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Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2009

IMRRS 2009, 0785
HandelsrechtHandelsrecht
Verwertung von Kundendaten nach Ende des Vertreterverhältnisses?

BGH, Urteil vom 05.11.2008 - I ZR 28/06

Ein Versicherungsvertreter darf Kundendaten, die ein Geschäftsgeheimnis seines früheren Dienstherrn darstellen, nach der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses nicht schon deshalb für eigene Zwecke verwenden, weil er die Kunden während des Bestehens des Handelsvertreterverhältnisses selbst geworben hat (im Anschluss an BGH, Urt. v. 28.1.1993 - I ZR 294/90, NJW 1993, 1786).*)

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IMRRS 2009, 0749
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Rechtsschutzversicherung: Mietvertragliche Streitigkeit?

LG Köln, Urteil vom 04.03.2009 - 20 O 412/08

Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrecht des Mieters gemäß § 577 BGB stellen eine mietvertragliche Streitigkeit im Sinne der Rechtsschutzversicherung dar.*)

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IMRRS 2009, 0722
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Eintrittspflicht bei Gebäudeschaden durch "Erdfall"

OLG Jena, Urteil vom 11.03.2009 - 4 U 107/07

1. Ein Gebäudeversicherer haftet auch für solche Schäden an dem versicherten Objekt, die nachweislich nicht auf einer unmittelbaren Einwirkung eines in dem Versicherungsvertrag genannten Elementarereignisses (hier Erdfall) beruhen, wenn das die Haftung des Versicherers begrenzende Unmittelbarkeitserfordernis nicht vertraglich vereinbart wurde.*)

2. Der Versicherungsfall – hier Gebäudeschaden – tritt nicht schon mit der Bildung des Elementarereignisses (Erdfall) selbst ein, sondern erst mit dem hierdurch an dem versicherten Objekt verursachten Gebäudeschaden. Ausgehend vom Sinn und Zweck der Schadensversicherung (gegen Elementarschäden) ist unter dem Ereignis, dessen Eintritt notwendige Bedingung der Leistungspflicht des Versicherers ist, stets der Beginn der schädigenden Einwirkung auf die versicherte Sache zu sehen und nicht schon der Beginn des Elementarereignisses selbst. Manifestiert sich danach der – schon vor Abschluss der Schadensversicherung – aufgetretene Erdfall erst während der Vertragslaufzeit in dem versicherten Objekt und führt erst dann zu einem Gebäudeschaden, hat der Versicherer auch für diesen Schaden einzustehen.*)

3. Bei einem – wie hier – sich progressiv entwickelnden Erdfall ändert sich nichts an der Einstandspflicht des Versicherers, wenn sich in den Vertragsbedingungen kein Hinweis darauf findet, dass der Erdfall sich als „plötzliches Ereignis“, also quasi als unmittelbar eintretender Einsturz des Erdbodens darstellen müsste.

In den hier einschlägigen Bedingungen (SV-ELW 2002 der Versicherung) findet sich keine Einschränkung auf einen solchen „plötzlichen“ und unmittelbaren Zusammenhang zwischen der versicherten Gefahr „Erdfall“ und dem Gebäudeschaden. Aus § 2 SV-ELW 2002 ergibt sich – für die Leistungspflicht des Versicherers – lediglich, dass die versicherte Sache durch einen Erdfall beschädigt wird. Das bedeutet aber für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, der sich bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht der Versicherungsbedingungen bemüht, das Bedingungswerk zu erfassen, dass Ersatz auch dann geleistet wird, wenn sich der Erdfall – d. h. der naturbedingte Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen – progredient, also über einen längerfristigen Zeitraum entwickelt hatte.*)

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IMRRS 2009, 0701
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Betriebshaftpflichtversicherung und Eigentumsverletzung

OLG Köln, Urteil vom 10.06.2008 - 9 U 144/07

Zu der Frage, wann Bearbeitungsschäden im Rahmen von Bauarbeiten wieder bis zu einem bestimmten Betrag in den Versicherungsschutz aufgenommen sind, obwohl § 6 Ziffer 8 lit. b AVB 94 zur Anwendung kommt.

