Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6003 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2243BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 55/00
Ein Speiselokal und ein Pilslokal mit Musikunterhaltung dürfen nicht betrieben werden, wenn nur der Betrieb eines "Kur-Cafes" im Erdgeschoß und der einer Weinstube im Kellergeschoß zugelassen sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2242
BayObLG, Beschluss vom 28.09.2000 - 2Z BR 45/00
Sind die Böden einer Eigentumswohnung mit Teppichboden auszulegen, so genügt es nicht, lose Teppiche hinzulegen oder PVC zu verlegen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2241
OLG Köln, Beschluss vom 29.09.2000 - 16 Wx 132/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2240
BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 97/00
Hat das Landgericht die Beschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen, kann das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden, wenn die Entscheidung des Amtsgerichts hinreichende Feststellungen zum Sachverhalt enthält, und weitere tatsächlichen Feststellungen nach Sachlage nicht in Betracht kommen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2239
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
Der teilende Alleineigentümer kann gemäß § 8 WEG einseitig ein Sondernutzungsrecht an einer erst künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtenden Penthousewohnung begründen, wenn durch die Teilungserklärung diejenigen Eigentümer, die nicht Berechtigte sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden und dem Berechtigten das inhaltlich klar und eindeutig bezeichnete Benutzungsrecht zugestanden wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2237
KG, Beschluss vom 09.05.2001 - 24 W 3082/00
1. Wohngeldschuldner ist nur der wahre Wohnungseigentümer, wenn der Inhalt des Grundbuchs mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt.*)
2. Eine Kommanditgesellschaft, deren Firma wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist und die daraufhin von Amts wegen ebenfalls im Wohnungsgrundbuch als Eigentümerin gelöscht wird, bleibt Schuldnerin des Wohngeldanspruchs, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Amtslöschungen im Handelsregister und im Wohnungsgrundbuch zu Unrecht eingetragen worden sind.*)
VolltextIMRRS 2006, 2236
BGH, Beschluss vom 10.05.2001 - V ZB 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2235
BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 59/00
Die Bezeichnung des Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung deckt grundsätzlich auch die Beschlußfassung über eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.*)
VolltextIMRRS 2006, 2234
BayObLG, Beschluss vom 06.10.2000 - 2Z BR 53/00
Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Dann darf er auch Holzpalisaden zur Befestigung des Hangs durch Betonmauern mit Natursteinverkleidung ersetzen, wenn die Mauern durch ihre Bepflanzung den Eindruck eines Steingartens erwecken.*)
VolltextIMRRS 2006, 2233
BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 51/01
Der Anspruch auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen setzt eine Wiederholungsgefahr voraus.*)
VolltextIMRRS 2006, 2232
BayObLG, Beschluss vom 09.10.2000 - 2Z BR 87/00
1. Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer angebrachte Balkonverglasung den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet.*)
2. Zur Prüfung des Rechtsmißbrauchs, wenn von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachten Balkonverglasung verlangt wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2230
OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2000 - 16 WX 102/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2229
OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2227
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
Zur Festsetzung des Geschäftswerts in Wohnungseigentumssachen, wenn die Kosten des Verfahrens zu dem Interesse eines Beteiligten nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Hier: Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses und einer Verwalterbestellung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2226
BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 2Z BR 98/00
Die Beschwerdesumme kann nicht- durch Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags im Beschwerdeverfahren erreicht werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2225
OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2001 - 16 Wx 68/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2223
KG, Urteil vom 21.05.2001 - 20 U 5848/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2222
OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2000 - 16 Wx 142/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2221
KG, Beschluss vom 21.05.2001 - 24 W 94/01
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer und auch seinem Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden (a. A. OLG Köln, NJW-RR 2001, 301).*)
VolltextIMRRS 2006, 2220
BayObLG, Beschluss vom 25.05.2001 - 2Z BR 133/00
Ob und unter welchen Voraussetzungendem Verwalter Vervielfältigungs- und Versandkosten für Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung zustehen, hängt von den Regelungen des Verwaltervertrages ab.*)
VolltextIMRRS 2006, 2219
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.2000 - 3 W 200/00
1. Bei der Beschwerde gegen die durch das Landgericht im Wohnungseigentumsverfahren für das Beschwerdeverfahren erfolgte Festsetzung des Geschäftswertes handelt es sich um eine unbefristete und zulassungsfreie Erstbeschwerde.*)
2. Der Geschäftswert bemisst sich im Falle der übereinstimmenden teilweisen Erledigung ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der Erledigung nach dem Geschäftswert der restlichen Hauptsache und dem bis zur Erledigung auf den erledigten Teil entfallenden Kosten.*)
VolltextIMRRS 2006, 2217
OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2216
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2214
BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
Im WEG-Verfahren beginnt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen durch den Richter in Gegenwart aller Beteiligte*)
VolltextIMRRS 2006, 2213
BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 62/01
Die Beseitigung des Grillplatzes durch Entfernung der in dem Antrag genannten Gegenstände stellt - ebenso wie die Errichtung eines solchen (Staudinger/Bub § 22 Rn. 149) - eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar.*)
Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.*)
VolltextIMRRS 2006, 2212
OLG Köln, Urteil vom 20.10.2000 - 19 U 43/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2211
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
1. Der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsvollstreckung haftet aus nach seinem Eintritt genehmigten Jahresabrechnungen nicht für Fehlbeträge, soweit diese auf rückständigen Beitragszahlungen des Rechtsvorgängers beruhen.*)
2. Ein Eigentümerbeschluss über die Genehmigung ursprünglich beanstandungsfreier Jahresabrechnungen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er mit Blick auf den Eigentümerwechsel von dem Verwalter auf "Abrechnungsspitzen" geprüfte und ggf. im Sinne einer Differenzierung nach Beitragsrückständen und dieselben übersteigenden Nachforderungsbeträgen aktualisierte Jahresabrechnungen nicht zum Gegenstand hat.*)
3. Vor einer Klärung des Erfordernisses einer Aufschlüsselung der Abrechnungsfehlbeträge im vorgenannten Sinne, die erst einen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnungen aus den Abrechnungsperioden vor dem Eigentumswechsel ermöglicht, ist dem Verwalter Entlastung für seine Geschäftsführung in diesen Zeiträumen nicht zu erteilen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2208
BayObLG, Beschluss vom 26.10.2000 - 2Z BR 71/00
Es zählt zur tatrichterlichen Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer installierte Pergola den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert.*)
VolltextIMRRS 2006, 2207
KG, Urteil vom 26.10.2000 - 19 U 6873/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2206
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.10.2000 - 3 W 95/00
Treten zwei klagende Eheleute als Streitgenossen auf, um aus einem gemeinsamen notariellen Kaufvertrag über Wohnungseigentum die Auflassung an sich zu Miteigentum von je 1/2 zu fordern, deren Fälligkeit sie u.a. mit gemeinsamen Gewährleistungsrechten begründen, die sie restlichen Zahlungsansprüchen des Verkäufers entgegenhalten, so handelt es sich um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne des § 6 BRAGO.*)
VolltextIMRRS 2006, 2205
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
1. Ein Zweitbeschluss mit dem Inhalt, Altbestände von Außenrolläden oberhalb der Erdgeschosswohnungen einer Wohnanlage zu belassen, beinhaltet die konkludente Zustimmung zur Anbringung von Außenrolläden und greift in eine geschützte Rechtsposition ein, wenn die Gemeinschaft zuvor bestandskräftig die Anbringung von Außenrolläden oberhalb von Erdgeschosswohnungen für unzulässig erklärt und den Verwalter verpflichtet hat, ggf. alles Erforderliche zur Durchsetzung der Beseitigung einzuleiten.*)
2. Bei einem bereits als uneinheitlich empfundenen optisch ästhetischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnanlage - hier durch die Wirkung verschiedenartiger Markisen - kann sich eine nachteilige Veränderung aus einer Verstärkung und Intensivierung dieses Eindrucks ergeben.*)
VolltextIMRRS 2006, 2202
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2000 - 3 Wx 276/00
Eine Abwasserhebeanlage, die sich im gemeinschaftseigenen Heizungskeller befindet, aber lediglich der Abwasserentsorgung einer einzelnen Eigentumswohnung dient, gehört als Gebäudebestandteil gemäß § 5 Abs. 1 WEG zu den Sondereigentumsräumen, deren Abwässer sie entsorgt, und ist damit Gegenstand des Sondereigentums.*)
VolltextIMRRS 2006, 2201
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2000 - 3 Wx 92/00
1. Mit dem die Jahresabrechnung genehmigenden Beschluss der Wohnungseigentümer wird dem Verwalter stillschweigend Entlastung hinsichtlich der in der Abrechnung dargestellten Zahlungsvorgänge einschließlich des zugrunde liegenden Verwalterhandelns erteilt, wenn sich die Eigentümer die Entlastung nicht ausdrücklich oder zumindest schlüssig vorbehalten.*)
2. Ansprüche gegen den Verwalter wegen Vorgängen, die bei dem Genehmigungsbeschluss nicht bekannt oder erkennbar waren, können nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Verwaltungsbeirat die Vorgänge kannte oder kennen müsste.*)
VolltextIMRRS 2006, 2200
BayObLG, Beschluss vom 31.10.2000 - 2Z BR 79/00
Regelmäßig muß das Beschwerdegericht in einer Wohnungseigentumssache mündlich verhandeln.*)
Es ist zulässig, selbständige Rechnungsposten einer Jahresabrechnung anzufechten.*)
VolltextIMRRS 2006, 2198
BayObLG, Beschluss vom 02.11.2000 - 2Z BR 69/00
Eine Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber fällt nicht an, wenn der Verwalter in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer Wohngeldansprüche einklagt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2197
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2000 - 3 Wx 253/00
1. Wird der Verwalter ermächtigt
a) zur Vergabe von Instandsetzungsaufträgen mit einem 5.000,- DM brutto nicht übersteigenden Auftragsvolumen ohne Beteiligung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei nicht gesicherter Risikobegrenzung auf eine Gesamtsumme sämtlicher Aufträge;
b) zur Einstellung von Hilfskräften ohne zahlenmäßige bzw. funktionelle Begrenzung und ohne Festlegung einer Obergrenze für die Gesamthonorarbelastung der Gemeinschaft pro Wirtschaftsjahr; so ist der dies genehmigende Beschluss der Wohnungseigentümer auf Anfechtung für unwirksam zu erklären.
