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Sachgebiet: Versicherungen

1186 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2008

IMRRS 2008, 1032
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Intransparente Klausel in AFB

BGH, Urteil vom 30.04.2008 - IV ZR 241/04

Die Bestimmung "Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben unberücksichtigt" in § 11 Nr. 1 AFB 87 benachteiligt den Versicherungsnehmer wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 9 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)

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IMRRS 2008, 1031
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Kollusiven Zusammenwirken von Agent und Versicherungsnehmer

BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 270/06

Zu den Anforderungen an die Feststellung eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Versicherungsagent und Versicherungsnehmer und an die Evidenz eines Missbrauchs der dem Agenten vom Versicherer eingeräumten Vollmacht bei Entgegennahme eines Versicherungsantrags.*)

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IMRRS 2008, 0961
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gefahrerhöhung in der Gebäudeversicherung

LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2008 - 11 O 248/03

Die Lagerung umfangreicher Materialien des Polstereibetriebes des Versicherungsnehmers in einem Wohngebäude ist eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 Abs. 1 VVG a.F..

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IMRRS 2008, 0910
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Fortbestand der Gebäudesversicherung: Streitwert

BGH, Beschluss vom 12.03.2008 - IV ZR 123/06

1. Der Streitwert der auf Feststellung des Fortbestandes des Gebäudeversicherungsvertrags gerichteten Klage bestimmt sich einheitlich nach dem 3,5-fachen Betrag der Jahresprämie.

2. Bei Teilerledigung der Hauptsache ergibt sich der Streitwert aus der Summe der verbliebenen Hauptsache und den für den erledigten Teil angefallenen, im Wege einer Differenzrechnung zu ermittelnden Kosten.

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IMRRS 2008, 0838
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Nachfrageobliegenheit des Versicherers

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 119/06

Zur Nachfrageobliegenheit des Versicherers bei Anbahnung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (Angaben über Rückenbeschwerden).*)

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IMRRS 2008, 0829
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Falsches Genehmigungsverfahren: Versicherungsschutz?

OLG Köln, Beschluss vom 25.01.2008 - 20 U 177/07

Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.

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IMRRS 2008, 0828
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Falsches Genehmigungsverfahren: Versicherungsschutz?

LG Köln, Urteil vom 23.08.2007 - 24 O 18/07

Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.

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IMRRS 2008, 0827
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Falsches Genehmigungsverfahren: Versicherungsschutz?

OLG Köln, Beschluss vom 05.03.2008 - 20 U 177/07

Ein Verstoß gegen die Pflichtwidrigkeitsklausel gemäß Ziff. IV Nr. 5 der Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren (BBR) liegt nicht vor, wenn der Architekt irrtümlich von der Erschließung des Baugrundstücks ausgeht und deshalb das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren gewählt hat.

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IMRRS 2008, 0826
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Freigabe der Versicherungsdeckung durch Insolvenzverwalter

OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2007 - 12 U 195/07

Hat ein Gläubiger Schadensersatzforderungen gegen den Gemeinschuldner, die durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt sind, so bleibt der Insolvenzverwalter diesem gegenüber auch nach Freigabe des gegen den Haftpflichtversicherer bestehenden Deckungsanspruchs passiv legitimiert.*)

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IMRRS 2008, 0788
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Krankentagegeldversicherung

BGH, Urteil vom 27.02.2008 - IV ZR 219/06

1. Wird in einer Krankentagegeldversicherung die Versicherungsfähigkeit eines Arbeitnehmers und damit der Fortbestand des Versicherungsvertrages vom ununterbrochenen Vorhandensein eines festen Arbeitsverhältnisses abhängig gemacht, schränkt das wesentliche Rechte, die sich aus der Natur der Krankentagegeldversicherung ergeben, so ein, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB).*)

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung ergibt, dass die Versicherungsfähigkeit zu dem Zeitpunkt entfällt, für den feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitsuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.*)

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IMRRS 2008, 0763
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wer ist Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses?

