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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6010 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2023

IMRRS 2023, 0227
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk

AG Konstanz, Urteil vom 09.02.2023 - 4 C 425/22 WEG

Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Montage eines Balkonkraftwerks. Die Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Balkon stellt eine nicht privilegierte bauliche Veränderung dar, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf.

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IMRRS 2023, 0224
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Vorschüsse, die auf falschem Verteilerschlüssel beruhen

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.02.2023 - 2-13 T 1/23

Ein Beschluss über Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG), die auf einem Wirtschaftsplan beruhen, der von fehlerhaften Verteilerschlüsseln ausgeht, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Hinsichtlich der Verteilerschlüssel besteht weder ein Ermessen der Wohnungseigentümer, noch kann in einem Beschluss über die Vorschüsse eine Änderung des Verteilerschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG liegen.*)

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IMRRS 2023, 0223
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlüsse auf „Ein-Personen-Versammlung“ sind nur anfechtbar!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2023 - 2-13 S 60/22

Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie auf einer sog. "Ein-Personen-Versammlung" gefasst worden sind, auf der die Eigentümer nur die Möglichkeit hatten, sich vom Verwalter vertreten zu lassen, sind nicht nichtig. Sie können aber anfechtbar sein, ohne dass es auf eine Kausalität des Ladungsmangels ankommt.*)

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IMRRS 2023, 0160
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Pauschale Verdopplung der Heizkosten wegen Gaskrise im Wirtschaftsplan unwirksam

AG Langen, Urteil vom 13.01.2023 - 56 C 182/22

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat bei der Festlegung der künftig zu zahlenden Vorschüsse einen gewissen Spielraum. Auch die Gaskrise kann daher grundsätzlich als Begründung einer begrenzten Anhebung der Vorschüsse herangezogen werden.

2. Eine 100%-ige Anhebung der Vorschüsse für die Heizkosten ohne ausreichend fundierte Erkenntnisse dahingehend, dass tatsächlich mit einer derartigen Ansteigung zu rechnen ist, ist sachlich aber ungerechtfertigt.

3. Der Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Wirtschaftsplan ist bezüglich der Position "Gaskosten" ungültig, wenn wegen der Gaskrise die Vorschüsse pauschal verdoppelt werden sollen.

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IMRRS 2023, 0221
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Muss Eigentümer an Versammlung beim "Feind" teilnehmen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.02.2023 - 2-13 S 80/22

Die Teilnahme an einer Eigentümerversammlung auf der Terrasse einer Miteigentümerin, mit welcher der andere Eigentümer seit Jahren im Streit liegt, ist auch dann unzumutbar, wenn die Terrasse im Gemeinschaftseigentum liegt, aber faktisch alleine von der Miteigentümerin genutzt wird.*)

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IMRRS 2023, 0165
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht durch Baubeschluss?

LG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2022 - 19 S 19/22

§ 20 Abs. 1 WEG ermöglicht es auch dann einem Eigentümer einer Erweiterung seiner Terrasse zu gestatten, wenn er dadurch faktisch ein Sondernutzungsrecht an einer Gemeinschaftsfläche erhält.

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IMRRS 2023, 0162
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bistro darf in „gewerbliche Einheit“

AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.11.2021 - 539 C 6/20

Der Begriff "gewerbliche Einheit" stellt auf einen umfassenden Zweck ab und ist dementsprechend in dem Sinne zu verstehen, dass grds. jede gesetzlich zulässige gewerbliche Nutzung einer Teileigentumseinheit gestattet ist, eine Nutzung als Restaurant eingeschlossen.

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IMRRS 2023, 0137
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nicht genehmigter Mauerdurchbruch muss beseitigt werden

AG Frankenthal, Urteil vom 13.07.2022 - 3a C 82/22

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann in Ausübung des auf das Gemeinschaftseigentum bezogenen Anspruchs verlangen, dass der ursprüngliche Zustand des Gemeinschaftseigentums wiederhergestellt wird.

