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Sachgebiet: Wohnungseigentum

5996 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 1478
GewerberaummieteGewerberaummiete
Wohnungseigentum

OLG Köln, Urteil vom 15.03.2000 - 2 U 74/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1477
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1476
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehlerhaftes Messgerät: Jahresabrechnung im Zweitbeschluss

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.03.2000 - 3 Wx 414/99

1. Stellt sich nach bestandskräftig beschlossener Jahresabrechnung heraus, dass den dort u.a. abgerechneten Heizkosten wegen eines fehlerhaft eingebauten Messgerätes eine unrichtige Erfassung zugrunde lag, so ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht gehindert, die Jahresabrechnung im Wege des Zweitbeschlusses zu korrigieren.*)

2. Zur Heizkostenverteilung, wenn der tatsächliche Wärmeverbrauch wegen eines Defekts des Messgerätes im Abrechnungszeitraum nicht ordnungsgemäß erfasst werden konnte.*)

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IMRRS 2006, 1474
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzumutbarer Anschluss an die Zentralheizung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.03.2000 - 3 Wx 77/00

Eine in der Teilungserklärung nach dem Wohnungseigentumsgesetz vorgesehene Regelung zur Entziehung des Wohnungseigentums, die als Gründe der Entziehung u.a. nachbarrechtliche Störungen und "schwere persönliche Mißhelligkeiten" nennt, kann wegen mangelnder Bestimmtheit nicht ins Grundbuch eingetragen werden.*)

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IMRRS 2006, 1473
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2000 - 3 Wx 53/00

1. Wirkt sich eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums durch einen Miteigentümer permanent nachteilig auf das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers aus, indem ein Teil seines Kellers für die Führung zweier Kupferwasserleitungen mitbenutzt wird und dort zwei Deckendurchbrüche angelegt werden, so darf die Maßnahme nicht ohne Zustimmung dieses Sondereigentümers erfolgen.*)

2. Eine im Gemeinschaftsverhältnis liegende besondere Treuepflicht gebietet nicht die Hinnahme eines substantiellen und fortdauernden Eingriffs in Gestalt der Mitbenutzung eines Teiles des Sondereigentums, um einem anderen Wohnungseigentümer die kostenintensivere aber durchaus mögliche und nicht von vornherein unzumutbare Verlegung von Wasserleitungen unter seinem Parkettboden zu ersparen.*)

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IMRRS 2006, 1472
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teilungserklärung: Eisdielen sind keine Ladengeschäfte

OLG Schleswig, Beschluss vom 29.03.2000 - 2 W 7/00

Eisdielen sind keine Ladengeschäfte im Sinn einer Teilungserklärung*)

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IMRRS 2006, 1470
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.2000 - 3 Wx 465/99

Die Feststellung, dass in einer Wohnungseigentümerversammlung ein Mehrheitsbeschluss zustande gekommen ist, setzt voraus, dass die Anzahl der Ja-Stimmen ermittelt wird; die Feststellung der Anzahl der Nein-Stimmen und der Stimmenthaltungen reicht nicht aus.*)

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IMRRS 2006, 1469
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.04.2000 - 3 Wx 334/99

Wird durch einen unangefochten gebliebenen Mehrheitsbeschluss einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an Teilen des Gemeinschaftseigentums (hier: Bastelraum) bis zu seinem Ausscheiden aus der Gemeinschaft eingeräumt und hieran zugleich die Erbringung von Gartenarbeiten als Gegenleistung geknüpft, so führt eine dem Verpflichteten zurechenbare Nichterfüllung der Gartenpflege in jedem Falle dazu, dass sein etwaiges Sondernutzungsrecht in gleicher Weise wie bei seinem Ausscheiden aus der Eigentümergemeinschaft entfällt.*)

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IMRRS 2006, 1467
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Urteil vom 26.03.1999 - 10 U 41/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1466
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum

OLG Köln, Urteil vom 13.04.1999 - 15 U 148/98

Im Einzelfall kann sich aus § 242 BGB ein schuldrechtlicher Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum gegen die anderen Wohnungseigentümer ergeben.*)

