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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 2619
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mietschäden: Regressansprüche des Gebäudeversicherer?

OLG Koblenz, Urteil vom 28.10.2005 - 10 U 1111/03

Der Gebäudeversicherer, der bei einem fahrlässig einen Schaden verursachenden Mieter keinen Rückgriff nehmen kann, weil dieser im Rahmen der Nebenkosten anteilig die Prämie für die Gebäudeversicherung mitträgt, hat keinen direkten Anspruch auf Ausgleich der aus der Gebäudeversicherung gezahlten Beträge gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters. Eine Anspruchsgrundlage hierfür besteht nicht und ergibt sich auch nicht aus einer analogen Anwendung des § 59 VVG. Sie kann auch nicht im Wege der richterlichen Rechsfortbildung entwickelt werden.*)

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IMRRS 2006, 2607
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schadensersatz nach Verkehrsunfall

BGH, Urteil vom 23.05.2006 - VI ZR 192/05

Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug - gegebenenfalls unrepariert - mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt (Fortführung von BGHZ 154, 395 ff.).*)

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IMRRS 2006, 3209
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Trotz vorhandener Hohlstellen: Ablösung von Verputzteilen ist sturmbedingt!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.04.2006 - 5 U 496/05

1. Die Ablösung von Teilen des Verputzes ist auch dann sturmbedingt, wenn vorhandene Hohlstellen sie begünstigt haben.*)

2. Der Versicherer schuldet auch dann nur die Kosten der Reparatur abgelöster Teile des Verputzes, wenn nach oder bei der Instandsetzung sich andere schadhafte Teile des Verputzes lösen können.*)

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IMRRS 2006, 2531
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Klausel: Versicherungsschutz auch für Psychotherapie

BGH, Urteil vom 15.02.2006 - IV ZR 192/04

1. Die Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Krankenversicherers, wonach sich der Versicherungsschutz auch auf die Psychotherapie erstreckt, soweit sie von einem niedergelassenen approbierten Arzt oder in einem Krankenhaus durchgeführt wird, kann auch nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vom 16. Juni 1998 (BGBl. I S. 1311) nicht dahin ausgelegt werden, dass der zugesagte Versicherungsschutz nunmehr auch Behandlungen durch einen Psychologischen Psychotherapeuten umfasse.*)

2. Die genannte Klausel hält der Inhaltskontrolle stand.*)

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IMRRS 2006, 2528
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unklare Gliedertaxe in Unfallversicherungsbedingungen

BGH, Urteil vom 24.05.2006 - IV ZR 203/03

Die in der Gliedertaxe (§ 7 I (2) a) AUB 94) enthaltene Wendung "... Funktionsunfähigkeit eines Armes im Schultergelenk ..." ist unklar (§ 305c Abs. 2 BGB).*)

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IMRRS 2006, 2527
VersicherungenVersicherungen
Transportrecht - Transportversicherer leistet: Anspruch d. Warenempfängers?

BGH, Urteil vom 06.07.2006 - I ZR 226/03

Eine Leistung des Transportversicherers auf den seinem Versicherungsnehmer (Absender) wegen Verlustes des Transportgutes entstandenen Schaden führt nicht zum Erlöschen der Ansprüche des frachtbriefmäßigen Empfängers der Ware gegen den Frachtführer aus Art. 13 Abs. 1 Satz 2 CMR.*)

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IMRRS 2006, 2495
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verkehrsordnungswidrigkeit als Rechtsschutzfall

BGH, Urteil vom 05.07.2006 - IV ZR 153/05

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze infolge wiederholter Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze (§ 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 StVG i. V. mit § 46 Abs. 1 FeV) ist jede einzelne Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat ein selbständiger Rechtsschutzfall. Anspruch auf Deckungsschutz hat der Versicherungsnehmer nur, wenn der erste der für die Fahrerlaubnisentziehung maßgeblichen Verstöße innerhalb des versicherten Zeitraumes liegt (§ 4 (2) Satz 2 ARB 94).*)

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IMRRS 2006, 2381
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsschutz Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - IV ZR 252/04

Die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen stellt keine nach § 3 (2) c ARB 94 ausgeschlossene Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus dem Recht der Handelsgesellschaften dar.*)

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IMRRS 2006, 2379
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht - Unfallersatztarif für Mietwagen: reicht ein angebotener Tarif?

