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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

2968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2015

IMRRS 2015, 0235
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gericht fordert keinen Kostenvorschuss an: Wann muss der Anwalt nachfragen?

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.12.2014 - 2-13 S 143/13

1. Eine Zustellungsverzögerung ist unschädlich und kann hingenommen werden, wenn sie sich in einem hinnehmbaren Rahmen hält. Das ist der Fall, wenn es sich um Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen handelt.

2. Einer Partei sind nur solche Verzögerungen zurechenbar, die sie oder ihr Prozessbevollmächtigter bei sachgerechter Prozessführung hätten vermeiden können. Letzteres ist dann nicht der Fall, wenn der Betreiber der Zustellung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles ihm für eine alsbaldige Zustellung Zumutbare getan hat.

3. Ein Kläger, der eine Frist zu wahren hat, muss beim Gericht nachfragen, wenn er drei Wochen nach Ablauf der Klagefrist keine Kostenvorschussanforderung vom Gericht bekommen hat. Bleibt er länger als drei Wochen untätig, hat er nicht alles ihm für eine alsbaldige Zustellung Zumutbare getan. Die Klage wäre somit verfristet.

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IMRRS 2015, 0259
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Was ist der Unterscheid zwischen einer Vergütungsvereinbarung und einer Gebührenvereinbarung?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.01.2015 - 19 U 99/14

1. Eine - besonderen Formvorschriften unterliegende - Vergütungsvereinbarung liegt vor, wenn zwischen Anwalt und Mandant eine höhere oder niedrigere als die gesetzlich festgelegte Vergütung vereinbart werden soll. Fehlt es an gesetzlich festgelegten Gebühren, handelt es sich bei einer Honorarregelung um eine Gebührenvereinbarung.

2. Das Tatbestandsmerkmal des "deutlichen Absetzens" in § 3a Abs. 1 Satz 2 RVG umschreibt das Gebot einer räumlichen Trennung der Vergütungsvereinbarung von den "anderen Vereinbarungen" in ihrer Gesamtheit. Um diesem Dualismus Rechnung zu tragen, bedarf es keiner drucktechnischen Hervorhebung.

3. Wird die Widerrufsbelehrung in die Vertragsurkunde integriert, muss sie sich in ihrer Gesamtwirkung so deutlich vom übrigen Vertragstext abheben, dass sie dem Vertragspartner die Rechtslage unübersehbar zur Kenntnis bringt.

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IMRRS 2015, 0244
ProzessualesProzessuales
Vorbefasster Richter ist im späteren Anwaltshaftungsprozess nicht befangen!

BGH, Beschluss vom 18.12.2014 - IX ZB 65/13

Die Mitwirkung der im Vorprozess mit der Sache befassten Richter bei dem Erlass der Entscheidung im späteren Anwaltshaftungsprozess stellt weder einen gesetzlichen Ausschlussgrund noch einen Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit dar.*)

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IMRRS 2015, 0242
NotareNotare
Amtspflichten des Notars bei der Beurkundungen von Maklercourtageklauseln?

BGH, Urteil vom 24.11.2014 - NotSt (Brfg) 1/14

1. Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundungen von Maklercourtageklauseln.*)

2. Zur Gebührenerhebungspflicht des Notars aus § 17 Abs. 1 Satz 1 und 2 BNotO.*)

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IMRRS 2015, 0247
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristen richtig ermittelt und eingetragen? Rechtsanwalt muss Fristende selbständig und eigenverantwortlich prüfen!

BGH, Beschluss vom 13.01.2015 - VI ZB 46/14

Der Rechtsanwalt hat selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob ein Fristende richtig ermittelt und eingetragen wurde, wenn ihm die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt wird. Dies gilt auch dann, wenn ihm die Akte nach vorangegangener Fertigung eines Entwurfs der Berufungsschrift nur zum Zwecke der Unterschrift vorgelegt wird.*)

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IMRRS 2015, 0123
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt leitet Geld weiter: Klage gegen Dritten = Genehmigung!

OLG Koblenz, Urteil vom 20.01.2015 - 5 U 333/14

1. Wird ein Rechtsanwalt mit Geldempfangsvollmacht veranlasst, die vom Schuldner seines Mandanten vereinnahmte Zahlung nicht an die eigene Partei, sondern an einen nicht berechtigten Dritten weiterzuleiten, schuldet er seinem Auftraggeber weiterhin die Herausgabe des Erlangten.*)

2. Richtet sich die anschließende Zahlungsklage des Mandanten nicht gegen den Anwalt, sondern gegen den nicht berechtigten Dritten, kann das auch dann eine die Voraussetzungen des § 816 Abs. 2 BGB herbeiführende Genehmigung der zunächst unwirksamen Verfügung sein, wenn dem Begehren eine unzutreffende Rechtsansicht zugrunde liegt (hier: der nicht berechtigte Dritte habe das Geld für den Berechtigten als dessen Bevollmächtigter vereinnahmt). Maßgeblich ist allein, dass der Berechtigte auf jene Vermögensmehrung zugreifen will, die der Zahlungsempfänger in einer dem Berechtigten gegenüber zunächst unwirksamen Weise erlangt hat.*)

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IMRRS 2015, 0118
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Spezialist für ...": Auch bei gleichbenannter Fachanwaltschaft nicht wettbewerbswidrig!