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IMRRS 2006, 1465
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.04.1999 - 2Z BR 33/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1461
WohnungseigentumWohnungseigentum
Duldungspflicht bezüglich Sanierungsmaßnahmen

OLG Köln, Beschluss vom 02.06.1999 - 16 Wx 57/99

Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft bestandskräftig eine Sanierungsmaßnahme beschlossen, und führt sie dann eine von der beschlossenen Maßnahme leicht abweichende, die Eigentümer weniger belastende Variante aus, so handelt ein Wohnungseigentümer rechtsmißbräuchlich, der das Unterlassen der Sanierungsmaßnahme unter Berufung auf diese Abweichung vom Gemeinschaftsbeschluss begehrt, obwohl er sich nur durch einen Teil der Baumaßnahme gestört sieht und diesen deshalb verhindern will, der bereits in der bestandskräftig beschlossenen Variante unverändert vorgesehen war.*)

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IMRRS 2006, 1460
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dachgarten rund um Penthousewohnung

OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 56/99

Die Anlegung eines Dachgartens auf der im Sondereigentum stehenden Dachterrasse rund um eine Penthousewohnung stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen.*)

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IMRRS 2006, 1459
WohnungseigentumWohnungseigentum
Feststellungsinteresse im WEG-Verfahren

OLG Köln, Beschluss vom 09.06.1999 - 16 Wx 46/99

Auch im WEG - Verfahren bedarf es zur Zulässigkeit eines Feststellungsantrages der Darlegung eines Feststellungsinteresses. Dieses fehlt, wenn die begehrte Feststellung( - der Verpflichtung zur Duldung eines bestimmten Zustandes -) schon inzident in einer einen Beseitigungsanspruch abweisenden Entscheidung getroffen wurde.*)

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IMRRS 2006, 1455
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen Wohnungseigentümer?

OLG Köln, Urteil vom 23.06.1999 - 11 U 251/98

Reguliert der Gebäudeversicherer aufgrund eines von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrages den Schaden, den ein einzelner Wohnungseigentümer leicht fahrlässig an fremdem Sonder- und Miteigentum verursacht hat, so kann er gegen den schädigenden Wohnungseigentümer nicht nach § 67 Abs. 1 VVG Rückgriff nehmen.*)

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IMRRS 2006, 1453
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 12.07.1999 - 16 Wx 98/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1448
WohnungseigentumWohnungseigentum
Außergerichtlichen Kosten bei Rücknahme des Rechtsmittels

OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.1999 - 15 W 205/99

1.Maßstab für die Ausübung des Ermessens dahin, ob dem Beschwerdeführer nach Rücknahme seines Rechtsmittels die außergerichtlichen Kosten der Beschwerdegegner aufzuerlegen sind, ist die sachliche Erfolgsaussicht des Rechtsmittels.*)

2.Eine Erstattungsanordnung zu Lasten des Beschwerdeführers kommt nur in Betracht, wenn sein Rechtsmittel offensichtlich aussichtlos war, er insbesondere die zutreffenden Gründe der Entscheidung der Vorinstanz nicht mit tragfähigen Gesichtspunkten angegriffen hat, die zu einer anderen Sachentscheidung hätten führen können.*)

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IMRRS 2006, 1447
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 18.08.1999 - 16 Wx 78/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1438
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.1999 - 16 Wx 123/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1432
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 13.09.1999 - 16 Wx 65/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1430
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 23.09.1999 - V ZB 17/99

1.In dem Beitragsverfahren ist der säumige Wohnungseigentümer nur Antragsgegner und nicht zugleich auch Antragsteller.*)

2. Die fehlende Einladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung macht die gefaßten Beschlüsse allenfalls anfechtbar, nicht nichtig.*)

3. Der Ersteigerer einer Eigentumswohnung haftet für die Beitragsrückstände seines Vorgängers auch dann nicht, wenn der nach dem Eigentumswerwerb gefaßte Beschluß über die sie einbeziehende Jahresabrechnung bestandskräftig geworden ist.*)

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IMRRS 2006, 1428
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 29.09.1999 - 2Z BR 29/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1427
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 30.09.1999 - III ZB 48/99

