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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Öffentliches Recht

1640 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 2052
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Geeignetheit eines Richters auf Probe für das Richteramt

BGH, Urteil vom 24.09.2009 - RiZ(R) 6/08

1. Dass ein im staatsanwaltschaftlichen Dienst erprobter Richter auf Probe für das Richteramt nicht geeignet ist, kann allein aufgrund seiner Nichteignung als Staatsanwalt ohne zusätzliche Erprobung in einem Richterdezernat festgestellt werden.*)

2. Liegen die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Nr. 1 DRiG vor, besteht bei der Entlassung eines Richters auf Probe zum Ablauf des vierten Jahres nach seiner Ernennung kein Spielraum für eine Ermessensentscheidung, von der Entlassung abzusehen.*)

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IMRRS 2009, 2050
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Registerrecht - Amtsenthebung eines Notars - Zuständigkeit des Gerichts

BGH, Beschluss vom 26.10.2009 - NotZ 19/08

1. Die Mitteilung der zuständigen Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der Justiz), dass sie einen Notar vorläufig des Amtes enthoben hat (§ 54 Abs. 1 BNotO), ist - nicht anders als die gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 BZRG in das Bundeszentralregister erfolgte Eintragung selbst, dass dem Betreffenden die Ausübung des Notarberufs vollziehbar untersagt ist - eine Maßnahme des "Registerrechts" und nicht des "Notarrechts". Will daher der von der Eintragung betroffene (frühere) Notar eine Entfernung der Eintragung erreichen, so ist auch dann nicht der Rechtsweg zu den Notarsenaten nach § 111 BNotO eröffnet - sondern der nach Maßgabe des § 23 EGGVG zuständige OLG-Strafsenat zur Entscheidung berufen -, wenn der Notar mit seinem Begehren nicht die die Eintragung vollziehende Registerbehörde, sondern die Justizverwaltung als Mitteilungsbehörde in Anspruch nimmt.*)*)

2. Der (frühere) Notar kann von der die Eintragungstatsache mitteilenden Justizverwaltung nicht (im Wege eines Folgenbeseitigungsanspruchs) die "amtliche Bekanntmachung" verlangen, die vorläufige Amtsenthebung sei gegenstandslos geworden.*)*)

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IMRRS 2009, 1936
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Aufwandsentschädigung für Blutspender = Werbeverbot?

BGH, Urteil vom 30.04.2009 - I ZR 117/07

Der bloße Hinweis in der Werbung eines Blutspendedienstes, dass den Spendern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann, die sich am unmittelbaren Aufwand orientiert (§ 10 Satz 2 Transfusionsgesetz), verstößt nicht gegen das Werbeverbot nach § 7 Abs. 3 HWG.*)

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IMRRS 2009, 1934
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zivilrecht - Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 19/08

Zum Schutz der Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen Vorstandsvorsitzenden.*)

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IMRRS 2009, 1925
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zivilrecht - Gleichstellung des "Negativattests" mit einer Genehmigung

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - XI ZR 286/08

Ein sog. Negativattest, d.h. eine durch Verwaltungsakt getroffene Entscheidung der zuständigen Behörde, dass ein ihr mitgeteiltes Rechtsgeschäft keiner Genehmigung bedarf, kann einer Genehmigung gleichgestellt werden, wenn der gesetzliche Genehmigungsvorbehalt ausschließlich dem Schutz öffentlicher und nicht dem Schutz privater Interessen dient.*)

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IMRRS 2009, 1918
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht

BGH, Beschluss vom 04.06.2009 - RiZ(R) 5/08

Wird in einer dienstlichen Beurteilung die Form der Verhandlungsführung des Richters verallgemeinernd negativ bewertet, ohne konkrete Beobachtungen des Beurteilers in bestimmten Verhandlungen in Bezug zu nehmen, kann dies als eine allgemeine Kritik an der Verhandlungsführung des Richters verstanden werden und auf die Weisung hinauslaufen, zukünftig anders oder im Sinne des Beurteilers zu verfahren, die die richterliche Unabhängigkeit des Beurteilten beeinträchtigt.*)

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IMRRS 2009, 1899
Verwaltungsverfahren und VerwaltungsprozessVerwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Einstweiliger Rechtsschutz - Auskunft bzgl. Vermietung Gelände Berlin-Tempelhof

