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Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

2970 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2014

IMRRS 2014, 0953
NotareNotare
Als Nachweis für Vertretungsberechtigung reicht Hinweis auf Aktenübertragung aus

KG, Beschluss vom 08.05.2014 - 1 W 208/13

Wird einem Notar die Verwahrung der Akten eines aus dem Amt ausgeschiedenen Notars übertragen, gehen rechtsgeschäftlich erteilte wie gesetzlich vermutete Vollmachten auf den Aktenverwahrer über. Zum Nachweis seiner Vertretungsberechtigung genügt gegenüber dem Grundbuchamt regelmäßig sein Hinweis auf die Übertragung. Der Notar muss sich insbesondere nicht durch Vorlage des Verwaltungsakts der Landesjustizverwaltung ausweisen.*)

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IMRRS 2014, 0955
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch Rechtsanwälte haften für Gefälligkeiten!

BGH, Beschluss vom 05.06.2014 - IX ZR 239/13

Übernimmt es ein Instanzanwalt, im Auftrag seiner Partei nach seiner Wahl einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt mit der Einlegung einer zugelassenen Revision zu beauftragen, will dieser das Mandat aber nur nach Abschluss einer Honorarvereinbarung übernehmen, muss sich der Instanzanwalt vergewissern, dass die Honorarvereinbarung mit seinem Mandanten rechtzeitig abgeschlossen wird, und andernfalls einen anderen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt beauftragen.*)

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IMRRS 2014, 0851
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwalt muss im Spam-Ordner eingehende Mails überprüfen!

LG Bonn, Urteil vom 10.01.2014 - 15 O 189/13

1. Ein Rechtsanwalt verletzt seine Pflichten aus dem Mandatsvertrag dann, wenn er seinen Spam-Filter nicht täglich kontrolliert, wenn er seine Mailadresse für den geschäftlichen Verkehr eröffnet hat.*)

2. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, wesentliche Korrespondenz der Gegenseite, die er per Mail erhält, unverzüglich an seinen Mandanten weiterzuleiten.*)

3. Kommt es durch die verzögerte Weiterleitung eines befristeten Vergleichsangebots durch den Rechtsanwalt zu einem Scheitern des Vergleichs, so muss der Rechtsanwalt seiner Partei den dadurch entstandenen Schaden ausgleichen.*)

4. Bei der derzeitigen Zinssituation ist ein Nutzungsvorteil von 1 Prozent für die Anlage von Geld in Festzins nicht unangemessen, der Rechtsanwalt muss seiner Partei konkret darlegen, wie ein höherer Zinsvorteil zu erzielen gewesen wäre.*)

5. Das Risiko für die Hoffnung, dass der Gegner einer zweiten Verlängerung der Berufungsbegründung bei laufenden Vergleichsverhandlungen zustimmt, trägt der Rechtsanwalt. Kann er die Zustimmung nicht nachweisen, so kann er gegen einen Beschluss mit dem die Berufung mangels rechtzeitiger Begründung zurückgewiesen wurde, keinen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.*)

6. Zur Berechnung des Schadens, wenn durch gescheiterte Vergleichsverhandlungen eine höhere Summe als im Vergleich vorgeschlagen und zusätzlich Verfahrenskosten der Partei erstattet werden mussten.*)

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IMRRS 2014, 0836
ProzessualesProzessuales
Vergleich im PKH-Verfahren: vorgerichtliche Geschäftsgebühr nicht anrechenbar!

OLG Koblenz, Beschluss vom 28.04.2014 - 14 W 236/14

Ist die Geschäftsgebühr für die vorgerichtliche Vertretung nicht Gegenstand des PKH-Antrages und schließen die Beteiligten im PKH-Bewilligungsverfahren einen Vergleich zur Abgeltung der Hauptforderung, führen die anschließende Zahlung des Vergleichsbetrages an den Gläubigerbevollmächtigten und dessen Einbehalt der Geschäftsgebühr vor Weiterleitung des Restes an den Mandanten nicht zur Anrechnung dieser Gebühr auf die Verfahrensgebühr.

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IMRRS 2014, 0835
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Pauschaler Zurückweisungsantrag: Termingebühr entsteht ohne Entgegentreten!