BGH, Urteil vom 13.06.2006 - VI ZR 161/05

Dass ein Mietwagenunternehmen dem Geschädigten nur einen Tarif angeboten hat, reicht grundsätzlich nicht für die Annahme aus, dem Geschädigten sei kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich gewesen.*)

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IMRRS 2006, 2108
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unbefristetes Recht auf Sachverständigenverfahren

BGH, Urteil vom 05.07.2006 - IV ZR 105/05

1. § 19 (1) Satz 3 VHB 98 räumt dem Versicherungsnehmer das unbefristete Recht ein, vom Versicherer einseitig die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens auch zu den tatsächlichen Voraussetzungen des Anspruchsgrundes zu verlangen.*)

2. Solange der Versicherungsnehmer dieses Recht noch nicht verloren hat, ist es dem Versicherer verwehrt, die Leistungsablehnung mit einer Belehrung zu verbinden, die die Frist des § 12 Abs. 3 VVG in Lauf setzt.*)

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IMRRS 2006, 2104
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Wohnraummietrecht

OLG Köln, Urteil vom 23.12.2003 - 22 U 146/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2101
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietrecht

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2003 - 7 U 165/03

Auch in der Hausratsversicherung besteht ein konkludenter Regressverzicht des Versicherers, der zugleich Gebäudeversicherer ist, für die Fälle, in denen der Wohnungsmieter einen Brandschaden am Gebäude und am Hausrat des im selben Haus wohnenden Vermieters durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat (Fortführung von BGHZ 145, 393).*)

2. Dieser Regressverzicht wirkt auch zugunsten der mit dem Mieter in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehefrau.*)

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IMRRS 2006, 2052
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2001 - 3 U 208/00

Der Versicherungsnehmer, der einen Haustür-Ersatzschlüssel in einem unverschlossenen Werkzeugraum neben einer Garage aufhängt, handelt fahrlässig i.S. des § 5 Nr. 1f VHB 84 und verliert seine Ansprüche aus der Hausratversicherung.*)

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IMRRS 2006, 2050
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Versicherungsrecht

OLG Hamm, Urteil vom 12.09.2001 - 20 U 186/00

Für die Repräsentanteneigenschaft des Mieters einer gegen Feuer versicherten gewerblichen Halle kommt es maßgeblich darauf an, ob der Vermieter ihn dazu befugt hat, die Risikoverwaltung in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang oder die Vertragsverwaltung eigenverantwortlich wahrzunehmen. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben, wenn der Mieter im Rahmen der Risiko- oder Vertragsverwaltung gelegentlich nach außen tätig wird, dabei aber stets mit Wissen und im Auftrag des nicht am Ort des vers. Objekts wohnhaften Vermieters handelt.*)

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IMRRS 2006, 1610
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Durch Sturmschaden beschädigtes Lagergut

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99

1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)

2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)

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IMRRS 2006, 1607
ProzessualesProzessuales
Versicherungsrecht

OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2000 - 20 U 143/99

1. Dem Zwangsverwalter steht kein § 70 Abs. 2 VVG entsprechendes Kündigungsrecht bezüglich der vom Schuldner abgeschlossenen Versicherungsverträge zu.*)

2. § 73 VVG ist nicht auf die Zwangsverwaltung entsprechend anzuwenden.*)

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IMRRS 2006, 1573
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einstandspflicht der Gebäudeversicherung bei Fahrlässigkeit

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.05.2006 - 3 U 104/05

1. Nach dem Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer ist der darin festgehaltene Regressverzicht ausgeschlossen, wenn der Regressschuldner den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.*)

2. Grob fahrlässige Schadensverursachung liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird und schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss, z. B. auch die Außerachtlassung allgemeingültiger Sicherheitsregeln, wenn die Kenntnis dieser Sicherheitsregeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss. Dabei muss auch in subjektiver Hinsicht ein schweres Verschulden vorliegen, wobei in der Regel das Bewusstsein der Gefährlichkeit vorausgesetzt wird. Die grobe Fahrlässigkeit braucht sich in der Regel nur auf den haftungsbegründenden Tatbestand und nicht auf den konkret eingetretenen Schaden zu erstrecken.*)