VG Köln, Beschluss vom 27.08.2009 - 6 L 918/09

1. Eine Unzumutbarkeit des Abwartens der Entscheidung in der Hauptsache auch unter Berücksichtigung der Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und der Bedeutung der genauen und gründlichen Berichterstattung durch die Presse für die freiheitlich-demokratische Grundordnung liegt nicht schon immer dann vor, wenn die Presse einen Informationsanspruch geltend macht. Auch in diesen Fällen müssen besonders schwerwiegende Nachteile im Falle eines Abwartens der Hauptsacheentscheidung glaubhaft gemacht werden.

2. Da die Vermietung des Geländes Flughafen Tempelhof von einer Berliner Immobilienmanagement Gesellschaft mbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Landes Berlin, übernommen wurde, ist das Bundesfinanzministerium hiermit allenfalls mittelbar befasst.

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IMRRS 2009, 1861
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Schadensrecht - Ersatz von Umsatzsteuer

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - VI ZR 312/08

Wählt der Geschädigte den Weg der Ersatzbeschaffung, obwohl nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur ein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten besteht, steht ihm jedenfalls dann kein Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer zu, wenn bei der Ersatzbeschaffung keine Umsatzsteuer angefallen ist.*)

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IMRRS 2009, 1836
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Klage gg. Weitergabe personenbezogener Daten durch BVerfG

VG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2008 - 3 K 3436/07

1. Ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO ist dann berechtigt, wenn es rechtlicher oder schutzwürdiger tatsächlicher, insbesondere wirtschaftlicher oder ideeller Art ist.

2. Die Behauptung, es bestehe Wiederholungsgefahr bezüglich der Weitergabe nicht-anonymisierter personenbezogener Daten durch das Bundesverfassungsgericht, ist dann nicht haltbar, wenn das Gericht dieses Versehen bereits entdeckt und sein Bedauern ausgedrückt hat.

3. Ein diesbezügliches Rehabilitationsinteresse besteht dann nicht, wenn die Daten im Rahmer eines Wahlprüfungsverfahrens ohnehin einer großen Anzahl von Personen bekannt sind; an einen Grundrechtsverstoß sind dann hohe Anforderungen zu stellen.

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IMRRS 2009, 1755
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rechtsschutz gg. wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden

VG Köln, Urteil vom 06.04.2009 - 4 K 4737/08

1. Beim Schülerspezialverkehr handelt es sich um eine wirtschaftliche Betätigung im Sine des § 107 Abs. 1 GO NRW, nicht um eine nichtwirtschaftliche Betätigung nach § 107 Abs. 2 GO NRW.

2. Die Gemeinden sind zur Durchführung des Schülerspezialverkehrs durch eine kommunale Gesellschaft berechtigt, da ein öffentlicher Zweck dies erfordert.

3. Zum Bestandsschutz nach der Neuregelung des Rechts der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden von 2007.

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IMRRS 2009, 1737
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wirksamkeit einer Klausel in Beförderungsbedingungen

BGH, Urteil vom 26.03.2009 - I ZR 120/07

Eine Klausel in Beförderungsbedingungen, die regelt, welche Art von Gütern der Spediteur/Frachtführer nicht befördern will, ist nicht wegen Verstoßes gegen Art. 41 Abs. 1 Satz 1 CMR nichtig.*)

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IMRRS 2009, 1708
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Zwangsversteigerung

BGH, Beschluss vom 16.07.2009 - V ZR 57/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 1602
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verkauf nach dem Ausgleichsleistungsgesetz

BGH, Urteil vom 10.07.2009 - V ZR 72/08

1. Ein Erwerbsinteressent kann nach § 3 Abs. 8 Satz 1 AusglLeistG i.V.m. § 4 Abs. 5 FlErwV den Verkauf ausgeschriebener Waldflächen zu den gesetzlichen Bedingungen an sich verlangen, wenn das Ausgleichsleistungsgesetz seine Zurückweisung nicht zulässt.*)

2. Im Fall des § 4 Abs. 5 Satz 4 FlErwV kommt die Verurteilung der Privatisierungsstelle zur Vornahme der ihrerseits für einen Verkauf erforderlichen Handlungen (Abgabe oder Annahme eines Angebots) gegenüber einem bestimmten Erwerber nur in Betracht, wenn sich ihr Ermessen auf diesen Bewerber beschränkt.*)

