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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Rechtsanwälte und Notare

2968 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 0803
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kosten bei getrennt vertretenen Streitgenossen

OLG Naumburg, Beschluss vom 27.01.2005 - 12 W 120/04

Streitgenossen, die sich jeweils getrennt haben vertreten lassen, sind im Kostenfestsetzungsverfahren so zu behandeln, als ob sie einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten bestellt hätten, wenn ihre Rechtsverfolgung aufgrund der Einheitlichkeit des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes identisch ist, die Gefahr eines Interessenwiderstreites nicht besteht und auch keine sonstigen Gründe für die Hinzuziehung jeweils eigener Prozessbevollmächtigter sprechen.*)

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IMRRS 2005, 0770
RechtsanwälteRechtsanwälte
Führung einer dritten Fachanwaltsbezeichnung

OLG Celle, Beschluss vom 11.02.2004 - AGH 24/03

1. Selbst bei Erfüllung sämtlicher Erteilungsvoraussetzungen ist die Verleihung der Befugnis zur Führung einer dritten Fachanwaltsbezeichnung nach § 43c Abs. 1 Satz 3 BRAO ausgeschlossen.

2. Die Beschränkung der Befugnis des Führens einer Fachanwaltsbezeichnung auf zwei Rechtsgebiete durch § 43c Abs. 1 Satz 3 BRAO ist eine Berufsausübungsregelung, die nicht das Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt, sondern durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls gestützt wird.

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IMRRS 2005, 0769
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anforderungen an die Fristenkontrolle

BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - X ZB 29/04

Der Rechtsanwalt, dem eine Akte aufgrund einer Vorfrist zur Bearbeitung vorgelegt wird, darf die Fristenkontrolle zwar auf den Tag nach der Vorlage verschieben, er darf sie jedoch nicht zurückstellen, bis er die eigentliche Bearbeitung der Sache vornimmt (BGH, Beschl. v. 24.10.2001 - VIII ZB 19/01, VersR 2002, 1391).

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IMRRS 2005, 0768
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erstattungsfähigkeit vorprozessualer Anwaltskosten

OLG Koblenz, Beschluss vom 23.03.2005 - 14 W 181/05

Mangels Prozessbezogenheit kann die im Vorfeld eines Rechtsstreits entstandene anwaltliche Geschäftsgebühr nicht im Verfahren nach §§ 103 ff ZPO festgesetzt werden.*)

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IMRRS 2005, 0737
RechtsanwälteRechtsanwälte
Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei

BGH, Urteil vom 27.01.2005 - I ZR 202/02

Ist in einer Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei die Angabe über eine "optimale Vertretung" eingebettet in eine Reihe von Sachangaben, kann nach dem Kontext der gesamten Werbeaussage ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot nach § 43b BRAO, § 6 BORA zu verneinen sein.*)

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IMRRS 2005, 0734
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft?

BGH, Beschluss vom 10.01.2005 - AnwZ (B) 28/03

a) Die Umwandlung einer als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassenen GmbH in eine Aktiengesellschaft rechtfertigt nach § 59 h Abs. 3 i.V.m. § 59 c Abs.1 BRAO den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft.*)

b) Zur berufsrechtlichen Zulassung einer Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft.*)

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IMRRS 2005, 0733
RechtsanwälteRechtsanwälte
Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft?

BGH, Beschluss vom 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03

a) Die Umwandlung einer als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassenen GmbH in eine Aktiengesellschaft rechtfertigt nach § 59 h Abs. 3 i.V.m. § 59 c Abs.1 BRAO den Widerruf der Zulassung als Rechtsanwaltsgesellschaft.*)

b) Zur berufsrechtlichen Zulassung einer Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft.*)

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IMRRS 2005, 0729
RechtsanwälteRechtsanwälte
Heilung von nach RBerG nichtiger Vollmacht

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.02.2005 - 2 U 30/02

Zur Heilung einer wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen Vollmacht nach den Rechtsscheingrundsätzen der §§ 172, 173 BGB sowie zur Beweiswürdigung in einem solchen Fall.*)

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IMRRS 2005, 0722
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Deutung von Anerkenntnis bei Umgehung der Kostenfolge