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IMRRS 2009, 0700
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regressanspruch des Gebäude- gegen Haftpflichtversicherer

OLG München, Urteil vom 18.02.2009 - 20 U 4595/08

Nur wenn der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte und nicht etwa durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, steht dem Gebäudeversicherer steht nach den Grundsätzen der Doppelversicherung analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu.

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IMRRS 2009, 0649
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kann Versicherung Arztwissen zugerechnet werden?

BGH, Urteil vom 11.02.2009 - IV ZR 26/06

Dem Versicherer ist das Wissen des mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragten Arztes nur insoweit zuzurechnen, als dieser es durch den Antragsteller im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" erlangt hat (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620). Eine weitergehende Zurechnung von Wissen, das sich für den Arzt aus früheren Untersuchungen oder Behandlungen ergeben hat, kommt nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2009, 0646
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verhältnis der Kfz-Versicherungsfälle Diebstahl und Brand

BGH, Urteil vom 11.02.2009 - IV ZR 156/08

Zum Verhältnis der Versicherungsfälle Diebstahl und Brand in der Kraftfahrzeugversicherung (Fortführung der Senatsurteile vom 31. Oktober 1984 - IVa ZR 33/83 -VersR 1985, 78 und 19. Dezember 1984 - IVa ZR 159/82 - VersR 1985, 330).*)

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IMRRS 2009, 0605
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beseitigung von Grundankern als Erfüllungsschaden?

KG, Urteil vom 19.08.2008 - 6 U 67/07

1. Bei den Kosten für die Beseitigung von Grundankern einer Baugrubenwand, die im Nachbargrundstück im Bereich einer geplanten unterirdischen S-Bahn-Trasse gesetzt wurden, handelt es sich um einen von der Betriebshaftpflichtversicherung des Tiefbauunternehmers nicht umfassten Erfüllungsschaden und nicht um einen Mangelfolgeschaden, wenn nach dem Inhalt des Tiefbauvertrages das Einbringen der Anker gestattet war und lediglich keine Anker im Trassenbereich verbleiben durften, tatsächlich dort jedoch Anker verblieben, zum Teil weil sie in einem falschen Winkel eingebracht wurden, zum Teil wegen Nichtfunktionierens der Sprengvorrichtungen der planmäßig im Bereich der Trasse eingebrachten Anker.*)

2. Die Beseitigung der Anker stellt dann die Beseitigung des Sachschadens an den Teilen des Nachbargrundstücks dar, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung durch das Tiefbauunternehmen gewesen sind, so dass auch der Risikoausschluss der Bearbeitungsschäden greift.*)

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IMRRS 2009, 0394
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Mietausfallschaden in der Feuerversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2003 - 4 U 13/03

1. Der Mietausfall-Schaden ist in einer Wohngebäudeversicherung nur für den Fall versichert, dass der Mieter infolge des Versicherungsfalls berechtigt war, die Mietzahlung ganz oder teilweise zu verweigern. Sofern der die Nutzbarkeit der Mietwohnung beeinträchtigende Schaden vom Mieter selbst schuldhaft verursacht worden ist, bleibt der Mieter zur Mietzahlung aber weiterhin verpflichtet.

2. Lässt ein Elternteil sein fünf- bis sechsjähriges Kind unbeaufsichtigt in der Wohnung zurück, wo es leicht an zahlreich in der Wohnung herumliegenden Feuerzeuge herankommt, und zündet das Kind hierdurch die Wohnung an, handelt der Elternteil schuldhaft im o.a. Sinne.