3. Die Feststellung der Allgemeinkundigkeit bzw. Offenkundigkeit des Gefahrwissens ist keine Beweiserhebung, weswegen Offenkundigkeit also solche, bzw. ihr Fehlen nicht Gegenstand eines Beweisantrittes sein kann. Das unter Beweis gestellte Vorbringen kann nur dazu dienen, die Überzeugung des Gerichts von der Offenkundigkeit zu erschüttern.*)

4. Ein besonderes Gefahrwissen um die Gefährlichkeit von Wunderkerzen, das sich darauf erstreckt, dass eine angezündete Wunderkerze imstande ist, an einem Weihnachtsbaum am Abend des zweiten Weihnachtsfeiertages sofort einen explosionsartig sich ausbreitenden Brand auslösen, kann nicht im Rahmen des Allgemeinwissens vorausgesetzt werden.*)

5. Der für den Fall einfacher Fahrlässigkeit geltende Regressverzicht verliert nicht deshalb seine Geltung, weil der Mieter des Versicherungsnehmers eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Feuerversicherer hat auch dann keinen Anspruch auf Abtretung der Ansprüche der Mieter gegen ihre Haftpflichtversicherung, wenn diese einen Gebäudeschaden mit erfasst (wie Senat, Urteil vom 15.12.2005, Az. 3 U 28/05; gegen OLG Dresden, Az. 4 U 193/03, VersR 2003, 1391 = ZfS 2004, 127).*)




IMRRS 2006, 1504
ImmobilienImmobilien
Einstandspflicht des Wohngebäudeversicherers bei einem Rohrschaden

LG Coburg, Urteil vom 26.10.2005 - 21 O 375/05

1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.

2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).

3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.

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IMRRS 2006, 1497
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Versicherungen - Einstandspflicht des Gebäudeversicherers bei einem Rohrschaden

OLG Bamberg, Beschluss vom 08.02.2006 - 1 U 241/05

1. Ein Rohrbruch setzt voraus, dass das Material des Rohres durch ein Loch oder einen Riss beschädigt ist.

2. Ein Leitungswasserschaden ist nur dann anzunehmen, wenn aus einem Rohr ausgetretenes Wasser Gegenstände des Versicherten beschädigt (beispielsweise bei Durchnässungsschäden).

3. Senkt sich das Leitungssystem des Versicherten lediglich ab, weil das Anschlussstück des WC zum Grundleitungsrohr nicht fachgerecht verbunden gewesen ist, stellt dies weder einen Rohrbruch noch einen Leitungswasserschaden dar.

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IMRRS 2006, 1455
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rückgriff des Gebäudeversicherers gegen Wohnungseigentümer?

OLG Köln, Urteil vom 23.06.1999 - 11 U 251/98

Reguliert der Gebäudeversicherer aufgrund eines von einer Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Gebäudeversicherungsvertrages den Schaden, den ein einzelner Wohnungseigentümer leicht fahrlässig an fremdem Sonder- und Miteigentum verursacht hat, so kann er gegen den schädigenden Wohnungseigentümer nicht nach § 67 Abs. 1 VVG Rückgriff nehmen.*)

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IMRRS 2006, 1443
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vertragswidrige Verweigerung der Deckung: Haftung?

BGH, Urteil vom 15.03.2006 - IV ZR 4/05

Der Rechtsschutzversicherer kann aus positiver Vertragsverletzung grundsätzlich auch für den Schaden haften, den der Versicherungsnehmer dadurch erleidet, dass er infolge einer vertragswidrigen Verweigerung der Deckungszusage einen beabsichtigten Rechtsstreit nicht führen kann (Fortführung von BGH, Beschluss vom 26. Januar 2000 - IV ZR 281/98 - r+s 2000, 244).*)

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IMRRS 2006, 1439
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht - Haftung des Schädigers bei anteiliger Schadensverursachung

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - VI ZR 36/05

Auch bei nur anteiliger Schadensverursachung haftet der Schädiger für den Rückstufungsschaden, der dadurch eintritt, dass der Geschädigte die Kaskoversicherung in Anspruch nimmt.*)