Bekämpft ein Wohnungseigentümer mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Enteignung einer zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörende Fläche, so richtet sich der Streitwert bzw. im Falle der Klageabweisung der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem vollen Wert dieser Fläche.*)

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IMRRS 2006, 1425
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 07.10.1999 - 2Z BR 73/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1424
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Unzumutbarer Anschluss an die Zentralheizung

LG Freiburg, Urteil vom 18.05.2006 - 4 T 97/06

1. Eine Änderung der Teilungserklärung ist grundsätzlich zwar nur einstimmig zulässig. Sie kann jedoch beansprucht werden, wenn außergewöhnliche Umstände das Festhalten an der in der Teilungserklärung getroffenen Regelung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen.

2. Die Anwendung des gesetzlichen Verteilungsschlüssels des § 16 Abs. 2 WEG erweist sich als grob unbillig und verstößt damit gegen Treu und Glauben, wenn eine Wohnung, die nicht an der gemeinschaftlichen Gas-Zentralheizung angeschlossen ist entsprechend dem Verhältnis ihres Miteigentumsanteils an den Kosten der zentralen Heizungsanlage beteiligt wird, obwohl sie bisher über einen längeren Zeitraum aufgrund geübter Praxis nicht an den Kosten beteiligt worden ist.

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IMRRS 2006, 1422
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 14.10.1999 - 2Z BR 108/99

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1406
RechtsanwälteRechtsanwälte
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer WEG

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.05.2006 - 3 W 63/06

Haben die Wohnungseigentümer ihren Verfahrensbevollmächtigten noch vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft (Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05 -) mit der gerichtlichen Geltendmachung rückständiger Hausgelder im Verfahren nach § 43 WEG beauftragt, so steht diesem die Mehrvertretungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO zu; im Falle einer den Wohnungseigentümern günstigen Kostengrundentscheidung ist die angefallene Erhöhungsgebühr dann als Bestandteil der notwendigen Kosten vom Gegner zu erstatten.*)

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IMRRS 2006, 1369
WohnungseigentumWohnungseigentum
WEG-Beschluss unwirksam wegen schwieriger Rechtslage

AG Dresden, Beschluss vom 10.11.2005 - 445 UR II 170/05

1. Wohnungseigentümer können die Geltendmachung der Ansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum durch Eigentümerbeschluss insgesamt grundsätzlich zu einer gemeinschaftlichen Angelegenheit machen.

2. Bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Bauträger bedarf es einer sorgfältigen Beurteilung der Rechtslage und tatsächlicher Sachkunde, um sicherzustellen, dass den Wohnungseigentümern durch den Vergleichsabschluss keine Nachteile entstehen.

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IMRRS 2006, 1340
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Prozessführungsbefugnis des Verwalters

OLG München, Beschluss vom 19.05.2006 - 32 Wx 58/06

Wenn ein Verwalter nach dem Wortlaut des Verwaltervertrages nur zur Prozessführung namens der Wohnungseigentümer ermächtigt ist, kann darin auch eine Ermächtigung zur Prozessführung im eigenen Namen zu sehen sein, wenn der Verwalter insgesamt mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist, um seine Verwaltungsaufgaben zu erledigen.*)

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IMRRS 2006, 1322
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlussanfechtung wg. fehlerhafter Protokollunterzeichnung

OLG Schleswig, Beschluss vom 24.03.2006 - 2 W 230/03

1. Ist in der Teilungserklärung bestimmt, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses der Eigentümerversammlung die Protokollierung des Beschlusses erforderlich und das Protokoll vom Verwalter und von zwei von der Versammlung bestimmten Wohnungseigentümern zu unterzeichnen ist, so hat die Bestimmung der zwei Wohnungseigentümer zu Beginn der Versammlung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer zu erfolgen.*)

2. Der Beschluss zur Bestimmung der Unterzeichner bedarf der in der Teilungserklärung vorgeschriebenen Form.

3. Werden die Unterzeichner des Protokolls nicht in der vorgeschriebenen Form bestimmt, sind die in der Versammlung gefassten Beschlüsse in der Regel für ungültig zu erklären.

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IMRRS 2006, 1319
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Insolvenzfähigkeit der WEG-Gemeinschaft?