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IMRRS 2009, 0230
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln

BGH, Urteil vom 17.12.2008 - IV ZR 9/08

1. Der Grundsatz der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen gilt auch, wenn es um die Frage geht, ob eine Bestimmung überhaupt einen Risikoausschluss enthält oder einen im Bedingungswerk an anderer Stelle enthaltenen oder einen gesetzlichen Risikoausschluss (wie § 61 VVG a.F.) zum Nachteil des Versicherungsnehmers erweitert.*)

2. Eine Klausel, nach der der Versicherungsnehmer bei allen Handlungen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns seines Geschäftszweiges wahrzunehmen hat, ist als solche nicht als Erweiterung der Leistungsfreiheit nach § 61 VVG a.F. schon bei leicht fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles zu verstehen (Aufgabe von BGH, Urteil vom 24. November 1971 - IV ZR 135/69 -VersR 1972, 85).*)

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IMRRS 2009, 0129
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Fahrlässigkeit in der Gebäudeversicherung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.2008 - 10 U 24/08

1. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess gegen den Mieter die Darlegungs- und Beweislast für eine Leistungsfreiheit nach § 61 VVG.*)

2. Zu den - hier verneinten - Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit in Bezug auf einen Brandschaden, der durch ein fehlerhaft angebrachtes Elektrokabel unter dem Büro des Marktleiters eines Lebensmittelsupermarktes verursacht worden ist.*)

3. Repräsentant ist, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs‑ oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.*)

4. Weder die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache noch allein verwandtschaftliche (Ehegatte, Kinder) oder allein vertragliche Beziehungen, kraft derer der Dritte die Obhut über das versicherte Risiko ausübt (z. B. Miet‑, Arbeits‑, oder Geschäftsbesorgungsverträge), reichen aus, um ein Repräsentantenverhältnis anzunehmen.*)

5. Hat der Versicherungsnehmer die eigenverantwortliche Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag einem Dritten übertragen, ist dieser insoweit sein Repräsentant.*)

6. Sind die Voraussetzungen des § 61 VVG a.F. nicht gegeben, erfasst der Regressverzicht des Gebäudeversicherers auch einen übergegangenen Anspruch wegen Verletzung einer vertraglichen Anzeigepflicht.*)

7. Der Mieter hat - abgesehen von den Fällen einer (akuten) Gesundheitsgefährdung - grundsätzlich keinen Anspruch auf Anpassung veralteter technischer Anlagen an neuere Standards.*)

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IMRRS 2009, 0114
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gebäudeversicherung: Mietausfall nur für vermietete Wohnung

OLG Schleswig, Urteil vom 31.07.2008 - 16 U 10/08

Bei der Gebäudeversicherung wird nach § 3 Nr. 1 a) VGB 2002 nur der Mietausfall für Wohnungen ersetzt, die zur Zeit des Versicherungsfalls tatsächlich vermietet sind.*)

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IMRRS 2009, 0066
BauvertragBauvertrag
Verjährung des Bauherrenregressanspruchs für Schäden Dritter

OLG Zweibrücken, Urteil vom 04.12.2008 - 4 U 137/07

Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer für Schadensersatzansprüche Dritter ergeben sich nicht aus Gewährleistungsrecht, sondern aus allgemeinem Leistungsstörungsrecht gemäß § 241 Abs. 2, § 280 BGB oder dem Gesamtschuldnerausgleich gemäß § 426 Abs. 1 BGB und verjähren gemäß §§ 195, 199 BGB in drei Jahren.

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IMRRS 2009, 0058
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftungsbegrenzung auf „versicherbare Schäden“

OLG Braunschweig, Urteil vom 08.11.2007 - 8 U 158/05

Eine Haftungsbegrenzung auf "versicherbare Schäden" im Rahmen eines Einheitsarchitektenvertrags benachteiligt den Bauherrn nach Treu und Glauben, da der durchschnittliche Vertragspartner nicht erkennen kann, welche Schäden konkret unter die Haftungsbegrenzung fallen.

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IMRRS 2009, 0055
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verwendung von Gasbrenner zu Bauarbeiten: Grob fahrlässig?