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IMRRS 2006, 1431
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 22.09.1999 - IV ZR 15/99

Zur Frage der Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler nach der Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.*)

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IMRRS 2006, 1398
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Fax genügt nicht für Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG

BGH, Urteil vom 14.03.2006 - VI ZR 335/04

1. Eine Telekopie der Erklärung nach § 12 Abs. 3 VVG genügt nicht dem Schriftformerfordernis. Die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG beginnt erst mit dem Zugang des vom Aussteller unterzeichneten Originals zu laufen.*)

2. Der Tatrichter hat Widersprüche aufzuklären, die sich daraus ergeben, dass sich eine Partei auf andere Erfahrungssätze beruft als sie der Sachverständige seinem Gutachten zugrunde gelegt hat.*)

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IMRRS 2006, 1378
RechtsanwälteRechtsanwälte
Bezug auf DAV-Abkommen = Verzicht auf Ansprüche des Mandanten?

BGH, Urteil vom 07.03.2006 - VI ZR 54/05

Aus der Tatsache, dass ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer diesem gegenüber seine Anwaltsgebühren unter Bezugnahme auf das DAV-Abkommen abrechnet, kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, er verzichte zugleich namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche.*)

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IMRRS 2006, 1358
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht - Kosten der Ersatzbeschaffung begrenzen fiktive Reparaturkosten

BGH, Urteil vom 07.06.2005 - VI ZR 192/04

Läßt der Geschädigte sein unfallbeschädigtes Fahrzeug nicht reparieren, sondern realisiert er durch dessen Veräußerung den Restwert, ist sein Schaden in entsprechender Höhe ausgeglichen. Deshalb wird auch bei Abrechnung nach den fiktiven Reparaturkosten in solchen Fällen der Schadensersatzanspruch durch den Wiederbeschaffungsaufwand begrenzt, so daß für die Anwendung einer sog. 70 %-Grenze kein Raum ist.*)

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IMRRS 2006, 1347
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht - Zur Sicherung abgetr. Ersatzwagenkosten zugunsten Autovermieter

BGH, Urteil vom 04.04.2006 - VI ZR 338/04

1. Geht es dem Mietwagenunternehmen im Wesentlichen darum, die ihm durch die Abtretung eingeräumte Sicherheit zu verwirklichen, so besorgt es keine Rechtsangelegenheit des geschädigten Kunden, sondern eine eigene Angelegenheit (Anschluss an Senatsurteile vom 26. Oktober 2004 - VI ZR 300/03 - VersR 2005, 241; vom 5. Juli 2005 - VI ZR 173/04 - VersR 2005, 1256 und vom 20. September 2005 - VI ZR 251/04 - VersR 2005, 1700).*)

2. Zur Frage, ob und inwieweit ein Unfallersatztarif erforderlich ist im Sinne des § 249 BGB.*)

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IMRRS 2006, 1333
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Frostschaden mangels Kontrolle der Heizungsanlage

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.01.2005 - 14 U 104/04

Zur Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers bei einer Obliegenheitspflichtverletzung des Versicherungsnehmers (hier: mangels Kontrolle ausgefallene Heizung).*)

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IMRRS 2006, 1267
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verlust der Altersrückstellung bei Versichererwechsel

BGH, Urteil vom 11.05.2006 - III ZR 228/05

Der Verlust der Alterungsrückstellung beim Wechsel des privaten Krankenversicherers ist für sich allein kein vom Versicherungsmakler in Fällen fehlerhafter Beratung zu ersetzender Schaden. Der Versicherungsnehmer und Maklerkunde ist vielmehr darauf verwiesen, eine etwaige Prämiendifferenz als konkreten Vermögensschaden geltend zu machen.*)

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IMRRS 2006, 1218
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regressverzicht des Gebäudeversicherers zu Gunsten Mieter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2006 - 5 U 109/05

Zur Frage, ob auch dann von einem Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten des Mieters auszugehen ist, wenn dieser im konkreten Schadensfall Deckungsschutz seiner Haftpflichtversicherung genießt.