LG Dresden, Beschluss vom 15.05.2006 - 5 T 105/06

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist auch unter Berücksichtigung ihrer Teilrechtsfähigkeit nicht insolvenzfähig.*)

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IMRRS 2006, 1318
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung: Einsichtnahmerecht des Wohnungseigentümers

OLG München, Beschluss vom 29.05.2006 - 34 Wx 27/06

Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in alle der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Verwaltungsunterlagen zu. Er ist berechtigt, gegen Kostenerstattung die Anfertigung von Kopien hinreichend genau bezeichneter Belege vom Verwalter zu verlangen. Die Forderung, alle Belege eines Wirtschaftsjahres gegen Kostenerstattung kopiert und zugesandt zu bekommen, kann im Einzelfall gegen das Schikane- und Mißbrauchsverbot verstoßen.*)

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IMRRS 2006, 1311
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrecht bei gemeinschaftlichem Wohnungseigentum

OLG Rostock, Beschluss vom 12.09.2005 - 7 W 43/03

1. Steht das Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, so kann das Stimmrecht in einer WEG-Versammlung nur einheitlich ausgeübt werden.

2. Der anwesende Mitinhaber handelt regelmäßig bei der Stimmabgabe nicht nur für sich, sondern auch für die übrigen - abwesenden - Mitinhaber. Er gilt als legitimiert, das Stimmrecht für alle Mitinhaber auszuüben.

3. Das Gleiche gilt für eine in der WEG-Versammlung geschlossene Vereinbarung.

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IMRRS 2006, 1258
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheitsbeschluss über schuldrechtliches Sondernutzungsrecht

OLG Köln, Beschluss vom 29.06.1998 - 16 Wx 86/98

Einräumung eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts durch Mehrheitsbeschluß*)

Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird ein solches Sondernutzungsrecht einräumender bloßer Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.*)

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IMRRS 2006, 1257
WohnungseigentumWohnungseigentum

BGH, Urteil vom 02.07.1998 - IX ZR 51/97

Macht der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft Ansprüche gegen einzelne Wohnungseigentümer geltend, vertritt er die Gemeinschaft mit Ausnahme der Antragsgegner.*)

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IMRRS 2006, 1256
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.1998 - 10 U 159/97

Eine Schadensersatzverpflichtung des Vermieters wegen Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs kommt auch dann in Betracht, wenn ein anderer Eigentümer einer Wohnungseigentumsanlage eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt hat, wonach die vertraglich vereinbarte Nutzung der Mieträume zum Betrieb einer Kinderarztpraxis wegen Verstoßes gegen die Teilungserklärung nicht durchführbar ist.*)

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IMRRS 2006, 1231
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sondernutzungsrecht: Berechtigung zum Freiflug von Tauben

OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.09.2005 - 20 W 87/03

Zur Frage der wohnungseigentumsrechtlichen Zulässigkeit des Freiflugs von 20 Edeltauben, die ein Wohnungseigentümer auf einem ihm im Rahmen eines Sondernutzungsrechts zugewiesenen Teil des Gemeinschaftseigentums hält.

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IMRRS 2006, 1230
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kostenverteilungsschlüssel: Verteilung von Anwaltskosten

KG, Beschluss vom 05.10.2005 - 24 W 6/05

Nur auf diejenigen Wohnungseigentümer, die den Anwalt beauftragt haben, sind die Anwaltskosten in den Einzelabrechnungen umzulegen.

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IMRRS 2006, 1229
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umgestaltung eines Balkongeländers ist bauliche Veränderung

OLG Köln, Beschluss vom 09.03.2006 - 16 Wx 27/06

Wird der optische Gesamteindruck der Fassade einer Wohnungseigentumsanlage nachhaltig beeinträchtigt, geht damit zugleich eine wesentliche Veränderung des ursprünglichen äußeren Erscheinungsbildes der Wohnungsanlage einher, was eine bauliche Veränderung beinhaltet.