OLG Schleswig, Urteil vom 09.10.2008 - 16 U 39/07

Leistungsausschluss aufgrund grober Fahrlässigkeit nach § 61 VVG a.F. bei der Verwendung eines Gasbrenners zu Bauarbeiten im privaten Bereich.*)

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IMRRS 2009, 0054
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ansprüche aus der Rohbaufeuerversicherung

OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2008 - 16 U 22/08

1. Zur Gefahrerhöhung in der Rohbaufeuerversicherung.*)

2. Zur Prozessführungsbefugnis in der Gebäudeversicherung bei Beschlagnahme des Grundstücks im Zwangsversteigerungsverfahren.*)

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IMRRS 2009, 0041
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verletztenrente aus der Unfallversicherung

BGH, Urteil vom 02.12.2008 - VI ZR 312/07

1. Die Verletztenrente aus der Unfallversicherung vermindert infolge der Kongruenz mit dem Erwerbsschaden des Verletzten den Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit geleisteter Lohnfortzahlungen.*)

2. Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers dem Grunde nach festgestellt worden ist, umfasst nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdienstausfallschaden eingetreten ist.*)

3. Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB n.F.).*)

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IMRRS 2009, 0029
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Versicherungsort = Postanschrift?

LG Dortmund, Urteil vom 15.05.2008 - 2 O 211/07

Der Versicherungsort ist nicht zwangsläufig mit der im Versicherungsschein in Bezug genommenen Postanschrift gleichzusetzen; er kann auch ein im selben Eigentum stehendes Flurstück mit umfassen, welches an das mit einer Postanschrift versehene bebaute Flurstück angrenzt, wenn die grundbuchliche Trennung aus der Örtlichkeitnicht erkennbar ist.*)

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IMRRS 2009, 0023
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Berufshaftpflichtversicherung

OLG Stuttgart, Urteil vom 27.11.2008 - 7 U 89/08

1. Die Beschränkung des Deckungsschutzes in der Berufshaftpflichtversicherung auf Schäden, die spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages gemeldet werden, ist als vertragliche Risikobegrenzung wirksam.*)

2. Versäumt der Versicherungsnehmer diese Frist, kann der Versicherer Deckungsschutz nicht versagen, wenn den Versicherungsnehmer nachweislich kein Verschulden an der Versäumung der Frist trifft.*)

3. Kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Versicherungsnehmer bis zum Ablauf der Frist Kenntnis vom Versicherungsfall erlangt hat, ist der Beweis fehlenden Verschuldens nicht geführt.*)

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IMRRS 2009, 0006
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wohnhausversicherung: Auslegung v. Obliegenheitspflichten

OLG Jena, Urteil vom 10.09.2008 - 4 U 637/07

1. Allgemeine Versicherungsbedingungen sind regelmäßig so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss.*)

2. Das gilt auch für sog. Sicherheitsvorschriften im Rahmen eines Wohngebäudeversicherungsvertrags, die bei schuldhafter Nichtbeachtung als vertragliche Obliegenheitsverletzungen zu einem Haftungsausschluss des Versicherers im (versicherten) Schadensfall führen.*)

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Online seit 2008

IMRRS 2008, 2193
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Risikobegrenzungsklausel

BGH, Urteil vom 29.10.2008 - IV ZR 128/07

1. Die Prozesskosten für eine Drittschuldner-Einziehungsklage fallen nicht unter die Risikobegrenzungsklausel des § 2 Abs. 3 Buchst. b ARB 75.*)

2. Der Ausschluss einer Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Ansprüchen Dritter, die vom Versicherungsnehmer im eigenen Namen geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 2 Buchst. c ARB 75), erfasst seinem Sinn und Zweck nach die Einziehungsklage des Pfändungspfandgläubigers gegen den Drittschuldner nicht.*)

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IMRRS 2008, 2181
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 293/05

Die Regulierungszusage des Haftpflichtversicherers gegenüber dem Geschädigten ist dahin zu verstehen, dass der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber deckungspflichtig ist und in dessen Namen den Haftpflichtanspruch anerkennt; darin liegt ein beide Rechtsverhältnisse umfassendes, den Versicherer wie den Versicherungsnehmer verpflichtendes deklaratorisches (kausales) Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten.*)

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IMRRS 2008, 1946
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Erstattung von Anwaltskosten durch Rechtsschutzversicherung