OLG Koblenz, Beschluss vom 16.04.2014 - 14 W 220/14

Ergibt sich aus der Urkundenlage in Verbindung mit dem Vorbringen des Antragstellers im Kostenfestsetzungsverfahren, dass eine Termingebühr entstanden ist, darf deren Festsetzung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dem pauschalen und in keiner Weise substantiierten Zurückweisungsantrag des Kostenschuldners sei der Antragsteller zuletzt nicht mehr entgegengetreten. Dass die Klage nach dem auf Erledigung zielenden Anwaltsgespräch zurückgenommen wurde, ist für Entstehung und Erstattung der Termingebühr unerheblich.

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IMRRS 2014, 0826
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwalt muss Mandanten über Erfolgsaussichten aufklären!

OLG Schleswig, Urteil vom 27.05.2014 - 11 U 88/13

1. Der Auftraggeber eines Rechtsanwalts muss eigenverantwortlich über Art und Weise einer gerichtlichen Rechtsverfolgung entscheiden können. Soweit er hierzu nicht in der Lage ist, muss der Rechtsanwalt ihn über die Notwendigkeit, Erfolgsaussichten und Gefahren eines Rechtsstreits ins Bild setzen Er muss über Unsicherheiten aufklären, die daraus folgen können, dass eine Rechtsfrage von der Bewertung der Umstände des Einzelfalls abhängt.*)

2. Mängelansprüche aus dem Kauf einer Brandmeldeanlage, welche u.a. über Kabelschächte in mehreren Räumen eines Gebäudes installiert werden soll, verjähren gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB in fünf Jahren, sofern von der Installation der Anlage die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der konkreten Zweckbestimmung des Gebäudes abhängt und diese aufgrund mangelnder Funktionalität der Komponenten der Anlage in Frage steht.*)

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IMRRS 2014, 0832
Sonstiges Arbeits- und SozialrechtSonstiges Arbeits- und Sozialrecht
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht erlischt bei Wechsel des Arbeitgebers!

BSG, Urteil vom 31.10.2012 - B 12 R 3/11 R

1. Die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist auf die ihrer Erteilung zugrundeliegende "jeweilige" Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit beschränkt.*)

2. Eine früher erteilte Befreiung entfaltet bei einem Wechsel der Beschäftigung hinsichtlich des neuen Beschäftigungsverhältnisses auch dann keine Wirkungen, wenn hierbei dieselbe oder eine vergleichbare berufliche Tätigkeit verrichtet wird.*)

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IMRRS 2014, 0785
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Gemeinsame Klage gegen Fondsinitiator gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit?

BGH, Urteil vom 08.05.2014 - IX ZR 219/13

Beauftragen Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds einen Rechtsanwalt, den Initiator gemeinsam zu verklagen, um Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung geltend zu machen, kann gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit gegeben sein, auch wenn die Klageaufträge einzeln und zeitlich versetzt erteilt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Gesellschafter den Anwalt nacheinander beauftragen, gegen das klageabweisende erstinstanzliche Urteil Berufung einzulegen.*)

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IMRRS 2014, 0782
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei Führung eines elektronischen Fristenkalenders?

OVG Saarland, Beschluss vom 20.05.2014 - 1 A 458/13

Ein Rechtsanwalt, der die Fristennotierung und -kontrolle mittels eines elektronischen Fristenkalenders abwickelt, ist aufgrund seiner anwaltlichen Sorgfaltspflicht unter anderem gehalten, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass sowohl einem versehentlichen Löschen von Fristen durch sein Büropersonal als auch einem hierdurch bedingten Versäumen der fristwahrenden Handlung effektiv entgegengewirkt wird.*)

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IMRRS 2014, 0773
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fachanwaltsantrag: Können fehlende Fälle durch ein Fachgespräch kompensiert werden?

BGH, Urteil vom 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 60/12

1. Für den Nachweis praktischer Erfahrungen genügt es, wenn die dem Fall zu Grunde liegende Konstellation einen hinreichenden, das heißt konkret festzustellenden Bezug zum jeweiligen Fachgebiet aufweist; hierfür ist erforderlich, dass Fragen aus dem Rechtsgebiet erheblich sind oder erheblich werden können.

2. Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht setzt ausnahmslos die in § 5 Abs. 1 l FAO genannte Mindestzahl von Fallbearbeitungen voraus. Fehlende Fälle können nicht durch ein Fachgespräch ersetzt werden.

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IMRRS 2014, 0763
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fachanwalt muss Fortbildungspflicht kalenderjährlich erfüllen!