3. Erwerbsinteressenten nach § 3 Abs. 5 AusglLeistG genießen beim Verkauf von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG auch dann den Vorrang, wenn sie nicht die gesamte ausgeschriebene Waldfläche, wohl aber nicht nur geringfügige Teile davon mit Entschädigungsansprüchen belegen können.*)

4. Der Ankaufpreis bestimmt sich nicht nach dem Zeitpunkt, zu dem der Kaufvertrag geschlossen wird, sondern nach dem Zeitpunkt, zu dem das Angebot abzugeben war.*)

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IMRRS 2009, 1588
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs

BGH, Beschluss vom 23.07.2009 - VII ZB 105/08

Bei der Ermittlung des angemessenen Wohnbedarfs erlauben die Werte der Tabelle zu § 8 WoGG a.F. allenfalls eine Annäherung an die Angemessenheit der Aufwendungen; ein Rückgriff auf die Tabellenwerte in § 8 WoGG a.F. ist daher erst dann zulässig, wenn alle anderen Erkenntnismöglichkeiten und Mittel zur Ermittlung der Angemessenheit der Kosten des Wohnraums ausgeschöpft sind.

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IMRRS 2009, 1583
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Persönlichkeitsrecht gegen Veröffentlichungsinteresse

BGH, Urteil vom 11.03.2009 - I ZR 8/07

1. Beschränkt sich der eine Bildveröffentlichung begleitende Text in einer Presseveröffentlichung darauf, einen beliebigen Anlass für die Abbildung einer prominenten Person zu schaffen, lässt die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung nicht erkennen. In diesem Fall muss das Veröffentlichungsinteresse der Presse hinter dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, etwa des Schutzes am eigenen Bildnis, zurücktreten, wenn der Eingriff in dieses Recht hinreichend schwer wiegt.*)

2. Bei der Abwägung zwischen dem Schutz des durch eine Bildveröffentlichung Betroffenen und dem von der Presse wahrgenommenen Informationsinteresse der Allgemeinheit fehlen schutzwürdige Belange des Presseorgans, wenn die Veröffentlichung ausschließlich den Geschäftsinteressen des Presseorgans dient, weil das Bildnis der prominenten Person nur verwendet wird, um deren Werbewert auszunutzen.*)

3. Zu den Voraussetzungen, unter denen mit dem Bildnis einer prominenten Person auf dem Titelbild einer Zeitschrift geworben werden darf.*)

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IMRRS 2009, 1546
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen

BGH, Beschluss vom 24.04.2009 - BLw 10/07

Die Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen an schweizerische Landwirte, deren Betriebsstätte in der Schweiz liegt, führt trotz des Vorhandenseins von deutschen Landwirten mit dringendem Aufstockungsbedürfnis zu keiner ungesunden Verteilung der Bodennutzung allein aus dem Grund, dass die Pächter schweizerische Landwirte sind (Aufgabe von Senat, BGHZ 101, 95, 99) .*)

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IMRRS 2009, 1443
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sonstiges öffentliches Recht - Abgrenzung Grundversorgungs- u. Normsondervertäge

BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 225/07

1. Für die Beurteilung, ob es sich bei öffentlich bekannt gemachten Vertragsmustern und Preisen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas um Tarif- bzw. Grundversorgungsverträge (§ 10 Abs. 1 EnWG 1998, § 36 Abs. 1 EnWG 2005) oder um Normsonderverträge handelt, kommt es darauf an, ob der Energieversorger die Versorgung - aus der Sicht eines durchschnittlichen Abnehmers - im Rahmen einer Versorgungspflicht nach den genannten Vorschriften oder unabhängig davon im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit anbietet.*)

2. Eine Preisanpassungsklausel, die das im Tarifkundenverhältnis bestehende gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV unverändert in einen formularmäßigen Gassondervertrag übernimmt, also davon nicht zum Nachteil des Kunden abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar.*)