2. Die Vereinbarung einer Vergütung von 14,- DM netto für die Verwaltung eines von einem Nicht-Wohnungseigentümer genutzten Hobbyraumes bzw. einer Garage entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.*)
VolltextIMRRS 2006, 2193
BayObLG, Beschluss vom 07.06.2001 - 2Z BR 32/01
Erledigendes Ereignis im Wohnungseigentumsverfahrens kann auch die im Wohngeldverfahren abgegebene Aufrechnungserklärung selbst dann sein, wenn die Forderungen als in einem Zeitpunkt erloschen gelten, der vor der Rechtshängigkeit der im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Forderungen liegt.*)
VolltextIMRRS 2006, 2192
BayObLG, Beschluss vom 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
Die Nutzung eines Teileigentums als Gaststätte stört erheblich mehr als die Nutzung als Laden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2190
BayObLG, Beschluss vom 11.06.2001 - 2Z BR 128/00
Zur Frage der Aufrechnung von Ansprüchen aus einer Notgeschäftsführung gegen Wohngeldansprüche.*)
VolltextIMRRS 2006, 2188
BayObLG, Beschluss vom 12.06.2001 - 2Z BR 94/01
Aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer kann, daß ein beim Bau nicht eingehaltener Teilungsplan an den tatsächlichen Bauzustand angepaßt wird.*)
VolltextIMRRS 2006, 2187
OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01
Ein rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan für zurückliegende Wirtschaftsjahre ist nichtig.*)
VolltextIMRRS 2006, 2185
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001 - 3 Wx 132/01
Zum Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einer Änderung des Kostenverteilungsschlüssels dahin, dass die Wasser- und Entwässerungskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch und nicht - wie in der Teilungserklärung bestimmt - nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen abgerechnet werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2184
OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2001 - 2 Wx 72/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2183
KG, Beschluss vom 20.06.2001 - 24 W 5302/00
1. Sofern nicht in der Teilungserklärung für den Verwalter allgemein oder in der gerichtlichen Bestellung etwas anderes bestimmt ist, umfasst die Einsetzung eines gerichtlichen Notverwalters nicht automatisch die Ermächtigung zur Verfahrensvertretung der Wohnungseigentümer in einem laufenden Beschlussanfechtungsverfahren.*)
2. Führt der Notverwalter ein Beschlussanfechtungsverfahren in zweiter Instanz für die Wohnungseigentümer weiter, sind diese nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten, so dass auf die Rechtsbeschwerde eines einzelnen Wohnungseigentümers notwendig eine Zurückweisung erfolgen muss, falls eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist.*)
VolltextIMRRS 2006, 2182
BayObLG, Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01
Zur Frage der Rechtskraft und Präklusion im Wohnungseigentumsverfahren.*)
VolltextIMRRS 2006, 2180
BayObLG, Beschluss vom 21.06.2001 - 2Z BR 124/00
Gegen eine gerichtliche Entscheidung, durch die Eigentümerbeschlüsse einer Versammlung für ungültig erklärt werden, die nicht stattgefunden hat, kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel der formellen Aufhebung eingelegt werden.*)
VolltextIMRRS 2006, 2179
BayObLG, Beschluss vom 27.06.2001 - 2Z BR 24/01
Die Gemeinschaftsordnung kann wirksam ein Zurückbehaltungsrecht eines Wohnungseigentümers gegen Wohngeldforderungen der übrigen Wohnungseigentümer ausschließen.*)
VolltextIMRRS 2006, 2178
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2001 - 3 Wx 79/01
Das gemäß § 910 BGB im Falle des Überhangs gegebene Selbsthilferecht des Eigentümers ist im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar.*)
VolltextIMRRS 2006, 2177
OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextIMRRS 2006, 2175
BayObLG, Beschluss vom 29.06.2001 - RE-Miet 1/01
Auch die Übertragung von Wohnungseigentum zur Erfüllung eines Vermächtnisses kann als eine Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB zu werten sein.*)
Volltext