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 305/07

1. Die Festlegung eines verstoßabhängigen Rechtsschutzfalles i.S. von § 14 (3) Satz 1 ARB 75 (entsprechend für § 4 (1) Satz 1 c ARB 94) richtet sich allein nach den vom Versicherungsnehmer behaupteten Pflichtverletzungen.*)

2. Dieses Vorbringen muss (erstens) einen objektiven Tatsachenkern im Gegensatz zu einem bloßen Werturteil enthalten, mit dem er (zweitens) den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, der den Keim für eine rechtliche Auseinandersetzung enthält, und worauf er (drittens) seine Interessenverfolgung stützt.*)

3. Auf die Schlüssigkeit, Substantiiertheit und Entscheidungserheblichkeit dieser Behauptungen kommt es nicht an.*)

4. Nach diesen Grundsätzen kann die Androhung einer betriebsbedingten Kündigung, wenn ein unterbreitetes Angebot zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages abgelehnt wird, einen Rechtsschutzfall auslösen.*)

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IMRRS 2008, 1942
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftpflichtschutz für Beseitigung v. Planungsmängel?

BGH, Urteil vom 19.11.2008 - IV ZR 277/05

In der Architektenhaftpflichtversicherung kommt es für die Frage, ob es sich bei den Kosten für die Beseitigung von Planungsmängeln um eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung handelt, nicht darauf an, ob nach den fehlerhaften Plänen bereits gebaut worden ist und wie der Anspruch des Auftraggebers gegen den Architekten werkvertragsrechtlich einzuordnen ist.*)

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IMRRS 2008, 1896
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Beweislast für Ausgleichsanspruch

OLG Köln, Beschluss vom 01.09.2008 - 9 U 73/08

1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt auch, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt. In diesem Fall steht aber dem Gebäudeversicherer gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich zu.

2. Der Versicherer, der einen anderen Versicherer auf Ausgleich in Anspruch nimmt, hat im Hinblick auf Bestehen und Umfang des Anspruchs die Beweislast. Die besonderen Beweisregeln aus dem Mietrecht (§ 538 BGB) gelten im Verhältnis der Versicherer untereinander nicht.

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IMRRS 2008, 1884
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Frostschäden in einem nicht genutzten Gebäude

LG Dortmund, Urteil vom 26.06.2008 - 2 O 292/05

Werden während der kalten Jahreszeit die Heizungen in einem nicht genutzten Gebäude abgeschaltet und lediglich Heizlüfter aufgestellt, so verstößt dies gegen die Sicherheitsvorschriften zur Frostvorsorge.

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IMRRS 2008, 1737
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 17.09.2008 - IV ZR 71/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 1707
ImmobilienImmobilien
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 53/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 1682
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auslegung & Anpassung v. umfassender Abfindungsvereinbarung

BGH, Urteil vom 16.09.2008 - VI ZR 296/07

Zur möglichen Auslegung und Anpassung einer umfassenden Abfindungsvereinbarung, wenn sich der Geschädigte und der Haftpflichtversicherer des Schädigers gemeinsam über die Höhe eines Rechnungspostens (hier: von der Berufsgenossenschaft zu zahlende Verletztenrente) geirrt haben, es sich um einen Irrtum von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite handelt und der Rechnungsposten den Inhalt der Abfindungsvereinbarung maßgeblich beeinflusst hat.*)

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IMRRS 2008, 1679
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Auslegung eines Teilungsabkommens

BGH, Urteil vom 01.10.2008 - IV ZR 285/06

Zur Bedeutung des in der Haftpflichtversicherung geltenden Trennungsprinzips für die Auslegung eines Teilungsabkommens.*)

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IMRRS 2008, 1644
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vertragliche Obliegenheiten im Gebäudeversicherungsvertrag

OLG Jena, Urteil vom 19.09.2008 - 4 U 978/06

1. Der Versicherungsvertrag nach dem VVG (=Versicherungsvertragsgesetz) enthält einen grundlegenden Unterschied zu dem sonstigen Vertragstypus des Allgemeinen Schuldrechts des BGB. Aus dem Gesamtgefüge der §§ 61 ff VVG a.F. ergibt sich, dass vertragliche Obliegenheiten grundsätzlich nur den Versicherungsnehmer, nicht aber den Versicherer treffen.*)

