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Sachgebiet: Versicherungen

1187 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2010

IMRRS 2010, 1508
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 227/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1494
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 181/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1492
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 178/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1484
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 180/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1475
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 179/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1391
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Umfang der Rechtsschutzversicherung bei Mitmietern

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.05.2010 - 2-08 O 397/09

Auch dann, wenn nur einer von mehreren Mitmietern mietrechtsschutzversichert ist, umfasst die Deckungspflicht seines Rechtsschutzversicherers die allen Mitmietern entstehenden Kosten einschließlich der Mehrvertretungsgebühren, die den Mitmietern oder den Erben eines verstorbenen Mitmieters entstehen (im Anschluss an OLG Frankfurt, 28.03.1988 - 19 U 108/87).

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IMRRS 2010, 1371
VersicherungenVersicherungen
Wann beginnt die Verjährung des Deckungsanspruchs?

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2010 - 4 U 82/09

Da der Deckungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer ein einheitlicher ist, beginnt die Verjährung schon mit der Fälligkeit des Rechtsschutzanspruchs und ergreift den Befreiungsanspruch auch dann, wenn er bei Verjährungseintritt noch nicht einmal fällig ist.

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IMRRS 2010, 1359
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 71/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1354
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Löhne sind Unterbrechungsschaden auch bei BA-Insolvenzgeld

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 308/07

In der Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung ist eine Belastung des Versicherungsnehmers mit Gehalts- und Lohnverbindlichkeiten auch dann als Unterbrechungsschaden im Sinne der §§ 3 Nr. 1, 6 Nr. 1 und 2 FBUB anzusehen, wenn die Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten und auf diese die Nettolohnansprüche gemäß § 187 Satz 1 SGB III übergehen.*)

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IMRRS 2010, 1310
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 67/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1307
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Berufsunfähigkeit: Vergleichbare Verdienstmöglichkeiten?

BGH, Urteil vom 21.04.2010 - IV ZR 8/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1292
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 90/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1290
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 78/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1280
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 91/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1277
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 68/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1275
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 164/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1262
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Baurisikoausschluss ohne sachlichen Zusammenhang

AG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2010 - 231 C 16403/09

1. Bei Risikoausschlüssen geht das Interesse des Versicherungsnehmers regelmäßig dahin, dass der Versicherungsschutz nicht weiter verkürzt wird, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet.

2. Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden.

3. Zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und den Besonderheiten des ausgeschlossenen Umstands muss - unter Berücksichtigung des mit dem Risikoausschluss verfolgten Zwecks - ein adäquater Zusammenhang bestehen.

4. Der Baurisikoausschluss verfolgt den - auch für den Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren und kaum kalkulierbaren rechtlichen Streitigkeiten in diesem Bereich von der Versicherung auszunehmen, weil nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der in der Risikogemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherungsnehmer ein solches Risiko entstehen kann.

5. Die Amtspflichtverletzung des Notars ist einem anders gearteten Risiko zuzuordnen als nach dem Zweck der Baurisikoklausel vorgesehen und somit ist der erforderliche adäquate Sachzusammenhang zu verneinen.

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IMRRS 2010, 1243
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Umwelt-Haftpflicht-Police bei Grundwasserverunreinigung

LG Dortmund, Urteil vom 01.04.2010 - 2 O 355/09

Der Haftpflichtversicherer einer Umwelt-Haftpflicht-Police ist zur Begleichung der Haftpflichtforderung des geschädigten Dritten verpflichtet, wenn der Geschädigte in der Insolvenz des Versicherten auf behördliche Anordnung hin zur Beseitigung und Abwendung einer Grundwasserverunreinigung durch unterirdische Tanks auf einem an den Versicherten vermieteten Grundstück Aufwendungen hatte, die durch den Insolvenzverwalter des insolventen Versicherten widerspruchslos zur Insolvenztabelle festgestellt wurden, nachdem der Haftpflichtversicherer sich über Jahre nicht eindeutig und unmissverständlich zu seiner Einstandspflicht erklärt hatte.*)

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IMRRS 2010, 1242
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherung: Verjährungsfrist bei Folgeschäden

OLG Dresden, Urteil vom 11.03.2010 - 4 U 846/09

1. Treten im Anschluss an die Regulierung eines Versicherungsfalles in der Gebäudeversicherung weitere Folgeschäden auf, beginnt für diese der Lauf der Verjährungsfrist gemäß § 12 Abs. 1 VVG a. F. erst ab dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer auch insoweit die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat.

2. War das Gebäude bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits vorgeschädigt, ist die Versicherungsentschädigung um den auf die Vorschäden entfallenden Anteil, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann, zu verringern.