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.03.2005 - 8 W 112/05

Wählen anwaltlich vertretene Parteien anstelle eines formgerechten gerichtlichen Vergleichs (§ 794a ZPO) mit den sich aus Nr. 1000 Abs. 1, 1003 VV / RVG ergebenden Kostenfolgen absichtlich eine abweichende Form, die für sich genommen diese kostenrechtlichen Folgen vermeidet - hier ein Anerkenntnis (Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 2. HS VV / RVG) -, so ist daraus auf einen Verzichtsvertrag der beteiligten Parteien auf Erstattung von Vergleichskosten zu schließen.*)

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IMRRS 2005, 0716
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Keine zusätzliche Betreuungsgebühr neben Hebegebühr

OLG Celle, Beschluss vom 09.09.2004 - 8 W 294/04

1. Die Zulässigkeit einer Weisungsbeschwerde nach § 156 Abs. 6 KostO setzt voraus, dass diese erkennen lässt, ob und in welcher Hinsicht die Kostenberechnung des Notars für unrichtig angesehen wird und mit welchem Ziel die gerichtliche Entscheidung angefochten werden soll. Daran fehlt es für die weitere Beschwerde, wenn die vorgesetzte Dienstbehörde in Übereinstimmung mit dem Notar davon ausgeht, dass die Entscheidung des Landgerichts richtig ist und die weitere Beschwerde lediglich zur Klärung einer streitigen Rechtsfrage eingelegt wird.*)

2. Einem Notar, dem aufgrund eines von den Parteien erteilten Treuhandauftrages im Zusammenhang mit der Prüfung der Auszahlungsreife des auf einem Notaranderkonto eingezahlten Kaufpreises eine Hebegebühr nach § 149 KostO zusteht, steht nicht zusätzlich noch eine Betreuungsgebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für die Prüfung der Umschreibungsreife zu, wenn diese allein darin besteht, dass der Eigentumsumschreibungsantrag erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf das Notaranderkonto gestellt werden darf.*)

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IMRRS 2005, 0715
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Haftung einer Notariatsangestellten

OLG Celle, Beschluss vom 04.04.2005 - 8 U 171/04

1. Tritt eine Notariatsangestellte auf Bitten ihres Arbeitgebers, des beurkundenden Notars, für den bei der Beurkundung nicht anwesenden Verkäufer mit der Erklärung "Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend" auf, und wird die Genehmigung nachträglich verweigert, so kommt ihre persönliche Haftung als Vertreterin ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht, da der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kennen musste (§ 179 Abs. 3 BGB).*)

2. Mangels unmittelbaren wirtschaftlichen Eigeninteresses am Vertragsschluss sowie fehlender Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt in derartigen Fällen auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder aus einer Garantieerklärung in Betracht.*)

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IMRRS 2005, 0714
RechtsanwälteRechtsanwälte
Anwaltszwang in Baulandsachen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 09.03.2005 - 1 W 4/05 (Baul)

1. Der Anwaltszwang des § 78 Abs. 1 ZPO ist für das Verfahren vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht durch § 222 Abs. 3 S. 2 BauGB insofern eingeschränkt, als nur diejenigen Beteiligten eines Rechtsanwalts bedürfen, die Anträge in der Hauptsache stellen.*)

2. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Anfechtung einer vorzeitigen Besitzeinweisung anzuordnen, betrifft aber nicht die Hauptsache und unterliegt deshalb auch im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht nicht dem Anwaltszwang (Anschluss an OLG Koblenz NVwZ 1986, 336).*)

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IMRRS 2005, 0709
RechtsanwälteRechtsanwälte
Leichter Weg zum Fachanwalt

BGH, Beschluss vom 07.03.2005 - AnwZ (B) 11/04

a) Der Prüfungsstoff des Fachgesprächs ist beschränkt auf die Bereiche, in denen der Nachweis der in §§ 4 und 5 FAO geforderten theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen noch nicht geführt ist; auf diese Bereiche ist in der Ladung zum Fachgespräch hinzuweisen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 FAO).*)

b) Zu den Anforderungen an das Inhaltsprotokoll nach § 7 Abs. 2 Satz 4 FAO.*)

c) Zur Frage, ob dem Antragsteller vor der abschließenden Entscheidung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Gelegenheit gegeben werden muß, zu einer negativen Beurteilung des Fachgesprächs durch den Fachausschuß Stellung zu nehmen.*)