3. Die Klausel in einem Erdgassondervertrag*)

"Der Gaspreis folgt den an den internationalen Märkten notierten Ölpreisen. Insofern ist ... [der Gasversorger] berechtigt, die Gaspreise ... auch während der laufenden Vertragsbeziehung an die geänderten Gasbezugskosten ... [des Gasversorgers] anzupassen. Die Preisänderungen schließen sowohl Erhöhung als auch Absenkung ein."*)

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)

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IMRRS 2009, 1442
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Sonstiges öffentliches Recht - Zulässigkeit der Presseberichterstattung

BGH, Urteil vom 19.05.2009 - VI ZR 160/08

Zur Zulässigkeit der Presseberichterstattung über den Hauskauf eines bekannten Politikers aus aktuellem Anlass.*)

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IMRRS 2009, 1417
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Öffentliches Recht

BGH, Beschluss vom 23.06.2009 - EnVR 19/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 1415
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Öffentliches Recht

BGH, Beschluss vom 06.05.2009 - EnVR 16/08

Die Kosten einer Werbemaßnahme, mit der Haushaltskunden Gutscheine für den vergünstigten Bezug energieeffizienter Haushaltsgeräte angeboten werden, dürfen nur insoweit dem Elektrizitätsverteilernetz zugeordnet werden, als konkrete Anhaltspunkte die Erwartung rechtfertigen, dass die Einlösung der Gutscheine zu geringeren Kosten der Elektrizitätsverteilung, insbesondere durch die Vermeidung eines andernfalls notwendigen Netzausbaus, führen wird.*)

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IMRRS 2009, 1410
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Öffentliches Recht

BGH, Urteil vom 15.07.2009 - VIII ZR 56/08

1. § 5 Abs. 2 GasGVV erkennt dem Gasgrundversorger ebenso wie die Vorläuferregelung des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV ein gesetzliches Preisänderungsrecht zu.*)

2. Eine Preisanpassungsklausel, die das gesetzliche Preisänderungsrecht nach § 5 Abs. 2 GasGVV unverändert in einen formularmäßigen Erdgassondervertrag übernimmt, also nicht zum Nachteil des Kunden von der gesetzlichen Regelung des Preisänderungsrechts für den Grundversorger abweicht, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Sonderkunden im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 oder 2 BGB dar.*)

3. Die Klausel in einem Erdgassondervertrag*)

" ... [Der Gasversorger] darf den Festpreis und den Verbrauchspreis entsprechend § 5 Abs. 2 GasGVV anpassen. Es handelt sich um eine einseitige Leistungsbestimmung, die wir nach billigem Ermessen ausüben werden. Soweit sich der Festpreis oder der Verbrauchspreis ändert, können Sie den Vertrag entsprechend § 20 GasGVV kündigen".*)

hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.*)

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IMRRS 2009, 1383
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Gemeinderatsbeschluss über Architektenbeauftragung

OLG Nürnberg, Urteil vom 26.01.2009 - 2 U 776/08

1. Die Auslegungsgrundsätze der §§ 133, 157 BGB sind auch für verwaltungsinterne Entscheidungen wie Gemeinderatsbeschlüsse, die Außenwirkung nur dann erlangen, wenn der Bürgermeister sie vollzieht, entsprechend anzuwenden.

2. Art 38 Abs. 1 BayGO begründet keine unbeschränkte Vertretungsmacht des Ersten Bürgermeisters nach außen.

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IMRRS 2009, 1302
Mit Beitrag
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer zahlt Abfallentsorgung eines vermieteten Grundstücks?

VG Saarlouis, Urteil vom 03.06.2009 - 11 K 1397/08

1. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Grundstückseigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigten mit Blick auf die Abfallbeseitigungsgebühren als Gebührenschuldner bestimmt werden.*)

2. Dies gilt uneingeschränkt auch dann, wenn der Grundstückseigentümer das Grundstück vermietet oder verpachtet hat.*)

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IMRRS 2009, 1282
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Öffentlichrechtlicher Vertrag: Verwaltungsrechtsweg?