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07

1. In der Kaskoversicherung, die von einer Personengesellschaft für ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Fahrzeug genommen wird, sind Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern es ist dies die rechtlich verselbständigte Gesamthand (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 9. März 1964 - II ZR 216/61 - WM 1964, 592).*)

2. Es ist jedoch regelmäßig das Sachersatzinteresse der Gesellschafter als mitversichert anzusehen, die gesellschaftsintern dazu berufen sind, das versicherte Fahrzeug zu nutzen.*)

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IMRRS 2008, 0723
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - IX ZR 31/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0700
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 30/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0699
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 209/03

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0698
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 24.10.2007 - IV ZR 94/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0694
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 48/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0692
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 129/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0670
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 116/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0668
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 07.11.2007 - IV ZR 103/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0656
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wohngebäudeversicherung kann Vermieterhaftung abdecken

KG, Urteil vom 22.02.2008 - 6 U 133/07

1. Auch bei einem Schadenersatzanspruch des Mieters gegen den Vermieter nach § 536a Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Inanspruchnahme "auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" i.S.v. § 1 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB), für die der Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat.*)

2. Bei einer Haftung nach § 536a BGB besteht die Entlastungsmöglichkeit nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB dahingehend, dass eine Ersatzpflicht des Grundstückbesitzers nicht eintritt, wenn er zur Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat, nicht.*)

3. Zur Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers trotz objektiver Obliegenheitsverletzungen des Grundstückbesitzers.*)




IMRRS 2008, 0637
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 144/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0636
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 178/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0633
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 122/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0632
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - IV ZR 40/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0584
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0581
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 48/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0579
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 30.01.2008 - IV ZR 9/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0578
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 16.01.2008 - IV ZR 271/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0576
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 23.01.2008 - IV ZR 284/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0557
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 21.11.2007 - IV ZR 70/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0520
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Informationspflicht bei befristeter Baugenehmigung

OLG Köln, Urteil vom 22.05.2007 - 9 U 30/06

1. Der Versicherungsnehmer muss seine Gebäudeversicherung vor Vertragsabschluss darüber informieren, dass für ein Grundstück nur eine befristete Baugenehmigung vorliegt. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

2. Der Versicherungsnehmer kommt seiner Anzeigepflicht nicht schon dadurch nach, dass er dem Versicherer mit dem Antrag ein Expose überreicht, das einen Lageplan mit mehreren Stempeln umfasst, von denen einer eine Befristung der Baugenehmigung auf einen schon überholten Termin zum Ausdruck bringt.

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IMRRS 2008, 0519
VersicherungenVersicherungen

BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 43/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0420
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 19.09.2007 - IV ZR 136/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0417
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Urteil vom 26.04.2007 - I ZR 70/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0383
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verkehrsunfallprozess gegen Haftpflichtversicherer

BGH, Urteil vom 15.01.2008 - VI ZR 131/07

Wird im Verkehrsunfallprozess gegen den Haftpflichtversicherer und den Versicherungsnehmer die Berufungssumme nicht erreicht und lässt das Amtsgericht die Berufung gegen sein aus sachlichen Gründen klageabweisendes Urteil gegen den Haftpflichtversicherer nicht zu, hat die Rechtskraftwirkung des § 3 Nr. 8 PflVG zur Folge, dass im Rahmen einer nur im Verhältnis zum beklagten Versicherungsnehmer zugelassenen Berufung eine erneute Überprüfung der Haftungsfrage ausgeschlossen ist. Auf die Frage, ob der Klage gegen den beklagten Versicherungsnehmer ein Schlichtungsverfahren im Sinne der §§ 10, 11 GüSchlG NRW hätte vorausgehen müssen, kommt es unter diesen Umständen nicht an.*)

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IMRRS 2008, 0359
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Außenversicherung bei Wohnungswechsel