BGH, Beschluss vom 24.07.2014 - I ZR 53/13

1. Entsprechen die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, den an einen Fachanwalt zu stellenden Anforderungen, besteht keine Veranlassung, dem Rechtsanwalt die Führung einer entsprechenden Bezeichnung zu untersagen, selbst wenn beim rechtsuchenden Publikum die Gefahr einer Verwechslung mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" besteht.*)

2. Der sich selbst als Spezialist bezeichnende Rechtsanwalt trägt für die Richtigkeit seiner Selbsteinschätzung die Darlegungs- und Beweislast.*)

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IMRRS 2015, 0116
NotareNotare
Notar muss ihm zugesandte Unterlagen persönlich prüfen!

KG, Beschluss vom 04.11.2014 - 9 U 227/13

Der Notar verletzt seine notariellen Pflichten aus § 14 BNotO zur Büroorganisation, wenn er seinen Mitarbeitern allein die Entscheidung überantwortet, ob an ihn als Notar gerichtete - ggf. auch unverlangt zugesandte - Unterlagen seiner persönlichen Bearbeitung bedürfen oder nicht.*)

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IMRRS 2015, 0103
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vertretung vom Kläger und Drittwiderbeklagten: Anwalt kann erhöhte Gebühr verlangen!

OLG Celle, Beschluss vom 30.12.2014 - 2 W 279/14

Bei der anwaltlichen Vertretung der Klägerin und des Drittwiderbeklagten kann es sich um dieselbe Angelegenheit handeln, so dass der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal und daneben die Erhöhung der Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG verlangen kann (Abgrenzung zu OLG Stuttgart, 08.11.2012 - 8 W 419/12, IBRRS 2015, 0184 = NJW-RR 2013,63).*)

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IMRRS 2015, 0091
RechtsanwälteRechtsanwälte
Besprechung mit Richter außerhalb des Termins: Keine Terminsgebühr!

FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.12.2014 - 8 KO 2155/14

Eine Besprechung mit dem Richter außerhalb anberaumter Gerichtstermine lässt nach Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG i.d.F. des 2. KostRMoG vom 23.07.2013 keine Terminsgebühr entstehen.*)

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IMRRS 2015, 0102
RechtsanwälteRechtsanwälte
Höhe der Anwaltsgebühren bei isolierter Drittwiderklage gegen den Zedenten

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.11.2012 - 8 W 419/12

Bei der im Wege der isolierten Drittwiderklage gegen den Zedenten erhobenen negativen Feststellungsklage entstehen die Anwaltsgebühren auf Seiten des Klägers und des Drittwiderbeklagten jeweils in voller Höhe und sind auch erstattungsfähig.*)

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IMRRS 2015, 0085
NotareNotare
Vollmacht für Notarangestellte gilt nicht für Angestellte des aktenverwahrenden Notars!

OLG Jena, Beschluss vom 11.09.2014 - 3 W 316/14

Die namentliche Bevollmächtigung einer Notariatsangestellten gilt bei Übergang der Notarakten nicht für eine Angestellte der aktenverwahrenden Notarin. Gibt eine Notariatsangestellte der Aktenverwahrerin auf Grund einer solchen Vollmacht eine Erklärung ab, bedarf es der Genehmigung oder der Vorlage einer Untervollmacht.*)

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IMRRS 2015, 0064
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie werden die Kosten des Unterbevollmächtigten für Terminwahrnehmung berechnet?

OLG Jena, Beschluss vom 23.12.2014 - 1 W 518/14

1. Die Kosten des Unterbevollmächtigten sind nur in Höhe der ersparten Reisekosten des Hauptbevollmächtigten zu den anberaumten Terminen erstattungsfähig. *)

2. Ein Reiseantritt um 6 Uhr ist als zumutbar anzusehen.*)

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IMRRS 2015, 0049
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie ist die Kontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze zu organisieren?