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IMRRS 2005, 0708
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erlaubnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung

BGH, Beschluss vom 23.09.2002 - AnwZ (B) 40/01

Der zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung erforderliche Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im Fachgebiet nach §§ 4 bis 6 FAO ist weitgehend formalisiert.*)

Dem Fachausschuß, der die Entscheidung der Rechtsanwaltskammer vorbereitet, steht nicht das Recht zu, die fachliche Qualifikation eines Bewerbers, der die den Anforderungen nach §§ 4 bis 6 FAO entsprechenden Unterlagen vorgelegt hat, anhand der bestandenen Lehrgangsklausuren und vorgelegten Arbeitsproben materiell zu überprüfen und dabei aufgetretene Zweifel an der fachlichen Qualifikation zum Anlaß für ein Fachgespräch (§ 7 FAO) zu nehmen.*)

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IMRRS 2005, 0705
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkauf mit Bauverpflichtung: Gegenstandswert

OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 315/03

Eine Bauverpflichtung, die bei der privaten Vermarktung von Baugrundstücken von dem Käufer unmittelbar gegenüber der Gemeinde übernommen wird, kann nicht lediglich mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bewertet werden, wenn auf diese Weise der Verkäufer eine von ihm inhaltsgleich in einem anderen Vertrag gegenüber der Gemeinde übernommene Bauverpflichtung an den Käufer weitergibt.*)

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IMRRS 2005, 0700
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Überwachung des Vollzugs eines Grundstückstauschvertrages

OLG Schleswig, Urteil vom 27.01.2005 - 11 U 8/04

Zu den Voraussetzungen eines Auftrags an den Notar, für den grundbuchmäßigen Vollzug eines Grundstückstauschvertrages zu sorgen und diesen zu überwachen.*)

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IMRRS 2005, 0697
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rückzahlung von Gerichtskostenvorschüssen: Verjährung

BGH, Beschluss vom 03.03.2005 - IX ZR 148/01

Die kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 16 BGB a.F. gilt nur für die Rückzahlung von Vorschüssen im Sinne des § 17 BRAGO; sie erfasst daher nicht den Anspruch auf Rückzahlung von Gerichtskostenvorschüssen.*)

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IMRRS 2005, 0696
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Umfassende Geschäftsbesorgung durch eine Treuhand-GmbH

BGH, Urteil vom 22.02.2005 - XI ZR 42/04

1. Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis gemäß Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig.

2. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ein Geschäftsführer der Treuhänderin als Rechtsanwalt zugelassen ist.

3. Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die der Treuhänderin erteilte umfassende Vollmacht.

4. Die Anwendung des § 172 Abs. 1 BGB erfordert, dass der Bank spätestens bei Abschluss des Darlehensvertrages eine Ausfertigung der die Treuhänderin als Vertreterin des Kreditnehmers ausweisenden notariellen Vollmachtsurkunde vorlag.

5. Eine Rechtsscheinvollmacht kommt nur dann in Betracht, wenn das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint. In Betracht kommen dabei ausschließlich bei oder vor Vertragsschluss vorliegende Umstände. Denn eine Duldungsvollmacht ist nur gegeben, wenn der Vertretene es - in der Regel über einen längeren Zeitraum - wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn ohne Bevollmächtigung als Vertreter auftritt, und der Vertragspartner dieses bewusste Dulden dahin versteht und nach Treu und Glauben verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.*)

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IMRRS 2005, 0691
RechtsanwälteRechtsanwälte
Rechtsberatung durch GmbH

BGH, Urteil vom 22.02.2005 - XI ZR 41/04

Eine GmbH, die rechtsberatend tätig wird, bedarf auch dann einer Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, wenn ihr Geschäftsführer als Rechtsanwalt zugelassen ist.*)

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IMRRS 2005, 0679
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Übertragung einer Notarstelle

BGH, Beschluss vom 14.03.2005 - NotZ 27/04

Zur Reihenfolge bei der Auswahl für eine ausgeschriebene (Nur-)Notarstelle unter mehreren geeigneten Bewerbern, die sämtlich keinen Anwärterdienst in dem betreffenden Bundesland geleistet haben.*)

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IMRRS 2005, 0654
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - § 29 Abs. 3 Satz 1 BNotO verstößt gegen das Grundgesetz