2. Mit der in §§ 62, 63 VVG a.F. normierten Rettungsobliegenheit – diese gelten für den gesamten Bereich der Schadensversicherung – wird der Versicherungsnehmer angehalten, die Entwicklung des Schadens nicht sich selbst zu über-lassen, sondern um seine Abwendung und, wenn dies nicht (mehr) möglich ist, um seine Eindämmung bemüht zu sein.*)

3. Im Rahmen des § 62 VVG a.F. ist der Versicherer nicht verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Weisungen zu erteilen, wie der Schaden abgewendet oder gemindert werden kann. Der Versicherer hat (nur) ein Weisungsrecht, aber keine Weisungspflicht. Erteilt er dem Versicherungsnehmer Weisungen, können (nur) schuldhaft fehlerhafte Weisungen einen Schadensersatzanspruch des Versicherungsnehmers nach § 280 Abs. 1 BGB auslösen, wenn der – durch die fehlerhafte Weisung – entstandene Schaden die sonst geschuldete Versicherungsleistung übersteigt.*)

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IMRRS 2008, 1636
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Stehlgutliste

BGH, Urteil vom 17.09.2008 - IV ZR 317/05

Zur Pflicht des Versicherers, den Versicherungsnehmer, der den Versicherungsfall rechtzeitig angezeigt hat, auf die Obliegenheit zur Einreichung einer Stehlgutliste bei der Polizei hinzuweisen und darüber zu belehren, dass er bei Verletzung dieser Obliegenheit den Versicherungsschutz verlieren kann.*)

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IMRRS 2008, 1508
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Haftung des Mieters gegenüber Vermieter bei Glätteunfall?

OLG Oldenburg, Urteil vom 18.12.2007 - 9 U 45/07

Mieter, der über die Nebenkosten die Haftpflichtversicherung für das gemietete Gebäude finanziert, haftet dem Vermieter bei einem Regress wegen eines Glätteunfalls nur bei vorsätzlicher Verursachung.*)

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IMRRS 2008, 1470
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Schneeballwerfende Kinder in der Nähe der Schule

BGH, Urteil vom 15.07.2008 - VI ZR 212/07

1. Bewerfen sich Schüler an einer ca. 100 m von der Schule entfernten Bushaltestelle mit Schneebällen, so kann dieses Verhalten schulbezogen sein, so dass ein Übergang von Forderungen des Geschädigten auf den Unfallversicherungsträger ausscheidet.*)

2. § 110 Abs. 1 Satz 3 SGB VII ordnet an, dass sich das Verschulden lediglich auf den die Haftung begründenden Tatbestand, nicht aber auf die konkreten Schadensfolgen beziehen muss. Vorsätzliches Handeln im Sinne des § 110 Abs. 1 SGB VII setzt Wissen und Wollen des rechtswidrigen Erfolges voraus.*)

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IMRRS 2008, 1402
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftungsprivilegierung im Sinne des § 106 Abs. 3

BGH, Urteil vom 17.06.2008 - VI ZR 257/06

Die Haftungsprivilegierung im Sinne des § 106 Abs. 3, 3. Alternative SGB VII gilt auch gegenüber dem geschädigten versicherten Unternehmer, der freiwillig oder kraft Satzung versichert ist.*)

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IMRRS 2008, 1394
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ausgleichsanspruch bei ausländischen Unfallbeteiligten?

BGH, Urteil vom 01.07.2008 - VI ZR 188/07

Kommt es in Deutschland zu einem Unfall, der darauf beruht, dass sich von einem Auflieger mit dänischem Kennzeichen ein Teil löst, und hat der belgische Haftpflichtversicherer der den Auflieger ziehenden Sattelzugmaschine mit luxemburgischen Kennzeichen die im System der Grünen Karte regulierten Ansprüche der bei dem Unfall Geschädigten ausgeglichen, so besteht kein Ausgleichsanspruch des belgischen Versicherers gegen das Deutsche Büro Grüne Karte.*)

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IMRRS 2008, 1380
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltshaftung wegen verspäteter Deckungsanfrage?