BGH, Beschluss vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13

Zur Ausgangskontrolle fristgebundener Anwaltsschriftsätze.*)

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IMRRS 2015, 0009
RechtsanwälteRechtsanwälte
Was muss der Mandant im Haftpflichtprozess gegen seinen Anwalt beweisen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 25.11.2014 - 5 U 904/14

1. Lastet der Mandant seinem Rechtsanwalt an, in einem Vorprozess mit Klage und Widerklage pflichtwidrig zu einem Abfindungsvergleich geraten zu haben, nach dem keinerlei wechselseitige Ansprüche bestehen, muss im Haftpflichtprozess auch dargelegt werden, wie das Gericht im Ausgangsverfahren über die gegen den Mandant gerichteten Ansprüche des dortigen Prozessgegners streitig entschieden hätte.*)

2. Konkreter Sachvortrag zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs eines Außendienstmitarbeiters kann auch im Regressprozess nicht durch Vorlage von Rechnungen ersetzt werden, deren Tatsachengrundlagen streitig sind. Auch eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO ist in einem derartigen Fall nicht möglich.*)

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Online seit 2014

IMRRS 2014, 1667
RechtsanwälteRechtsanwälte
Einspruch gegen Versäumnisbeschluss ist (immer) zu begründen!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.08.2014 - 24 W 45/14

1. Auch wenn der Mandant der Bitte um Rücksprache nicht nachkommt, hat der Anwalt den Einspruch gegen einen Versäumnisbeschluss zu begründen, soweit ihm das nach Aktenlage möglich ist, und den Einspruchstermin wahrzunehmen.*)

2. Der Mandant erleidet einen erstattungsfähigen Schaden, wenn er einen Prozess verloren hat, den er bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung gewonnen hätte. Insofern kommt es darauf an, wie der Vorprozess nach Auffassung des Regressgerichts richtigerweise hätte entschieden werden müssen. Dabei hat es von dem Sachverhalt auszugehen, der dem Gericht des Vorprozesses unterbreitet und von diesem aufgeklärt worden wäre.*)

3. Zur Erwerbsobliegenheit des bisher nicht berufstätigen getrenntlebenden Ehegatten nach Ablauf des Trennungsjahres.*)

4. Bei kontroverser Rechtsprechung darf der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe zulasten des Bedürftigen nicht das ihm ungünstigste Präzedenzurteil zugrunde gelegt werden.*)

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IMRRS 2014, 1652
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aus Scheinsozietät ausgeschieden: Keine Haftung für Pflichtverletzungen der Ex-Kollegen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2014 - 24 U 87/13

1. Trotz der Gefahr widerstreitender Entscheidungen kann ein Teilurteil gegen einen einfachen Streitgenossen ergehen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des anderen Streitgenossen zu einer faktischen Prozesstrennung führt und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der unterbrochene Rechtsstreit alsbald fortgesetzt werden kann.*)

2. Ein ehemaliger Rechtsanwalt haftet nicht als Scheinsozius für Pflichtverletzungen eines früheren Mitgesellschafters, wenn er zwar noch im Briefkopf der Gesellschaft bürgerlichen Rechts namentlich genannt, aber am Seitenrand hinreichend deutlich darauf hingewiesen wird, dass er nicht mehr als Rechtsanwalt tätig ist.*)

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IMRRS 2014, 1638
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Ladung zum Fachgespräch ist nicht anfechtbar!

AGH Celle, Urteil vom 17.03.2014 - AGH 16/13

Die gegen die Ladung zum Fachgespräch gerichtete Anfechtungsklage ist unzulässig. Bei der Ladung zum Fachgespräch handelt es sich nicht um einen Verwaltungsakt, sondern nur um eine vorbereitende behördliche Verfahrenshandlung.

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IMRRS 2014, 1559
RechtsanwälteRechtsanwälte
Unvorhergesehene Erkrankung: Rechtsanwalt muss alle zumutbaren Maßnahmen zur Fristwahrung ergreifen!

BGH, Beschluss vom 22.10.2014 - XII ZB 257/14

Auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung muss ein Rechtsanwalt alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen. An einer schuldhaften Fristversäumung fehlt es nur dann, wenn infolge der Erkrankung weder kurzfristig ein Vertreter eingeschaltet noch ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden konnte; dies ist glaubhaft zu machen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 07.03.2013 - I ZB 67/12, IBRRS 2013, 2286 = NJW-RR 2013, 1011).*)

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IMRRS 2014, 1526
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fachanwaltsbezeichnung erlischt nicht mit Wegfall der Rechtsanwaltszulassung

BVerfG, Beschluss vom 22.10.2014 - 1 BvR 1815/12

1. Fachanwälte müssen sich jährlich mindestens zehn Zeitstunden - ab 1. Januar 2015 erweitert auf mindestens 15 Zeitstunden - im jeweiligen Fachgebiet fortbilden. Die Erfüllung der Verpflichtung ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen. Wird eine vorgeschriebene Fortbildung unterlassen, so kann die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung widerrufen werden.