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IMRRS 2006, 1210
ImmobilienImmobilien
Gebäudeversicherung - Kein Beratungsbedürfnis bei Unterstützung durch Architekt

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2006 - 5 U 197/05-16

Ein Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers in Bezug auf den Versicherungswert besteht nicht, wenn ihn ein Architekturbüro im Auftrag des Versicherungsnehmers dem Versicherer mitteilt.*)

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IMRRS 2006, 1158
VersicherungenVersicherungen
Schadensrecht - Anspruchsminderung des Versenders bei Verlust des Versandgutes

BGH, Urteil vom 30.03.2006 - I ZR 57/03

1. Eine Anspruchsminderung gemäß § 254 BGB, § 425 Abs. 2 HGB im Hinblick darauf, dass der Versender einen Frachtführer mit der Transportdurchführung beauftragt, von dem er weiß oder zumindest hätte wissen müssen, dass es in dessen Unternehmen aufgrund von groben Organisationsmängeln immer wieder zu Verlusten kommt, setzt voraus, dass der konkrete Sachverhalt dem Versender Anlass für die Annahme bietet, der Unternehmer werde durch die ihm angetragenen Arbeiten überfordert, weil er die erforderliche Ausstattung oder die notwendige fachliche Kompetenz nicht besitze (Ergänzung zu BGHZ 149, 337, 355 f.).*)

2. Der Versender geht mit dem Verzicht auf weitergehende entgeltpflichtige Schutzvorkehrungen bewusst ein Verlustrisiko ein, das ihm anteilig zuzurechnen ist.*)

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IMRRS 2006, 1149
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebliche Altersversorgung im Insolvenzfall

BGH, Urteil vom 03.05.2006 - IV ZR 134/05

Zum eingeschränkt unwiderruflichen Bezugsrecht des Arbeitnehmers bei einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung im Insolvenzfall (Bestätigung von BGH, Urteil vom 8. Juni 2005 - IV ZR 30/04 - VersR 2005, 1134; Beschluss vom 22. September 2005 - IX ZR 85/04 - ZIP 2005, 1836).*)

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IMRRS 2006, 1136
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftungsverteilung bei Unfällen auf Baustellen

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2006 - 12 U 127/05

Zum Ausschluss der Haftung im gestörten Gesamtschuldnerausgleich im Verhältnis Schädiger - Versicherung.

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IMRRS 2006, 1086
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Örtliche Gerichtszuständigkeit bei Versicherungsverträgen

OLG München, Urteil vom 30.05.2006 - 25 U 1806/06

Die Verweisung des § 29 c Abs. 1 S. 1 ZPO umfasst den gesamten § 312 BGB und nicht nur die Legaldefinition des Haustürgeschäfts in § 312 Abs. 1 S. 1 BGB.*)

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IMRRS 2006, 1077
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regressverzicht in der Bauleistungsversicherung

OLG Jena, Urteil vom 21.04.2005 - 1 U 1578/98

1. Wenn ein Sanitärinstallateur von ihm verlegte Wasserrohre nicht entsprechend den einschlägigen DIN-Normen auf Dichtigkeit und Festigkeit der Installation überprüft und sich nach der Abnahme eine Undichtigkeit zeigt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine schuldhafte mangelhafte Leistung des Installateurs.

2. Anstelle der grundsätzlich auch für Schadensersatzansprüche aus § 13 Nr. 7 VOB/B laufenden kurzen Verjährungsfristen des § 13 Nr. 4 VOB/B gelten unter den Voraussetzungen des § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B 1990 = § 13 Nr. 7 Abs. 4 VOB/B 2002 ausnahmsweise die gesetzlichen Verjährungsfristen, und zwar auch dann, wenn der Haftpflichtversicherer des Auftragnehmers die Regulierung - zu Unrecht - abgelehnt hat.

3. Zur Frage, ob die Rückbelastung von Prämien in der Bauleistungsversicherung an die Nachunternehmer zu einem Regressverzicht für Fälle leichter und mittlerer Fahrlässigkeit führt.