BVerfG, Beschluss vom 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

§ 29 Abs. 3 Satz 1 der Bundesnotarordnung ist mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit Anwaltsnotaren in überörtlichen Sozietäten untersagt wird, die Amtsbezeichnung als Notar auf Geschäftspapieren anzugeben, die nicht von der Geschäftsstelle des Notars aus versandt werden.*)

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IMRRS 2005, 0637
RechtsanwälteRechtsanwälte
Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwaltes

OLG Braunschweig, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 283/04

Der einer Partei beigeordnete auswärtige Rechtsanwalt, der weder bei dem Prozessgericht noch bei einem Gericht zugelassen ist, das sich an demselben Ort wie das Prozessgericht befindet, erhält gemäß § 126 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 BRAGO die ihm entstandenen Reisekosten erstattet, falls der Beiordnungsbeschluss keine diesbezüglichen Beschränkungen ausdrücklich ausgesprochen hat.*)

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IMRRS 2005, 0635
ProzessualesProzessuales
Rechtswälte - RVG auf BRAGO-Beschwerdeverfahren anwendbar?

OLG Hamm, Beschluss vom 03.02.2005 - 2 Ws 306/04

Zur Anwendung der Verfahrensvorschriften des RVG auf das aus dem Vergütungsfestsetzungsverfahren nach der BRAGO hervorgegangene Beschwerdeverfahren.*)

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IMRRS 2005, 0627
RechtsanwälteRechtsanwälte
Überörtliche Sozietät: Verwendung "Fachanwalt"auf Briefpapier

OLG Bremen, Urteil vom 02.09.2004 - 2 U 50/04

1. Es verstößt nicht gegen § 5 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 UWG, wenn eine überörtliche Anwaltssozietät im Rechtsverkehr, insbesondere auf Briefbögen und in Broschüren sowie bei Internetauftritten, zusätzlich zu dem Begriff "Rechtsanwälte" auch den Begriff "Fachanwälte" verwendet, selbst wenn nicht an jedem Standort der Sozietät ein Fachanwalt tätig ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass für jedes einzelne Mitglied der Sozietät jeweils ausgewiesen ist, ob es zusätzlich Fachanwalt für ein bestimmtes Gebiet und an welchem Standort es tätig ist.*)

2. Die Verwendung des Begriffs "Fachanwälte" auf dem Kanzleischild eines Standorts einer überörtlichen Sozietät ist dann irreführend, wenn an diesem Standort kein Fachanwalt tätig ist.*)

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IMRRS 2005, 0612
SteuerrechtSteuerrecht
Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts

BFH, Urteil vom 14.12.2004 - XI R 6/02

Langjährige Verluste eines selbständig tätigen Rechtsanwalts, dessen Einnahmen ohne plausible Gründe auf niedrigstem Niveau stagnieren und der seinen Lebensunterhalt aus erheblichen anderweitigen Einkünften bestreitet, sprechen regelmäßig dafür, dass er seine Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen fortführt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. April 1998 XI R 10/97, BFHE 186, 206, BStBl II 1998, 663).*)

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IMRRS 2005, 0605
ImmobilienImmobilien
Eintragungsmitteilung geht immer an den Notar

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2004 - 20 W 53/04

1. Der Notar ist im Grundbuchverfahren nicht zur Einlegung einer Beschwerde im eigenen Namen berechtigt.*)

2. Bei Antragstellung nach § 15 GBO erhält lediglich der Notar die Eintragungsmitteilung für die antragstellenden Urkundsbeteiligten. Dies gilt auch dann, wenn er nach der dem Eintragungsantrag zu Grunde liegenden Urkunde nicht zur Entgegennahme der für die Antragsteller bestimmten Eintragungsnachricht bevollmächtigt sein soll.*)

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IMRRS 2005, 0604
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Grundbuchverfahren: Notar nicht beschwerdebefugt

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2004 - 20 W 6/04

1. Im Grundbuchverfahren ist der Notar grundsätzlich nicht in eigenem Namen beschwerdebefugt.*)

2. Dem Beteiligten, der von seinem Recht auf Einlegung der Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht hat, kann trotzdem weitere Beschwerde einlegen. Dies gilt nicht, wenn die weitere Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist, dann steht nur dem Erstbeschwerdeführer die weitere Beschwerde zu, gleichgültig aus welchem Grund seine Erstbeschwerde erfolglos geblieben ist.*)