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IMRRS 2006, 1228
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufteilung der Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2005 - 3 Wx 164/05

1. Bestimmt die Teilungserklärung, dass die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums aller Wohnungs- bzw. Teileigentümer im Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen sind und soll diese Bestimmung auch für die Verteilung der Kosten gelten, die mit einer ordnungsgemäß beschlossenen Veränderung oder Erneuerung des gemeinschaftlichen Eigentums verbunden sind, sofern nicht ein anderes Kostenverteilungsverhältnis beschlossen wurde, so ist ein Mehrheitsbeschluss über eine abweichende Kostenverteilung im Zusammenhang mit künftig erforderlich werdenden Terrasseninstandsetzungen mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig.*)

2. Die Öffnungsklausel ist nicht im Wege der Auslegung auf Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung auszuweiten.*)

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IMRRS 2006, 1219
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzungsänderung in WEG-Anlage: Kinderzimmer als Küche?

OLG Hamm, Beschluss vom 13.02.2006 - 15 W 163/05

1. Bezeichnen Teilungserklärung und das Grundbuch das Sondereigentum als Wohnung, so kann der Wohnungseigentümer die Wohnung insgesamt zu eigenen Wohnzwecken gebrauchen. Die allgemeine Zweckbestimmung wird nicht dadurch eingeschränkt, dass die einzelnen Räume der Wohnungen der Anlage im Aufteilungsplan als "Wohnzimmer", "Schlafzimmer", "Kinderzimmer", "Küche", "Badezimmer" und "WC" bezeichnet sind. Diesen Verwendungsangaben kommt nicht die Bedeutung einer Zweckbestimmung zu (vgl. BayObLG NJOZ 2003, 1231).

2. Handelt es sich bei Änderungen von Wasserleitungen um einen Anschluss an die im Gemeinschaftseigentum stehenden Steig- bzw. Fallleitungen und um eine Durchbohrung einer tragenden, gemäß § 5 Abs. 2 WEG im Gemeinschaftseigentum stehenden Wand, so liegt eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG vor. Eine Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG aber entbehrlich, wenn deren Rechte durch die bauliche Veränderung nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß beeinträchtigt werden.

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IMRRS 2006, 1197
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwaltervertrag: Vertragsschluss durch Verwaltungsbeirat

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

1. Macht ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf fehlende Einberufungskompetenz des Verwaltungsbeirats die Unwirksamkeit eines von der Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Mehrheitsbeschlusses geltend, so muss er - falls sich dies nicht aus anderen Umständen ergibt - dartun, dass er der Eigentümerversammlung wegen des Einladungsmangels ferngeblieben ist.*)

2. Die Ermächtigung des Verwaltungsbeirats, den Verwaltervertrag "abzuschließen", kann wirksam mehrheitlich beschlossen werden, sofern durch die Unterschrift des Verwaltungsbeirats nicht ein von diesem gegenüber dem Verwalter erzieltes Verhandlungsergebnis, sondern der vorangegangene Eigentümerbeschluss mit dem Inhalt eines vorliegenden Verwalterangebots bestätigt werden soll.*)

3. Die Beschlussfassung über den (AGB-) Verwaltervertrag widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn das Vertragswerk mehrere in ihrer Gesamtwürdigung bedeutsame Klauseln aufweist, die einer Inhaltskontrolle nicht standhalten (hier: Abbedingung des § 181 BGB; Unzulässige Haftungsbegrenzung durch Verkürzung des Beginns und der Dauer der Verjährung; Beauftragung von Sonderfachleuten; einschränkungslose Vergütungspflicht für die Einberufung und Durchführung mehr als einer Eigentümerversammlung pro Wirtschaftsjahr).*)

4. Dass die Beschlussfassung über den Verwaltervertrag ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, führt nicht dazu, dass der zuvor in Kenntnis des Vertragsinhalts gefasste Mehrheitsbeschluss über die Verwalterbestellung allein aus diesem Grunde auf Anfechtung für unwirksam zu erklären ist.*)

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IMRRS 2006, 1196
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Holztrennwand statt Maschendrahtzaun ist zustimmungspflichtig

OLG München, Beschluss vom 13.03.2006 - 34 Wx 1/06

Die seitliche Begrenzung eines offenen Garagenstellplatzes durch eine massive und im Gegensatz zur ursprünglichen Abtrennung durch Maschendraht völlig unelastische Holztrennwand stellt regelmäßig eine bauliche Veränderung dar, die zu einer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Beeinträchtigung anderer Wohnungseigentümer führen kann.*)

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IMRRS 2006, 1166
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz zum Isolierfenstereinbau gegen Fluglärm

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.02.2006 - 3 Wx 256/05

Zur Frage der Beschlusskompetenzen bezüglich des Einbaus von Isolierfenstern gegen Fluglärm.