2. Die Ansprüche gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1, § 18 Abs. 2, 9a Abs. 1 und 2 WEG und der Beseitigungsanspruch aus dem Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft, § 903 BGB, bestehen parallel.

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IMRRS 2023, 0028
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wirtschaftsplan muss Kostenverteilungsschlüssel einhalten

LG Berlin, Urteil vom 20.09.2022 - 55 S 60/22 WEG

1. Die Verteilung der Kosten im Wirtschaftsplan hat grundsätzlich nach dem jeweils maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel zu erfolgen.

2. Die Anwendung eines unzutreffenden Verteilungsschlüssels führt dann nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses, wenn die Höhe der Beitragspflicht nur geringfügig von dem nach dem richtigen Verteilungsschlüssel zu leistenden Beitrag abweicht.

3. Sieht der Verteilerschlüssel vor, dass die Heizkosten zu 50% nach Verbrauch und zu 50% nach beheizter Fläche umzulegen sind, so widerspricht ein Wirtschaftsplan, der diese Kosten nach Wohnfläche umlegt, demgemäß ordnungsmäßiger Verwaltung und ist aufzuheben, wenn der falsche Verteilerschlüssel zu doppelt so hohen Kosten führt.

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IMRRS 2023, 0003
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümerbeschluss vs. Urteil: Urteil sticht!

LG Saarbrücken, Urteil vom 02.12.2022 - 5 S 3/22

1. Soweit die Wohnungseigentümer gesetzes- oder vereinbarungsändernde Beschlüsse fassen, d. h. abstrakte Regelungen treffen, bei denen weder das Gesetz noch eine Vereinbarung die Regelung im Beschlussweg erlauben und die inhaltlich von Gesetz oder Vereinbarung abweichen, ist eine absolute Beschlussunzuständigkeit gegeben mit der Folge, dass die gefassten Beschlüsse nichtig sind.

2. Ist ein Beschluss darauf gerichtet, auf einen rechtskräftig titulierten Anspruch eines Eigentümers einzuwirken (hier: die Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines rechtskräftig titulierten Anspruchs), so ist dieser Beschluss nichtig.

3. Ergeht also ein rechtskräftiges Urteil, dass ein Wanddurchbruch rückgebaut werden muss, so kann die Gemeinschaft diesen Durchbruch nicht nachträglich genehmigen.

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IMRRS 2023, 0182
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung nur bei besonderem Anlass!

AG Köln, Urteil vom 17.01.2023 - 215 C 58/22

Eine nachträgliche Erhöhung der Verwaltervergütung im laufenden Vertragsverhältnis entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn besondere Gründe vorliegen.

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IMRRS 2023, 0183
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümerversammlung unter sog. 3-G-Regel zulässig!

AG Eutin, Urteil vom 17.01.2023 - 29 C 43/21

1. Die Einladung zu einer Wohnungseigentümerversammlung und deren Durchführung in einer Gaststätte als Versammlungsort unter Geltung der dort landesrechtlich vorgeschriebenen sog. 3-G-Regelung verletzt nicht die zum Kernbereich des Wohnungseigentums gehörenden Mitglieder- und Teilnahmerechte von Wohnungseigentümern.

2. Auf einer solchen Versammlung gefasste Beschlüsse sind nicht nichtig.

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IMRRS 2023, 0156
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbau eines Außenaufzugs = Barrierereduzierung?

LG München I, Urteil vom 08.12.2022 - 36 S 3944/22 WEG

1. Das Gericht gibt einer zulässigen Beschlussersetzungsklage statt, wenn der vom Kläger begehrte Beschluss im Sinne des Gesetzes "notwendig" ist. Ein Beschluss ist notwendig, wenn der Kläger im insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung einen Anspruch auf den Beschluss hat.

2. Für Maßnahmen der Barrierereduzierung, der Elektromobilität, des Einbruchsschutzes und des Glasfaserausbaus braucht es nicht den Willen der Mehrheit. Jeder Eigentümer kann sie auf seine Kosten verlangen. Derartige Maßnahmen liegen nach Ansicht des Gesetzgebers nicht nur im besonderen Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers, sondern im gesamtgesellschaftlichen Interesse.