OLG Hamm, Urteil vom 07.09.2007 - 20 U 54/07

Will der Versicherungsnehmer seine bisherige Wohnung aufgeben, ist aber seine neue Wohnung noch nicht bezogen, so können sich Gegenstände auch dann - im Sinne von § 8 Nr. 1 VHB 2000 - "vorübergehend" außerhalb der versicherten Wohnung befinden, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr beabsichtigt, die Gegenstände in die alte, aufzugebende Wohnung zurückzubringen, wohl aber beabsichtigt, diese in die neue Wohnung zu bringen. Dies kommt insbesondere in Betracht bei Gegenständen des täglichen Bedarfs.*)

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IMRRS 2008, 0356
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Regulierung des am Sondereigentum entstandenen Schadens

OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2008 - 15 W 420/06

1. Die für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Gebäudeversicherung ist eine Fremdversicherung, soweit sie das Sondereigentum der einzelnen Miteigentümer umfasst.*)

2. Zieht die Wohnungseigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmerin die Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs gegenüber dem Versicherer auch in Ansehung des Sondereigentums an sich, so hat sie die Bindungen aus einem gesetzlichen Treuhandverhältnis zu dem einzelnen Miteigentümer zu berücksichtigen, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass diesem der zustehende Entschädigungsbetrag tatsächlich zufließt.*)

3. Eine Pflichtverletzung des Verwalters aus dem gesetzlichen Treuhandverhältnis muss sich die Wohnungseigentümergemeinschaft gem. § 278 BGB zurechnen lassen.*)

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IMRRS 2008, 0286
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 16.05.2007 - IV ZR 101/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0206
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Haftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Subplaner?

KG, Gerichtlicher Hinweis vom 22.12.2006 - 6 U 164/06

1. Die in den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure und beratenden Ingenieuren (BBR) enthaltene Klausel "IV. Mitversicherte Personen, Beauftragung freier Mitarbeiten sowie selbstständiger Büros; mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht […] 4. aus der Beauftragung selbstständiger Architektur-/Ingenieurbüros, sofern hierfür ein Betrag aus der an diese Büros gezahlten Honorarsumme entrichtet wird, die persönliche gesetzliche Haftpflicht dieser Büros und deren Inhaber-/Mitarbeiter ist nicht versichert" führt dazu, dass Versicherungsschutz für Fehler von beauftragten selbstständigen Büros und deren Mitarbeiter nur dann besteht, wenn hierfür eine gesonderte Prämie gezahlt wird.

2. Die Klausel ist weder überraschend, noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen.

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IMRRS 2008, 0146
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Unpfändbarkeit von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung

BGH, Beschluss vom 12.12.2007 - VII ZB 47/07

Ansprüche aus einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind, auch wenn die Versicherungssumme 3.579 € übersteigt, nach § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO insoweit unpfändbar, als sie sich auf der Grundlage einer diesen Betrag nicht übersteigenden Versicherungssumme ergeben.*)

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IMRRS 2008, 0112
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Einbeziehung der Krankenversicherungsbedingungen

BGH, Urteil vom 12.12.2007 - IV ZR 130/06

1. Die Frage, ob der Versicherer Änderungen seiner Krankenversicherungsbedingungen auf dem Weg des § 178g Abs. 3 VVG wirksam in die bestehenden Verträge einbezogen hat, kann in analoger Anwendung von § 1 UKlaG im Verbandsklageverfahren überprüft werden (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - IV ZR 307/01 - VersR 2002, 1498 unter 1 b).*)

2. Wenn eine Klausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherung von der Rechtsprechung in einer dem Verwender ungünstigen Weise ausgelegt wird, liegt allein deshalb keine Veränderung der Verhältnisse des Gesundheitswesens im Sinne von § 178g Abs. 3 VVG vor.*)

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IMRRS 2008, 0080
VersicherungenVersicherungen

BGH, Beschluss vom 18.10.2006 - IV ZB 19/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2008, 0067
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Fünfjährige Nachhaftungsbegrenzung

LG Düsseldorf, Urteil vom 29.10.2007 - 9 O 145/07

Der Versicherer kann sich nicht auf den Ablauf der fünfjährigen Nachhaftungsfrist berufen, wenn der Versicherungsnehmer ohne Verschulden nach Fristablauf eine Inanspruchnahme anzeigt.