BGH, Beschluss vom 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 76/13

1. Die Fortbildungspflicht des Fachanwalts muss kalenderjährlich erfüllt und kann nicht im Folgejahr nachgeholt werden.

2. Eine einmalige Verletzung der Fortbildungspflicht führt nicht zwingend zum Widerruf.

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IMRRS 2014, 0756
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Anwaltszulassung im Wege eines medizinischen Gutachtens

BGH, Beschluss vom 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 3/14

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, den Beruf eines Rechtsanwalts ordnungsgemäß auszuüben, es sei denn, dass sein Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft die Rechtspflege nicht gefährdet.

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IMRRS 2014, 0758
RechtsanwälteRechtsanwälte

BGH, Beschluss vom 23.04.2014 - AnwZ (Brfg) 8/14

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0682
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wann beginnt die Verjährung eines Regressanspruchs gegen einen Rechtsanwalt?

BGH, Urteil vom 06.02.2014 - IX ZR 217/12

Zum Beginn des Laufs der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen anwaltlicher Falschberatung.*)

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IMRRS 2014, 0653
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Türkische Ehrendoktorwürde: Wie darf (muss) der Titel geführt werden?

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2014 - 12 U 193/13

1. Das unberechtigte Verwenden akademischer Grade und Titel ist irreführend, weil sie geeignet ist, in den betreffenden Verkehrskreisen einen unzutreffenden Eindruck über die wissenschaftliche Qualifikation eines Rechtsanwalts zu erwecken.

2. Ein in der Türkei erworbener Originaltitel darf nur unter der im Herkunftsland erworbenen Abkürzung unter Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Ein Abkürzung entsprechend dem deutschen Sprachgebrauch ist unzulässig.

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IMRRS 2014, 0617
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Fachanwalt für Arbeitsrecht: Genügen Fälle aus dem Sozialversicherungsrecht?

BGH, Urteil vom 10.03.2014 - AnwZ (Brfg) 58/12

Fallbearbeitungen aus dem Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht genügen nur dann für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet "Arbeitsrecht", wenn die Fälle einen konkret darzulegenden arbeitsrechtlichen Bezug aufweisen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 25. Februar 2008 - AnwZ (B) 17/07, NJW-RR 2008, 925 Rn. 10-13).*)

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IMRRS 2014, 0590
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auskunftsanspruch eines Dritten nach § 19a Abs. 6 BNotO?

BGH, Urteil vom 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 16/13

Zum Auskunftsanspruch eines Dritten gegenüber der Landesjustizverwaltung oder der Notarkammer über den Namen und die Adresse des Berufshaftpflichtversicherers sowie die Versicherungsnummer nach § 19a Abs. 6 BNotO.*)

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IMRRS 2014, 0591
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Altersgrenze für Notare verstößt nicht gegen die Grundrechtscharta der EU!

BGH, Beschluss vom 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 21/13

Die in § 47 Nr. 1, § 48a BNotO bestimmte Altersgrenze ist - die Anwendbarkeit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) unterstellt - mit Art. 15, 16, 17 und 21 GRC vereinbar.*)

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IMRRS 2014, 0584
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Rechtsanwalt muss bei Fahrten zum Gericht ein Handy bei sich führen!

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2013 - 4 U 27/13

1. Bei der Benutzung eines Kraftfahrzeugs für den Weg zu einem Gerichtstermin muss ein sorgfältig handelnder Rechtsanwalt eine angemessene Zeit für seine Anfahrt einplanen.

2. Es kann heutzutage erwartet werden, dass ein Rechtsanwalt bei Fahrten zu einem Gerichtstermin ein Mobiltelefon bei sich führt, um mögliche Verspätungen unverzüglich gegenüber dem Gericht anzuzeigen.

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IMRRS 2014, 0571
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Führt Krankheit des Rechtsanwalts automatisch zur Wiedereinsetzug?

BGH, Beschluss vom 05.03.2014 - XII ZB 736/12

Zur Pflicht eines Rechtsanwalts, für eine Vertretung bei Erkrankung zu sorgen.*)

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IMRRS 2014, 0554
ProzessualesProzessuales
Sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten erstattungsfähig?