3. Der Notar, der Eintragungsanträge nur "zur Wahrung" ohne Berufung auf § 15 GBO beim Grundbuchamt einreicht, handelt lediglich als Bote der Antragsberechtigten. Diesen sind deshalb nach § 55 Abs. 1 GBO Eintragungsnachrichten zusätzlich zu denjenigen des Notars zuzuleiten.*)

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IMRRS 2005, 0603
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Versendung von Schriftsätzen per Telefax

BayObLG, Beschluss vom 01.12.2004 - 2 Z BR 93/04

1. Ein Rechtsanwalt muss in seiner Kanzlei sicherstellen, dass seine Angestellten bei der Versendung von Schriftsätzen per Telefax die Empfänger-Nummer genau überprüfen und ihn bei fehlgeschlagenen Übermittlungsversuchen unverzüglich benachrichtigen.*)

2. Eine Wiedereinsetzung wegen Versäumnis der Frist zur Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen scheidet aus, wenn die Wiedereinsetzung später als ein Jahr nach Fristversäumnis beantragt wird.*)

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IMRRS 2005, 0584
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Einkommensergänzung: Mitwirkungspflichten eines Notars

BGH, Beschluss vom 22.11.2004 - NotZ 17/04

Zu den Mitwirkungspflichten eines Notars, der die Bewilligung von Einkommensergänzung beantragt.*)

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IMRRS 2005, 0574
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Mitwirkungsverbot

OLG Celle, Beschluss vom 02.03.2005 - Not 31/04

Ein Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot des § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG liegt vor, wenn ein Rechtsanwaltsnotar, der einen Vermächtnisnehmer im Rechtsstreit mit dem Erben anwaltlich vertreten hat, nach Erlass eines Anerkenntnisurteils als Notar für den Vermächtnisnehmer die für die Umschreibung des Eigentums notwendigen Urkunden errichtet und das Umschreibungsverfahren betreibt.*)

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IMRRS 2005, 0573
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Amtshaftung des Notars

OLG Celle, Urteil vom 02.03.2005 - 3 U 233/04

Beim Kauf eines bebauten Grundstücks, das durch Teilung des Grundstücks die bestehende Anbindung an eine öffentliche Straße verliert, ist der beurkundende Notar gemäß § 17 Abs. 1 BeurkG gehalten, mit den Vertragsbeteiligten die Lage der vorhandenen Versorgungsleitungen zu erörtern.*)

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IMRRS 2005, 0571
RechtsanwälteRechtsanwälte
Pfändung von Gebührenforderungen von Rechtsanwälten

BFH, Beschluss vom 01.02.2005 - VII B 198/04

Gebührenforderungen von Rechtsanwälten unterliegen grundsätzlich der Pfändung. Die in § 49b Abs. 4 BRAO normierte Einschränkung der Abtretung solcher Forderungen führt nicht zu einer Unübertragbarkeit i.S. von § 851 Abs. 1 ZPO.*)

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IMRRS 2005, 0559
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gebührenrechtliche Behandlung einer GbR

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.12.2004 - 4 W 166/04

Für die Klage der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft, die noch vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00 (BGHZ 146, 341 = NJW 2001, 1056) zur Rechts- und Parteifähigkeit der BGB-Außengesellschaft erhoben wurde, ist die Erhöhungsgebühr aus § 6 Abs. 1 BRAGO zu erstatten.*)

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IMRRS 2005, 0550
ImmobilienImmobilien
Urkundenauslegung bei Auseinandersetzung von Grundvermögen

OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.2005 - 4 U 19/04

Zur Auslegung einer notariellen Urkunde, mit der Ehegatten bei der Auseinandersetzung ihres Grundvermögens bestimmen, dass Steuern, öffentliche Lasten und Abgaben, sowie Erschließungs- und Anliegerbeiträge vom jeweiligen Eigentümer ab sofort für diejenigen Vermögenswerte getragen werden sollen, die er bei der Auseinandersetzung übernimmt.*)

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IMRRS 2005, 0549
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anwaltskosten bei nicht begründeter Berufung zur Fristwahrung

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.02.2005 - 8 W 70/05

Wird eine zur Fristwahrung eingelegte Berufung nicht begründet, sind die durch den nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gestellten Antrag auf Verwerfung der Berufung entstehenden Anwaltsgebühren notwendige Kosten der Rechtsverteidigung.*)