2. Die Erlaubnis zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung erlischt nicht mit dem Ausscheiden aus dem Anwaltsberuf. Nach etwaiger Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft muss der Anwalt die Gestattung nicht erneut erwerben, sondern nur nachweisen, dass er seiner Fortbildungsverpflichtung nachgekommen ist.

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IMRRS 2014, 1503
RechtsanwälteRechtsanwälte
Abrechnung nach Stunden: Vergütungsvereinbarung muss hinreichend bestimmt sein!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014 - 2 U 2/14

1. Das Textformerfordernis nach § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG hat einerseits eine Schutz- und Warnfunktion für den Mandanten. Andererseits erleichtert es dem Rechtsanwalt den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nachzuweisen. Diese Funktionen kann die Vergütungsvereinbarung nur dann erfüllen, wenn sie ausreichend bestimmt ist. Bei einer Vergütungsvereinbarung muss eindeutig feststehen, für welche Tätigkeiten der Auftraggeber eine höhere als die gesetzliche Vergütung zahlen soll. Eine pauschale Bezeichnung der anwaltlichen Tätigkeit lässt nicht den Schluss zu, dass die Vergütungsvereinbarung ohne jede zeitliche Beschränkung auch für alle zukünftigen Mandate gelten soll.*)

2. Zur Angemessenheit eines Stundensatzes von 300,00 EUR zzgl. MwSt. für die anwaltliche Tätigkeit, § 3a Abs. 2 RVG.*)

3. Die Abrechnung eines anwaltlichen Zeithonorars im 15-Minuten-Takt erfordert eine entsprechende Vereinbarung.*)

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IMRRS 2014, 1502
ProzessualesProzessuales
Keine Reaktion auf Fristverlängerungsantrag: Rechtsanwalt muss rechtzeitig nachfragen!

BGH, Beschluss vom 16.10.2014 - VII ZB 15/14

Geht auf einen Fristverlängerungsantrag keine gerichtliche Mitteilung ein, muss sich der Prozessbevollmächtigte rechtzeitig über das wirkliche Ende der Frist - gegebenenfalls durch Rückfrage bei Gericht - Gewissheit verschaffen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24.11.2009 - VI ZB 69/08, IBRRS 2010, 1244 = MDR 2010, 401).*)

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IMRRS 2014, 1474
NotareNotare
Mehrere Änderungen: Gebührenprivilegierung nur bei gleichzeitigen Anträgen!

OLG München, Beschluss vom 11.08.2014 - 34 Wx 319/14

Der Gebührentatbestand nach GNotKG KV 14160 Nr. 5 setzt voraus, dass mehrere Änderungen gleichzeitig beantragt werden. Bei Antragstellung zu unterschiedlichen Zeitpunkten findet die Bestimmung keine Anwendung. Auf identische Eintragungsvoraussetzungen oder die Möglichkeit des gleichzeitigen Antragsvollzugs kommt es nicht an.*)

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IMRRS 2014, 1475
NotareNotare
Notarhaftung: Beginnt mit der Übermittlung einer Eintragungsnachricht die Verjährung?

BGH, Urteil vom 11.09.2014 - III ZR 217/13

1. Im Bereich der Notarhaftung kann die Übermittlung einer Eintragungsnachricht des Grundbuchamts im Einzelfall - insbesondere in sehr einfach gelagerten Sachen - für die Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars) ausreichen.*)

2. Geht es jedoch um komplexe, für den Geschädigten schwer überschaubare Grundbuchvorgänge, so kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass dieser mit der Übersendung einer Veränderungsmitteilung zugleich Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars erlangt oder diesbezüglich fortan grob fahrlässig keine Kenntnis hat.*)

3. Zu den Amtspflichten des Notars bei der Beurkundung des Verkaufs von Grundstücksteilflächen und ihrer Lastenfreistellung.*)

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IMRRS 2014, 1468
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie muss der Sachverständigenbeweis angetreten werden?

OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2014 - 4 U 146/13

Ein Rechtsanwalt im Zivilprozess verhält sich im Allgemeinen gegenüber seinem Auftraggeber pflichtgemäß, wenn er bei einer dem Sachverständigenbeweis zugänglichen Behauptung seiner Partei einen den gesetzlichen Anforderungen des § 403 ZPO genügenden Beweisantrag stellt. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung, den Weg mitzuteilen, auf dem der Sachverständige zu dem behaupteten Ergebnis kommen soll oder aus welchem Fachgebiet der Sachverständige bestimmt werden soll, besteht für den Rechtsanwalt grundsätzlich nicht.*)

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IMRRS 2014, 1457
NotareNotare
Gebühr bei Grundschuld über mehrere Grundstücke hinweg?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.09.2014 - 8 W 333/14