3. Barrierereduzierung i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG ist weit zu verstehen und erstreckt sich auf alle Maßnahmen, die für eine Nutzung durch körperlich oder geistig eingeschränkte Personen auch nur förderlich sind. Auf die individuelle Betroffenheit des Wohnungseigentümers, seiner Angehörigen oder Mieter kommt es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht an. Barrierereduzierende Maßnahmen können anlasslos verlangt werden. Damit sollen einerseits Streitigkeiten über die Notwendigkeit im Einzelfall vermieden und andererseits dem gesamtgesellschaftlichen Bedürfnis nach barriereduziertem Wohnraum Rechnung getragen werden.

4. Hinter dem Verbot der grundlegenden Umgestaltung i.S.v. § 20 Abs. 4 WEG liegt der Gedanke, dass der Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums wegen der Beschlusskompetenz des § 20 Abs. 1 WEG zwar nicht mehrheitsfest ist, es aber einen Kernbereich gibt, den jeder Wohnungseigentümer auch gegen den Willen der Mehrheit verteidigen kann. Unter den Begriff der grundlegenden Umgestaltung kann der Anbau eines Außenaufzugs etwa dann subsumiert werden, wenn dadurch die Fassade eines Stuckaltbaus zerstört oder erheblich umgestaltet wird.

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IMRRS 2023, 0011
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Teileigentum als Ferienwohnung mit einfachen Serviceleistungen

AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 28.11.2019 - 72 C 166/18 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0007
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ordnungsgemäße WEG-Jahresabrechnung und Winterdienstübertragung

LG Dortmund, Urteil vom 13.12.2019 - 17 S 140/19

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0159
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Auch in Zweier-WEG Unterlassung zweckwidriger Nutzung nur durch Verband durchsetzbar

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.12.2022 - 11 S 135/21

Auch in verwalterlosen Zweiergemeinschaften kann der einzelne Eigentümer den Anspruch für den Verband auf Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Wohnungseigentums nach Inkrafttreten des WEMoG nicht direkt geltend machen.*)

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IMRRS 2023, 0144
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Folgen der Verweigerung der Belegeinsicht

AG Köln, Urteil vom 17.01.2023 - 215 C 48/22

1. Eine Verweigerung der Belegeinsicht vor der Eigentümerversammlung führt nicht zur Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse.*)

2. Solange dem anfechtenden Wohnungseigentümer Belegeinsicht verweigert wird, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rechtsstreit die Richtigkeit des angefochtenen Beschlusses jedenfalls darlegen.*)

3. Es kann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, einen Teil der Erhaltungsrücklage in eine Liquiditätsrücklage umzuwidmen, auch wenn Erhaltungsmaßnahmen anstehen, deren voraussichtliche Kosten den Betrag der vorhandenen Erhaltungsrücklage deutlich übersteigen.*)

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IMRRS 2023, 0113
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gartenfläche als Sondereigentum?

OLG Rostock, Beschluss vom 24.10.2022 - 3 W 82/22

1. Das Sondereigentum gem. § 3 Abs. 2 WEG in der seit dem 01.12.2020 geltenden Fassung kann auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks, wie z. B. Gartenflächen, erstreckt werden, es sei denn, die Wohnung oder die Räume bleiben dadurch wirtschaftlich nicht die Hauptsache.*)

2. Die Hauptsacheeigenschaft der Wohnung bzw. der Räume wird grundsätzlich vermutet, insbesondere bei - wie hier - Verbindung einer Wohnung mit einem Garten.*)

3. Eine Prüfung durch das Grundbuchamt hat nur bei konkreten anderweitigen Anhaltspunkten zu erfolgen.*)

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IMRRS 2023, 0006
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anfechtung der Jahresgesamt- und den Jahreseinzelabrechnungen