BGH, Beschluss vom 26.02.2014 - XII ZB 499/11

1. Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den auswärtigen Prozessbevollmächtigten die Vertretung in der mündlichen Verhandlung übernommen hat, stellen notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, soweit sie die hierdurch ersparten, erstattungsfähigen Reisekosten des Prozessbevollmächtigten nicht wesentlich übersteigen.*)

2. Für die Vergleichsberechnung zwischen den fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten und den durch die Beauftragung des Unterbevollmächtigten zur Terminsvertretung entstandenen Kosten ist auf eine ex ante-Betrachtung abzustellen. Maßgeblich ist, ob eine verständige und wirtschaftlich denkende Partei die kostenauslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.*)

3. Zur Erstattungsfähigkeit einer sowohl für den Hauptbevollmächtigten als auch den Unterbevollmächtigten angefallenen Einigungsgebühr.*)

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IMRRS 2014, 0482
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Gebühr für Zustellung von einstweiliger Verfügung!

LG Saarbrücken, Beschluss vom 25.02.2014 - 5 T 64/14

1. Allein die Veranlassung der Zustellung einer einstweiligen Verfügung im Parteibetrieb durch den Rechtsanwalt des Antragstellers löst keine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsgebühr im Sinne der Nr. 3309 VVRVG aus.*)

2. Dies gilt auch dann, wenn die einstweilige Verfügung ein Gebot oder ein Verbot enthält.*)

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IMRRS 2014, 0458
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt darf Rechtsmittelfrist nicht ungeprüft übernehmen!

BGH, Beschluss vom 18.02.2014 - XI ZB 12/13

Ein Rechtsanwalt wird von der Verpflichtung, die Berufungsbegründungsfrist bei Vorlage der Akten zwecks Erstellung der Berufungsbegründungsschrift zu prüfen, nicht dadurch befreit, dass er zuvor die von seiner Büroangestellten (falsch) berechnete Frist ungeprüft in die Handakte übertragen hat.*)

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IMRRS 2014, 0463
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wann beginnt Verjährung von Regressanspruch gegen den Anwalt?

BGH, Urteil vom 06.02.2014 - IX ZR 245/12

1. Die Verjährung eines gegen einen rechtlichen Berater gerichteten Ersatzanspruchs beginnt zu laufen, wenn der Mandant den Schaden und die Pflichtwidrigkeit des Beraters erkannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt hat.*)

2. Rät der Berater zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel auch dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit des Beraters, wenn das Gericht oder der Gegner zuvor auf eine Fristversäumung hingewiesen hat.*)

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IMRRS 2014, 0452
RechtsanwälteRechtsanwälte
RA muss richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts überprüfen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2013 - 15 U 172/13

1. Die Prüfung der notwendigen Formalien für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels ist Aufgabe des Rechtsmittelführers. Er muss dafür Sorge tragen, dass das Rechtsmittel innerhalb der Rechtsmittelfrist bei dem zuständigen Gericht eingeht.

2. Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift gehört zu den Aufgaben, die der Rechtsanwalt seinem angestellten Büropersonal nicht übertragen darf, ohne das Arbeitsergebnis selbst sorgfältig zu überprüfen. Das gilt auch bei einem gut geschulten und erfahrenen Büropersonal.

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IMRRS 2014, 0400
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anforderungen an Fristwahrungskontrolle bei Telefax?

BGH, Beschluss vom 05.02.2014 - IV ZB 34/13

Der Rechtsanwalt genügt seiner Pflicht zur wirksamen Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze nur, wenn er seine Angestellten anweist, nach einer Übermittlung per Telefax anhand des Sendeprotokolls zu überprüfen, ob der Schriftsatz vollständig und an das richtige Gericht übermittelt worden ist.

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IMRRS 2014, 0396
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwalt vertritt sich selbst: Keine Gebührenerstattung!

BGH, Beschluss vom 28.01.2014 - II ZB 13/13

Ein Antragsteller, der sich als Rechtsanwalt im Spruchverfahren selbst vertritt, hat regelmäßig keinen Erstattungsanspruch in Höhe der Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts.*)

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IMRRS 2014, 0384
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatz falsch adressiert: Keine Wiedereinsetzung!

BGH, Beschluss vom 05.02.2014 - IV ZB 32/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0496
ProzessualesProzessuales
Belehrung offensichtlich falsch: Unbeachtlich für Anwälte?

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - XII ZB 38/13

Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: unrichtige Belehrung über den Rechtsbehelf gegen einen Versäumnisbeschluss in einer Familienstreitsache) setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus; diese kann bei einem anwaltlich vertretenen Beteiligten entfallen, wenn die durch das Gericht erteilte Rechtsbehelfsbelehrung offenkundig falsch gewesen ist und deshalb - ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Grundkenntnissen des Verfahrensrechtes und des Rechtsmittelsystems - nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Juni 2012 - XII ZB 592/11 - FamRZ 2012, 1287).*)

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IMRRS 2014, 0509
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vermögensverfall: Nur selten keine Interessen gefährdet!