1. Bei der Abtretung einer Gesamtgrundschuld von hohem Nennwert, die eine Vielzahl (möglicherweise geringwertigerer) Grundstücke in Haft nimmt, die sämtlich in den Grundbüchern unterschiedlicher Grundämter eingetragen sind, entsteht für die Eintragung der Veränderung des Gesamtrechts eine 0,5-Gebühr (Nr. 14130 GNotKG-KV), die sich um jeweils 0,1 erhöht ab dem zweiten für jedes weitere beteiligte Grundbuchamt.*)

2. Diese Ermäßigung statt des Ansatzes einer 0,5-Gebühr bei jedem einzelnen Grundbuchamt aus dem vollen Nennbetrag der Belastung (§ 53 As. 1 GNotKG) setzt voraus, dass der Antrag für mehrere Grundbuchämter gleichzeitig bei einem Grundbuchamt gestellt wird oder dass bei gesonderter Antragstellung die Anträge innerhalb eines Monats bei den beteiligten Grundbuchämtern eingehen (Nr. 14141 GNotKG-KV analog). 3. Dabei wird die Gebühr gemäß § 18 Abs. 3 GNotKG analog bei dem Gericht angesetzt, bei dessen Grundbuchamt der Antrag zuerst eingegangen ist. (Anschluss an OLG Dresden, Beschluss vom 13. August 2014, Az. 17 W 748/14; entgegen KG Berlin ZflR 2014, 203)-*)

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IMRRS 2014, 1424
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anweisung zur Korrektur einer Frist: Anwalt muss Richtigkeit der Notierung prüfen!

BGH, Urteil vom 25.09.2014 - III ZR 47/14

Auch wenn der Rechtsanwalt (nach Eingang des Urteils in der Kanzlei) seine Angestellte im Wege einer Einzelanweisung angehalten hat, die fehlerhaft eingetragene Frist zur Berufungsbegründung zu korrigieren, so befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen der Vorbereitung einer Prozesshandlung (wie der Einlegung der Berufung) die Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen.*)

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IMRRS 2014, 1639
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 29.08.2014 - AnwZ(Brfg) 28/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 1374
ProzessualesProzessuales
Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen: Reisekosten sind erstattungsfähig!

AG Gießen, Beschluss vom 22.09.2014 - 47 C 329/12

Die Reisekosten des zwar nicht am Ort, aber im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts sind bis zur Grenze des Rechtsmissbrauchs erstattungsfähig.*)

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IMRRS 2014, 1311
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wie ist die Faxversendung fristgebundener Schriftsätze zu kontrollieren?

BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - XII ZB 255/14

Zur Ausgangskontrolle bei der Telefaxversendung von fristgebundenen Schriftsätzen.*)

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IMRRS 2014, 1313
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Befreiung von der Versicherungspflicht für Syndikusanwälte!

BSG, Urteil vom 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

Syndikusanwälte haben keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.




IMRRS 2014, 1306
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anrechnung einer Geschäftsgebühr bei unterschiedlichen Rechtsanwälten?

BGH, Beschluss vom 27.08.2014 - VII ZB 8/14

1. Wird ein selbständiges Beweisverfahren von einzelnen Erwerbern von Wohnungseigentum wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums betrieben und klagt nach Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens die Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Beschlusses, mit dem sie die Durchsetzung der Rechte der Erwerber auf Beseitigung der genannten Mängel wirksam an sich gezogen hat, gegen die Antragsgegnerin des selbständigen Beweisverfahrens auf Kostenvorschuss zur Beseitigung der Mängel, werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im Verfahren der Kostenvorschussklage mitumfasst.*)

2. Werden die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens von der Kostenentscheidung im anschließenden Hauptsacheverfahren mitumfasst und sind die Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens und die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden, scheidet eine Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Hauptsacheverfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 5 VV RVG aus (Anschluss an BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09, IBR 2010, 1056 - nur online = JurBüro 2010, 190, 191).*)

3. Wird bei der vorstehend unter 1. genannten Fallgestaltung im selbständigen Beweisverfahren auf Antragstellerseite ein anderer Rechtsanwalt beauftragt als im Hauptsacheverfahren auf Klägerseite, ist im Rahmen der Kostenfestsetzung nach dem Rechtsgedanken des § 91 Abs. 2 Satz 2 ZPO keine Anrechnung der auf Antragstellerseite im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Verfahrensgebühr auf die auf Klägerseite im Hauptsacheverfahren entstandene Verfahrensgebühr vorzunehmen.*)

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IMRRS 2014, 1295
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss kein Hellseher sein!

OLG München, Urteil vom 04.12.2013 - 15 U 4933/12

1. Ein WEG-Beschluss, der eine "durchführbare Regelung noch erkennen lässt" ist im Gegensatz zu einem Beschluss mit inhaltlichen Widersprüchen nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.