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IMRRS 2006, 1165
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abrechnung der Müllentsorgungskosten nach Köpfen

OLG Köln, Beschluss vom 01.03.2006 - 16 Wx 223/05

Zu der Frage, wann die Kosten der Müllentsorgung nach Köpfen abgerechnet werden können.

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IMRRS 2006, 1147
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bauliche Veränderung: Verwirkung eines Beseitigungsanspruchs

OLG Hamburg, Beschluss vom 11.01.2006 - 2 Wx 28/04

1. Wird eine bauliche Veränderung bereits über 10 Jahre geduldet, so ist der diesbezügliche Beseitigungsanspruch – auch bei einer Rechtsnachfolge – verwirkt.

2. Eine Terrassenvergrößerung stellt grundsätzlich einen Nachteil i.S.d. § 14 WEG dar.

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IMRRS 2006, 1146
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abgrenzung zweier Sondernutzungsflächen

OLG Hamburg, Beschluss vom 06.02.2006 - 2 Wx 118/02

1. Können zwei Sondernutzungsflächen nicht abgegrenzt werden, unterliegen sie weiterhin dem Gebrauch aller Wohnungseigentümer.

2. Werden bei evident rechtswidrigen baulichen Veränderungen dem Unterlegenen auch die außergerichtlichen Kosten auferlegt, so ist dies nicht ermessensfehlerhaft.

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IMRRS 2006, 1129
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - WEG-Sache: Beschwerdeentscheidung ohne Rechtsmittelbelehrung

OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 16/06

Enthält die angegriffene Beschwerdeentscheidung keine Rechtsmittelbelehrung, so wird die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht dadurch ausgeschlossen, dass bereits eine frühere Rechtsbeschwerde desselben Beschwerdeführers wegen Nichtbeachtung des § 29 FGG verworfen wurde, wenn die Einzelheiten der Förmlichkeiten der damaligen Entscheidung nicht zu entnehmen sind.*)

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IMRRS 2006, 1104
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann ist "Zweitbeschluss" d. Wohnungseigentümer statthaft?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.02.2006 - 20 W 229/03

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei Vorliegen eines sachlichen Grundes befugt, über einen Gegenstand, der bereits geregelt worden ist, erneut zu beschließen (Zweitbeschluss).*)

2. Ein sachlicher Grund, die Aufhebung eines früheren Beschlusses zu beschließen, liegt vor, wenn dieser im Widerspruch zur Teilungserklärung steht.*)

3. Ein derartiger Widerspruch ist anzunehmen, wenn die Teilungserklärung eine Regelung enthält, wonach die Sondereigentümer die Kosten für den Ersatz und die Beschädigung von Fenstern in ihren Sondereigentumsräumen zu tragen haben, eine Wohnungseigentümerversammlung aber beschlossen hat, dass den Sondereigentümern Ersatz (aus der Instandhaltungsrücklage) geleistet wird für von ihnen vorfinanzierte Fenstererneuerung.*)

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IMRRS 2006, 1102
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Lärm durch Heizungsrohre bei Einhaltung der DIN-Normen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.03.2006 - 20 W 204/03

1. Die Einhaltung der DIN-Normen für den Schallschutz im Hochbau schließt regelmäßig eine auf Lärmbelästigung gestützte erhebliche Beeinträchtigung im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG durch eine bauliche Veränderung (hier Unterputzverlegung von Heizungsrohren) aus.*)

2. Eine unselbständige Anschlussbeschwerde kann auf die Kostenentscheidung beschränkt werden. Da sie sich aber nicht auf den Beschwerdewert auswirkt, führt eine Erfolglosigkeit der Anschlussbeschwerde auch nicht zu einer Kostenbelastung der Anschlussbeschwerdeführer.*)

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