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IMRRS 2006, 1048
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherung: vorläufige Deckung

BGH, Urteil vom 26.04.2006 - IV ZR 248/04

1. Die Vereinbarung einer erweiterten Einlösungsklausel im Versicherungsvertrag schließt es nicht aus, dass die Vertragsparteien daneben einen Vertrag über vorläufige Deckung schließen.*)

2. Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer bei vereinbarter vorläufiger Deckung über die Rechtsfolgen einer verspäteten Zahlung der Erstprämie zu belehren.*)

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IMRRS 2006, 1044
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wann ist Verspätung der Schadensanzeige verschuldet?

LG Saarbrücken, Urteil vom 18.05.2006 - 12 O 438/05

Die Meldepflicht des Architekten erfordert nicht die ausdrückliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen ihn. Ein Verschulden des Architekten im Sinne von BBR A Ziff. II 2 b liegt auch dann vor, wenn die Schadensanzeige unterbleibt, obwohl Regressansprüche gegen ihn vorbehalten werden.

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IMRRS 2006, 0974
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Zum Anscheinsbeweis für Schweißarbeiten als Brandursache

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2006 - 19 U 120/05

Zu den Voraussetzungen eines Anscheinsbeweises für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes.*)

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IMRRS 2006, 0895
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZA 26/05

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0826
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

BGH, Urteil vom 14.02.2006 - VI ZR 126/05

Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Vielmehr kommt es darauf an, ob etwaige Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell einen erhöhten Tarif - u.U. auch durch einen pauschalen Aufschlag auf den "Normaltarif" (vgl. Senatsurteil vom 25. Oktober 2005 - VI ZR 9/05 - aaO m.w.N.) - rechtfertigen.*)

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IMRRS 2006, 0691
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 02.11.2005 - IV ZR 15/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0666
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Antragsabweichung bei Architektenhaftpflichtdeckung

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.12.2005 - 12 U 150/05

1. Beantragt der Versicherungsnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung, die ein nach den Bedingungen generell ausgeschlossenes Risiko einbezieht, so kommt eine solche Versicherung zustande, wenn der Versicherungsschein unter Bezugnahme auf die Bedingungen den Einschluss nicht aufführt, die Abweichung vom Antrag jedoch nicht deutlich macht.*)

2. Zur Darlegungs- und Beweislast für einen den Versicherungsschutz in der Berufhaftpflichtversicherung ausschließenden wissentlichen Pflichtenverstoß.*)

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IMRRS 2006, 0658
BauvertragBauvertrag
Versicherung: Nicht entschädigungspflichtige Bauleistung

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2006 - 7 U 108/05

1. Zur Frage einer selbstständigen Bauleistung im Sinne von § 2 Nr. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) - Fassung 1995 (im Anschluss an BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856).*)

2. Eine von Anfang an mangelhafte, nach § 2 Nr. 3 ABN nicht entschädigungspflichtige Bauleistung liegt vor, wenn in bereits erstellte Schalungen von Stahlbetonwänden durch eine Fachfirma Lüftungsrohre eingebracht werden, die aufgrund ihrer zu gering dimensionierten Wandstärke dem Druck des eingefüllten Betons nicht standhalten.*)

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IMRRS 2006, 0588
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsschutz trotz Anerkenntnis

OLG Dresden, Urteil vom 22.09.2005 - 4 U 2194/04

1. Die Feststellung einer Schadensersatzforderung zur Insolvenztabelle verstößt gegen das Anerkenntnisverbot des § 5 Nr. 5 AHB a.F.

2. Hat der Insolvenzverwalter die Bindungswirkung für die Haftpflichtversicherung rechtsirrig verkannt, so bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

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IMRRS 2006, 0561
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäude-/Haftpflichtversicherer: Ausgleich Wasserschaden

OLG Jena, Urteil vom 22.03.2006 - 4 U 800/04

1. Bei durch einen Mieter verursachten Schäden am Gebäude (der Mietwohnung) steht dem den Schaden regulierenden Gebäudeversicherer kein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu. Ein Anspruch kommt allenfalls aus § 67 Abs. 1 VVG in Betracht, wenn seitens des Gebäudeversicherers auch ein Anspruch gegen den den Schaden verursacht habenden Mieter selbst besteht. Scheidet ein solcher aber wegen eines konkludenten Regressverzichts aus, entfällt auch ein Anspruch aus § 67 Abs. 1 VVG gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters.*)