BGH, Beschluss vom 04.01.2014 - AnwZ (Brfg) 62/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0495
ProzessualesProzessuales
Beschwerdebegründung: Bei Handakten immer die Frist prüfen!

BGH, Beschluss vom 05.12.2013 - IX ZB 291/11

Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung der Beschwerdebegründung die Handakten vorgelegt, hat er auch zu prüfen, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist.*)

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IMRRS 2014, 0352
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auswahl des richtigen Beklagten

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - AnwZ (Brfg) 68/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0355
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ablehnung wegen Befangenheit: Nur bei begründetem Misstrauen!

BGH, Beschluss vom 20.01.2014 - AnwZ (Brfg) 51/12

Ein Richter kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.

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IMRRS 2014, 0504
RechtsanwälteRechtsanwälte
Vermögensverfall eingetreten: Gefahr für Rechtssuchende!

BGH, Beschluss vom 18.01.2014 - AnwZ (Brfg) 53/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0339
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalt muss Ermittlung und Eintragung der Frist prüfen

BGH, Beschluss vom 15.01.2014 - XII ZB 257/13

Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.11.2013 - XII ZB 116/13, IBRRS 2014, 0129).*)

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IMRRS 2014, 0503
ProzessualesProzessuales
Zulassung als Anwalt am BGH: Beiladen notwendig?

BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - AnwZ 6/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0499
RechtsanwälteRechtsanwälte
Entscheidung betrifft den Antragsteller nicht: Keine Beiladung!

BGH, Beschluss vom 16.01.2014 - AnwZ 3/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0319
RechtsanwälteRechtsanwälte
Nochmals: Organisatorische Vorkehrungen bei der Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 15.01.2014 - XII ZB 431/13

Wird dem Rechtsanwalt die Sache im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung zur Bearbeitung vorgelegt, hat er die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Rechtsmittelfristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27. November 2013 - XII ZB 116/13).*)

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IMRRS 2014, 0266
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbHs mit Doppelzulassung?

BVerfG, Beschluss vom 14.01.2014 - 1 BvR 236/12

1. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten verletzen Regelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit sie zugunsten einer der beteiligten Berufsgruppen deren Anteils- und Stimmrechtsmehrheit (hier: § 59e Abs. 2 Satz 1 BRAO und § 52e Abs. 2 Satz 1 PAO) sowie deren Leitungsmacht (hier: § 59f Abs. 1 Satz 1 BRAO und § 52f Abs. 1 Satz 1 PAO) und Geschäftsführermehrheit (hier: § 59f Abs. 1 Satz 2 BRAO) vorschreiben und bei einer Missachtung eine Zulassung als Rechtsanwalts- oder Patentanwaltsgesellschaft ausschließen.*)

2. Eine Vorgesellschaft kann den Schutz der Berufsfreiheit für sich jedenfalls insoweit in Anspruch nehmen, als ihre Funktion als notwendige Vorstufe für die erstrebte Kapitalgesellschaft dies erfordert.*)

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IMRRS 2014, 0265
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsanwalts- und Patentanwalts-GmbHs mit Doppelzulassung?

BVerfG, Beschluss vom 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

1. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zum Zweck der gemeinsamen Berufsausübung von Rechts- und Patentanwälten verletzen Regelungen das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit sie zugunsten einer der beteiligten Berufsgruppen deren Anteils- und Stimmrechtsmehrheit (hier: § 59e Abs. 2 Satz 1 BRAO und § 52e Abs. 2 Satz 1 PAO) sowie deren Leitungsmacht (hier: § 59f Abs. 1 Satz 1 BRAO und § 52f Abs. 1 Satz 1 PAO) und Geschäftsführermehrheit (hier: § 59f Abs. 1 Satz 2 BRAO) vorschreiben und bei einer Missachtung eine Zulassung als Rechtsanwalts- oder Patentanwaltsgesellschaft ausschließen.*)

2. Eine Vorgesellschaft kann den Schutz der Berufsfreiheit für sich jedenfalls insoweit in Anspruch nehmen, als ihre Funktion als notwendige Vorstufe für die erstrebte Kapitalgesellschaft dies erfordert.*)

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IMRRS 2014, 0254
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsmittel gegen Aufhebung von Einstellungsbeschluss?

