen Grundleitung auf dem Grundstück der WEG handelt es sich um einen Vermögensschaden, der sich aus einem Sachschaden herleitet und gemäß § 1 Ziffer 1 der vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung - AVB - nicht versichert ist.*)

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IMRRS 2011, 0245
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Maßnahmen des Versicherungsgebers zur Stornogefahrabwehr

BGH, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 310/09

1. Ergreift ein Versicherungsunternehmen im Rahmen der Nachbearbeitung notleidender Versicherungsverträge (§ 92 Abs. 2, § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB) eigene Maßnahmen der Stornogefahrabwehr, müssen diese nach Art und Umfang ausreichend sein (Bestätigung der Senatsurteile vom 25. Mai 2005 - VIII ZR 279/04 und VIII ZR 237/04). Hierzu ist es erforderlich, dass das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer zur Erfüllung seiner Vertragspflicht ernsthaft und nachdrücklich anhält. Die bloße Übersendung eines Mahnschreibens reicht hierzu im Regelfall nicht aus.*)

2. Im Falle einer Stornogefahrabwehr mittels Stornogefahrmitteilung an den Versicherungsvertreter genügt das Versicherungsunternehmen seiner Nachbearbeitungspflicht, wenn es die Stornogefahrmitteilung auf eine Weise versendet, dass bei normalem Verlauf mit deren rechtzeitigem Eingang bei dem Versicherungsvertreter zu rechnen ist. Bei einer Übersendung der Stornogefahrmitteilung auf dem Postweg darf das Versicherungsunternehmen grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Postsendung ordnungsgemäß befördert wird. Deshalb führt ein ausnahmsweise eintretender Postverlust nicht dazu, dass die Stornierung des Versicherungsvertrages auf Umständen beruht, die das Versicherungsunternehmen zu vertreten hat (§ 92 Abs. 2, § 87a Abs. 3 Satz 2 HGB).*)

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IMRRS 2011, 0127
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen

BGH, Urteil vom 24.11.2010 - IV ZR 252/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0061
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde (Wert der Beschwer)

BGH, Beschluss vom 08.12.2010 - IV ZR 265/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2011, 0023
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses

BGH, Urteil vom 08.12.2010 - IV ZR 211/07

Der für den Deckungsprozess bindende Haftungstatbestand umfasst lediglich die vom Tatrichter des Haftpflichtprozesses festgestellten und seiner Entscheidung zugrunde gelegten tatsächlichen Elemente; seine rechtliche Einordnung ist dagegen ohne Belang.*)

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IMRRS 2011, 0018
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel

BGH, Urteil vom 15.12.2010 - IV ZR 24/10

Bei Vereinbarung einer progressiven Invaliditätsstaffel, die § 7 I (2) und (3) AUB 88 entsprechende Bedingungen in Bezug nimmt, ist Grundlage für die Progression der um die Vorinvalidität geminderte Invaliditätsgrad.*)

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Online seit 2010

IMRRS 2010, 3539
BauvertragBauvertrag
Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung

OLG Hamm, Urteil vom 14.07.2010 - 13 U 145/09

Es spricht grundsätzlich der Anscheinsbeweis dafür, dass ein Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung und/oder mangelhafter Unterhaltung des Gebäudes ist.

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IMRRS 2010, 3521
MietrechtMietrecht
Die Gefahr der Unterversicherung trägt grds.der Versicherungsnehmer

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2010 - 24 U 46/10

1. Nach einer Verschmelzung zweier Gesellschaften tritt der Gesamtrechtsnachfolger kraft Gesetzes und ohne Zustimmungserfordernis des Gegners an die Stelle der bisherigen Partei.*)

2. Eine Berufung, in der die verschmolzene Gesellschaft fälschlich als Berufungsklägerin bezeichnet ist, gilt als namens der Rechtsnachfolgerin erhoben; der Fehler der falschen Namensbezeichnung ist durch schlichte Berichtigung des Rubrums zu beheben.*)

3. Auch wenn der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Gefahr des über- oder unterversicherten Risikos trägt, treffen den Versicherer im Einzelfall Hinweis- und Beratungspflichten, wenn sich das versicherte Risiko vereinbarungsgemäß auf den vom Versicherungsnehmer nur schwer zu bestimmenden Versicherungswert 1914 bezieht.*)

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IMRRS 2010, 3499
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Doppelte Versicherung eines Gespanns mit Anhänger

BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 279/08

Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.*)

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IMRRS 2010, 3488
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtschutzversicherung des Anwalts bei Selbstvertretung

BGH, Urteil vom 10.11.2010 - IV ZR 188/08

Das in § 5 (1) a) Satz 1 ARB 94 enthaltene Leistungsversprechen des Rechtsschutzversicherers erfasst auch die Rechtsanwaltsvergütung, die durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts in einem Zivilrechtsstreit entsteht.*)

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IMRRS 2010, 3464
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsfolgenregelung für Obliegenheitsverletzung

OLG Köln, Urteil vom 17.08.2010 - 9 U 41/10

1. Die vereinbarte Rechtsfolgenregelung der Obliegenheitsverletzung in § 11 Nr. 2 VGB 88 wird unwirksam, wenn der Versicherer von der Möglichkeit der Vertragsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG keinen Gebrauch gemacht hat.

2. Der Versicherer kann sich in diesem Fall nicht auf (teilweise) Leitungsfreiheit berufen; ein Leistungskürzungsrecht ergibt sich auch nicht aus § 28 Abs. 2 Satz 2 VVG.

3. Auf grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls nach § 81 Abs. 2 VVG oder Gefahrerhöhung nach den §§ 23 ff VVG kann sich der Versicherer weiterhin berufen.

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IMRRS 2010, 3463
ImmobilienImmobilien
Gefahrerhöhung durch Nichtbeachtung baubehördlicher Vorgaben

LG Kiel, Urteil vom 28.12.2009 - 3 O 68/07

Gibt die Baubehörde dem Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung auf, den Wohnteil aufgrund einer Einsturzgefahr nicht mehr zu nutzen, und kommt es später aufgrund eines Sturms zu einem Zusammenbruch des Gebäudes, ist der Versicherer aufgrund einer vorsätzlichen Gefahrerhöhung leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer den Vorgaben der Behörde nicht gefolgt ist.

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IMRRS 2010, 3462
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kürzungsquote bei Frostschäden

LG Erfurt, Urteil vom 08.06.2010 - 8 O 1204/09

1. Bei Anwendung von nicht umgestellten Alt-AVB ist die Rechtsfolge im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung dem neuen VVG (hier VVG § 28 Abs. 2) zu entnehmen.

2. Ist dem Versicherungsnehmer eine ungenügende Beheizung des versicherten Gebäudes bewusst, rechtfertigt dies nach einem Frostschaden am Heizungssystem eine Kürzungsquote von 9/10.

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IMRRS 2010, 3388
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Versicherungsschutz auch bei Nachhaftung!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2010 - 8 U 115/09

1. Die Nachhaftung eines Architekten, der aus einer Architektengemeinschaft ausgeschieden ist, für einen nach seinem Ausscheiden begangenen haftungsbegründenden Verstoß eines in der Gemeinschaft verbliebenen Architekten, ist in der von der Architektengemeinschaft fortgesetzten Berufshaftpflichtversicherung mitversichert.*)

2. Werden in einem solchen Fall der ausgeschiedene Architekt und die übrigen Mitglieder der Architektengemeinschaft gemeinsam als Gesamtschuldner in Anspruch genommen, wirkt die von dem Haftpflichtversicherer einem Rechtsanwalt erteilte Vollmacht auch für und gegen das ausgeschiedene Mitglied.*)

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IMRRS 2010, 3332
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zweck der Sicherungsabtretung einer Lebensversicherung

BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 22/09

1. Tritt der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus einer Lebensversicherung zur Sicherung der Schuld eines Dritten an dessen Gläubiger ab, so sprechen die Interessen der Beteiligten regelmäßig dafür, dass der vereinbarte Sicherungszweck sich nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers erledigt haben soll.*)

2. Eine vor der Sicherungsabtretung widerruflich getroffene Bezugsrechtsbestimmung steht dann auch in der Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalls - bis auf weiteres - im Rang hinter den Rechten des Sicherungsnehmers zurück (Fortführung von BGHZ 109, 67).*)

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IMRRS 2010, 3292
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Auskunftspflicht gegenüber der Versicherung!

AG Aachen, Urteil vom 01.04.2010 - 112 C 182/09

Auch wenn aufgrund der Zahlung eines Vorschusses durch die Versicherung der Anspruch auf Rückerstattung etwaig überzahlter Beträge auf sie übergegangen ist und diesem Anspruch der Auskunftsanspruch als Nebenrecht gefolgt sein mag, steht der Erteilung der Auskunft die dem Rechtsanwalt obliegende Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zu seinem Mandanten entgegen.