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IMRRS 2005, 0537
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erhöhungsgebühr nach § 6 RVG nicht erstattungsfähig!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2005 - 2 W 7/05

Eine Erhöhungsgebühr nach § 6 RVG (früher: § 6 BRAGO) ist nicht erstattungsfähig, selbst wenn die Partei die Interessen am Prozess nicht beteiligter Dritter - etwa in Prozessstandschaft - wahrgenommen hat.*)

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IMRRS 2005, 0536
RechtsanwälteRechtsanwälte
Verlust von Vergütungsanspruch bei PKH-Anwalt

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.01.2005 - 2 W 3/05

Zum - hier nicht gegebenen - Verlust des Vergütungsanspruchs des PKH-Anwalts nach § 121 ff. BRAGO (§§ 44 ff. RVG) unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB).*)

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IMRRS 2005, 0535
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - Verg 024/04

1. Der Geschäftswert bemisst sich nach dem vermögenswerten Interesse des Antragsgegners an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Maßgeblich sind demnach die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Vergabenachprüfungsverfahren.

2. Wurde der Auftrag nach dem 30.06.2004 erteilt, so bestimmt sich die Vergütung des vom Antragsgegner hinzugezogenen Rechtsanwalts nach neuem Recht. Maßgeblich für die Berechnung der Anwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist der gerichtliche Streitwert.

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IMRRS 2005, 0532
VergabeVergabe
Rechtsanwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - Verg 24/04

1. Der Geschäftswert bemisst sich nach dem vermögenswerten Interesse des Antragsgegners an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung. Maßgeblich sind demnach die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Vergabenachprüfungsverfahren.

2. Wurde der Auftrag nach dem 30.06.2004 erteilt, so bestimmt sich die Vergütung des vom Antragsgegner hinzugezogenen Rechtsanwalts nach neuem Recht. Maßgeblich für die Berechnung der Anwaltsvergütung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist der gerichtliche Streitwert.

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IMRRS 2005, 0528
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kostenfestsetzungsverfahren für Abmahnkosten?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.01.2005 - 6 W 9/05

1. Auch nach neuem Recht zählt eine Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts in aller Regel nicht zu den im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähigen Prozesskosten.*)

2. Entsprechend handelt es sich bei Abmahnkosten nicht um Kosten des Rechtsstreits, deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden könnte.*)

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IMRRS 2005, 0527
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Notarrecht - Zur "anderweitigen Ersatzmöglichkeit" i.S.d. § 19 BNotO

OLG Celle, Urteil vom 26.01.2005 - 3 U 239/04

Ein Schadensersatzanspruch gegen einen Dritten ist keine anderweitige Ersatzmöglichkeit i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 2, 1. Hs. BNotO, wenn der Dritte ebenfalls in den Schutzbereich der verletzten Notarpflicht einbezogen war, denn der Notar würde, falls er den Geschädigten auf den Ersatzanspruch gegen den Dritten verweisen dürfte, sofort von diesem in Anspruch genommen.*)

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IMRRS 2005, 0520
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Beantragung von Auflassungsvollzug nicht amtswidrig!

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2005 - 3 W 10/05

Zur Frage der Amtspflichtwidrigkeit notarieller Tätigkeit bei der Beantragung des Vollzugs einer Grundstücksauflassung im Grundbuch.*)

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IMRRS 2005, 0519
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ermäßigungstatbestand nach dem RVG im zweiten Versäumnisurteil?

OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2005 - 2 W 36/05

Der Ermäßigungstatbestand der Nr. 3105 VV RVG findet auf den Fall eines zweiten Versäumnisurteils keine Anwendung, wenn derselbe Prozessbevollmächtigte bereits das erste Versäumnisurteil erwirkt hat.*)

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IMRRS 2005, 0508
NotareNotare
Pflichten des Notars bei Einrichtung und Verwaltung eines Anderkontos

BayObLG, Beschluss vom 17.12.2004 - 1Z BR 64/04

Der Notar handelt nicht pflichtwidrig, wenn er die Auszahlung des auf seinem Anderkonto hinterlegten Kaufpreisteiles in einem Fall aussetzt, in dem sich der Pfändungsgläubiger des Käufers einseitig darauf beruft, es sei eine Rückabwicklung des Kaufvertrages vorzunehmen und der Kaufpreisteil an ihn auszuzahlen.*)

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IMRRS 2005, 0495
RechtsanwälteRechtsanwälte
Ansprüche gegen Versorgungswerk für Rechtsanwälte pfändbar?