2. Ein WEG-Beschluss ist nicht bereits dann anfechtbar, wenn er auszulegen ist. Kommt ein Anwalt nach einer gesetzeskonformen Auslegung eines auslegungsbedürftigen WEG-Beschlusses zum Ergebnis, dass eine Anfechtung dieses Beschlusses keinen Erfolg haben würde, liegt keine Verletzung der anwaltlichen Pflichten gegenüber dem Mandanten, wenn eine Anfechtung dieses Beschlusses ausbleibt, und zwar auch dann, wenn die Anfechtung gegebenenfalls erfolgreich wäre.

3. Ein Rechtsanwalt, der gegenüber seinem Mandanten keine eindeutige Aussage zu der Frage trifft, ob eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer während und für die laufende Abrechnungsperiode möglich ist, weil ausweislich zu dieser Frage keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Zeitpunkt existiert, verletzt seine anwaltlichen Pflichten nicht. Einem Rechtsanwalt kann nicht vorgeworfen werden, dass er eine knapp zwei Jahre später ergehende Grundsatzentscheidung des BGH nicht voraussieht.

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IBRRS 2014, 2363
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann haftet der Anwalt für einen "Minimalvergleich"?

OLG Koblenz, Beschluss vom 29.04.2014 - 5 U 316/14

1. Die Behauptung des Arbeitnehmers, der Kündigungsschutzprozess wäre zu seinen Gunsten entschieden worden, wenn der Prozessbevollmächtigte nicht zu dem tatsächlich abgeschlossenen Minimalvergleich geraten hätte, ist im Regressprozess gegen den Anwalt unerheblich, wenn sich Inhalt und finanzielle Folgen eines Urteils über die Kündigungsschutzklage nicht feststellen lassen. Beweisbelastet ist der Arbeitnehmer.*)

2. Auch die Behauptung, bei frühzeitiger Aufnahme des insolvenzbedingt unterbrochenen Kündigungsschutzprozesses wäre ein höherer Vergleichsbetrag erzielbar gewesen, muss im Regressprozess gegen den Anwalt der Arbeitnehmer beweisen.*)

3. Bei der Berechnung der Sechsmonatsfrist des § 54 Abs. 5 Satz 3 ArbGG bleibt die Zeitspanne unberücksichtigt, in der der Kündigungsschutzprozess bereits vor der Güteverhandlung insolvenzbedingt gemäß § 240 ZPO unterbrochen war.*)

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IMRRS 2014, 1172
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gegnerischer Anwalt ist ein "Meisterbetrüger": Unzulässige Schmähkritik!

OLG Frankfurt, Urteil vom 27.03.2014 - 6 U 75/12

1. Die in einem anwaltlichen Schriftsatz aufgestellte Aussage, der gegnerische Rechtsanwalt begehe "gewerblich Prozessbetrug" und sei ein "Meisterbetrüger", stellt eine verfahrensrechtlich nicht privilegierte, unzulässige Schmähkritik dar; dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Vorwurf des Prozessbetrugs in Einzelfällen berechtigt ist.*)

2. Der von einem Rechtsanwalt öffentlich oder in Schriftsätzen einem anderen Rechtsanwalt gegenüber erhobene Vorwurf des Prozessbetrugs stellt eine unlautere (UWG § 4 Nr. 7) Herabsetzung eines Mitbewerbers dar, wenn dies ohne konkreten Bezug zum weiteren Inhalt der Gesamtäußerung steht. Soweit der Vorwurf in einem Schriftsatz erfolgt, kann sich der Rechtsanwalt jedenfalls dann nicht auf den Grundsatz der verfahrensrechtlichen Privilegierung berufen, wenn an dem Verfahren, zu dem der Schriftsatz eingereicht wird, weder der andere Rechtsanwalt noch dessen Mandant beteiligt sind.*)

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IMRRS 2014, 1153
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Elekronische Akte muss wie herkömmliche Akte geführt werden!

BGH, Beschluss vom 09.07.2014 - XII ZB 709/13

1. Wird die Handakte eines Rechtsanwalts allein elektronisch geführt, muss sie ihrem Inhalt nach der herkömmlich geführten entsprechen. Sie muss insbesondere zu Rechtsmittelfristen und deren Notierung ebenso wie diese verlässlich Auskunft geben können und darf keine geringere Überprüfungssicherheit bieten als ihr analoges Pendant.*)

2. Der Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung - hier der Einlegung der Beschwerde - mit einer Sache befasst wird, hat dies zum Anlass zu nehmen, die Fristvermerke in der Handakte zu überprüfen. Auf welche Weise (herkömmlich oder elektronisch) die Handakte geführt wird, ist hierfür ohne Belang.*)

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IMRRS 2014, 1133
RechtsanwälteRechtsanwälte
Richter war früher in Kanzlei einer Prozesspartei tätig: Befangenheit!