BGH, Beschluss vom 20.05.2009 - XII ZB 166/08

1. Nach § 13 GVG ist der ordentliche Rechtsweg für alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen eröffnet, für die nicht entweder die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ist oder aufgrund von Vorschriften des Bundesrechts besondere Gerichte bestellt oder zugelassen sind.*)

2. Ob eine Streitigkeit öffentlichrechtlich oder bürgerlichrechtlich ist, richtet sich, wenn eine ausdrückliche Rechtswegzuweisung des Gesetzgebers fehlt, nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird. Die Rechtsnatur eines Vertrages bestimmt sich danach, ob der Vertragsgegenstand dem öffentlichen oder dem bürgerlichen Recht zuzurechnen ist. Dabei ist für den öffentlichrechtlichen Vertrag zwischen einem Träger öffentlicher Verwaltung und einer Privatperson typisch, dass er an die Stelle einer sonst möglichen Regelung durch Verwaltungsakt tritt (vgl. § 54 Satz 2 VwVfG).*)

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IMRRS 2009, 1258
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Richterrecht

BGH, Urteil vom 07.05.2009 - RiZ(R) 1/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 1243
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Zum Umfang eines Gewährleistungausschlusses der BRD als Vermieterin

KG, Urteil vom 14.05.2009 - 8 U 106/08

1. Die Bundesrepublik Deutschland kann sich als Vermieterin gegenüber gewerblichen Mietern auch dann auf einen formularmäßig vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, wenn der Mangel in der Belastung des Grundstücks mit Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg besteht.*)

2. § 313 BGB ist im Anwendungsbereich der Gewährleistungsvorschriften auch dann unanwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist.*)

3. § 539 Abs. 1 BGB ist auf Aufwendungen des Mieters zur Mangelbeseitigung auch dann nicht anwendbar, wenn ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden ist.*)

4. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG gilt nur im Verhältnis zwischen dem Bund und den Ländern und begründet keine Ansprüche Dritter.*)

5. Ansprüche eines Landes gegen den Bund aus Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG können an Private abgetreten werden.*)

6. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG begründet keine auf Freistellung gerichteten Ansprüche eines Landes gegen den Bund.*)

7. Zu den Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Geschäftsführung ohne Auftrag und des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs.*)

8. Zur Frage, ob das Land Berlin öffentlich-rechtlich verpflichtet ist, im Boden aufgefundene Kampfmittel selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.*)

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IMRRS 2009, 1224
Öffentliches RechtÖffentliches Recht

BGH, Urteil vom 09.06.2009 - Xa ZR 74/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2009, 1173
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Betreiben des Schulbusverkehrs als gemeindliche Tätigkeit

VG Köln, Beschluss vom 29.07.2008 - 4 L 1060/08

Eine Gemeinde kann in Form der Übernahme des Schulbusverkehrs wirtschaftlich tätig sein, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert.

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IMRRS 2009, 1149
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Keine Ansprüche gegen den Ersteher nach Zuschlag

BGH, Urteil vom 19.05.2009 - IX ZR 89/08

Nach Aufhebung der Zwangsverwaltung ist der Zwangsverwalter nicht befugt, Ansprüche gegen den Ersteher des Grundstücks wegen der auf die Zeit nach dem Zuschlag entfallenden Lasten einzuklagen.*)

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IMRRS 2009, 1147
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Entgelterhebungsverbot für Gewässer gilt auch für den Bund

BGH, Urteil vom 07.05.2009 - III ZR 48/08

Die in dem Wassergesetz eines Landes (hier: Niedersachsen) enthaltene Regelung, wonach das Grundeigentum nicht zur Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Gewässern, ausgenommen für das Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, berechtigt (§ 2b Nr. 3 NWG), ist auch für den Bund als Eigentümer der Bundeswasserstraßen (hier: der Fulda) verbindlich.*)

Daher ist die in einem zwischen der Bundesrepublik (Wasser- und Schifffahrtsdirektion) und einem Unternehmen geschlossenen Nutzungsvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach für die Nutzung der Wasserkraft (hier: zum Zwecke der Gewinnung elektrischer Energie) ein laufendes Entgelt zu zahlen ist, nach § 134 BGB nichtig.*)

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IMRRS 2009, 1140
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Subvention: Sicherungszweck einer Bürgschaft

BGH, Urteil vom 28.04.2009 - XI ZR 86/08

Der Sicherungszweck einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt festzusetzende Rückforderung einer staatlichen Subvention reicht im Zweifel nur so weit, wie die zuständige Behörde den Empfänger der Subvention bei fehlerfreier Ermessensausübung tatsächlich in Anspruch genommen hätte.*)