BGH, Beschluss vom 10.12.2004 - IXa ZB 152/04

Ansprüche gegen das Versorgungswerk für Rechtsanwälte in Baden-Württemberg sind trotz ihrer Unabtretbarkeit grundsätzlich in den Grenzen von § 850c ZPO pfändbar.

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IMRRS 2005, 0487
RechtsanwälteRechtsanwälte
Pflicht zur Notierung Berufungs- und -begründungsfrist

BGH, Beschluss vom 01.12.2004 - XII ZB 164/03

Zur Verpflichtung des Rechtsanwalts, die Notierung sowohl der Berufungs- als auch der Berufungsbegründungsfrist zu prüfen, wenn ihm die Handakte zu einer Besprechung mit seinem Mandanten vorgelegt worden ist, in deren Verlauf der Mandant ihn beauftragt, Berufung einzulegen, und im Anschluß an die er die Berufungsschrift diktiert (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2004 - XII ZB 263/03 - FamRZ 2004, 696 und vom 21. April 2004 - XII ZB 243/03 - FamRZ 2004, 1183 f.).*)

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IMRRS 2005, 0484
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erstattung der Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes

OLG Jena, Beschluss vom 20.12.2004 - 9 W 398/04

1. Beauftragt eine Partei einen an einem dritten Ort - weder an ihrem Wohn-/Geschäftssitz noch am Sitz des Prozessgerichts - niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind die dadurch entstehenden Mehrkosten in aller Regel bis zur Höhe derjenigen Kosten zu erstatten, die für einen am Sitz der Partei ansässigen Anwalt angefallen wären.*)

2. Der Umstand, dass eine Partei über eine eigene Rechtsabteilung verfügt, steht einer Erstattung der Kosten eines auswärtigen Anwalts dann nicht entgegen, wenn die Partei dazu übergeht, die Bearbeitung bestimmter wiederkehrender Angelegenheiten eines - häufig Spezialwissen erfordernden - Rechtsgebietes (hier: Wettbewerbsrecht) aus ihrer Rechtsabteikung auszulagern und einem auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt zu übertragen.*)

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IMRRS 2005, 0481
RechtsanwälteRechtsanwälte
Erörterungsgebühr des Prozessbevollmächtigten

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2005 - 15 W 45/04

Ein Prozessbevollmächtigter verdient keine Erörterungsgebühr, wenn er sich im Termin an der Erörterung der Sach- und Rechtslage nicht beteiligt und darüber hinaus ausdrücklich mitteilt, er werde keine Erklärungen abgeben.*)

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IMRRS 2005, 0450
RechtsanwälteRechtsanwälte
Versäumung einer Notfrist

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.02.2005 - 3 W 5/05

Die Versäumung der Notfrist zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde ist nicht unverschuldet, wenn ein außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ansässiger Rechtsanwalt die landesrechtliche Bestimmung, nach der für die weitere Beschwerde in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken zuständig ist, wegen Gesetzesunkenntnis nicht beachtet. Das gilt auch bei Fehlen der in Wohnungseigentumssachen an sich erforderlichen Rechtsmittelbelehrung in der Entscheidung des Landgerichts über die Erstbeschwerde.*)

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IMRRS 2005, 0449
RechtsanwälteRechtsanwälte
Haftung wegen Verjährung

OLG Naumburg, Urteil vom 14.12.2004 - 1 U 47/04

Ein Vermögensschaden ist dem Mandanten eines Rechtsanwalts bereits dann entstanden, wenn durch die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts sämtliche außervertragliche Schadenersatzansprüche des Mandanten aus einem Unfall gegen mehrere Haftpflichtige verjährt sind, und zwar unabhängig davon, ob der Mandant ggf. noch vertragliche Schadenersatzansprüche gegen weitere Haftpflichtige geltend machen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen eines deliktischen Schadenersatzanspruches leicht darzulegen und zu beweisen waren (hier: Gefährdungshaftung beim Betrieb einer Eisenbahn).*)

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