AG Wedding, Urteil vom 10.01.2020 - 20 C 302/18

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0005
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellung von Instandhaltungsaufwendungen

FG Köln, Urteil vom 22.01.2020 - 3 K 1065/16

ohne amtlichen Leitsatz

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IMRRS 2023, 0168
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Der Verband muss die Beschlüsse durchführen

BGH, Urteil vom 16.12.2022 - V ZR 263/21

Nach dem seit dem 01.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu Senat, IMR 2018, 332).*)

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IMRRS 2023, 0135
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Streitwert für Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2022 - 25 T 182/22

Auch nach der WEG-Reform 2020 ist der Streitwert für die Anfechtung des Beschlusses über die Jahresabrechnung grundsätzlich nach dem Gesamtbetrag der abgerechneten Kosten (Abrechnungssumme) zu bemessen.

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IMRRS 2023, 0112
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zutritt zum Sondereigentum für den die (privilegierte) bauliche Veränderung Umsetzenden!

AG Riesa, Urteil vom 28.10.2022 - 6 C 407/21 WEG

1. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses (...) zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen (...).

2. Dies gilt auch (oder gerade) für die Umsetzung beschlossener privilegierter baulicher Veränderungen, die jeder Wohnungseigentümer als angemessene bauliche Veränderung verlangen kann.

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IMRRS 2023, 0018
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzuständige Person beruft Versammlung ein: Beschlüsse sind anfechtbar

AG Bottrop, Urteil vom 16.09.2022 - 20 C 21/22

Die Einladung zur Versammlung durch eine nicht zuständige Person führt zur Anfechtbarkeit aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse.

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IMRRS 2023, 0138
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eine „circa“-Angabe beziffert Sonderumlage nicht konkret genug

AG Friedberg, Urteil vom 26.08.2022 - 2 C 848/21

1. Ein Sonderumlagenbeschluss bedarf als Grundlage für die Begründung einer Zahlungspflicht zwingend einer konkreten, eindeutigen Festsetzung.

2. Einem Beschluss, nach dem eine Sonderumlage i.H.v. "ca." 18.000 Euro erhoben werden soll, kann die tatsächliche Höhe der Sonderumlage nicht entnommen werden. Der Beschluss ist deshalb mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig.

3. Für den für die Erhebung einer Sonderumlage aufzustellenden Sonderwirtschaftsplan gelten grundsätzlich auch die Minimalanforderungen, die an einen schlüssigen Wirtschaftsplan zu stellen sind.

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IMRRS 2023, 0085
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nichtigkeit nur in Ausnahmefällen!

LG München I, Beschluss vom 03.12.2020 - 1 S 2537/20

Mangels ausreichender Bestimmtheit ist ein Beschluss nur dann nichtig, wenn sich sein Inhalt auch im Wege der vorrangig gebotenen Auslegung nicht fest­stellen lässt, was aber die Ausnahme ist.

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IMRRS 2023, 0136
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwertbestimmung bei Beschlüssen

LG München I, Beschluss vom 19.09.2022 - 36 T 6052/22

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0120
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Künftige Reparaturen sollen nur noch den jeweiligen Wohnungseigentümer belasten: Zulässig?

LG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2022 - 10 S 41/21

Ein Beschluss über die von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichende Verteilung der Kosten einer Instandsetzungsmaßnahme nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG muss den nach § 19 Abs. 1 WEG das Handeln der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt bestimmenden Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen.

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IMRRS 2023, 0123
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kinderbetreuung in Wohneinheit

AG Paderborn, Urteil vom 16.08.2022 - 52 C 9/22

Bei der Nutzung einer Wohnung zur (werk-)täglichen Erbringung von Betreuungsleistungen in Form einer Pflegestelle für bis zu fünf Kleinkinder, bei der der Erwerbscharakter im Vordergrund steht, kann nicht mehr von einer Wohnnutzung ausgegangen werden. Dabei handelt es sich zumindest um eine teilgewerbliche Nutzung der Wohnung.