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IMRRS 2010, 1241
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftungsprivileg des Vereinsmitglieds; Feuerversicherung

OLG Schleswig, Urteil vom 24.09.2009 - 11 U 156/08

1. Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von der Haftung ganz oder teilweise freizustellen, wenn sich bei der unentgeltlichen Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.*)

2. Das Haftungsprivileg entfällt nicht durch eine freiwillige Haftpflichtversicherung des Vereinsmitglieds.*)

3. Der Vorstandsbeschluss eines Vereins zur Erteilung eines entgeltlichen Auftrags ist noch keine Entgeltvereinbarung mit dem erst zu Beauftragenden.*)

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IMRRS 2010, 1209
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 206/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1205
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch des Versicherers auf Einsicht in Dokumentation

BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 249/08

Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen.*)

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IMRRS 2010, 1203
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 163/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1159
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 166/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1141
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag

BGH, Urteil vom 15.12.2009 - XI ZR 45/09

Ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag können verbundene Geschäfte sein.

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IMRRS 2010, 1136
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebliche Rentenversicherung: Berechnung

BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 279/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1129
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anspruch der Krankenkasse auf Pflegedokumentation

BGH, Urteil vom 23.03.2010 - VI ZR 327/08

1. Liegt eine Einwilligung des Heimbewohners oder seines gesetzlichen Betreuers vor, kann dem Krankenversicherer aus übergegangenem Recht gemäß § 116 Abs. 1 SGB X in Verbindung mit §§ 401 Abs. 1 analog, 412 BGB ein Anspruch auf Herausgabe von Kopien der Pflegedokumentation gegen Kostenerstattung zustehen (vgl. Senatsurteil vom 23. März 2010 - VI ZR 249/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

2. § 294a SGB V ist nicht entsprechend auf die Einsicht in Pflegedokumentationen anwendbar.*)

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IMRRS 2010, 1126
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 160/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1107
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 69/08

Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu. Schon daraus folgt, dass ein darauf bezogener Auskunftsanspruch ausscheidet.*)

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IMRRS 2010, 1101
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 165/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 1016
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsfall in der Zusatzversorgung

BGH, Beschluss vom 18.11.2009 - IV ZR 75/07

Waren die Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Rente bereits vor dem Stichtag des 31. Dezember 2001 erfüllt, ist damit der Versicherungsfall in der Zusatzversorgung gemäß § 33 Satz 1 VBLS eingetreten, und zwar unabhängig davon, ob die Pflichtversicherung über den Stichtag hinaus fortbestand und die gesetzliche Rente erst nach dem Stichtag ausgezahlt worden ist. Die Startgutschrift richtet sich in einem solchen Fall nach § 75 Abs. 3 Buchst. d Satz 2 VBLS.*)

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IMRRS 2010, 1002
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Auszahlung der Rückkaufswerte von Kapitallebensversicherungen

BGH, Urteil vom 10.03.2010 - IV ZR 207/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0982
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Warenkredit-Versicherungsvertrag

BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 349/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0981
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Öffentlicher Dienst: Überschussbeteiligung Betriebsrente

BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 296/07

1. Den Versicherten steht im Rahmen des in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes eingeführten Betriebsrentensystems (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) kein Anspruch auf Überschussbeteiligung durch Zuteilung und Gutschrift von Bonuspunkten in bestimmter Höhe zu.*)

2. Die Versicherten haben gleichwohl einen Anspruch, entsprechend den satzungsgemäßen Vorgaben an (fiktiven) Überschüssen beteiligt zu werden. Fehlen den Versicherten die für die Überprüfung des satzungsgemäßen Vorgehens der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) erforderlichen Informationen, ist diese insoweit grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet.*)

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IMRRS 2010, 0964
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anhörungsrüge; Warenkredit-Versicherungsvertrag

BGH, Beschluss vom 17.02.2010 - IV ZR 350/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0903
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 16.12.2009 - IV ZR 162/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0868
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aufrechnungsverbot bei schwerwiegenden Vertragsverstößen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.02.2010 - 24 U 156/09

1. Auf den Rechtsschutzversicherer, der vertragsgemäß Leistungen an den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers zur Einzahlung bei Gericht erbringt, geht ein etwaiger Kostenerstattungsanspruch des Mandanten mangels Entstehung nicht über, wenn der Rechtsanwalt die ihm überlassenen Mittel nicht bestimmungsgemäß an das Gericht weiterleitet.*)

2. Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie aus anderen Mandaten, gilt das erst recht.*)

3. Es ist dem Rechtsanwalt versagt, eine durch schwerwiegende Vertragsverstöße erlangte Aufrechnungslage zu seinem Vorteil auszunutzen.*)

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IMRRS 2010, 0833
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Vorvertragliche Aufklärungspflichten

BGH, Urteil vom 17.12.2009 - III ZR 54/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0830
VersicherungenVersicherungen
Sozialrecht - Betriebsrente: Einmalige Abfindung von Kleinrenten ist zulässig

BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 340/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0821
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Obliegenheit zur Feststellung der Invalidität

BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 181/07

1. Aus dem allein vom Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung nach § 11 IV AUB 88 fristgemäß vorbehaltenem Recht, die Neubemessung der Invalidität zu verlangen, erwächst für den Versicherungsnehmer nicht die Pflicht, eine solche Neubemessung tatsächlich herbeizuführen.*)

2. Die Weigerung des Versicherungsnehmers, zum Zweck der Neubemessung einen vom Versicherer benannten Arzt aufzusuchen, steht insoweit einem - zulässigen - Verzicht auf die Neubemessung gleich und verletzt nicht die Obliegenheit aus § 9 IV AUB 88.*)

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IMRRS 2010, 0813
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gehört Bezugsrecht in der Insolvenz zum Vermögen?

BGH, Urteil vom 02.12.2009 - IV ZR 65/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0801
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 18.11.2009 - IV ZR 134/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0789
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 25.11.2009 - IV ZR 244/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2010, 0705
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Schadensersatz bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe

OLG München, Beschluss vom 02.02.2010 - 25 U 4388/09

Der Rechtsschutzversicherer kann sich nicht auf Vorvertraglichkeit berufen, wenn der Versicherungsnehmer als Vermieter im Grundprozess nach Beendigung des Mietverhältnisses vom Mieter Schadensersatz wegen Nichtbeseitigung während der Mietzeit verursachter Schäden bei Auszug verlangt.

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IMRRS 2010, 0688
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 24.02.2010 - IV ZR 119/09

1. Wird ein Auszubildender gegen Berufsunfähigkeit versichert, ist der Berufsbegriff auf solche Tätigkeiten auszuweiten, die erst die Voraussetzungen für die Aufnahme einer bestimmten, auf Erwerb gerichteten Tätigkeit schaffen sollen.*)

2. Für die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit ist nicht zwischen der Ausbildungs- und der Ausübungsphase zu unterscheiden. Ist der Versicherte nach abgeschlossener Ausbildung den Anforderungen seines Berufes nicht gewachsen, kann der Versicherer deshalb nicht geltend machen, er übe jetzt einen - verglichen mit der Tätigkeit als Auszubildender - anderen Beruf aus, dem er zu keiner Zeit "in gesunden Tagen" nachgegangen sei.*)

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IMRRS 2010, 0680
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht

BGH, Urteil vom 02.02.2010 - VI ZR 139/08

1. Für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der sogenannte Unfallersatztarif "ohne weiteres" zugänglich war, kommt es darauf an, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation "ohne weiteres" ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.*)

2. Es obliegt dem Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) geltend macht, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umstanden "ohne weiteres" zugänglich gewesen ist.*)

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IMRRS 2010, 0647
MietrechtMietrecht
Haftpflichtversicherung bei Mietsachschäden

LG Dortmund, Beschluss vom 01.03.2010 - 2 T 5/10

1. Zum Umfang der Deckungserweiterung einer Haftpflichtversicherung auf Mietsachschäden.

2. Die Benutzung eines Rollschreibtischstuhles im Wohnbereich fällt nicht unter eine an sich vertragsgemäße, jedoch überbordende Nutzung (quantitative Abweichung), sondern unter eine schon ihrer Art nach falsche Benutzung der Mietsache (qualitative Abweichung), so dass dadurch verursachte Haftpflichtansprüche erfasst sind.

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IMRRS 2010, 0592
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 23.02.2010 - VI ZR 331/08

Macht ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend, ist der kongruente Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu schätzen.*)

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IMRRS 2010, 0578
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherung: Undichte Duschwanne nicht gedeckt!

LG München I, Urteil vom 30.04.2009 - 26 O 19450/08

Dringt Leitungswasser durch Haarrisse in der Duschwand in Wände und Mauerwerk ein, so handelt es sich nicht um "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" und damit auch nicht um einen Versicherungsfall im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen.

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IMRRS 2010, 0567
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsschutz im Rahmen von Mietverhältnis - Vorkaufsrecht

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2009 - 9 U 31/09

1. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung über das Entstehen oder Bestehen eines gesetzlichen Vorkaufsrechts als solches, so handelt es sich um eine mietrechtliche Streitigkeit.

2. Anders ist es, wenn lediglich der Erfüllungsanspruch aus dem Vorkaufsrecht (§§ 463 ff BGB) im Streit ist; in diesem Fall geht es um Kaufrecht, und der Mieter ist in seiner Eigenschaft als Käufer der Eigentumswohnung betroffen.

3. Setzt der Versicherungsschutz voraus, dass der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte in seiner speziellen Eigenschaft als Mieter betroffen ist, so kann er diesen Schutz nur im ersten Fall beanspruchen: der Deckungsschutz muss in einem inneren sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Eigenschaft stehen.

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