OLG München, Urteil vom 26.03.2014 - 15 U 4783/12

1. War der Richter in der Anwaltskanzlei einer Prozesspartei oder ihres Prozessbevollmächtigten, der als Zedent der Klageforderung ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Prozessausgang hat, angestellt, kann dies einen Ablehnungsgrund darstellen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Richter in der Sache des gegenwärtigen Rechtsstreits tätig geworden ist oder nicht.*)

2. Den Richter trifft die prozessuale Pflicht gegenüber den Verfahrensbeteiligten, sein früheres Beschäftigungsverhältnis in der Anwaltskanzlei der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten (siehe Leitsatz 1) offen zu legen. Die Nichtoffenbarung des anzeigepflichtigen Näheverhältnisses bildet einen selbstständigen Ablehnungsgrund.*)

3. Trifft der ablehnbare Richter eine Entscheidung oder wirkt er an einer solchen mit, ohne sein früheres Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Leitsatzes 1 offen zu legen, liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der auf Rechtsmittel zur Aufhebung des Urteils führen kann; ist zur Entscheidung eine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig, kommt eine Zurückverweisung an das Gericht des ersten Rechtszugs in Frage.*)

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IMRRS 2014, 1107
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 17.06.2014 - AnwZ (Brfg) 61/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 1110
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 24.06.2014 - VI ZR 226/13

1. Eine Partei, die die Beiordnung eines Notanwalts beantragt, hat nachzuweisen, dass sie trotz zumutbarer Anstrengungen einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt nicht gefunden hat. Hat sie zunächst einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden und entsprechend mandatiert, so kommt im Falle einer späteren Mandatsniederlegung die Bestellung nur dann in Betracht, wenn sie auch darlegt, dass die Beendigung des Mandats nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen ist.*)

2. Einer Partei, die keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt gefunden hat, ist nach denselben Grundsätzen Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zu gewähren wie einer Partei, die aus finanziellen Gründen zur Fristwahrung nicht in der Lage war und deshalb Prozesskostenhilfe beantragt hat.*)

3. Die Wiedereinsetzung setzt dabei voraus, dass die betroffene Partei die für die Bestellung eines Notanwalts nach § 78b ZPO erforderlichen Voraussetzungen innerhalb der noch laufenden Frist darlegt. Dazu gehört im Falle der vorausgegangen Mandatsniederlegung auch die Darlegung der dazu führenden, von ihr nicht zu vertretenden Umstände.*)

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IMRRS 2014, 1189
ProzessualesProzessuales
Gerichtskosten -

BGH, Beschluss vom 17.06.2014 - AnwZ (Brfg) 60/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2014, 2000; VPRRS 2014, 0456
VergabeVergabe
Mehrvertretungsgebühr bei Auftraggebergemeinschaft?

OLG Naumburg, Beschluss vom 22.04.2014 - 2 Verg 5/12

1. Der Senat kann offen lassen, ob es in keinem Fall der anwaltlichen Vertretung einer Bietergemeinschaft bzw. einer Auftraggebergemeinschaft in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren gerechtfertigt ist, eine Mehrvertretungsgebühr in Ansatz zu bringen.*)

2. Jedenfalls dann, wenn mehrere öffentliche Auftraggeber ausdrücklich vertraglich vereinbaren, zum Zwecke der Durchführung eines gemeinsamen Beschaffungsvorgangs zu kooperieren (hier: Verkehrsvertrag mit gebietsübergreifendem Streckennetz), und hierzu einem Auftraggeber die ausschließliche Vertretung der im Vergabe- und Vergabenachprüfungsverfahren unter Auferlegung der alleinigen Haftung für etwaige Verfahrensfehler übertragen, kommt eine Erhöhung der gesetzlichen Gebühren um eine Mehrvertretungsgebühr i.S. von VV Nr. 1008 RVG nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2014, 1056
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Vertrauensschadenversicherung für Notare: Schadenmeldefrist schuldhaft versäumt?

BGH, Urteil vom 11.06.2014 - IV ZR 400/12

1. Zur Vermeidung schuldhafter Versäumung einer Schadenmeldefrist in den Versicherungsbedingungen einer Vertrauensschadenversicherung für Notare ist die Meldung durch den Geschädigten jedenfalls noch vor Fristablauf bereits dann geboten, wenn ihm zu diesem Zeitpunkt Erkenntnisse vorliegen, nach denen für den konkreten Schaden die ernsthafte Möglichkeit eines Vertrauensschadenfalles im Raum steht (Fortführung des Senatsurteils vom 20. Juli 2011 - IV ZR 180/10, IBRRS 2011, 3026).*)

2. Für Banken, die ständig mit Treuhandaufträgen an Notare zu tun haben, besteht spätestens bei Vorliegen eines möglichen Versicherungsfalles Veranlassung, sich über den wesentlichen Inhalt der Versicherungsbedingungen zu informieren.*)

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IMRRS 2014, 1057
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hausverwalter verfasst Schriftsätze für das Gericht: Unerlaubte Rechtsberatung!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2014 - 20 U 16/14

1. Zur wirtschaftlichen Tätigkeit eines Hausverwalters können alle Rechtsangelegenheiten gehören, die die Beziehungen zu Mietern, Bauhandwerkern, Lieferanten und Personal betreffen. Hierunter mag auch eine außergerichtliche Beratung und Vertretung zu verstehen sein.