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IMRRS 2023, 0119
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zu kurze Ladungsfristen führen zur Nichtigkeit!

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 29.09.2022 - 980b C 16/22 WEG

1. Der Nichtvollzug von angefochtenen Beschlüssen kann ausnahmsweise geboten sein, wenn dem Anfechtungskläger ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder wenn bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf.*)

2. Die durch grundlos verkürzte Ladungsfrist bedingte Verletzung des Mitwirkungs- und Teilnahmerechts des Verfügungsklägers, das zum Kernbereich ihrer elementaren Mitgliedschaftsrechte gehört, hat die Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse zur Folge.*)

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IMRRS 2023, 0082
WohnungseigentumWohnungseigentum
Klage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung

AG Suhl, Urteil vom 10.03.2021 - 1 C 144/19

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0086
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch bei Verwalterwiederwahl können Alternativangebote nötig sein

AG Offenbach, Urteil vom 26.10.2020 - 310 C 72/19

Zwar ist die Einholung von Alternativangeboten im Falle der Wiederbestellung des amtierenden Verwalters grundsätzlich nicht erforderlich. Anderes gilt aber dann, wenn sich der Sachverhalt seit der Erstbestellung des wieder zu bestellenden Verwal­ters maßgeblich verändert hat, denn die Wohnungs­eigentümer sollen bei der Abstimmung wissen, worauf sie sich einlassen.

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IMRRS 2023, 0081
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung von alter Gesamtabrechnung

AG Kaiserslautern, Urteil vom 16.04.2021 - 5 C 39/20

Würden die vorgetragenen Bedenken gegen den Beschluss der Eigentümerversammlung nach einem neuen Recht keinerlei Anhaltspunkte für eine Aufhebung geben, fehlt der Anfechtungsklage das Rechtsschutzinteresse. Würde der Beschluss nunmehr aufgehoben, wäre nämlich die absolut gleiche Beschlussfassung, die auf der nächsten Versammlung erneut erfolgte, anfechtungsfest.

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IMRRS 2023, 0078
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter-Sondervergütung wegen Zensus

AG Hannover, Urteil vom 04.03.2021 - 482 C 8084/20

Heißt es in der Einladung zur Eigentümerversammlung: "Bericht und Beschluss über den Umgang der Gebäude- und Wohnzählung 2021 (Informationsblatt als Anlage)", ergibt sich daraus nicht, dass im Rahmen des "Umgangs" mit dem sog. Zensus 2021 nicht auch die Frage einer etwaigen Sondervergütung für die Hausverwaltung besprochen und entschieden wird.

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IMRRS 2023, 0089
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschränkungen des Vertreterkreises auch nach dem WEMoG noch gültig!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.11.2022 - 2-13 S 54/22

1. Ein Wohnungseigentümer kann sich auf einer Eigentümerversammlung nicht von seinem Sondereigentumsverwalter vertreten lassen, wenn dies der Vertretungsregelung in der Teilungserklärung widerspricht.*)

2. Beschränkungen des Vertreterkreises in Altvereinbarungen sind auch nach Inkrafttreten des WEMoG weiterhin wirksam.*)

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IMRRS 2023, 0077
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gläubigerstellung der Gemeinschaft hinsichtlich einer Zwangsvollstreckungs-Unterwerfungserklärung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 26.11.2021 - 980b C 23/21

1. Die WEG (Verband) als Gläubigerin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes bzw. der Vorschüsse zur Kostentragung nach § 28 I 1 WEG nF (vgl. schon BGH, ZMR 2017, 570) ist auch gleichzeitig Gläubigerin bzw. Empfängerin der nach der Teilungserklärung (TE) abzugebenden notariellen Unterwerfungserklärung.*)