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IMRRS 2009, 1054
BauarbeitsrechtBauarbeitsrecht
Verantwortlichkeiten bei Unfall durch mangelhaftes Baugerüst

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.04.2009 - 6 U 56/08

Der Handwerker, der das von einem anderen Unternehmer errichtete Gerüst eigenmächtig ab- und an einer anderen Seite des Gebäudes in anderer Form wieder aufbaut, um es zur Fortführung seiner Arbeiten zu benutzen, ist dessen Eigenbesitzer im Sinne der §§ 836, 837 BGB. Dem steht nicht entgegen, dass er das Gerüst von vorneherein nur für eine begrenzte Zeit benutzen wollte, denn Eigenbesitz kann auch an einem nur zu einem vorübergehenden Zweck errichteten Werk bestehen.*)

Ein Spengler ist nicht mit einem Zimmerer auf einer gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII tätig, wenn er seine Arbeit beginnt, nachdem der Zimmerer seine Tätigkeit beendet hat.*)

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Online seit 2008

IMRRS 2008, 1917
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verwahrloste Wohnung: Anspruch der Behörde auf Betreten?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.11.2008 - 13 E 1290/08

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Wohnung sich in einem Zustand befindet, der zum Auftreten von übertragbaren Krankheiten führen kann, so kann die Behörde den Wohnungsinhaber auf der Grundlage von § 16 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 S. 2 IfSG verpflichten, ihr das Betreten der Wohnung zu ermöglichen; einer richterlichen Anordnung bedarf es insoweit nicht.*)

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IMRRS 2008, 1889
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Schwimmbecken als ausschließlich privat genutzte Einrichtung?

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.09.2008 - 13 A 2489/06

Schwimm- und Badebecken in "nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen" im Sinne von § 37 Abs. 2 IfSG sind nur solche Becken, die von einem größeren und wechselnden Personenkreis genutzt werden; ein Schwimmbecken, das zu einer Wohnanlage gehört und ausschließlich von den Eigentümern und Mietern der einzelnen Wohnungen sowie deren Gästen genutzt wird, wird von der Vorschrift nicht erfasst.*)

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IMRRS 2008, 1873
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht durch Rechtspfleger

BGH, Urteil vom 16.10.2008 - RiZ(R) 2/08

Ein Rechtspfleger ist nicht befugt, eine Maßnahme der Dienstaufsicht nach § 62 Nr. 4 e DRiG i.V. mit § 26 Abs. 3 DRiG anzufechten.*)

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IMRRS 2008, 1814
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

BGH, Urteil vom 24.09.2008 - IV ZR 134/07

Die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (hier: Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) getroffene Übergangsregelung für so genannte rentennahe Versicherte (§§ 32 Abs. 1 und 4 Satz 1, 33 Abs. 2, 4 ff. ATV; 78 Abs. 1 und 2 Satz 1, 79 Abs. 2, 4 ff. VBLS) ist wirksam.*)

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IMRRS 2008, 1367
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Energierecht - Festlegungen zum Datenaustausch durch Regulierungsbehörde

BGH, Beschluss vom 29.04.2008 - KVR 28/07

1. Entscheidungen, in denen die Regulierungsbehörde durch Festlegungen zum Datenaustausch Bedingungen und Methoden für den Netzzugang festlegt, sind Allgemeinverfügungen.*)

2. Zur Erreichung der Ziele des § 1 Abs. 2 EnWG kann die Regulierungsbehörde auch Festlegungen zum Datenaustausch zwischen dem Netzbetreiber und einer im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG verbundenen Vertriebsorganisation treffen.*)

3. Sofern dies zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs für alle Energieversorger erforderlich und verhältnismäßig ist, ist die Regulierungsbehörde befugt, die Verwendung der bundeseinheitlich festgelegten Netzzugangsprozesse und -formate auch für den Datenaustausch innerhalb eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens vorzuschreiben.*)

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IMRRS 2008, 1259
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.04.2008 - 15 B 122/08

1. Die Überprüfung der Einhaltung drittschützender gemeindewirtschaftsrechtlicher Betätigungsgrenzen nach § 107 GO NRW erfolgt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren im Gegensatz zum vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren uneingeschränkt.*)