2. Beiträge zur Führung eines Werklohnprozesses für den Eigentümer in Gestalt der Abfassung von Schriftsätzen für das Gericht erfolgen nicht "im Zusammenhang mit einer Hausverwaltung".

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IMRRS 2014, 1045
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltshaftung: Beweiserleichterung nach Grundsätzen des Anscheinbeweises!

BGH, Beschluss vom 15.05.2014 - IX ZR 267/12

In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung bestimmen sich Beweiserleichterungen für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises (Bestätigung von BGHZ 123, 311).*)

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IMRRS 2014, 1013
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Klageerhebung ohne Klageauftrag!

OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2014 - 5 U 1591/13

1. Hat ein Rechtsanwalt eine Schadensersatzforderung verjähren lassen, worauf der Mandant einen anderen Anwalt lediglich damit beauftragt, Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des ersten Anwalts zu führen, ist dieser Auftrag mit der endgültigen Regulierungsablehnung des Versicherers erledigt. Ohne gesonderten Klageauftrag ist der zweite Anwalt nicht verpflichtet, die zum Ablehnungszeitpunkt noch nicht verjährte Forderung gegen den ersten Anwalt gerichtlich geltend zu machen.*)

2. Beweispflichtig für einen Klageauftrag ist der Mandant, wenn die Urkundenlage einen auf Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer beschränkten Erstauftrag belegt.*)

3. Zur Verjährung der Schadensersatzforderung gegen den ersten Rechtsanwalt.*)

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IMRRS 2014, 1011
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltsvertrag vorzeitig gekündigt: Was kann der Anwalt verlangen?

OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.2013 - 5 U 1190/13

Muss der Rechtsanwalt seine Leistungspflicht aufgrund eines Vertrages mit Vergütungsvereinbarung nur zum Teil erfüllen, weil der Mandant nach § 627 BGB vorzeitig kündigt, hat er den seinen bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung durch substantiierten Tatsachenvortrag nachvollziehbar darzustellen. Fehlt ein derartiger Prozessvortrag, kommt auch eine Vergütungsschätzung in entsprechender Anwendung von § 287 ZPO nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2014, 1719
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vergütungsvereinbarung formunwirksam: Honorar bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr!

BGH, Urteil vom 05.06.2014 - IX ZR 137/12

Eine Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant, die gegen die Formvorschriften des § 3a Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG oder die Voraussetzungen für den Abschluss einer Erfolgshonorarvereinbarung nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG verstößt, ist wirksam; aus ihr kann die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).*)

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IMRRS 2014, 0967
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Beratervertrag vorzeitig beendet: Was wird aus dem Pauschalhonorar?

BGH, Urteil vom 22.05.2014 - IX ZR 147/12

Bei vorzeitiger Beendigung des Steuerberatervertrags ist ein vereinbartes Pauschalhonorar auf den Teil herabzusetzen, welcher der bisherigen Tätigkeit des Steuerberaters entspricht.*)

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IMRRS 2014, 0953
NotareNotare
Als Nachweis für Vertretungsberechtigung reicht Hinweis auf Aktenübertragung aus

KG, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 W 208/13

Wird einem Notar die Verwahrung der Akten eines aus dem Amt ausgeschiedenen Notars übertragen, gehen rechtsgeschäftlich erteilte wie gesetzlich vermutete Vollmachten auf den Aktenverwahrer über. Zum Nachweis seiner Vertretungsberechtigung genügt gegenüber dem Grundbuchamt regelmäßig sein Hinweis auf die Übertragung. Der Notar muss sich insbesondere nicht durch Vorlage des Verwaltungsakts der Landesjustizverwaltung ausweisen.*)

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IMRRS 2014, 0955
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch Rechtsanwälte haften für Gefälligkeiten!

BGH, Beschluss vom 05.06.2014 - IX ZR 239/13

Übernimmt es ein Instanzanwalt, im Auftrag seiner Partei nach seiner Wahl einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung einer zugelassenen Revision zu beauftragen, will dieser das Mandat aber nur nach Abschluss einer Honorarvereinbarung übernehmen, muss sich der Instanzanwalt vergewissern, dass die Honorarvereinbarung mit seinem Mandanten rechtzeitig abgeschlossen wird, und andernfalls einen anderen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen.*)

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