2. Mit objektiv-normativ auszulegendem Negativbeschluss können die Eigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG n.F. darüber entschieden, dass eine Übernahme des Selbstbehalts durch die Gemeinschaft (nebst anschließender Sozialisierung auf alle Eigentümer) nicht stattfinden soll. Bereits im Geltungsbereich von § 16 III WEG aF war eine Beschlusskompetenz für die Verteilung eines Selbstbehalts in der Gebäudeversicherung auf einzelne (verursachende) Eigentümer gesehen worden (vgl. AG Lemgo, NZM 2018, 405 [406] [AG Lemgo 13.11.2017 - 16 C 17/17]; Dötsch, NZM 2018, 353 [369]).*)

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IMRRS 2023, 0079
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Terrassen- und Balkonsanierung: Spätere Änderung des Kostenverteilerschlüssels?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.12.2022 - 2-13 S 20/22

1. Ist mit einer Erhaltungsmaßnahme ein Beschluss über die Verteilung der Kosten getroffen worden, steht einer späteren Änderung des Kostenverteilerschlüssels im Regelfall schutzwürdiges Interesse der Eigentümer entgegen.*)

2. Da Gegenstand des Beschlusses nach § 28 Abs. 2 WEG nur noch die sog. Abrechnungsspitzen sind, hat die Anfechtungsklage bereits dann Erfolg, wenn eine Position der Jahresabrechnung einen ergebnisrelevanten Fehler enthält. Teilbarkeit liegt hingegen bezüglich des Beschlusses über die Anpassung der Vor- und Nachschüsse der laufenden Bewirtschaftungskosten und der Rücklagen vor.*)




IMRRS 2023, 0076
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Räumung wegen Eigenbedarf aufgrund Begründung von Wohnungseigentum

AG Mettmann, Urteil vom 11.05.2022 - 27 C 274/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0063
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einladung zur Eigentümerversammlung ist Ausladung: Beschlüsse nichtig!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 10.12.2021 - 980b C 12/21

1. Wenn Anfechtungskläger beantragt haben, einen bestimmten Beschluss "für ungültig zu erklären", so ist diese mit einer Anfechtungsklage i.S.v. § 44 Abs.1 Satz 1 Alt. 1 WEG zu erreichende Rechtsfolge wesens- und inhaltsgleich mit dem prozessualen Begehren, die Nichtigkeit eines Beschlusses mit der sog. Nichtigkeitsklage (§ 44 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 WEG) festzustellen; beide Klagearten haben auch nach WEMoG (vgl. aber zum fehlerbezogenen Streitgegenstand Jacoby/Lehmann-Richter, ZMR 2021, 273 ff.) einen identischen Streitgegenstand (vgl. nur BGH, ZMR 2018, 608 zu § 46 WEG a.F.).*)

2. Wurde die Klage gegen die "übrigen Wohnungseigentümer" gerichtet und später gegen die "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" gerichtet, handelt es sich um eine zulässige (subjektive) Klageänderung im Sinne einer teilweisen Klagerücknahme, verbunden mit einem Parteiwechsel auf Beklagtenseite.*)

3. Wird mit dem Zusatz eingeladen, dass "ein persönliches Erscheinen (...) aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation nicht möglich" sei und dass "die Vertretung (...) in diesem besonderen Fall ausschließlich durch den Verwalter erfolgen" könne, so liegt eine Ausladung und damit ein Ladungsfehler vor, der zur Nichtigkeit führt.*)

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IMRRS 2023, 0060
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dauerhaftes Aufstellen einer Waschmaschine bedarf der Genehmigung der Eigentümergemeinschaft

AG Bonn, Urteil vom 04.05.2022 - 211 C 45/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0073
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Entlastung bei fehlerhafter Jahresabrechnung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.12.2022 - 2-13 S 77/21

1. Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, dem Verwalter und dem Beirat Entlastung zu erteilen, wenn die von der Entlastung umfasste Abrechnung fehlerhaft ist. Denn das mit der Entlastung verbundene negative Schuldanerkenntnis steht dem bestehenden Anspruch, dass der Verwalter eine korrekte Abrechnung vorlegt und der Beirat diese prüft, entgegen.*)

2. Maßgeblich für die Ordnungsgemäßheit der Beschlussfassung ist der Zeitpunkt der Versammlung, daher ist es für den Erfolg der Anfechtung des Entlastungsbeschlusses ohne Relevanz, ob der Beschluss über die Abrechnung angefochten wurde.*)

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IMRRS 2023, 0059
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beseitigung einer Sichtschutzwand zwischen zwei Balkonabschnitten

AG Bonn, Urteil vom 04.05.2022 - 211 C 38/21

(ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2023, 0057
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Geschäftshaus als Hotel genutzt werden?