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Online seit 2007

IMRRS 2007, 2475
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Wann ist Gebäude im Sinne der Gebäudeversicherung bezugsfertig?

OLG Rostock, Beschluss vom 30.10.2007 - 6 U 121/07

Der Ausschlusstatbestand des "nicht bezugsfertigen Gebäudes" gegen Sturmschäden in der Gebäudeversicherung (§ 9 Nr. 3a VGB 88) ist eng dahin auszulegen, dass zur Bezugsfertigkeit von einer "abgedichteten Außenhaut" ausgegangen werden muss, also die Außenwände, Dach, Fenster und Türen restlos geschlossen sind; hingegen ist die Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen nicht gefordert.*)

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IMRRS 2007, 2473
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Gekipptes Fenster = Objektive Pflichtverletzung

LG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.2007 - 11 O 205/06

1. Belässt ein Versicherungsnehmer das Schlafzimmerfenster in Kippstellung, als er aus dem Haus ging, und lässt das Fenster über 10 Stunden unbeobachtet, so hat er objektiv in besonders hohem Maß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verstoßen.

2. Bei der Beurteilung des pflichtwidrigen Verhaltens ist auch zu berücksichtigen, ob das Eindringen durch das in Kippstellung belassene Fenster deshalb besonders leicht, weil es sich um ein zweiflügeliges Fenster handelte. Denn der Täter musste so nicht um den Rahmen herum auf den Griff des gekippten rechten Flügels zugreifen, sondern konnte den Schließmechanismus des linken Flügels betätigen, indem er durch den aufgrund der Kippstellung bestehenden Spalt hindurch griff und den Griff des linken Flügels in waagerechte Position brachte.

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IMRRS 2007, 2472
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Glaubwürdigkeit bei Einbruchdiebstahl

OLG München, Urteil vom 09.11.2007 - 25 U 3056/07

Ist ein vom Versicherungsnehmer für einen Einbruchdiebstahl benannter Zeuge wegen Widersprüchen nicht glaubwürdig, kann der Beweis eines Einbruchdiebstahls nicht als geführt angesehen werden.

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IMRRS 2007, 2458
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Streitbeitritt des Haftpflichtversicherers

LG Berlin, Urteil vom 20.11.2007 - 53 O 126/06

1. Der Architekt kann im Honorarprozess seinem Haftpflichtversicherer den Streit verkünden, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung einwendet.

2. In diesem Fall ist der Streitbeitritt der Haftpflichtversicherung jedenfalls dann zulässig, wenn zwischen dem Architekten und seiner Haftpflichtversicherung Streit über den Umfang der Deckungsverpflichtung besteht.

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IMRRS 2007, 2416
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Invaliditäts-Zusatzversicherung

BGH, Urteil vom 26.09.2007 - IV ZR 252/06

Die Klausel in einer Invaliditäts-Zusatzversicherung "Versicherungsschutz besteht nicht für Invalidität, die ganz oder überwiegend eingetreten ist aufgrund angeborener oder solcher Krankheiten, die im ersten Lebensjahr in Erscheinung getreten sind", ist unwirksam.*)

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IMRRS 2007, 2373
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Wann endet bei mulitmodalem Transport die Seestrecke?

BGH, Urteil vom 18.10.2007 - I ZR 138/04

Bei einem multimodalen Transport unter Einschluss einer Seestrecke endet diese spätestens mit dem Beginn der Verladung des Gutes auf das Beförderungsmittel, mit dem der nachfolgende Landtransport durchgeführt werden soll (Ergänzung zu BGHZ 164, 394).*)

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IMRRS 2007, 2259
VersicherungenVersicherungen
Versicherungsrecht

BGH, Beschluss vom 20.06.2007 - IV ZR 228/06

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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