2. Ein solcher konkludenter Regressverzicht ergibt sich aus ergänzender Vertragsauslegung des Gebäudeversicherungsvertrags für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden an dem Gebäude (nur) durch einfache Fahrlässigkeit verursacht. Diese allgemeine ergänzende Vertragsauslegung hängt nicht davon ab, ob der Mieter im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat; d. h. der Regressverzicht besteht unabhängig vom Abschluss einer Haftpflichtversicherung.*)

3. Allein aus dieser Regressbeschränkung ergibt sich noch kein zureichender Anhaltspunkt für eine Einbeziehung des Sachersatzinteresses des Mieters in die Gebäudeversicherung (des Vermieters), also keine versicherungsmäßige Deckung des Haftpflichtrisikos (des Mieters), so dass auch aus dem Gesichtspunkt der Doppelversicherung ein auszugleichender Anspruch des Gebäudeversicherers gegenüber dem Haftpflichtversicherer – aus § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG – ausscheidet. Daher liegt weder Neben- noch Doppelversicherung zwischen der Sachversicherung des Eigentümers und der Haftpflichtversicherung des Schädigers vor, wenn nicht hinreichend konkrete Anhaltspunkte – z.B durch Sondervereinbarungen – wenigstens im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass in eine reine Sachversicherung (Gebäudeversicherung) auch ein Sachersatzinteresse des Mieters miteinbezogen worden ist.*)

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IMRRS 2006, 0516
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Durchgriffsanspruch des Versicherers

OLG Celle, Urteil vom 08.03.2006 - 3 U 247/05

Leistet der Kreditversicherer aufgrund eines mit dem Darlehensnehmer geschlossenen Vertrages direkt an den Darlehensgeber, ohne dass die Voraussetzungen für eine Eintrittspflicht des Versicherers vorliegen, besteht kein unmittelbarer Rückforderungsanspruch des Versicherers gegen den Darlehensgeber.*)

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IMRRS 2006, 0504
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Selbständiges Beweisverfahren: Privatgutachten wegen Unfall?

OLG Köln, Beschluss vom 01.08.2005 - 5 W 92/05

1. Gegenstand eines selbständigen Beweisverfahrens gemäß § 485 Abs. 2 ZPO können grundsätzlich auch Tatsachenfeststellungen zur Vorbereitung von Ansprüchen aus einer privaten Unfallversicherung sein.

2. Im selbständigen Beweisverfahren für Feststellungen zum Grad der Invalidität findet § 485 Abs. 2 Nr. 3 ZPO entsprechende Anwendung.

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IMRRS 2006, 0402
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kostenbefreiungsanspruch gegenüber Rechtsschutzversicher

BGH, Urteil vom 25.01.2006 - IV ZR 207/04

In der Rechtsschutzversicherung führt die endgültige Deckungsablehnung des Versicherers schon vor Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Erstattung der Kosten seines Rechtsanwalts die Fälligkeit des Kostenbefreiungsanspruchs und damit den Beginn der Verjährung nicht herbei.*)

Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss im Sinne von § 17 BRAGO (§ 9 RVG), wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.*)

Der Ausschlusstatbestand des § 2 Abs. 3 Buchst. a ARB 75 ist auch dann anwendbar, wenn in einem außergerichtlichen Vergleich keine ausdrückliche Regelung über die Kostenverteilung getroffen worden ist.*)

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IMRRS 2006, 0384
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Belehrungspflicht

BGH, Urteil vom 30.11.2005 - IV ZR 154/04

1. Der Versicherer kann sich auch dann ohne Rechtsmissbrauch auf das Fehlen einer fristgerechten ärztlichen Feststellung unfallbedingter Invalidität berufen, wenn er den Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig vor Ablauf der Frist für die ärztliche Invaliditätsfeststellung auf deren Fehlen hingewiesen hat, weil dem Versicherer bis zu diesem Zeitpunkt keine greifbaren Anhaltspunkte dafür vorgelegen haben, dass ein unfallbedingter Dauerschaden nahe liege.*)

2. Eine im Einzelfall gebotene Belehrung entfällt nicht deshalb, weil der Versicherungsnehmer anwaltlich beraten ist.*)

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