AG Hannover, Urteil vom 23.07.2020 - 481 C 7675/19

Die beabsichtigte Nutzung der Sondereigentumseinheit als Hotel geht nicht über eine zulässige Nutzung im Rahmen der Teilungserklärung hinaus, wenn dort eine Nutzung als Geschäftshaus vorgesehen ist.

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IMRRS 2023, 0066
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondereigentumsfähigkeit von Abdichtungsebene

LG Rostock, Beschluss vom 21.04.2020 - 1 S 143/19

Bei Abdichtungsebenen im Fußbodenbereich der Whirlpoolanlagen bzw. Duschbereiche handelt es sich um nicht sondereigentumsfähiges Gemeinschaftseigentum.

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IMRRS 2023, 0056
WohnungseigentumWohnungseigentum
Miteigentumsanteil ohne Sondernutzungsrecht?

AG Hamburg-Harburg, Urteil vom 28.07.2020 - 648 C 290/19

Es ist nicht zwingend, dass mit jedem Miteigentumsanteil ein gleichlautendes Sondernutzungsrecht an der Gemeinschaftsfläche verbunden sein muss. Vielmehr kann im Rahmen der Privatautonomie auch durchaus eine Regelung getroffen werden, wonach ein Miteigentumsanteil mit keinem oder nur einem relativ kleinen Sondernutzungsrecht an dem gemeinsamen Grundstück verbunden ist.

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IMRRS 2023, 0047
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf einen Sondereigentumsanteil ist unwirksam!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.2022 - 3 W 52/22

1. Der Verzicht auf einen Wohnungs- oder Teileigentumsanteil ist unzulässig.*)

2. Der gute Glaube daran, dass das Eigentum an Grundbesitz durch den eingetragenen Verzicht wirksam aufgegeben und dadurch herrenlos geworden sei, wird durch § 892 BGB nicht geschützt.*)

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IMRRS 2023, 0033
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WohnungseigentumWohnungseigentum
Erstherstellungsanspruch im neuen Recht?

LG München I, Urteil vom 20.10.2022 - 36 S 1546/22 WEG

Der Anspruch auf erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums steht im neuen Recht unter dem Vorbehalt eines abweichenden Beschlusses nach § 20 Abs. 1 WEG, so dass er nur dann besteht, wenn ein solcher abweichender Beschluss weder bestandskräftig gefasst wurde, noch rechtmäßigerweise gefasst werden kann.

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IMRRS 2023, 0027
ImmobilienImmobilien
Abgeschlossenheit einer Wohnung bedarf keiner Mindestausstattung

KG, Beschluss vom 13.10.2022 - 1 W 396/21

Nach der AVA vom 06.07.2021 bedarf es keiner aus dem Aufteilungsplan ersichtlichen Mindestausstattung für die Abgeschlossenheit einer Wohnung i.S.v. § 3 Abs. 3 WEG.*)

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IMRRS 2023, 0004
ImmobilienImmobilien
Kann Terrasse Sondereigentum sein?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.07.2020 - 20 W 114/20

Eine ebenerdige Terrasse ist nur dann sondereigentumsfähig, wenn sie Schutz vor äußeren Einwirkungen und Schutz der Privatsphäre bietet. Dafür genügt ein bloßer Betretensschutz durch einen einfachen Holzzaun nicht.*)

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IMRRS 2023, 0044
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung zu Wohnzwecken

LG Koblenz, Urteil vom 23.12.2019 - 2 S 34/19 WEG

ohne amtlichen Leitsatz

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