OLG Schleswig, Urteil vom 17.01.2008 - 11 U 27/07

1. Die verspätete oder unvollständige Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsanwalt zu einem Schadensersatz verpflichten.*)

2. Die Frage, wie eine Rechtsschutzversicherung nach § 18 ARB 94 bei rechtzeitiger und vollständiger Deckungsanfrage entschieden hätte, hat das Regressgericht - ohne Vorliegen besonderer Umstände - nach der hinreichenden Erfolgsaussicht der beabsichtigten oder erhobenen Klage zu beurteilen, und zwar entsprechend den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen.*)

3. Die Vereinbarung eines Stichentscheides nach § 17 Abs. 2 ARB 75 muss rechtzeitig im Prozess vorgetragen werden.*)

4. Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens kann durch die Nichtbeachtung früherer und späterer Belehrungen des Rechtsanwaltes widerlegt werden.*)

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IMRRS 2008, 1373
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
"Genügend häufige" Kontrolle der Beheizung im Winter

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 233/06

Zu den Anforderungen an eine "genügend häufige" Kontrolle der Beheizung des versicherten Wohngebäudes in der kalten Jahreszeit.*)

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IMRRS 2008, 1370
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Ausgleichsanspruch des Gebäudeversicherers: Berechnung?

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 108/06

Bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Gebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters entsprechend den Grundsätzen der Doppelversicherung (BGHZ 169, 86 = VersR 2006, 1536) ist auf Seiten des Gebäudeversicherers lediglich der vom Regressverzicht erfasste Haftpflichtschaden zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2008, 1359
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Unfall zwischen eigenen Autos

BGH, Urteil vom 25.06.2008 - IV ZR 313/06

Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat gegen den Versicherer keinen Anspruch auf Ersatz der an einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug entstandenen Schäden, wenn eine mitversicherte Person diese Schäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht hat.*)

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IMRRS 2008, 1315
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Hausratsversicherung: Versicherungsschutz für Fahrräder

BGH, Urteil vom 18.06.2008 - IV ZR 87/07

Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch oder in einem gemeinsamen Fahrradabstellraum befand, beschreibt eine Risikobegrenzung.*)

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IMRRS 2008, 1303
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verspätete Verlustanzeige: Vollständige Leistungsfreiheit

OLG Frankfurt, Urteil vom 11.07.2007 - 7 U 202/06

Zeigt der Versicherungsnehmer einen Verlust dem Hausratversicherer nicht unverzüglich an, kann dies zur vollständigen Leistungsfreiheit führen.

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IMRRS 2008, 1302
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verlassen der Wohnung mit unverriegelter Haustür

OLG Köln, Beschluss vom 14.02.2008 - 9 U 148/07

Wenn der Versicherer die Wohnung für mehrere Stunden ohne Verriegelung der Haustür verlässt, führt er den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei.

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IMRRS 2008, 1269
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Bezugsberechtigung eines Dritten für Todesfallleistung

BGH, Urteil vom 21.05.2008 - IV ZR 238/06

1. Die Erklärung des Versicherungsnehmers gegenüber seinem Lebensversicherer, ein Dritter sei für die Todesfallleistung bezugsberechtigt, beinhaltet bezogen auf das Valutaverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Dritten regelmäßig den konkludenten Auftrag, dem Dritten nach Eintritt des Versicherungsfalles das Zuwendungsangebot des Versicherungsnehmers zu überbringen.*)

2. Ob der Dritte die Versicherungsleistung im Verhältnis zu den Erben des Versicherungsnehmers behalten darf, beantwortet grundsätzlich allein des Valutaverhältnis (Fortführung von BGHZ 157, 79, 82 f. und der Senatsurteile vom 25. April 1975 IV ZR 63/74 VersR 1975, 706 unter 1 a; 1. April 1987 IVa ZR 26/86 VersR 1987, 659 unter 2).*)