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IMRRS 2010, 3285
BauvertragBauvertrag
Baurisikoausschlussklausel auch bei Wohnungskauf?

KG, Urteil vom 26.10.2010 - 7 U 31/10

Die Baurisikoausschlussklausel in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung kommt auch dann zum Tragen, wenn die Gewährleistungsansprüche nicht gegen die bauausführende Firma, sondern gegen die Verkäuferin der Wohnung durchzusetzen sind, wenn die Bauarbeiten noch nicht endgültig abgeschlossen sind, weil noch Mängel bestehen, um deren Beseitigung gestritten wird.*)

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IMRRS 2010, 3127
BauvertragBauvertrag
Folgeschäden aus mangelhafter Verlegung eines Abflussrohrs

OLG Schleswig, Urteil vom 28.11.2008 - 14 U 49/08

Zur Schadensersatzhaftung eines Installateurs wegen Pilzbefalls in einem Wohnhaus, der infolge der Leckage eines Abflussfallrohres aufgetreten ist.

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IMRRS 2010, 3111
BauvertragBauvertrag
Prüfungs- und Hinweispflicht: Anforderungen nicht überspannen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.2009 - 12 U 112/08

Dem Installateur ist eine Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflicht nicht vorzuwerfen, wenn er die Vorschädigung eines Gewindestutzens nicht erkannt hat, die nur mit mindestens 4,5 facher Vergrößerung sichtbar war und auch durch die von beiden Vertragsparteien eingeschalteten Privatgutachter nicht erkannt wurde.

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IMRRS 2010, 3103
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Gehörsrüge; Vorbringen zu Falschangaben zur Fläche

BGH, Beschluss vom 30.06.2010 - IV ZR 229/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 3085
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung

BGH, Beschluss vom 15.09.2010 - IV ZR 113/08

Ausschlussobjekte des Leistungsausschlusses in § 4 Abs. 1 Nr. 6 b, 1. Halbsatz AHB sind allein solche bewegliche Sachen, die Gegenstand des Auftrags des Versicherungsnehmers sind.*)

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IMRRS 2010, 3058
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Pro Bauvorhaben mehrere Versicherungsfälle möglich

OLG Celle, Urteil vom 23.09.2010 - 8 U 180/09

1. Zur Frage der wirksamen Einbeziehung von AVB nach § 23 Abs. 3 AGB-Gesetz: Die danach erforderliche Genehmigung muss nachgewiesen werden. Dazu genügt nicht der Hinweis auf die Üblichkeit oder die Genehmigungsfähigkeit der AVB.*)

2. Zur Frage, ob es in der Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten pro Bauvorhaben nur einen oder mehrere Versicherungsfälle geben kann: Der Senat vertritt dazu die Auffassung, dass es keine Veranlassung gibt, regelmäßig nur von einem Versicherungsfall auszugehen, auch dann nicht, wenn es sich um ein einheitliches Bauvorhaben handelt. Nur durch die Anerkennung der grundsätzlichen Möglichkeit, dass mehrere Versicherungsfälle vorliegen können, lässt sich dem Sinn der Berufshaftpflichtversicherung entsprechen. Wenn der Architekt mehrere Fehler macht und seinem Auftraggeber dadurch mehrfach Schäden entstehen, muss die Versicherung dem korrespondieren und muss es zumindest in Betracht kommen, dass mehrfach Ansprüche gegen den Versicherer bestehen.*)

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IMRRS 2010, 3052
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Überschussbeteiligung Betriebsrente im öffentlichen Dienst

BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 99/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 3036
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsanwaltskosten bei Verdacht auf Unfallmanipulation

BGH, Urteil vom 15.09.2010 - IV ZR 107/09

Hat der Kfz-Haftpflichtversicherer im Verkehrsunfallprozess gegen den mitversicherten und mitverklagten Fahrer den Vorwurf eines versuchten Versicherungsbetrugs (Unfallmanipulation) erhoben, so muss er den Fahrer im Rahmen seiner Rechtsschutzverpflichtung von den Kosten für die Vertretung durch einen eigenen Rechtsanwalt freihalten, obwohl er ihm als Streithelfer beigetreten ist und sein Prozessbevollmächtigter auf diesem Wege für beide Klageabweisung beantragt hat.*)

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