BGH, Beschluss vom 25.09.2013 - AnwSt (3) 6/13

Ein Rechtsmittel gegen einen die Aufhebung eines Einstellungsbeschlusses und die Fortsetzung des Verfahrens ablehnenden Beschluss des Anwaltsgerichtshofs ist nicht zulässig.*)

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IMRRS 2014, 0236
RechtsanwälteRechtsanwälte
Widerruf der Zulassung wegen beträchtlicher Schulden!

BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - AnwZ (Brfg) 66/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0228
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ausgangskontrolle für fristwahrende Schriftsätze erforderlich!

BGH, Beschluss vom 27.11.2013 - III ZB 46/13

Es gehört zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht. Zu diesem Zweck muss der Prozessbevollmächtigte nicht nur sicherstellen, dass ihm die Akten von Verfahren, in denen Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen laufen, rechtzeitig vorgelegt werden. Er muss vielmehr zusätzlich eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass fristwahrende Schriftsätze auch tatsächlich rechtzeitig hinausgehen.

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IMRRS 2014, 0227
NotareNotare
Altersgrenze für Notare ist rechtmäßig!

BGH, Beschluss vom 25.11.2013 - NotZ (Brfg) 8/13

1. Die Regelung in §§ 47 Nr. 1, 48a BNotO, wonach das Amt des Notars mit Erreichen der Altersgrenze von 70 Jahren erlischt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

2. Sie verstößt auch nicht gegen das aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf folgende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters.

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IMRRS 2014, 0219
RechtsanwälteRechtsanwälte
Haftung trotz Dazwischentreten eines anderen Anwalts!

BGH, Beschluss vom 19.12.2013 - IX ZR 46/12

Eine Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung und dem Schadenseintritt scheidet grundsätzlich aus, wenn nach dem pflichtwidrig handelnden Rechtsberater eine andere rechtskundige Person mit der Angelegenheit befasst worden ist und noch in der Lage gewesen wäre, den Schadenseintritt zu verhindern, wenn sie die ihr obliegende Sorgfalt beachtet hätte.

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IMRRS 2014, 0208
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine RA-Zulassung für Unternehmens- und Personalberater!

BGH, Urteil vom 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 22/12

Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist zu versagen, wenn der Bewerber eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere dessen Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann.

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IMRRS 2014, 0199
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fax-Empfängernummer ist auf Richtigkeit zu prüfen!

BGH, Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 229/13

Bei der Übermittlung fristgebundener Schriftsätze mittels Telefax muss der Rechtsanwalt durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass der Sendebericht nicht nur auf vollständige und fehlerfreie Übermittlung des Textes, sondern auch auf die richtige Empfängernummer abschließend kontrolliert wird (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 31. März 2010 - XII ZB 166/09 - FamRZ 2010, 879). Die Überprüfung lediglich anhand einer geräteintern verwendeten Kurzwahl steht dem nicht gleich.*)

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IMRRS 2014, 0183
NotareNotare
Amtsenthebung wegen beträchtlicher Steuerrückstände

BGH, Beschluss vom 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 14/13

Die nicht nur vereinzelt nachlässige Handhabung steuerlicher Verpflichtungen und die sonstige hohe Verschuldung eines Notars können erhebliche Zweifel an seiner wirtschaftlichen Zuverlässigkeit begründen und zu einer Amtsenthebung führen.

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IMRRS 2014, 0171
ProzessualesProzessuales
Beiordnung von Notanwalt erst nach fünf Absagen zulässig!

BGH, Beschluss vom 17.06.2013 - IX ZB 32/13

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2014, 0146
VergabeVergabe
Ermittlung des Gegenstandswerts im Vergabenachprüfungsverfahren

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2005 - Verg 30/05

1. Der für die Rechtsanwaltsvergütung maßgebende Gegenstandswert im Vergabenachprüfungsverfahren richtet sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Der Streitwert für die Gerichtsgebühren beträgt fünf Prozent der Bruttoauftragssumme (einschließlich Umsatzsteuer).

2. Die Auftragssumme wird vom Angebot des Antragstellers bestimmt, da - im Sinn einer generalisierenden Beschränkung auf den genannten Prozentsatz - für den Gegenstandswert sein Interesse an der Erlangung des Auftrags maßgebend ist.

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