3. Erlangt der Dritte nach dem Tode des Versicherungsnehmers Kenntnis von seiner Bezugsberechtigung und fordert er deshalb vom Versicherer die Todesfallleistung, so wird ihm ein Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers nicht schon dadurch übermittelt, dass der Versicherer Unterlagen zur Prüfung des Sachverhalts (hier die Übersendung des Versicherungsscheins und einer Sterbeurkunde) anfordert.*)

4. Zur Auslegung einer an den Versicherer gerichteten Erklärung, nach deren Wortlaut die Erben des Versicherungsnehmers allein die im Deckungsverhältnis eingeräumte Bezugsberechtigung des Dritten anfechten.*)

5. § 120 BGB ist nicht anzuwenden, wenn der dem Boten erteilte Auftrag vor Übermittlung der Erklärung an den Empfänger wirksam widerrufen wurde.*)

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IMRRS 2008, 1204
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nicht genutzte Gebäude: Deckung für Leitungswasserschäden

LG Köln, Urteil vom 03.04.2008 - 24 O 315/07

1. Der Versicherungsnehmer hat in einem leerstehenden Gebäude die Leitungen abzustellen oder das Gebäude genügend zu kontrollieren.

2. Kommt es wegen eines Verstoßes gegen diese Pflichten zu einem Leitungswasserschaden, so wird der Gebäudeversicherer von der Leistung frei.

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IMRRS 2008, 1176
VersicherungenVersicherungen
Sonstiges Zivilrecht - Zugang eines Faxschreibens

OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 80/07

1. Im Einzelfall kann nach sachverständiger Beratung aus dem im Sendebericht eines Faxes enthaltenen „OK“ - Vermerk bezüglich der erfolgreichen Übermittlung auf einen Zugang des Faxes beim Empfänger geschlossen werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass der „OK“- Vermerk trotz einer möglichen Fehlerquote von 10 - 15 % bei den übertragenen Pixel-Punkten erfolgt, da die Wahrscheinlichkeit, dass vollständige, für das Verständnis des Textes relevante Textzeilen fehlen, äußerst gering ist.*)

2. Kommt ein Fax mit unvollständigem Inhalt beim Versicherer an, kann er aber den Absender erkennen, so ist er nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer hierauf hinzuweisen.*)

3. Für den Zugang eines Faxes genügt es, wenn die gesendeten Signale im Empfangsgerät empfangen bzw. gespeichert werden. Auf den Ausdruck des Faxes sowie die tatsächliche Kenntnisnahme kommt es grundsätzlich nicht an.*)

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IMRRS 2008, 1161
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Klage direkt gegen Versicherer am eigenen Wohnsitz

BGH, Urteil vom 06.05.2008 - VI ZR 200/05

Nach Art. 11 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (im Folgenden: EuGVVO) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Buchst. b EuGVVO kann der Geschädigte, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, vor dem Gericht seines Wohnsitzes eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben, sofern eine solche unmittelbare Klage zulässig ist und der Versicherer seinen Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates hat.*)

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IMRRS 2008, 1145
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - IV ZR 77/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 1123
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Pflicht zur Haftpflichtversicherung ungerecht?

VerfGH Belgien, Urteil vom 12.07.2007 - 100/2007

Die gesetzliche Verpflichtung von Architekten als einziger Berufsgruppe im Baugewerbe, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, begründet die Gefahr, bei gesamtschuldnerischer Haftung mehr als andere Berufsgruppen haftbar gemacht zu werden. Für diesen Behandlungsunterschied besteht keine objektive und vernünftige Rechtfertigung.

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IMRRS 2008, 1089
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Abgrenzung positive Kenntnis vom bloßen Kennenmüssen

BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 227/06

Zur Abgrenzung positiver Kenntnis des Versicherungsfalles vom bloßen Kennenmüssen im Rahmen einer den Versicherungsnehmer treffenden Obliegenheit, bei Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer den Schaden anzuzeigen (hier § 20 Ziff. 1 lit. a und lit. e VGB 88).*)

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