2. Zum Bestandsschutz gegenüber den verschärften Betätigungsgrenzen durch die Neufassung des § 107 GO NRW.*)

3. Eine nichtwirtschaftliche Betätigung "außerhalb des Gemeindegebiets" i. S. v. § 107 Abs. 4 GO NRW ist nur dann gegeben, wenn die Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets erfolgt. Nicht maßgeblich ist dagegen, für welchen räumlichen Bereich die Tätigkeit Auswirkungen hat oder wo der Auftraggeber seinen Sitz hat.*)

4. Der Begriff des "öffentlichen Zwecks" i. S. v. § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW umfasst jeden im Aufgabenbereich der Gemeinde liegenden Gemeinwohlbelang und schließt lediglich die Gewinnerwirtschaftung als öffentlichen Zweck aus.*)

5. Für den Begriff des "Erforderns" i. S. v. § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW reicht es - ähnlich wie im Planungsrecht - aus, dass die Betätigung für den öffentlichen Zweck objektiv erforderlich i.S.v. vernünftigerweise geboten ist.*)

6. Ob ein "dringender öffentlicher Zweck" eine kommunale Betätigung i. S. v. § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NRW "erfordert", unterliegt hinsichtlich des Merkmals "dringender öffentlicher Zweck" uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle; hinsichtlich des Merkmals "erfordert" hat die Gemeinde dagegen eine gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Einschätzungsprärogative.*)

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IMRRS 2008, 0971
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Ist gewerbliches Vorfiltern der Abfälle erlaubt?

BVerwG, Urteil vom 13.12.2007 - 7 C 42.07

1. Haushaltsabfälle werden dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger regelmäßig nicht bereits mit ihrem Einwurf in den auf einem Privatgrundstück bereitgestellten Restabfallbehälter, sondern erst mit dessen Abholung zur Entleerung in das Sammelfahrzeug überlassen.*)

2. Der Abfallbesitzer ist bei Beachtung des Gebots der gemeinwohlverträglichen Entsorgung befugt, vor der Überlassung von Haushaltsabfällen an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger werthaltige Abfälle aus dem Restabfallbehälter zu entnehmen, um sie der ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.*)

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IMRRS 2008, 0382
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Energierecht - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Beteiligte?

BGH, Beschluss vom 13.11.2007 - KVR 23/07

An dem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren vor der Landesregulierungsbehörde und dem anschließenden Beschwerdeverfahren ist die Bundesnetzagentur beteiligt.*)

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IMRRS 2008, 0153
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umbenennung einer Straße

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.10.2007 - 15 B 1517/07

1. Der Beschluss zur Umbenennung einer Straße ist ein adressatloser sachbezogener Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung.*)

2. Die Straßenbenennung erfolgt ausschließlich im öffentlichen Interesse.*)

3. Bei einer Straßenumbenennung sind die für die Anlieger dadurch ausgelösten nachteiligen Folgen in die Ermessensentscheidung einzubeziehen. Die Anlieger verfügen insoweit über eine die Klagebefugnis begründende eigene Rechtsposition (Fortentwicklung der Rechtsprechung).*)

4. Die Zuständigkeit einer Bezirksvertretung zur Straßenumbenennung bemisst sich nach der objektiven Bedeutung dieser Angelegenheit im Hinblick auf die Stadt.*)

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IMRRS 2008, 0092
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Beamtenrecht - Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht

BGH, Beschluss vom 15.11.2007 - RiZ(R) 3/07

In Prüfungsverfahren nach § 26 Abs. 3 DRiG ist die Revision von dem zuständigen Landesdienstgericht stets zuzulassen. § 80 Abs. 2 DRiG ist unmittelbar geltendes, die Dienstgerichte der Länder bindendes Bundesrecht.*)

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Online seit 2007

IMRRS 2007, 2532
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Entschädigung für Unvermietbarkeit während Enteignungsverfahrens

BGH, Beschluss vom 28.11.2007 - III ZR 114/07

Die mangelnde Vermietbarkeit eines Hauses aufgrund einer bevorstehenden Enteignung des Grundstücks während des Enteignungsverfahrens und vor dessen Abschluss ist zu entschädigen.*)

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IMRRS 2007, 2375
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Rettungsleitstelle handelt öffentlich-rechtlich!

BGH, Urteil vom 25.09.2007 - KZR 48/05

In Baden-Württemberg handelt die Rettungsleitstelle bei der Lenkung der Einsätze des Rettungsdienstes öffentlich-rechtlich.*)

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IMRRS 2007, 1847
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Entschädigung nach Teilung von Grundstück

BVerwG, Beschluss vom 31.05.2006 - 3 B 148.05

Ist ein Grundstück, für das ein Einheitswert festgestellt wurde, nach der Schädigung geteilt worden, ist für die Berechnung der Entschädigung für ein Teilgrundstück, soweit keine anderen Gründe für die Ermittlung eines Hilfswertes nach § 3 Abs. 3 Satz 1 EntschG vorliegen, der flächenmäßig anteilige Einheitswert zugrunde zu legen.*)

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IMRRS 2007, 1804
GesellschaftsrechtGesellschaftsrecht
Eintragung einer Ltd bei Gewerbeverbot gg. Geschäftsführer?

BGH, Beschluss vom 07.05.2007 - II ZB 7/06

a) Das Registergericht darf wegen eines im Inland gegen den - dem Geschäftsführer einer GmbH gleichstehenden - director einer englischen Private Limited Company durch vollziehbare Entscheidung der Verwaltungsbehörde verhängten Gewerbeverbots (§ 6 Abs. 2 Satz 4 GmbHG) die beantragte Eintragung einer Zweigniederlassung der Limited in das Handelsregister verweigern.*)

b) Eine derartige Ablehnung der Eintragung der Zweigniederlassung der Limited im Inland verstößt weder gegen die 11. (Zweigniederlassungs-) Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 (89/666/EWG) noch - nach Maßgabe des sog. Vier-Kriterien-Tests - gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Artt. 43, 48 EG.*)

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IMRRS 2007, 1648
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Nachunternehmer von Autobahnbenutzungsgebühr freigestellt

VG Berlin, Urteil vom 08.06.2007 - 4 A 434.05

Auch Nachunternehmer sind im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung von Straßenunterhaltungsdienstleistungen für diese Einsatzfahrten mautfrei.

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IMRRS 2007, 1503
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Patentrecht - Zuständigkeit des Bundespatentgerichts

BGH, Beschluss vom 17.04.2007 - X ZB 9/06

a) Die Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für das Einspruchsverfahren nach § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in den vom 1. Januar 2002 bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassungen ist nicht verfassungswidrig.*)

b) Auch im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren setzt die Prüfung, ob der Gegenstand des Patents nach den §§ 1 bis 5 PatG nicht patentfähig ist, die Auslegung des Patentanspruchs voraus. Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt.*)

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IMRRS 2007, 1478
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wasserrecht - Anlagenhaftung nach § 22 Abs. 2 WHG

BGH, Urteil vom 31.05.2007 - III ZR 3/06

a) Das Besprühen des Bodens mit Unkrautvernichtungsmitteln erfüllt regelmäßig nicht den Tatbestand des § 22 Abs. 1 WHG.*)

b) Die Anlagenhaftung des § 22 Abs. 2 WHG ist nicht auf Fälle beschränkt, in denen Stoffe gegen oder ohne den Willen des Inhabers aus der Anlage in ein Gewässer gelangen. Sie umfasst vielmehr auch einen bestimmungsgemäßen Gebrauch der Anlage, durch den eine Gewässerverunreinigung verursacht wird.*)

c) Zum Begriff des Inhabers einer Anlage im Sinne des § 22 Abs. 2 WHG.*)

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IMRRS 2007, 1379
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Abgabenrecht - "Erfordernis der Offenlegung"

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.04.2007 - 2 S 2101/06

Das vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht entwickelte "Erfordernis der Offenlegung" (BVerwG, Urteil vom 1.12.1989 - 8 C 44.88 -, BVerwGE 84, 183) gebietet die getrennte Ausweisung der Ablöseanteile, die auf den Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch, auf den Wasserversorgungsbeitrag und auf den Abwasserbeitrag entfallen, da ansonsten nicht die Überprüfung möglich ist, ob der Ablösebetrag den Grundsätzen der Abgabengerechtigkeit und Abgabengleichheit gerecht wird (im Anschluss an Senatsurteil vom 26.6.2003 - 2 S 2567/01 -, VBlBW 2004, 224).*)

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